PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE102006020387B4 08.05.2008
Titel Verfahren und Vorrichtung zur Detektion und Identifikation von Objekten mit geringer Höhenausdehnung
Anmelder Daimler AG, 70327 Stuttgart, DE
Erfinder Dohmke, Thomas, Dipl.-Ing., 71111 Waldenbuch, DE;
Kolbe, Uli, Dipl.-Ing., 70193 Stuttgart, DE;
Joos, Armin, Dipl.-Math., 70567 Stuttgart, DE;
Schmid, Volker, Dr.-Ing., 70563 Stuttgart, DE
DE-Anmeldedatum 28.04.2006
DE-Aktenzeichen 102006020387
Offenlegungstag 31.10.2007
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 08.05.2008
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.05.2008
IPC-Hauptklasse G01S 13/93(2006.01)A, F, I, 20060428, B, H, DE
IPC-Nebenklasse G01S 13/04(2006.01)A, L, I, 20060428, B, H, DE   G01S 13/87(2006.01)A, L, I, 20060428, B, H, DE   G01S 7/40(2006.01)A, L, I, 20060428, B, H, DE   G01S 17/93(2006.01)A, L, I, 20060428, B, H, DE   B60W 30/08(2006.01)A, L, I, 20060428, B, H, DE   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Detektion und Identifikation von Objekten mit geringer Höhenausdehnung nach dem Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 5.

Zur Erhöhung der Sicherheit werden moderne Kraftfahrzeuge zunehmend mit Hinderniserkennungseinrichtungen versehen, welche Objekte im dem Fahrzeug vorausliegenden Fahrweg erkennen und hiervor den Fahrzeugführer warnen bzw. diesbezüglich aktiv regelnd in die Fahrzeugdynamik eingreifen.

So beschreibt das Patent US 6,061,015 A ein Hinderniserkennungssystem, welches mittels Sensoreinrichtungen vor dem eigenen Fahrzeug befindliche Objekte erfasst und deren Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ermittelt. Auf Grund dieser Information wird festgestellt, ob das eigene Fahrzeug mit einem dieser Objekte zu kollidieren droht. Ist dies der Fall, so wird der Fahrzeugführer gewarnt und es wird regelnd in die Fahrzeugdynamik eingegriffen.

Häufig werden durch derartige Hinderniserkennungssysteme jedoch auch auf oder in der Fahrbahnoberfläche befindliche Objekte mit geringer Höhenausdehnung (beispielsweise Schachtdeckel oder Getränkedosen)erfasst und als Hindernisse interpretiert, obwohl sie durch das Fahrzeug ungefährdet überfahren werden könnten. Dies resultiert in störenden Warnungen oder auch in unnötigen Eingriffen in die Fahrzeugdynamik.

Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 10 2004 021 561 A1 ist ein Verfahren zur Detektion und Identifikation von Objekten mit geringer Höhenausdehnung auf einer in Fahrtrichtung. vor einem Fahrzeug befindlichen Fahrbahn bekannt, bei welchem durch Aussenden elektromagnetischer Strahlung in Fahrtrichtung vor das Fahrzeug ein Bereich der sich dort befindlichen Fahrbahn mittels zweier Objekterkennungssensoren ausgeleuchtet wird. Die empfangene Sensorinformation wird individuell für jeden einzelnen Objekterkennungssensor hinsichtlich dort detektierbarer Objekte ausgewertet. Hierbei schließt eine nachgeschaltete Auswerteeinheit nur dann auf die Anwesenheit eines Objektes in der Erkennungsreichweite des ersten Objekterkennungssensors, wenn beide Objekterkennungssensoren das Objekt erkannt haben.

Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren und eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung zu finden, mittels welcher ungefährliche, sich auf oder in der Fahrbahnoberfläche befindliche Objekte mit geringer Höhenausdehnung als solche erkannt werden, so dass störende Warnungen und unnötige Eingriffe in die Fahrzeugdynamik vermieden werden können.

Die Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung werden durch die Unteransprüche beschrieben.

Zur Detektion und Identifikation von Objekten mit geringer Höhenausdehnung auf einer in Fahrtrichtung vor einem Fahrzeug befindlichen Fahrbahn, wird mittels von einem Sender ausgesandter elektromagnetischer Strahlung in Fahrtrichtung vor dem Fahrzeug ein Bereich der sich dort befindlichen Fahrbahn ausgeleuchtet. Aus diesem Fahrbahnbereich werden sodann mittels eines Empfängers Teile der Von diesem Bereich reflektierten elektromagnetischen Strahlung empfangen und einer Auswertung hinsichtlich dort detektierbarer Objekte unterzogen. Hierbei wird bei der Detektion eines Objekts, dessen Entfernung zum Fahrzeug bestimmt und darauf basierend ein Gefährdungspotential bezüglich des Fahrbetriebs abgeleitet, um dementsprechend auf ein Fahrerassistenzsystem einzuwirken.

In erfinderischer Weise wird hierbei die Fahrbahn in einem Bereich bis zu einer Entfernung rges ausgeleuchtet. Die empfangenen, reflektierten Signale werden sodann in einer Signalverarbeitungseinheit daraufhin untersucht, ob ein Objekt erst in einer Entfernung rObjekt mit rObjekt < rBoden detektiert wird. Das Verfahren geht dabei von der Radargleichung

aus, welche den Zusammenhang zwischen der von einem Radarsystem ausgesandten Strahlung, den Streueigenschaften eines Objektes und den empfangenen Signalen beschreibt mit der Empfangsleistung PE, der Sendeleistung PS, dem Antennengewinn G, dem Abstand zu dem Objekt R, Rückstreuquerschnitt &sgr; des Objekts und der Wellenlänge &lgr; der ausgestrahlten Welle. Aus der Gleichung (1) wird ersichtlich, dass Objekte mit einem geringen Rückstreuquerschnitt, also insbesondere Objekte mit geringer Höhenausdehnung, erst in naher Entfernung rObjekt von dem Radarsystem detektiert werden können, obwohl sie sich bereits schon länger in dem Erfassungsbereich mit maximal erfassbarer Entfernung rges des Radarsystems befinden. Erfolgt also eine Detektion eines Objektes erst in einer Entfernung rObjekt < rBoden, welche näher am Fahrzeug liegt als eine Schwellentfernung rBoden für relevante Bodenziele (mit rBoden < rges) wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem detektierten Objekt um ein Objekt mit geringer Höhenausdehnung (Bodenziel) handelt, welchem alsdann kein beachtliches Gefährdungspotential beizumessen ist, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.

Bei derartigen nichtbeachtlichen Objekten mit geringer Höhenausdehnung, so genannte Bodenziele, handelt es sich typischerweise um bodennahe Ziele wie Schachtdeckel oder Dehnungsfugen (Plattensprüngen) oder aber auch um auf der Fahrbahn befindlichen Unrat. Sehr wohl kann es sich dabei aber auch um von Schachtdeckeln aufsteigenden Wasserdampf handeln, der auch in seiner Höhenausdehnung deutlich wahrnehmbar ist, selbstverständlich für den Fahrbetrieb des Fahrzeuges keine Gefahr birgt. Eine derartige Dampfsäule weist trotz ihrer signifikanten Höhenausdehnung jedoch nur einen geringen Rückstreuquerschnitt auf, so dass diese in vorteilhafter Weise ebenfalls wie ein Objekt mit geringer Höhenausdehnung behandelt wird.

Um insbesondere die Funktions- und Erkennungssicherheit zu verbessern, kann das erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter Weise dadurch erweitert werden, dass die reflektierte elektromagnetische Strahlung zusätzlich aus wenigstens zwei in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unterschiedlich geneigten Winkeln oder Winkelbereichen ausgewertet wird. Ausgehend von dieser Auswertung wird dann ein Objekt als Objekt mit geringer Höhenausdehnung identifiziert, wenn es in der reflektierten Strahlung aus einem zur Fahrbahnoberfläche steileren Winkel bzw. Winkelbereich detektiert wird, während es gleichzeitig in der reflektierten Strahlung aus einem bezüglich der Fahrbahnoberfläche flacheren Winkel bzw. Winkelbereich nicht detektiert wurde. Wird einem Objekt derart eine geringe Höhenausdehnung zugeschrieben, so wird ihm kein beachtliches Gefährdungspotential beigemessen, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.

In besonders vorteilhafter Weise macht sich die Erfindung die Tatsache zu Nutze, dass bei den für den Fahrbetrieb unbeachtlichen Objekten mit geringer Höhenausdehnung (beispielsweise Getränkebecher oder -dosen oder Papiertüten) eine genaue Kenntnis über deren Abmessung nicht von Interesse ist. So wird gewinnbringend eine Identifikation möglich welche auf aufwendige Signalverarbeitung oder hochauflösende Radarsensorik verzichten kann.

Während sich die Erfindung selbstverständlich auch mittels der gezielten Auswertung unterschiedlich ausgerichteter Empfangszweige eines hochauflösenden Radarsystems realisieren lässt, eignet sie sich vor allem für die gemeinsame Verwendung mit einer Mehrzahl von Radargeräten mit relativ breitem Empfangsbereich, welche in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unter einem anderen Winkel am Fahrzeug ausgerichtet sind.

Dabei kann es sich bei den mehreren Radarsystemen beispielsweise um mehrere Millimeterwellenradare oder mehrere Laserradare (Lidar) handeln oder aber auch aus einer Mischung aus beiden Arten von Systemen. Dabei ist eine Kombination unterschiedlicher Radarsysteme völlig unproblematisch, da erfindungsgemäß nicht sensor-spezifische Eigenschaften der Reflektionssignale ausgewertet werden, sondern im Wesentlichen nur ein Test auf das Vorhandensein von Reflektionssignalen als solcher stattfindet.

Durch die Kombination zweier im Wesentlichen unabhängiger Verfahren wird in besonders vorteilhafter Weise eine sicherheitsrelevante Redundanz geschaffen.

In besonders gewinnbringender Weise steht die erfindungsgemäße Vorrichtung mit wenigstens einem Fahrerassistenzsystem in Verbindung mittels welchem auf die Fahrdynamik Einfluss genommen werden kann und/oder Warnsignalgeber aktiviert werden können. So könnte beispielsweise bei Detektion und Identifikation eines im Fahrweg befindlichen beachtlichen Objekts ein Notbremssystem oder ein System zur Unfallfolgenminderung, („Pre-Safe") aktiviert werden. Auch ist es sehr wohl denkbar, dass der Fahrzeugführer oder im Umfeld des Fahrzeugs befindliche Personen durch akustische, optische oder haptische Warnsignalgeber vor einem beachtlichen Objekt im Fahrweg des Fahrzeuges gewarnt werden.

Bei dem im Rahmen der Erfindung verwandten Sensorsystem zum Aussenden und Empfangen der elektromagnetischen Strahlung kann es sich gewinnbringend um ein Millimeterwellen-Radar oder aber auch um ein, insbesondere strahlschwenkendes, Laser-Radar (Lidar) handeln.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer Figur im Detail erläutert. Dabei zeigt

1 schematisch die Realisierung der Erfindung auf Basis eines einzigen Radarsystems (4)

2 eine zur 1 alternative Ausgestaltung der Erfin dung bei der zwei Radarsysteme (4, 8) genutzt werden.

3 die ergänzende, redundante Ausgestaltung der Erfindung bei der Verwendung von zwei Radarsystemen (14, 18).

Die 1 zeigt schematisch ein Fahrzeug 1, welches sich auf einer Fahrbahn 2 in Fahrtrichtung 3 bewegt. Hierbei wird mittels eines Radarsystems 4 elektromagnetische Energie auf die Oberfläche der Fahrbahn 2 in den Bereich vor dem Fahrzeug 1 ausgestrahlt. Abhängig von der Ausrichtung und dem Erfassungsbereich des Radarsystems 4 wird ein Bereich auf der Fahrbahn 2 bis zu einer Entfernung von rges vor dem Fahrzeug 1 ausgeleuchtet. Bewegt sich nun das Fahrzeug entlang der Fahrbahn 2 so tritt ein darauf befindliches Objekt 7 in den Erfassungsbereich des Radarsystems 4 ein, so bald sich dieses in einer Entfernung vom Fahrzeug kleiner als rges befindet. Insbesondere kleine Objekte 7 weisen einen derart kleinen Radarrückstreuquerschnitt auf, dass sie, obwohl sie sich im Erfassungsbereich des Radarsystems 4 befinden, in größeren Entfernungen vor dem Fahrzeug nicht detektiert werden können. Die Entfernung, in welcher das Radarsystem 4 das Objekt 7 detektiert, wird als rObjekt bezeichnet. In dem in der 1 dargestellten Beispiel liegt die Entfernung rObjekt näher am Fahrzeug als die Schwellentfernung rBoden. Hierbei ist die Entfernung rBoden derart festgelegt, dass die Signalverarbeitungseinheit des Radarsystems 4 alle Objekte, welche erst in einer Entfernung näher als rBoden am Fahrzeug detektiert werden, als unbeachtliche Bodenziele identifiziert werden. In dem hier dargestellten Fall, würde somit das Objekt 7 als Bodenziel identifiziert, so dass diesem kein beachtliches Gefährdungspotential zugewiesen und in Folge nicht auf ein Fahrerassistenzsystem eingewirkt werden würde.

In der 2 ist eine alternative Ausgestaltung der Erfindung aufgezeigt, bei welcher an Stelle eines einzelnen Radarsystems zwei Radarsysteme 4, 8 zur Detektion und Identifikation von vor dem Fahrzeug befindlichen Objekten verwendet werden. Bei einem derartigen System kann es sich beispielsweise um ein kombiniertes System bestehend aus einem Fernbereichsradar 4 und einem Nahbereichsradar 8 handeln. Hierbei ist es selbstverständlich möglich, dass die beiden Radare 4, 8 unterschiedliche Messprinzipien anwenden, und beispielsweise durch eine Kombination aus Millimeterwellen- und Laserradar realisiert werden. Die beiden Radarsysteme 4, 8 decken mit ihren beiden Erfassungsbereichen 5, 9 unterschiedliche Bereiche der in Fahrtrichtung 3 vor dem Fahrzeug 1 liegenden Fahrbahn 2 ab. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, dass sich die auf der Fahrbahn ausgeleuchteten Bereiche überlappen bzw. dass diese nahtlos aneinander schließen. Bei dem in der 2 aufgezeigten Beispiel ist die maximal vor dem Fahrzeug erfassbare Entfernung rges durch den Erfassungsbereich 5 des Radarsystems 4 gegeben. Die Schwellentfernung rBoden findet sich in dem Erfassungsbereich 9 des Radarsystems 8. Auch für diese vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung gilt, dass dann wenn ein Objekt erst in einer Entfernung rObjekt < rBoden detektiert wird, dieses als unbeachtliches Bodenziel identifiziert wird, welches kein Einwirken auf ein mit der Signalverarbeitung des Radarsystems in Verbindung stehendes Fahrerassistenzsystem bewirkt.

Mittels der 3 soll das ergänzende, redundante Betriebsverfahren der Radarsensoren (4, 8, 14, 18) beschrieben werden, bei welchem die reflektierte elektromagnetische Strahlung zusätzlich aus wenigstens zwei in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unterschiedlich geneigten Winkeln oder Winkelbereichen ausgewertet wird. Ausgehend von dieser Auswertung wird dann ein Objekt als Objekt mit geringer Höhenausdehnung identifiziert, wenn es in der reflektierten Strahlung aus einem zur Fahrbahnoberfläche steileren Winkel bzw. Winkelbereich detektiert wird, während es gleichzeitig in der reflektierten Strahlung aus einem bezüglich der Fahrbahnoberfläche flacheren Winkel bzw. Winkelbereich nicht detektiert wurde. Wird einem Objekt derart eine geringe Höhenausdehnung zugeschrieben, so wird ihm kein beachtliches Gefährdungspotential beigemessen, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.

Die 3 zeigt zwei Radarsysteme 14, 18, die zur Detektion und Identifikation von vor dem Fahrzeug 11 in Fahrtrichtung 13 befindlichen Objekten verwendet werden (selbstverständlich lässt sich dieses alternative Verfahren auch mit einem einzelnen Sensor, welcher in der Lage ist unterschiedlich zur Fahrbahn geneigte Winkelbereiche aufzulösen, realisieren). Bei einem derartigen System kann es sich beispielsweise um ein kombiniertes System bestehend aus einem Fernbereichsradar 14 und einem Nahbereichsradar 18, wie in dem mit der 2 beschriebenen Beispiel, handeln. Hierbei ist es selbstverständlich möglich, dass die beiden Radare 14, 18 unterschiedliche Messprinzipien anwenden, und beispielsweise durch eine Kombination aus Millimeterwellen- und Laserradar realisiert werden. Die beiden Radarsysteme 14, 18 decken mit ihren beiden Erfassungsbereichen 15, 19 unterschiedliche Bereiche der in Fahrtrichtung 13 vor dem Fahrzeug 11 liegenden Fahrbahn 12 ab. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, dass sich die auf der Fahrbahn 12 ausgeleuchteten Bereiche überlappen bzw. dass diese nahtlos aneinander schließen.

Wenn sich das Fahrzeug 11 in Fahrtrichtung 13 entlang der Fahrbahn 12 bewegt, wird ein Objekt 17 erst in den Erfassungsbereich 15 des Radarsystems 14 eintreten und zu einem späteren Zeitpunkt sich auch im Erfassungsbereich 19 befinden. Die den Radarsystemen 14 und 18 zugeordnete Signalverarbeitung ist nun so gestaltet, dass sie bei Detektion des Objekts 17 in dem gegenüber der Fahrbahn 12 steiler geneigten Erfassungsbereich bzw. -winkel 19 dahingehend untersucht, ob das Objekt 17 gleichzeitig auch in dem flacher geneigten Erfassungsbereich 15 detektiert werden kann. Ist dies der Fall, so handelt es sich bei dem Objekt 17 um ein Objekt, welches derart hoch ist, dass es sich von der Fahrbahnoberfläche bis hinauf in den Erfassungsbereich 15 erstreckt und somit eine beachtliche Höhe aufweist. Anderenfalls wird das Objekt 17 nur eine derartig geringe Höhenausdehnung aufweisen (Schachtdeckel, Dose), dass es nur im Erfassungsbereich 19 detektiert werden kann und ihm kein beachtliches Gefährdungspotential beigemessen zu werden braucht. In diesem Fall kann ein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem unterbleiben.


Anspruch[de]
Verfahren zur Detektion und Identifikation von Objekten (7, 17) mit geringer Höhenausdehnug auf einer in Fahrtrichtung (3, 13) vor einem Fahrzeug (1, 11) befindlichen Fahrbahn (2, 12),

bei welchem durch Aussenden elektromagnetischer Strahlung in Fahrtrichtung (3, 13) vor das Fahrzeug (1, 11) ein Bereich (5, 9, 15, 19) der sich dort befindlichen Fahrbahn (2, 12) ausgeleuchtet wird,

bei welchem mittels eines Empfängers Teile der aus diesem Bereich (5, 9, 15, 19) reflektierten elektromagnetischen Strahlung empfangen und einer Auswertung hinsichtlich dort detektierbarer Objekte (7, 17) unterzogen werden,

und bei welchem bei Detektion eines Objekts (7, 17), dessen Entfernung zum Fahrzeug (1, 11) bestimmt und darauf basierend ein Gefährdungspotential bezüglich des Fahrbetriebs abgeleitet wird, um dementeprechend auf ein Fahrerassistenzsystem einzuwirken,

dadurch gekennzeichnet,

dass die Fahrbahn (2, 12) in einem Bereich bis zu einer Entfernung rges ausgeleuchtet wird,

und dass dann, wenn ein Objekt (7, 17) erst in einer Entfernung von rObjekt < rBoden, mit der Schwellentfernung rBoden < rges, detektiert wird, dieses als Objekt (7, 17) mit geringer Höhenausdehnung identifiziert wird, welchem kein beacht liches Gefährdungspotential beizumessen ist, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.
Verfahren nach Patenanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerassistenzsysteme auf welche eingewirkt wird, auf die Fahrdynamik Einfluss nehmen und/oder Warnsignalgeber aktivieren. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die elektromagnetische Strahlung mittels eines Millimeterwellen-Radars (4, 8, 14, 18) oder eines, insbesondere strahlschwenkenden, Laser-Radars ausgesandt wird. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,

dass zusätzlich die reflektierte elektromagnetische Strahlung aus wenigstens zwei in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unterschiedlich geneigten Winkeln oder Winkelbereichen (15, 19) ausgewertet wird,

das ausgehend von dieser Auswertung dann ein Objekt (17) als Objekt mit geringer Höhenausdehnung identifiziert wird, wenn es in der reflektierten Strahlung aus einem zur Fahrbahnoberfläche steileren Winkel bzw. Winkelbereich (19) detektiert wird, während es gleichzeitig in der reflektierten Strahlung aus einem bezüglich der Fahrbahnoberfläche flacheren Winkel bzw. Winkelbereich (15) nicht detektiert wurde,

und dass darin wenn einem Objekt (17) derart eine geringe Höhenausdehnung zugeschrieben wird, diesem kein beachtliches Gefährdungspotential beigemessen wird, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.
Vorrichtung zur Detektion und Identifikation von Objekten (7, 17) mit geringer Höhenausdehnung auf einer in Fahrtrichtung (3, 13) vor einem Fahrzeug (1, 11) befindlichen Fahrbahn (2, 12),

umfassenden einen Sender der im Fahrzeug (1, 11) so angebracht ist, dass er elektromagnetische Strahlung in einen Bereich (5, 9, 15, 19) der in Fahrtrichtung (3, 13) vor dem Fahrzeug (1, 11) liegenden Fahrbahn ausstrahlt,

umfassend einen Empfänger zum Empfang der aus diesem Bereich (5, 9, 15, 19) reflektierten elektromagnetischen Strahlung, sowie umfassend eine Signalverarbeitungseinheit zur Auswertung der empfangenen Signale hinsichtlich detektierbarer Objekte (7, 17),

wobei die Signalverarbeitungseinheit so ausgestaltet ist, dass bei Detektion eines Objekts (7, 17), dessen Entfernung zum Fahrzeug (1, 11) bestimmt und darauf basierend ein Gefährdungspotential bezüglich des Fahrbetriebs abgeleitet wird, um dementsprechend auf ein Fahrerassistenzsystem einzuwirken,

dadurch gekennzeichnet,

dass der Sender so ausgerichtet ist, dass er die Fahrbahn (2, 12) in einem Bereich bis zu einer Entfernung rges ausleuchtet, und dass die Sinalverarbeitungseinheit so ausgelegt ist, dass sie ein Objekt (7, 17), welches erst in einer Entfernung von rObjekt < rBoden, mit der Schwellentfernung rBoden < rges, detektiert wird, als Objekt (7, 17) mit geringer Höhenausdehnung identifiziert, welchem kein beachtliches Gefährdungspotential beizumessen ist, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einem Fahrerassistenzsystem in Verbindung steht, welches auf die Fahrdynamik des Fahrzeuges Einfluss nimmt und/oder Warnsignalgeber aktiviert. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Sender und/oder dem Empfänger um Komponenten eines Millimeterwellen-Radars (4, 8, 14, 18) oder eines Lidars handelt.






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com