Die Erfindung betrifft einen Magnetkörper, umfassend eine hartmagnetische
Komponente, die permanentmagnetisch mit mindestens einem Nord- und Südpol ausgebildet
ist und eine weichmagnetische Komponente, wobei die hartmagnetische und die weichmagnetische
Komponente in aneinander angrenzenden diskreten Schichten des Magnetkörpers
angeordnet sind.
Ferner betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung eines
derartigen Magnetkörpers mit einer hartmagnetischen Komponente die permanentmagnetisch
mit mindestens einem Nord- und Südpol ausgebildet ist und einer weichmagnetischen
Komponente, wobei die hartmagnetischen und weichmagnetischen Komponenten in aneinander
angrenzenden diskreten Schichten des Magnetkörpers angeordnet sind.
Die Kombination von hartmagnetischen Komponenten, die permanentmagnetisch
ausgebildet sind mit weichmagnetischen Komponenten innerhalb eines Magnetkörpers
ist seit langem bekannt. Hierbei dient die hartmagnetische Komponente primär
der Erzeugung des gewünschten Magnetfeldes des Magnetkörpers, während
die weichmagnetische Komponente der Verstärkung und Ausrichtung des von der
hartmagnetischen Komponente permanent erzeugten Magnetfeldes dient. Hierzu wird
beispielsweise auf die FR 1,184,468 A,
DE 1 899 989 U und DE
198 10 712 C2 verwiesen.
Beispielsweise wird ein hartmagnetischer Permanentmagnet mit einer
Ummantelung aus einem Metallblechsubstrat versehen, welches weichmagnetische Eigenschaften
besitzt und die gewünschte Ausrichtung und Verstärkung des Magnetfeldes
bewirkt.
Es ist darüber hinaus bereits bekannt, hartmagnetische Komponenten
aus einem Kunststoff-Trägermaterial herzustellen, in welches hartmagnetische
Ferritmaterialien eingebettet sind, wozu beispielsweise auf die EP
0 298 764 B1 verwiesen wird. Derartige magnetische Polymerzusammensetzungen
lassen sich in der für die Kunststoffverarbeitung gewohnten Weise z.B. durch
Spritzgießen oder Extrudieren zu Formkörpern verarbeiten.
Es sind auch bereits Versuche unternommen worden, derartige hartmagnetische
Polymerzusammensetzungen mit weichmagnetischen Komponenten zu kombinieren, beispielsweise
indem ein aus weichmagnetischem Metallblech bestehendes Gehäuse mit einer derartigen
hartmagnetischen Polymerzusammensetzung ausgespritzt wird. Dies ist jedoch sehr
aufwendig, da die weichmagnetische Komponente stets als separates Bauteil aufwendig
in beispielsweise eine Spritzgussform eingelegt werden muss und zuvor in einem separaten
Arbeitsgang erstellt werden muss.
Darüber hinaus ist es auch bekannt, weichmagnetische Komponenten
auf Basis eines spritzgießfähigen Kunststoffes, der mit entsprechenden
Füllstoffen versehen ist, herzustellen, wozu auf die DE
198 49 781 A1 verwiesen wird. Auch ein derartiger weichmagnetischer Kunststoff
kann nach dem bekannten Verfahren, insbesondere im Spritzgussverfahren verarbeitet
werden, wobei sich derartige Produkte insbesondere zur Herstellung induktiver Bauelemente
eignen.
Für vielfältige Anwendungszwecke werden Magnetkörper
benötigt, die zum Teil komplexe Formen aufweisen sollen. Hier ist jedoch bislang
die Verwendung einer hartmagnetischen Polymerzusammensetzung nur bedingt anwendbar,
da sich die durch diese Polymerzusammensetzungen erreichbaren magnetischen Halte-
bzw. Abstoßungskräfte nur in relativ niedrigen Größenordnungen
realisieren lassen und es bei höheren gewünschten Halte- bzw. Abstoßungskräften
stets notwendig ist, eine aufwendig separat herzustellende weichmagnetische Komponente
zusätzlich vorzusehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen einfach und
rationell herstellbaren Magnetkörper vorzuschlagen, der besonders hohe Halte-
bzw. Abstoßungskräfte erzeugt und auch in komplexen Formen herstellbar
sein soll, sowie ein Verfahren zur Herstellung desselben anzugeben.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird erfindungsgemäß
ein Magnetkörper gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines solchen
Magnetkörpers ist im Patentanspruch 13 angegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
Der erfindungsgemäße Vorschlag beruht darauf, als hartmagnetische
Komponente ein mit hartmagnetischen Füllstoffen gefülltes Trägermaterial
auf Basis thermoplastischer Kunststoffe vorzusehen und als weichmagnetische Komponente
ein mit weichmagnetischen Füllstoffen gefülltes Trägermaterial auf
Basis thermoplastischer Kunststoffe vorzusehen. Diese beiden Komponenten werden
in der gewünschten Konfiguration zu diskreten Schichten ausgebildet, welche
aneinander angrenzen und die solchermaßen aneinander angrenzenden diskreten
Schichten der hartmagnetischen und weichmagnetischen Komponente werden aufgrund
des vorgesehenen Trägermaterials auf Basis thermoplastischer
Kunststoffe zumindest bereichsweise miteinander schmelzverbunden, so dass ein mehrschichtiger
Magnetkörper bestehend aus hartmagnetischen und weichmagnetischen Komponenten
erhalten wird.
Ein solcher Magnetkörper kann beispielsweise unter Verwendung
einer Mehrkomponenten-Spritzgussmaschine oder mittels Formpressen oder auch im Koextrusions-,
Extrusionsbeschichtungs-, Kaschier- oder Laminierverfahren in an sich bekannter
Weise ausgebildet werden, so dass trotz komplexer Formgebungen hohe Taktzahlen bei
besonders wirtschaftlicher Herstellung des erfindungsgemäßen Magnetkörpers
möglich werden.
Als Trägermaterial für die hartmagnetische und/oder weichmagnetische
Komponente wird bevorzugt ein teilkristalliner thermoplastischer Kunststoff eingesetzt,
da sich ein solcher teilkristalliner thermoplastischer Kunststoff nicht nur mit
möglichst hohen Füllstoffgehalten füllen lässt, sondern solche
teilkristalline Kunststoffe auch besondere Temperaturbeständigkeit aufweisen,
was sie beispielsweise für Sensorikanwendungen mit thermischer Belastung, z.B.
im Automobilbau prädestiniert.
Es versteht sich, dass für die Erzielung einer guten Schmelzverbindbarkeit
und auch für eine spätere sortenreine Entsorgung als Trägermaterial
der hart- und weichmagnetischen Komponente bevorzugt gleiche Kunststoffe eingesetzt
werden, obwohl dies nicht notwendigerweise der Fall sein muss.
Beispiele des als Trägermaterial für die hartmagnetische
und/oder weichmagnetische Komponente einsetzbaren thermoplastischen Kunststoffes
umfassen Polyamide, hier insbesondere PA6, 66, 12, aber auch Polypropylen, Polyphenylensulfid
oder ein Polyetherehterketon oder Abmischungen derselben.
Die hartmagnetische Komponente kann mit Ferritpartikeln in einer Menge
von 10 bis 95 Gew.-% bezogen auf das Trägermaterial gefüllt werden, wobei
mit steigendem Füllgrad auch höhere Magnetkräfte erhalten werden.
Die Art der für die hartmagnetische Komponente einzusetzende
Ferritpartikel unterliegt keiner generellen Beschränkung, es können sowohl
so genannte Low-Energy-Ferrite wie auch High-Energy-Ferrite eingesetzt werden, wobei
jedoch Letztere besonders bevorzugt sind.
Insbesondere können High-Energy-Ferritpartikel mit einer Dichte
von 5,0 bis 5,2 g/cm3 und einer durchschnittlichen Partikelgröße
von 1,5 bis 2,5 &mgr;m eingesetzt werden, die weiter bevorzugt eine Remanenz von
155 bis 180 mT und eine intrinsische Koerzivität von 155 bis 250 kA/m aufweisen.
Besonders bevorzugt sind hierbei High-Energy-Ferrite, deren Remanenz 165 bis 180
mT und deren intrinsische Koerzivität 180 bis 250 kA/m beträgt.
Auch das als Füllmaterial für die weichmagnetische Komponente
verwendete Material unterliegt keinen generellen Beschränkungen, besonders
bevorzugt sind jedoch weichmagnetische Partikel auf Basis von Eisenpulver, Magnetitpulver
oder auch so genannte Weich-Ferrite, beispielsweise ein Mangan-Zink-Ferritpulver
oder Abmischungen derselben, wobei Eisenpulver aufgrund seiner hohen Sättigungsremanenz
von diesen besonders bevorzugt ist.
Bei Verwendung von Eisenpulver hat sich ein solches mit einer Partikelgröße
kleiner 160 &mgr;m und einer Rohdichte zwischen 6,9 und 6,95 g/cm3
bewährt.
Sofern Magnetitpulver eingesetzt wird, kann dieses beispielsweise
eine Dichte von 5,1 g/cm3, eine Schüttdichte von ca. 2,5 g/cm3
und typische Partikelgrößen im Bereich zwischen 5 und 25 &mgr;m bei
einer Mohs-Härte zwischen 5,5 bis 6 aufweisen.
Sofern ein Mn-Zn-Ferritpulver verwendet wird, kann dessen Dichte beispielsweise
4,7 g/cm3 bei einer Schüttdichte von 1,8 g/cm3 betragen
und eine mittlere Korngröße zwischen 1 bis 100 &mgr;m vorliegen.
Damit die Magnetkräfte des erfindungsgemäßen Magnetkörpers
sich in einem zufriedenstellenden Bereich bewegen, sollte die Schichtdicke der hartmagnetischen
Komponente mindestens 2 mm betragen, wobei andererseits die Schichtdicke der weichmagnetischen
Komponente ab 0,8 mm und mehr ausreichend ist.
Je nach Konfiguration und Formgebung des erfindungsgemäßen
Magnetkörpers kann es erforderlich sein, zumindest bereichsweise einen geringen
Luftspalt von z.B. 0,2 mm Spaltbreite zwischen der hart- und der weichmagnetischen
Schicht vorzusehen, um einen sogenannten magnetischen Kurzschluss zu verhindern.
Ein solcher Luftspalt kann z.B. durch entsprechende Formgebung eines verwendeten
Werkzeuges für die Magnetkörperherstellung, etwa ein Spritzgusswerkzeug,
erzeugt oder auch nachträglich mechanisch eingebracht werden. Auch in diesem
Falle sind jedoch die aneinander angrenzenden Schichten in dem luftspaltfreien Bereich
des Magnetkörpers miteinander schmelzverbunden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Magnetkörpers kann auch vorgesehen sein, dass mehrere Schichten der hartmagnetischen
Komponente unter Zwischenlage jeweils einer Schicht der weichmagnetischen Komponente
vorgesehen sind und jede Schicht der hartmagnetischen Komponente
mindestens einen Nordpol und einen Südpol aufweist, so dass ein mehrpoliger
Magnetkörper gebildet wird. Bei dieser Ausführungsform ist üblicherweise
die Ausbildung eines Luftspaltes nicht notwendig, d.h. die aneinander angrenzenden
diskreten Schichten sind bevorzugt vollständig miteinander schmelzverbunden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines vorangehend
beschriebenen Magnetkörpers mit einer hartmagnetischen Komponente und einer
weichmagnetischen Komponente beruht darauf, dass man in einem ersten Extruder eine
Schmelze aus einem thermoplastischen Trägermaterial und hartmagnetischen Füllstoffen
erzeugt und in einem zweiten Extruder eine Schmelze aus einem thermoplastischen
Trägermaterial und weichmagnetischen Füllstoffen erzeugt. Diese erzeugten
Schmelzen werden sodann zu mindestens zwei diskreten, aneinander angrenzenden Schichten
unter Ausbildung des Magnetkörpers geformt, welche sodann zumindest bereichsweise
miteinander schmelzverbunden werden und nachfolgend werden die ausgebildeten Schichten
der hartmagnetischen Komponente durch Anlegen eines Magnetfeldes permanent magnetisiert.
Hierbei kann die Schichtenausformung und Aneinanderfügung sowohl
in der Weise erfolgen, dass beide Schichten in schmelzflüssigem Zustand miteinander
verbunden werden, wie es beispielsweise bei der Koextrusion der Fall ist, oder aber
es wird zunächst eine Schicht aus einer ersten Komponente erzeugt und nach
deren Erstarrung die angrenzende zweite Schicht aus der zweiten Komponente angespritzt,
wie es beispielsweise beim Zweikomponenten-Spritzgussverfahren der Fall ist.
Da für das Schmelzverbinden der einzelnen Schichten der hartmagnetischen
und weichmagnetischen Komponente jeweils das Trägermaterial aus einem thermoplastischen
Kunststoff verantwortlich ist, lassen sich die für die Kunststoffverarbeitung
gängigen Verfahren hier ohne größere Schwierigkeiten entsprechend
anwenden.
Im Folgenden werden anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung
Anwendungsfälle des erfindungsgemäßen Magnetkörpers dargestellt,
wobei jedoch die Erfindung keinesfalls auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt ist. Aufgrund der Verarbeitbarkeit der hart- und weichmagnetischen
Komponente des erfindungsgemäßen Magnetkörpers sowohl im Spritzgussverfahren
wie auch im Extrusionsverfahren und dergleichen mehr können die verschiedensten
Raumformen eines Magnetkörpers und an verschiedenste Anwendungszwecke angepasste
Magnetkörper erstellt werden.
Im Einzelnen zeigen die Figuren:
1 eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Magnetkörpers,
2a einen Vertikalschnitt durch eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Magnetkörpers,
2b die Aufsicht auf den Magnetkörper gemäß
2a,
3 die Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Magnetkörpers.
In der 1 ist in perspektivischer Darstellung
ein Magnetkörper gemäß der Erfindung dargestellt, wie er beispielsweise
als Magnetdübel für den Möbelbau Verwendung finden kann, um z.B.
Türen in einer geschlossenen Position zu haltern.
Der Magnetkörper umfasst hierbei einen im Wesentlichen zylindrischen
Innenkern, der aus einer hartmagnetischen Komponente 1 gebildet ist, während
entlang des Außenumfanges der hartmagnetischen Komponente 1 eine weichmagnetische
Komponente 2 in Form eines rohrförmigen Stranges vorliegt.
Aufgrund dieser Konfiguration liegen die hartmagnetische Komponente
1 und die weichmagnetische Komponente 2 in jeweils diskreten Schichten
10, 20 vor.
Sowohl die hartmagnetische Komponente 1 wie auch die weichmagnetische
Komponente 2 sind aus den vorangehend erläuterten Materialien hergestellt,
d.h. die hartmagnetische Komponente 1 umfasst ein Trägermaterial auf
Basis eines thermoplastischen Kunststoffes, z.B. PA6, und ist mit hartmagnetischen
Ferriten hoch gefüllt, z.B. mit 85 bis 92 Gew.-%, während die weichmagnetische
Komponente 2 ebenfalls aus einem Trägermaterial auf Basis thermoplastischer
Kunststoffe, vorzugsweise ebenfalls eines Polyamids gebildet ist und mit weichmagnetischen
Füllstoffen, beispielsweise Eisenpulver hoch gefüllt ist, z.B. ebenfalls
mit 85 bis 92 Gew.-%.
Der Magnetkörper gemäß 1
kann beispielsweise durch Spritzguss beider Komponenten in einer Form hergestellt
sein oder auch durch Koextrusion entsprechender Schmelzestränge, wobei in beiden
Fällen gewährleistet ist, dass die hartmagnetische Komponente
1 und die weichmagnetische Komponente 2 entlang ihrer Grenzflächen
miteinander schmelzverbunden sind, so dass ein kompakter Magnetkörper, bestehend
aus einer Schicht 10 aus der hartmagnetischen Komponente 1 und
einer Schicht 20 aus der weichmagnetischen Komponente 2 gebildet
ist.
Durch Anlegen eines entsprechenden Magnetfeldes, bei Herstellung im
Spritzgussverfahren beispielsweise noch während des Formens des Magnetkörpers,
werden sodann die Ferritpartikel innerhalb der hartmagnetischen Schicht
10 orientiert, so dass sich eine gewünschte Polarität beispielsweise
mit dem eingezeichneten Nordpol N und Südpol S einstellt.
Zur Vermeidung eines sogenannten magnetischen Kurzschlusses ist im
dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß 1
ausgehend von dem als Nordpol N ausgeführten Ende des Magnetkörpers ein
zylindrischer Luftspalt L einer Spaltbreite von z.B. 0,2 mm zwischen den Schichten
10, 20 ausgebildet, der sich entlang der Schichtgrenze auf etwas
mehr als der Hälfte der Gesamtlänge des Magnetkörpers, vorzugsweise
bis zu 2/3 der Gesamtlänge desselben erstreckt, was durch die punktierte Linie
in 1 angedeutet ist. Im verbleibenden Bereich der Gesamtlänge
des Magnetkörpers liegen die diskreten Schichten 10, 20 hingegen
unmittelbar aneinander an und sind hier miteinander schmelzverbunden.
Bei Herstellung des Magnetkörpers 1 als Spritzgussteil
kann der Luftspalt L durch entsprechende Formgebung des verwendeten Spritzgusswerkzeuges
unmittelbar erzeugt oder z.B. bei Herstellung als extrudierter Strang nachträglich
mechanisch eingebracht werden.
In einem demgegenüber abgewandelten Ausführungsbeispiel
gemäß den 2a und 2b
ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, mehrpolige Magnetkörper beispielsweise
durch Spritzguss oder Extrusion der hartmagnetischen und weichmagnetischen Komponente
1, 2 und gegenseitiges Schmelzverbinden derselben herzustellen.
So umfasst der in den 2a und
2b dargestellte Magnetkörper jeweils diskrete
Schichten 10 aus der hartmagnetischen Komponente 1, die durch
entsprechende Anlage eines Magnetfeldes ihrerseits in Nordpol N- und Südpol
S-Bereiche unterteilt sind. Zwischen den einzelnen Schichten 10 aus der
hartmagnetischen Komponente 1 und im Bereich des Außenumfanges des
Magnetkörpers ist ferner die weichmagnetische Komponente 2 in Form
entsprechender Schichten 20 vorgesehen. Auch ein solcher Magnetkörper
kann durch Koextrusion entsprechender Schichtenanzahlen, insbesondere aber durch
Spritzgießen im Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt werden, indem
einerseits die weichmagnetische Komponente 2 zur Ausbildung der Schichten
20 und andererseits die hartmagnetische Komponente 1 zur Ausbildung
der Schichten 10 in diskreten Schichten aneinandergespritzt und miteinander
schmelzverbunden werden und nachfolgend durch Anlage des entsprechenden Magnetfeldes
die gewünschte Orientierung der jeweiligen Schichten 10 aus dem hartmagnetischen
Material in Nord- und Südpole N, S erfolgt.
Neben dem Ausführungsbeispiel gemäß 2a
und 2b mit zueinander parallel verlaufenden Schichten
10, 20 ist es gemäß Ausführungsbeispiel in der
3 selbstverständlich auch möglich, die einzelnen
Schichten 10, 20 in entsprechender Abfolge in Form konzentrischer
Ringschichten zu gruppieren, wobei durch Anlage eines entsprechenden Magnetfeldes
wiederum in den einzelnen hartmagnetischen Schichten 10 eine Orientierung
in Nordpole N und Südpole S erfolgt.
Bei derartigen Ausführungsformen gemäß 2a
bis 3 ist in der Regel kein Luftspalt L erforderlich,
so dass die diskreten Schichten vollständig entlang ihrer Grenzflächen
miteinander schmelzverbunden sind.
Es versteht sich, dass die vorangehend erläuterte Erfindung nicht
auf die Herstellung von Magnetkörpern gemäß den Figuren beschränkt
ist, sondern insbesondere bei Anwendung des Spritzgussverfahrens, vorzugsweise Mehrkomponenten-Spritzgussverfahrens
auch Magnetkörper mit komplexen Geometrien geschaffen werden können, so
dass sich ein vielfältiges Einsatzfeld für die erfindungsgemäßen
Magnetkörper ergibt.