Die Erfindung betrifft eine Messglühkerze zum Einbau in einen
Zylinder einer Brennkraftmaschine.
Eine Messglühkerze mit diesem Aufbau kann als Glühzündungselement
bei Brennern, z.B. Kraftfahrzeugzuheizungen verwandt werden oder in einen Zylinder
einer Brennkraftmaschine eingebaut werden.
Eine derartige Messglühkerze dient einerseits zum Vorwärmen
des Gasgemisches, der angesaugten Luft oder des Zylinderbrennraumes und andererseits
zum Messen eines Parameters, beispielsweise eines optischen Parameters, des Druckes
oder der Temperatur im Zylinderbrennraum.
Das Messen optischer Parameter dient beispielsweise zur Flammüberwachung
in Brennern oder im Brennraum einer Brennkraftmaschine. Es können auch optische
Drucksensoren vorgesehen sein, bei denen die Verformung der integrierten Messmembran
optisch gemessen wird.
Messglühkerzen dieser Art sind aus der DE
103 42 487 A1, der DE 103 45 140
A1, der DE 103 47 216 A1,
der DE 103 53 972 A1 und der
DE 10 2004 002 485 A1 bekannt.
Insbesondere die DE 103 45
140 A1 zeigt eine Glühstiftkerze mit einem integrierten Brennraumdrucksensor,
bei dem der Glühstift einen Hohlraum aufweist, in den der Drucksensor integrierbar
ist. Der Drucksensor wird beispielsweise in diesen Hohlraum eingebettet und dadurch
den Hohlraum ausgefüllt.
Die bekannten Messglühkerzen sind allerdings im Aufbau und der
Herstellung aufwändig, wobei durch den relativ steifen Heizstab Verluste des
Messsignales auftreten können. Es ist weiterhin nachteilig, dass die Plazierung
und der Einbau des Messelementes von der Bauform des Heizstabes bzw. seines Herstellungsverfahrens
abhängig sind.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, eine
Messglühkerze der eingangs genannten Art zu schaffen, die weniger aufwändig
herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch eine Messglühkerze
gelöst, die im Patentanspruch 1 angegeben ist.
Besonders bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Messglühkerze sind Gegenstand der Patentansprüche 2 bis 15.
Die erfindungsgemäße Messglühkerze hat den Vorteil,
dass sie einen sehr stabilen Aufbau hat und die Signale des Messelementes nicht
durch den Aufbau des Heizstabes gedämpft sind.
Im Folgenden werden anhand der zugehörigen Zeichnungen besonders
bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Messglühkerze
näher beschrieben.
Es zeigt
1 eine Schnittansicht eines Heizstabes eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Messglühkerze mit der darin vorgesehenen zentralen
Bohrung für das Messelement,
2 eine Schnittansicht eines Heizstabes eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Messglühkerze mit integriertem Messelement,
insbesondere Temperaturmesselement,
3 eine Schnittansicht eines Heizstabes eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Messglühkerze mit integriertem am brennraumfernen
Ende eingebauten Messelement, insbesondere Drucksensor,
4 eine Schnittansicht eines Heizstabes eines weiteren
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Messglühkerze mit
in einem Polzuleiter angeordnetem Messelement,
5 eine Schnittansicht des brennraumseitigen Teils des
in 4 dargestellten Ausführungsbeispiels,
6 eine Schnittansicht des Übergangsbereiches zwischen
dem Polzuleiter und dem Heizstab bei dem in 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel,
7 die brennraumseitige Spitze des Heizstabes des in
4 dargestellten Ausführungsbeispiels in einer
vergrößerten Ansicht,
8 eine Schnittansicht noch eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Messglühkerze,
9 in einer Schnittansicht den Übergangsbereich
zwischen dem Polzuleiter und dem Messstab bei dem in 8
dargestellten Ausführungsbeispiel,
10 in einer Schnittansicht die Verbindungsbohrungen
zum Außenraum bei dem in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel,
11 in einer Schnittansicht die brennraumseitige Spitze
des in 8 dargestellten Ausführungsbeispiels
im vergrößerten Maßstab,
12 in einer Schnittansicht ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Messglühkerze mit Querbohrungen,
13 in einer Schnittsansicht den Übergangsbereich
zwischen dem Polzuleiter und dem Heizstab bei dem in 12
dargestellten Ausführungsbeispiel,
14 in einer Schnittansicht die Querbohrungen bei dem
in 12 dargestellten Ausführungsbeispiel im Einzelnen
und
15 in einer Schnittansicht die brennraumseitige Spitze
des 12 dargestellten Ausführungsbeispiels.
In 1 ist der brennraumseitige Teil eines
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Messglühkerze mit
einem Kerzenkörper 5 dargestellt, der dazu dient, in den Zylinder
einer Brennkraftmaschine eingesetzt zu werden.
Das in 1 dargestellte Heizelement in
Form eines keramischen Heizstabes besteht vorzugsweise aus mehreren Werkstoffkomponenten
mit unterschiedlicher elektrischer Leitfähigkeit, wobei mindestens eine Leitschicht
und mindestens eine Isolierschicht vorgesehen sind.
Wie es in 1 dargestellt ist, umfasst
der Heizstab eine keramische Leitschicht 1, einen Glühkopf
2 aus einer leitfähigen Keramik, eine zentrale axiale Bohrung
1.1, die am Glühkopf 2 nach außen mündet und einen
Druckkanal bildet, eine Masseanbindung 3 aus einer leitfähigen Keramik,
die mit dem Kerzenkörper 5 verbunden ist, und eine Isolierung
4 aus einer nichtleitenden Keramik. Der in dieser Weise aufgebaute Heizstab
ist fest im Kerzenkörper 5 angeordnet.
Die Querschnittsform der zentralen Bohrung 1.1 kann kreisrund
aber auch profiliert, d.h. unrund ausgebildet sein. Eine unrunde Ausbildung kann
dann gewählt sein, wenn eine Lageorientierung oder Verdrehsicherung eines Messelementes
erreicht werden soll.
Die elektrische Zuleitung erfolgt über die elektrische Leitschicht
1, die beispielsweise den positiven Pol bildet, den Glühkopf
2 aus leitfähiger Keramik, die Masseanbindung 3 zum Kerzenkörper
5, der den negativen Pol, bzw. den Masseanschluss bildet.
Der oben beschriebene Heizstab kann nicht nur mit durchgehender an
der Glühkopfseite offener Bohrung sondern auch topfförmig mit einer Sacklochbohrung
ausgebildet sein.
Anstelle einer keramischen Leitschicht, die die Masseanbildung
3 bildet, kann auch eine metallische Beschichtung oder eine Wendel als
Heizwiderstand vorgesehen sein.
Der Heizstab ist vorzugsweise eine Vollkeramik und durch Keramikspritzguss
oder durch Koextrusion oder kaltisostatisches Pressen hergestellt.
Die zentrale Bohrung 1.1 im Heizstab lässt sich bei
diesen an sich bekannten Fertigungsverfahren problemlos integrieren.
Die zentrale Bohrung des Heizstabs bildet einen Sensorkanal. Ein entsprechendes
Messelement ist in der zentralen Bohrung eingesetzt oder auf der zentralen Bohrung
angeordnet derart, dass die Bohrung dadurch dicht verschlossen ist.
Das Messelement kann in geeigneter Weise beispielsweise durch Löten,
Glaseinschmelzen oder durch keramisches Kleben befestigt sein.
Aufgrund des Kontaktes des Messelementes zu der nicht beheizten Seite
des Heizstabes wird die Brennraumwärme großflächig auf das Heizelement
und von diesem über den Kerzenkörper der Messglühkerze an den Motorblock
abgeleitet, so dass das Messelement nicht durch eine Überhitzung geschädigt
wird.
Als Messung kommen optische Messungen, Druckmessungen oder Temperaturmessungen
in Frage, wobei für diese Zwecke jeweils ein entsprechendes Messelement beispielsweise
ein Piezosensor, ein optischer Sensor oder ein Sensor in Form eines Dehnungsmessstreifens
zur Druckmessung oder ein Temperatursensor zur Brennraumüberwachung eingesetzt
sein kann.
2 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem im Sensorkanal
über ein Verbindungsmedium oder eine Leitschicht 6 an der Spitze der
Bohrung 1.1 ein Temperaturmesselement, z.B. ein Mantelthermoelement
7 vorgesehen ist. Durch diese Leitschicht 6 ist die Bohrung stirnseitig
verschlossen 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel,
bei dem durch ein Verbindungsmedium 6 ein Messelement, z.B. ein Drucksensor
8 am brennraumfernen Ende des Heizelementes vorgesehen ist. Der Heizstab
hat eine durchgehende Bohrung und dadurch eine direkte Verbindung zum Brennraum.
1 und 3 zeigen Ausführungsbeispiele
z.B. zur Druckmessung, bei denen die zentrale Bohrung 1.1 am Glühkopf
2 mit einer Öffnung 2.1 nach außen mündet, während
2 ein Ausführungsbeispiel z.B. zur Temperaturmessung
zeigt, bei dem die zentrale Bohrung 1.1 als Sacklochbohrung
ausgebildet ist. Die zentrale Bohrung 1.1 wird bei allen Ausführungsbeispielen
zunächst als durchgehende Bohrung vorgesehen, die in speziellen Anwendungsformen,
z.B. bei der Temperaturmessung nachträglich z.B. durch Aufspritzen einer Leitschicht
6 an der Spitze des Heizstabs verschlossen wird.
Bei den obigen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen
Messglühkerze ist somit das Messelement in einem koaxial extrudierten Keramikheizstab
angeordnet. Die Querschnittsform der zentralen axialen Bohrung kann dabei vieleckig
insbesondere sechseckig oder beliebig polygonal sein, wobei diese zentrale axiale
Bohrung beim Einbau des Messelementes in den Heizstab als Entlüftung sowie
zu dessen Zentrierung und Halt dienen kann.
Der Aufbau des Heizstabs kann über einen extrudierten Schichtaufbau
erfolgen, wobei Platz besteht, unterschiedliche Messelemente anzuordnen.
Die Anordnung eines Temperatursensors kann an einer beliebigen Stelle
am Heizstab erfolgen, um eine lokale Temperatur zu erfassen, der Temperatursensor
kann aber auch durch den Heizstab in den Zylinderbrennraum hineinragen.
4 zeigt in einer Schnittansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Messglühkerze, bei dem im Gegensatz zu den
in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsbeispielen das Messelement nicht in einer zentralen axialen Bohrung
des Heizstabes sondern in einer zentralen axialen Bohrung eines Polzuleiters oder
Innenpols 11 angeordnet ist.
Wie es im Einzelnen in den 4 bis
6 dargestellt ist, umfasst dieses Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Messglühkerze einen Kerzenkörper
5, einen keramischen Heizstab 9, der koaxial im Kerzenkörper
5 sitzt, und den ebenfalls koaxial im Kerzenkörper 5 angeordneten
Polzuleiter oder Innenpol 11.
Der Heizstab 9 weist eine zentrale axiale Bohrung
13 auf, die bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
in den Brennraum mündet, und ist außen mit einem metallischen Schutzrohr
10 versehen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt die elektrische Versorgung
des Heizstabes 9 über die körperseitigen Anschlüsse der
Messglühkerze, nämlich den elektrischen Anschluss 18 des Heizstabes
und den Polzuleiter 11, wobei der elektrische Schaltkreis über den
Heizstab 9, das metallische Schutzrohr 10 und den Kerzenkörper
5 zur Masse geschlossen ist.
Wie es in 4 dargestellt ist, weist der
Polzuleiter oder Innenpol 11 eine zentrale axiale Bohrung 12 auf,
in der das Messelement 15 angeordnet ist.
Diese axiale Bohrung 12 im Polzuleiter oder Innenpol
11 steht in Verbindung mit der axialen Bohrung 13 des Heizstabes
9, so dass das Messelement 15 in einer direkten Verbindung mit
der Außenseite des Heizstabes insbesondere dem Brennraum im Zylinder steht.
Wie es im Einzelnen in 5 dargestellt
ist, ist zwischen dem Polzuleiter oder Innenpol 11 und dem Heizstab
9 eine konische Kontaktfläche 14 vorgesehen, durch die der
Polzuleiter oder Innenpol 11 mit dem Heizstab 9 verbunden ist.
Diese Kontaktfläche 14 umfasst eine Kontaktfläche 14a
für den Masseanschluss und eine Kontaktfläche 14b für den
Heizstromanschluss.
Das Messelement 15 ist über Sensorleitungen
16 mit einer Auswerteelektronik 17 in der Messglühkerze verbunden,
die einen Anschluss 19 für die Messsignalauswertung aufweist.
Wie es in 5 und 6
im Einzelnen dargestellt ist, hat das Messelement 15 beispielsweise der
Drucksensor eine größeren Durchmesser als die zentrale Bohrung
13 im Heizstab 9, so dass er bei diesem Ausführungsbeispiel
in der zentralen Bohrung 12 des Polzuleiters oder Innenpols 11
vorgesehen ist.
Die 8 bis 11
zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Messglühkerze,
das dem in den 4 bis 7
dargestellten Ausführungsbeispiel entspricht, bei dem allerdings die zentrale
Bohrung 13 an der brennraumseitigen Spitze des Heizstabes 9 durch
eine aufgespritzte Leitschicht 6 verschlossen ist und der Kontakt zwischen
dem Messelement 15 in der zentralen axialen Bohrung 12 des Polzuleiters
oder Innenpols 11 durch wenigstens eine Querbohrung 20 hergestellt
ist, die im Bereich des Schutzrohres 10 so vorgesehen ist, dass sie die
axiale innere Bohrung 13 des Heizstabes 9 mit der Außenseite
der Messglühkerze verbindet.
12 zeigt ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Messglühkerze, bei dem die wenigstens eine Querbohrung 20 außerhalb
des Schutzrohres 10 am brennraumseitigen Teil des Heizstabes
9 vorgesehen ist.
Die Querbohrung 20 bewirkt eine direkte Verbindung zum Brennraumdruck,
wobei durch die räumliche Nähe zum Messelement die Gefahr von Pfeifenschwingungen
in der zentralen Bohrung und die dadurch bewirkten Messungenauigkeiten verhindert
werden.