Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Detektion
und Identifikation von Objekten mit geringer Höhenausdehnung nach dem Oberbegriff
der Patentansprüche 1 und 5.
Zur Erhöhung der Sicherheit werden moderne Kraftfahrzeuge zunehmend
mit Hinderniserkennungseinrichtungen versehen, welche Objekte im dem Fahrzeug vorausliegenden
Fahrweg erkennen und hiervor den Fahrzeugführer warnen bzw. diesbezüglich
aktiv regelnd in die Fahrzeugdynamik eingreifen.
So beschreibt das Patent US
6,061,015 A ein Hinderniserkennungssystem, welches mittels Sensoreinrichtungen
vor dem eigenen Fahrzeug befindliche Objekte erfasst und deren Bewegungsrichtung
und Geschwindigkeit ermittelt. Auf Grund dieser Information wird festgestellt, ob
das eigene Fahrzeug mit einem dieser Objekte zu kollidieren droht. Ist dies der
Fall, so wird der Fahrzeugführer gewarnt und es wird regelnd in die Fahrzeugdynamik
eingegriffen.
Häufig werden durch derartige Hinderniserkennungssysteme jedoch
auch auf oder in der Fahrbahnoberfläche befindliche Objekte mit geringer Höhenausdehnung
(beispielsweise Schachtdeckel oder Getränkedosen)erfasst und als Hindernisse
interpretiert, obwohl sie durch das Fahrzeug ungefährdet überfahren werden
könnten. Dies resultiert in störenden Warnungen oder auch in unnötigen
Eingriffen in die Fahrzeugdynamik.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE
10 2004 021 561 A1 ist ein Verfahren zur Detektion und Identifikation von
Objekten mit geringer Höhenausdehnung auf einer in Fahrtrichtung. vor einem
Fahrzeug befindlichen Fahrbahn bekannt, bei welchem durch Aussenden elektromagnetischer
Strahlung in Fahrtrichtung vor das Fahrzeug ein Bereich der sich dort befindlichen
Fahrbahn mittels zweier Objekterkennungssensoren ausgeleuchtet wird. Die empfangene
Sensorinformation wird individuell für jeden einzelnen Objekterkennungssensor
hinsichtlich dort detektierbarer Objekte ausgewertet. Hierbei schließt eine
nachgeschaltete Auswerteeinheit nur dann auf die Anwesenheit eines Objektes in der
Erkennungsreichweite des ersten Objekterkennungssensors, wenn beide Objekterkennungssensoren
das Objekt erkannt haben.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren und eine zur Durchführung
des Verfahrens geeignete Vorrichtung zu finden, mittels welcher ungefährliche,
sich auf oder in der Fahrbahnoberfläche befindliche Objekte mit geringer Höhenausdehnung
als solche erkannt werden, so dass störende Warnungen und unnötige Eingriffe
in die Fahrzeugdynamik vermieden werden können.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine zur Durchführung
des Verfahrens geeignete Vorrichtung mit den Merkmalen der Patentansprüche
1 und 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
werden durch die Unteransprüche beschrieben.
Zur Detektion und Identifikation von Objekten mit geringer Höhenausdehnung
auf einer in Fahrtrichtung vor einem Fahrzeug befindlichen Fahrbahn, wird mittels
von einem Sender ausgesandter elektromagnetischer Strahlung in Fahrtrichtung vor
dem Fahrzeug ein Bereich der sich dort befindlichen Fahrbahn ausgeleuchtet. Aus
diesem Fahrbahnbereich werden sodann mittels eines Empfängers Teile der Von
diesem Bereich reflektierten elektromagnetischen Strahlung empfangen und einer Auswertung
hinsichtlich dort detektierbarer Objekte unterzogen. Hierbei wird bei der Detektion
eines Objekts, dessen Entfernung zum Fahrzeug bestimmt und darauf basierend ein
Gefährdungspotential bezüglich des Fahrbetriebs abgeleitet, um dementsprechend
auf ein Fahrerassistenzsystem einzuwirken.
In erfinderischer Weise wird hierbei die Fahrbahn in einem Bereich
bis zu einer Entfernung rges ausgeleuchtet. Die empfangenen, reflektierten
Signale werden sodann in einer Signalverarbeitungseinheit daraufhin untersucht,
ob ein Objekt erst in einer Entfernung rObjekt mit rObjekt
< rBoden detektiert wird. Das Verfahren geht dabei von der Radargleichung
aus, welche den Zusammenhang zwischen der von einem Radarsystem ausgesandten Strahlung,
den Streueigenschaften eines Objektes und den empfangenen Signalen beschreibt mit
der Empfangsleistung PE, der Sendeleistung PS, dem Antennengewinn
G, dem Abstand zu dem Objekt R, Rückstreuquerschnitt &sgr; des Objekts und
der Wellenlänge &lgr; der ausgestrahlten Welle. Aus der Gleichung (1) wird
ersichtlich, dass Objekte mit einem geringen Rückstreuquerschnitt,
also insbesondere Objekte mit geringer Höhenausdehnung, erst in naher Entfernung
rObjekt von dem Radarsystem detektiert werden können, obwohl sie
sich bereits schon länger in dem Erfassungsbereich mit maximal erfassbarer
Entfernung rges des Radarsystems befinden. Erfolgt also eine Detektion
eines Objektes erst in einer Entfernung rObjekt < rBoden,
welche näher am Fahrzeug liegt als eine Schwellentfernung rBoden
für relevante Bodenziele (mit rBoden < rges) wird
davon ausgegangen, dass es sich bei dem detektierten Objekt um ein Objekt mit geringer
Höhenausdehnung (Bodenziel) handelt, welchem alsdann kein beachtliches Gefährdungspotential
beizumessen ist, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.
Bei derartigen nichtbeachtlichen Objekten mit geringer Höhenausdehnung,
so genannte Bodenziele, handelt es sich typischerweise um bodennahe Ziele wie Schachtdeckel
oder Dehnungsfugen (Plattensprüngen) oder aber auch um auf der Fahrbahn befindlichen
Unrat. Sehr wohl kann es sich dabei aber auch um von Schachtdeckeln aufsteigenden
Wasserdampf handeln, der auch in seiner Höhenausdehnung deutlich wahrnehmbar
ist, selbstverständlich für den Fahrbetrieb des Fahrzeuges keine Gefahr
birgt. Eine derartige Dampfsäule weist trotz ihrer signifikanten Höhenausdehnung
jedoch nur einen geringen Rückstreuquerschnitt auf, so dass diese in vorteilhafter
Weise ebenfalls wie ein Objekt mit geringer Höhenausdehnung behandelt wird.
Um insbesondere die Funktions- und Erkennungssicherheit zu verbessern,
kann das erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter Weise dadurch erweitert
werden, dass die reflektierte elektromagnetische Strahlung zusätzlich aus wenigstens
zwei in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unterschiedlich geneigten Winkeln
oder Winkelbereichen ausgewertet wird. Ausgehend von dieser Auswertung wird dann
ein Objekt als Objekt mit geringer Höhenausdehnung identifiziert, wenn es in
der reflektierten Strahlung aus einem zur Fahrbahnoberfläche steileren Winkel
bzw. Winkelbereich detektiert wird, während es gleichzeitig in der reflektierten
Strahlung aus einem bezüglich der Fahrbahnoberfläche flacheren Winkel
bzw. Winkelbereich nicht detektiert wurde. Wird einem Objekt derart eine geringe
Höhenausdehnung zugeschrieben, so wird ihm kein beachtliches Gefährdungspotential
beigemessen, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.
In besonders vorteilhafter Weise macht sich die Erfindung die Tatsache
zu Nutze, dass bei den für den Fahrbetrieb unbeachtlichen Objekten mit geringer
Höhenausdehnung (beispielsweise Getränkebecher oder -dosen oder Papiertüten)
eine genaue Kenntnis über deren Abmessung nicht von Interesse ist. So wird
gewinnbringend eine Identifikation möglich welche auf aufwendige Signalverarbeitung
oder hochauflösende Radarsensorik verzichten kann.
Während sich die Erfindung selbstverständlich auch mittels
der gezielten Auswertung unterschiedlich ausgerichteter Empfangszweige eines hochauflösenden
Radarsystems realisieren lässt, eignet sie sich vor allem für die gemeinsame
Verwendung mit einer Mehrzahl von Radargeräten mit relativ breitem Empfangsbereich,
welche in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unter einem anderen Winkel am Fahrzeug
ausgerichtet sind.
Dabei kann es sich bei den mehreren Radarsystemen beispielsweise um
mehrere Millimeterwellenradare oder mehrere Laserradare (Lidar) handeln oder aber
auch aus einer Mischung aus beiden Arten von Systemen. Dabei ist eine Kombination
unterschiedlicher Radarsysteme völlig unproblematisch, da erfindungsgemäß
nicht sensor-spezifische Eigenschaften der Reflektionssignale ausgewertet werden,
sondern im Wesentlichen nur ein Test auf das Vorhandensein von Reflektionssignalen
als solcher stattfindet.
Durch die Kombination zweier im Wesentlichen unabhängiger Verfahren
wird in besonders vorteilhafter Weise eine sicherheitsrelevante Redundanz geschaffen.
In besonders gewinnbringender Weise steht die erfindungsgemäße
Vorrichtung mit wenigstens einem Fahrerassistenzsystem in Verbindung mittels welchem
auf die Fahrdynamik Einfluss genommen werden kann und/oder Warnsignalgeber aktiviert
werden können. So könnte beispielsweise bei Detektion und Identifikation
eines im Fahrweg befindlichen beachtlichen Objekts ein Notbremssystem oder ein System
zur Unfallfolgenminderung, („Pre-Safe") aktiviert werden. Auch ist es sehr
wohl denkbar, dass der Fahrzeugführer oder im Umfeld des Fahrzeugs befindliche
Personen durch akustische, optische oder haptische Warnsignalgeber vor einem beachtlichen
Objekt im Fahrweg des Fahrzeuges gewarnt werden.
Bei dem im Rahmen der Erfindung verwandten Sensorsystem zum Aussenden
und Empfangen der elektromagnetischen Strahlung kann es sich gewinnbringend um ein
Millimeterwellen-Radar oder aber auch um ein, insbesondere strahlschwenkendes, Laser-Radar
(Lidar) handeln.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer Figur im Detail erläutert.
Dabei zeigt
1 schematisch die Realisierung der Erfindung auf Basis
eines einzigen Radarsystems (4)
2 eine zur 1 alternative
Ausgestaltung der Erfin dung bei der zwei Radarsysteme (4, 8)
genutzt werden.
3 die ergänzende, redundante Ausgestaltung der
Erfindung bei der Verwendung von zwei Radarsystemen (14, 18).
Die 1 zeigt schematisch ein Fahrzeug
1, welches sich auf einer Fahrbahn 2 in Fahrtrichtung
3 bewegt. Hierbei wird mittels eines Radarsystems 4 elektromagnetische
Energie auf die Oberfläche der Fahrbahn 2 in den Bereich vor dem Fahrzeug
1 ausgestrahlt. Abhängig von der Ausrichtung und dem Erfassungsbereich
des Radarsystems 4 wird ein Bereich auf der Fahrbahn 2 bis zu
einer Entfernung von rges vor dem Fahrzeug 1 ausgeleuchtet.
Bewegt sich nun das Fahrzeug entlang der Fahrbahn 2 so tritt ein darauf
befindliches Objekt 7 in den Erfassungsbereich des Radarsystems
4 ein, so bald sich dieses in einer Entfernung vom Fahrzeug kleiner als
rges befindet. Insbesondere kleine Objekte 7 weisen einen derart
kleinen Radarrückstreuquerschnitt auf, dass sie, obwohl sie sich im Erfassungsbereich
des Radarsystems 4 befinden, in größeren Entfernungen vor dem
Fahrzeug nicht detektiert werden können. Die Entfernung, in welcher das Radarsystem
4 das Objekt 7 detektiert, wird als rObjekt bezeichnet.
In dem in der 1 dargestellten Beispiel liegt die Entfernung
rObjekt näher am Fahrzeug als die Schwellentfernung rBoden.
Hierbei ist die Entfernung rBoden derart festgelegt, dass die Signalverarbeitungseinheit
des Radarsystems 4 alle Objekte, welche erst in einer Entfernung näher
als rBoden am Fahrzeug detektiert werden, als unbeachtliche Bodenziele
identifiziert werden. In dem hier dargestellten Fall, würde somit das Objekt
7 als Bodenziel identifiziert, so dass diesem kein beachtliches Gefährdungspotential
zugewiesen und in Folge nicht auf ein Fahrerassistenzsystem eingewirkt werden würde.
In der 2 ist eine alternative Ausgestaltung
der Erfindung aufgezeigt, bei welcher an Stelle eines einzelnen Radarsystems zwei
Radarsysteme 4, 8 zur Detektion und Identifikation von vor dem
Fahrzeug befindlichen Objekten verwendet werden. Bei einem derartigen System kann
es sich beispielsweise um ein kombiniertes System bestehend aus einem Fernbereichsradar
4 und einem Nahbereichsradar 8 handeln. Hierbei ist es selbstverständlich
möglich, dass die beiden Radare 4, 8 unterschiedliche Messprinzipien
anwenden, und beispielsweise durch eine Kombination aus Millimeterwellen- und Laserradar
realisiert werden. Die beiden Radarsysteme 4, 8 decken mit ihren
beiden Erfassungsbereichen 5, 9 unterschiedliche Bereiche der
in Fahrtrichtung 3 vor dem Fahrzeug 1 liegenden Fahrbahn
2 ab. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, dass sich die auf der Fahrbahn
ausgeleuchteten Bereiche überlappen bzw. dass diese nahtlos aneinander schließen.
Bei dem in der 2 aufgezeigten Beispiel ist die maximal
vor dem Fahrzeug erfassbare Entfernung rges durch den Erfassungsbereich
5 des Radarsystems 4 gegeben. Die Schwellentfernung rBoden
findet sich in dem Erfassungsbereich 9 des Radarsystems 8. Auch
für diese vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung gilt, dass dann wenn ein
Objekt erst in einer Entfernung rObjekt < rBoden detektiert
wird, dieses als unbeachtliches Bodenziel identifiziert wird, welches kein Einwirken
auf ein mit der Signalverarbeitung des Radarsystems in Verbindung stehendes Fahrerassistenzsystem
bewirkt.
Mittels der 3 soll das ergänzende,
redundante Betriebsverfahren der Radarsensoren (4, 8,
14, 18) beschrieben werden, bei welchem die reflektierte elektromagnetische
Strahlung zusätzlich aus wenigstens zwei in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche
unterschiedlich geneigten Winkeln oder Winkelbereichen ausgewertet wird. Ausgehend
von dieser Auswertung wird dann ein Objekt als Objekt mit geringer Höhenausdehnung
identifiziert, wenn es in der reflektierten Strahlung aus einem zur Fahrbahnoberfläche
steileren Winkel bzw. Winkelbereich detektiert wird, während es gleichzeitig
in der reflektierten Strahlung aus einem bezüglich der Fahrbahnoberfläche
flacheren Winkel bzw. Winkelbereich nicht detektiert wurde. Wird einem Objekt derart
eine geringe Höhenausdehnung zugeschrieben, so wird ihm kein beachtliches Gefährdungspotential
beigemessen, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.
Die 3 zeigt zwei Radarsysteme
14, 18, die zur Detektion und Identifikation von vor dem Fahrzeug
11 in Fahrtrichtung 13 befindlichen Objekten verwendet werden
(selbstverständlich lässt sich dieses alternative Verfahren auch mit einem
einzelnen Sensor, welcher in der Lage ist unterschiedlich zur Fahrbahn geneigte
Winkelbereiche aufzulösen, realisieren). Bei einem derartigen System kann es
sich beispielsweise um ein kombiniertes System bestehend aus einem Fernbereichsradar
14 und einem Nahbereichsradar 18, wie in dem mit der
2 beschriebenen Beispiel, handeln. Hierbei ist es selbstverständlich
möglich, dass die beiden Radare 14, 18 unterschiedliche Messprinzipien
anwenden, und beispielsweise durch eine Kombination aus Millimeterwellen- und Laserradar
realisiert werden. Die beiden Radarsysteme 14, 18 decken mit ihren
beiden Erfassungsbereichen 15, 19 unterschiedliche
Bereiche der in Fahrtrichtung 13 vor dem Fahrzeug 11 liegenden
Fahrbahn 12 ab. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, dass sich die
auf der Fahrbahn 12 ausgeleuchteten Bereiche überlappen bzw. dass
diese nahtlos aneinander schließen.
Wenn sich das Fahrzeug 11 in Fahrtrichtung 13 entlang
der Fahrbahn 12 bewegt, wird ein Objekt 17 erst in den Erfassungsbereich
15 des Radarsystems 14 eintreten und zu einem späteren Zeitpunkt
sich auch im Erfassungsbereich 19 befinden. Die den Radarsystemen
14 und 18 zugeordnete Signalverarbeitung ist nun so gestaltet,
dass sie bei Detektion des Objekts 17 in dem gegenüber der Fahrbahn
12 steiler geneigten Erfassungsbereich bzw. -winkel 19 dahingehend
untersucht, ob das Objekt 17 gleichzeitig auch in dem flacher geneigten
Erfassungsbereich 15 detektiert werden kann. Ist dies der Fall, so handelt
es sich bei dem Objekt 17 um ein Objekt, welches derart hoch ist, dass
es sich von der Fahrbahnoberfläche bis hinauf in den Erfassungsbereich
15 erstreckt und somit eine beachtliche Höhe aufweist. Anderenfalls
wird das Objekt 17 nur eine derartig geringe Höhenausdehnung aufweisen
(Schachtdeckel, Dose), dass es nur im Erfassungsbereich 19 detektiert werden
kann und ihm kein beachtliches Gefährdungspotential beigemessen zu werden braucht.
In diesem Fall kann ein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem unterbleiben.
Anspruch[de]
Verfahren zur Detektion und Identifikation von Objekten (7,
17) mit geringer Höhenausdehnug auf einer in Fahrtrichtung (3,
13) vor einem Fahrzeug (1, 11) befindlichen Fahrbahn
(2, 12),
bei welchem durch Aussenden elektromagnetischer Strahlung in Fahrtrichtung (3,
13) vor das Fahrzeug (1, 11) ein Bereich (5,
9, 15, 19) der sich dort befindlichen Fahrbahn (2,
12) ausgeleuchtet wird,
bei welchem mittels eines Empfängers Teile der aus diesem Bereich (5,
9, 15, 19) reflektierten elektromagnetischen Strahlung
empfangen und einer Auswertung hinsichtlich dort detektierbarer Objekte (7,
17) unterzogen werden,
und bei welchem bei Detektion eines Objekts (7, 17), dessen Entfernung
zum Fahrzeug (1, 11) bestimmt und darauf basierend ein Gefährdungspotential
bezüglich des Fahrbetriebs abgeleitet wird, um dementeprechend auf ein Fahrerassistenzsystem
einzuwirken,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fahrbahn (2, 12) in einem Bereich bis zu einer Entfernung
rges ausgeleuchtet wird,
und dass dann, wenn ein Objekt (7, 17) erst in einer Entfernung
von rObjekt < rBoden, mit der Schwellentfernung rBoden
< rges, detektiert wird, dieses als Objekt (7,
17) mit geringer Höhenausdehnung identifiziert wird, welchem kein
beacht liches Gefährdungspotential beizumessen ist, so dass kein Einwirken
auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.Verfahren nach Patenanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerassistenzsysteme
auf welche eingewirkt wird, auf die Fahrdynamik Einfluss nehmen und/oder Warnsignalgeber
aktivieren.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
dass die elektromagnetische Strahlung mittels eines Millimeterwellen-Radars (4,
8, 14, 18) oder eines, insbesondere strahlschwenkenden,
Laser-Radars ausgesandt wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zusätzlich die reflektierte elektromagnetische Strahlung aus wenigstens
zwei in Bezug auf die Fahrbahnoberfläche unterschiedlich geneigten Winkeln
oder Winkelbereichen (15, 19) ausgewertet wird,
das ausgehend von dieser Auswertung dann ein Objekt (17) als Objekt mit
geringer Höhenausdehnung identifiziert wird, wenn es in der reflektierten Strahlung
aus einem zur Fahrbahnoberfläche steileren Winkel bzw. Winkelbereich (19)
detektiert wird, während es gleichzeitig in der reflektierten Strahlung aus
einem bezüglich der Fahrbahnoberfläche flacheren Winkel bzw. Winkelbereich
(15) nicht detektiert wurde,
und dass darin wenn einem Objekt (17) derart eine geringe Höhenausdehnung
zugeschrieben wird, diesem kein beachtliches Gefährdungspotential beigemessen
wird, so dass kein Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.Vorrichtung zur Detektion und Identifikation von Objekten (7,
17) mit geringer Höhenausdehnung auf einer in Fahrtrichtung (3,
13) vor einem Fahrzeug (1, 11) befindlichen Fahrbahn
(2, 12),
umfassenden einen Sender der im Fahrzeug (1, 11) so angebracht
ist, dass er elektromagnetische Strahlung in einen Bereich (5,
9, 15, 19) der in Fahrtrichtung (3,
13) vor dem Fahrzeug (1, 11) liegenden Fahrbahn ausstrahlt,
umfassend einen Empfänger zum Empfang der aus diesem Bereich (5,
9, 15, 19) reflektierten elektromagnetischen Strahlung,
sowie umfassend eine Signalverarbeitungseinheit zur Auswertung der empfangenen Signale
hinsichtlich detektierbarer Objekte (7, 17),
wobei die Signalverarbeitungseinheit so ausgestaltet ist, dass bei Detektion eines
Objekts (7, 17), dessen Entfernung zum Fahrzeug (1,
11) bestimmt und darauf basierend ein Gefährdungspotential bezüglich
des Fahrbetriebs abgeleitet wird, um dementsprechend auf ein Fahrerassistenzsystem
einzuwirken,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Sender so ausgerichtet ist, dass er die Fahrbahn (2,
12) in einem Bereich bis zu einer Entfernung rges ausleuchtet,
und dass die Sinalverarbeitungseinheit so ausgelegt ist, dass sie ein Objekt (7,
17), welches erst in einer Entfernung von rObjekt < rBoden,
mit der Schwellentfernung rBoden < rges, detektiert wird,
als Objekt (7, 17) mit geringer Höhenausdehnung identifiziert,
welchem kein beachtliches Gefährdungspotential beizumessen ist, so dass kein
Einwirken auf ein Fahrerassistenzsystem erfolgt.Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
mit einem Fahrerassistenzsystem in Verbindung steht, welches auf die Fahrdynamik
des Fahrzeuges Einfluss nimmt und/oder Warnsignalgeber aktiviert.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem Sender und/oder dem Empfänger um Komponenten eines Millimeterwellen-Radars
(4, 8, 14, 18) oder eines Lidars handelt.