Thema der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft flächige Heizelemente nach
dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs, insbesondere zur Beheizung von
benutzerberührten Flächen im Fahrgastraum eines Fahrzeuges, Sitze, insbesondere
für Fahrzeuge, sowie Fahrzeuge.
Stand der Technik
Aus DE 41 01 290 C2
und aus EP 0939579 B1 sind elektrische
Heizelemente bekannt, bei denen ein flächiger Heizwiderstand an jeweils gegenüberliegenden
Seiten durch Kontaktleiter elektrisch kontaktiert ist. Um möglichst viele Kontaktpunkte
zwischen Heizwiderstand und Kontaktleitern sicherzustellen und um die Kontaktleiter
gegenüber mechanischer Beanspruchung robuster zu machen, sind die Heizleiter
wellenförmig oder miteinander verflochten am Heizwiderstand angebracht. Es
hat sich gezeigt, daß es Anwendungsfälle gibt, bei denen jedoch eine noch
höhere mechanische Belastbarkeit notwendig ist, als sie von den bekannten Kontaktleitertypen
geboten werden kann.
Es besteht somit Bedarf an kostengünstigen Heizelementen, die
auch bei erhöhter mechanischer Belastung einen sicheren Betrieb ermöglichen.
Gegenstand der Erfindung
Ein verbessertes Heizelement ergibt sich aus Anspruch 1. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen und Verwendungsmöglichkeiten sind den abhängigen Ansprüchen
und der Beschreibung entnehmbar.
Eine detaillierte Auswertung von Kontaktleiterstrangbrüchen ergab,
daß die Wahrscheinlichkeit von Brüchen an den Extremwerten ihres Verlaufes
bzw. an ihren Scheitelpunkten deutlich höher ist als in den übrigen Bereichen.
Dies liegt daran, daß sie im Bereich solcher Extremwerte in etwa parallel zum
Kontaktierungsbereich bzw. einer Kontaktierungseinrichtung verlaufen. Dadurch hat
ein Kontaktleiter hier wenig Möglichkeit, einer Belastung auszuweichen. Ein
Heizelement nach Anspruch 1 vermeidet nun, daß die Zonen höherer Ausfallwahrscheinlichkeit
von verschiedenen Kontaktleitersträngen direkt nebeneinander angeordnet sind.
Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein gebrochener Kontaktleiterstrang
von benachbarten Kontaktleitersträngen überbrückt werden kann und
somit die Leitfähigkeit längs des Kontaktbereiches gewährleistet
ist, deutlich erhöht. Besonders vorteilhaft ist, wenn für den größten
Teil der Stellen mit zumindest lokal paralleler Verlaufsrichtung zur Kontaktierungseinrichtung
mindestens ein zumindest lokal nicht-paralleler weiterer Kontaktleiterstrang versehen
ist. Besonders vorteilhaft ist, wenn mindestens die Hälfte der übrigen
Kontaktleiterstränge zur Überbrückung geeignet sind, vorzugsweise
mindestens 70%, noch besser 90%.
Heizelemente nach den Ansprüchen 2 und 3 sind fertigungstechnisch
effizient herstellbar.
Definitionen
Ein Leiterstrang ist ein Strang, in dem sich ein, mehrere oder viele
filamentartige elektrische Leiter erstrecken, vorzugsweise im wesentlichen, d. h.
zu mehr als 50%, besser 70%, vorzugsweise mindestens 90-95%, entlang der Längsrichtung
des Stranges. Ein Leiterstrang kann selbst aus einer Vielzahl von Leitersträngen
aufgebaut sein. Ein Strang ist ein längliches Gebilde, dessen Längenabmessungen
die Abmessungen seines Querschnittes bei weitem übertreffen. Vorzugsweise weisen
die beiden Dimensionen des Querschnittes in etwa ähnliche Abmessungen auf.
Vorzugsweise ist das Gebilde biegeelastisch, aber in einem festen Aggregatszustand.
Unter filamentartig wird hier verstanden, daß das so bezeichnete
Objekt aus einer kurzen oder langen Faser oder aus einem Monophil- oder Multifilamentfaden
gebildet ist.
„Winklig" bedeutet insbesondere einen Winkel größer
als 0°, insbesondere zwischen 5° und 85°.
„Verlaufsrichtung eines Kontaktleiters an einer bestimmten
Stelle" meint die Verlaufsrichtung einer Tangente, die an den dem Verlegemuster
des Kontaktleiters zugrunde liegenden Linienzug gezogen wird, und zwar an einem
Punkt, der dieser bestimmten Stelle entspricht. „Verlaufsrichtung einer Kontaktierungseinrichtung
an einer bestimmten Stelle" meint die Verlaufsrichtung einer Tangente, die an die
Mittellinie in Längsrichtung der Kontaktierungseinrichtung gezogen wird, und
zwar an einem Punkt, der dieser bestimmten Stelle entspricht.
Ein „Kunststoff" ist jedes synthetische, in der Natur nicht
auftretende Material, insbesondere Polymere und daraus abgeleitete Substanzen wie
Carbonfasern.
Unter einem „Bündel" wird hier nicht nur eine Zusammenfassung
von Einzelsträngen in eine längliche Gesamtanordnung von etwa kreisförmigem
Querschnitt verstanden. Nachfolgend wird unter einem Bündel von Heizsträngen
verstanden eine Anzahl von Heizsträngen, welche innerhalb eines zumindest gedanklich
räumlich abgrenzbaren länglichen Bereiches angeordnet sind, funktionell
und/oder räumlich als zusammengehörig zu betrachten sind, und/oder zumindest
in Bezug auf ihren Gesamtverlauf in etwa längs zueinander
angeordnet sind.
Figuren
Im Folgenden werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Diese
Ausführungen sollen die Erfindung verständlich machen. Sie haben jedoch
nur beispielhaften Charakter. Selbstverständlich lassen sich im Rahmen der
Erfindung einzelne oder mehrere beschriebene Merkmale auch weglassen, abwandeln
oder ergänzen. Auch können die Merkmale unterschiedlicher Ausführungsformen
selbstverständlich untereinander kombiniert werden. Nachfolgend wird Bezug
genommen auf:
1 Draufsicht auf ein Heizelement
2 Vergrößerte Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
einer Kontaktierungseinrichtung des Heizelementes
3 Vergrößerte Draufsicht auf eine zweite
Ausführungsform einer Kontaktierungseinrichtung des Heizelementes
4 Vergrößerte Draufsicht auf eine dritte
Ausführungsform einer Kontaktierungseinrichtung des Heizelementes
5 Seitenansicht eines Fahrzeuges mit einem beheizten
Sitz in einem teilweisen Aufriß
Beschreibung der Erfindung
1 zeigt ein flächiges elektrisches Heizelement
1.
Das Heizelement 1 weist mindestens einen flächigen Heizwiderstand
(18) auf.
Dieser weist mindestens einen flächigen Träger
8 auf. Es kann zweckmäßig sein, daß mindestens einer der
Träger 8 zumindest teilweise aus einem Textil, Gewirke, Gestrick,
Gewebe, Vlies, einem biegsamen Thermoplasten, einem luftdurchlässigen Material
und/oder einer Folie gebildet ist. Im Ausführungsbeispiel ist ein Träger
8 mit einem Vlies aus synthetischen Fasern vorgesehen.
Vorgesehen ist, daß das Heizelement 1 mindestens eine
Heizzone 100 aufweist. Diese ist einer zu beheizenden Fläche zugeordnet
oder bildet diese selbst. Sie ist weitgehend mit dem Heizwiderstand 18
identisch.
Der Heizwiderstand 18 weist insbesondere mindestens einen
Heizleiter 2 auf, der an und/oder in der Heizzone 100 angeordnet
ist. Vorzugsweise ist eine Vielzahl von Heizleitern vorgesehen, die vorzugsweise
mäandernd nebeneinander und elektrisch parallel zueinander angeordnet sind.
Im Ausführungsbeispiel ist je ein Heizleiter in einem mittleren Abstand von
ca. 2 cm zum jeweils nächsten Heizleiter und ungefähr parallel dazu angeordnet.
Vorgesehen ist, daß zumindest ein Teil der Heizleiter
2 untereinander vernetzt ist, indem zumindest ein Teil der Heizleiter
2 zwischen ihren Enden zumindest teilweise elektrisch leitfähig an
Kontaktstellen 77 miteinander in Kontakt steht. Lokale Heizleiterstörungen,
z. B. durch lokale Beschädigungen beim Einnähen oder Vandalismus, stören
dadurch den Betrieb des Heizelementes nicht, da bei lokalem Ausfall einzelner Heizleiter
der Heizstrom auf benachbarte Heizleiter verteilt wird.
Das Heizelement 1 weist mindestens einen Kontaktierungsbereich
200 auf, an dem die Heizzone 100 bzw. der Heizwiderstand
18 kontaktiert wird. Das vorliegende Heizelement weist zwei Kontaktierungsbereiche
200 auf, die beabstandet und in etwa parallel zueinander auf gegenüberliegenden
Seiten der Heizzone 100 mit dieser zwischen sich angeordnet sind. Die Kontaktierungsbereiche
könnten jedoch auch gekrümmt oder mäandernd angeordnet sein.
Das Heizelement 1 weist mindestens zwei Kontaktierungseinrichtungen
4 auf, um Strom in mindestens einen der Heizleiter 2 des Heizwiderstands
18 einzuspeisen. Hier sind zwei Kontaktierungseinrichtungen 4
vorgesehen, von denen jeweils eine entlang der Kontaktierungsbereiche
200 verläuft. Sie können innerhalb des Kontaktierungsbereiches
mäandernd und/oder wie hier geradlinig verlaufen. Sie sind vorzugsweise als
Bänder vorkonfektioniert und brauchen nur aufgenäht oder aufgeklebt werden.
Mindestens eine Kontaktierungseinrichtung 4 weist vorzugsweise
ein Trägerband 14 auf, an dem mindestens ein Kontaktleiterstrang
3, 31, 32, 33, 34, 35 angeordnet
ist. Das Trägerband 14 ist vorzugsweise aus einem Material gefertigt,
das den Kontaktleitern 3 eine gewisse Beweglichkeit gestattet, sie gleichzeitig
jedoch vor größeren Zug- oder Biegebeanspruchungen schützt. Besonders
geeignet hierfür sind Gewirke oder Geflechte aus synthetischen Materialien
der Bekleidungsindustrie.
Unter Hinzunahme der 2, 3
und 4 wird nun die Anordnung der Kontaktleiterstränge
3, 31, 32, 33, 34, 35 genauer
beschrieben.
2 zeigt zwei Gruppen von Kontaktleitern 3,
31, die jeweils in einer Form auf einem Trägerband 14 angeordnet
sind, welche der grafischen Darstellung einer harmonischen Schwingung entspricht.
Diese Kontaktleiterstränge 3, 31 sind mittels einer Vielzahl
parallel zueinander und parallel zum Band der Kontaktierungseinrichtung verlaufender
Nähte 22
am Trägerband 14 befestigt. Jede der beiden Gruppen
von Kontaktleitersträngen 3 umfaßt jeweils drei Kontaktleiterstränge.
Die Kontaktleiterstränge jeweils einer Gruppe sind in regelmäßigen
Abständen quer zum Trägerband 14 verschoben zueinander angeordnet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel berühren sie sich deshalb untereinander
nicht mehr. Jedoch ist je nach Kurvenverlauf auch eine überschneidende Anordnung
möglich.
Die harmonische Schwingung hat eine sinusähnliche Kontur, weist
jedoch innerhalb einer Periode unterschiedlich hohe Extremwerte sowohl bei den Minima
42, 42', 42'', als auch bei den Maxima 41,
41', 41'' (bezogen auf den Längsverlauf des Trägerbandes
14) auf.
Die beiden Gruppen von Kontaktleitern 3, 31 sind
nun so gegeneinander entlang der Längsrichtung des Trägerbandes
14 verschoben, daß die Extremwerte bzw. Scheitelpunkte der harmonischen
Schwingungen der einen Gruppe von Kontaktleitern 3 nirgends an gleicher
Stelle bezüglich der Längsrichtung des Trägerbandes 14 angeordnet
sind wie die Extremwerte bzw. Scheitelpunkte der Schwingungskontur der Kontaktleiterstränge
31 der anderen Gruppe.
In einer anderen Ausführungsform gemäß 3
können die Kontaktleiterstränge 3, 31, 32,
33, 34, 35 jeweils auch leicht gegenüber allen anderen
Kontaktleitersträngen 3, 31, 32, 33,
34, 35 längs des Trägerbandes 14 versetzt angeordnet
sein. Die Schwingungsform entspricht hier einer sinusähnlichen Schwingung mit
stets gleichbleibenden Extremwerten.
Bei der Ausführungsform von 4 sind
wie in 2 zwei Gruppen von Kontaktleitersträngen
3, 31 vorgesehen. Die erste Gruppe weist eine Kontur gemäß
2 auf, die der grafischen Darstellung einer Schwingung
mit unterschiedlich hohen Extremwerten entspricht. Die zweite Gruppe ist so angeordnet,
dass ihr Verlegemuster der grafischen Abbildung einer sinusartigen Schwingung mit
gleich bleibenden Extremwerten entspricht. Die Kontaktleiterstränge
3, 31 sind dabei so angeordnet, daß beide Gruppen von Kontaktleitersträngen
3, 31 jeweils im wesentlichen die gesamte Breite des Trägerbandes
14 überstreichen. Außerdem sind die beiden Gruppen jeweils so
relativ zueinander angeordnet, daß die Extremwerte der einen Gruppe nie an
derselben Position längs der Kontaktierungseinrichtung 4 angeordnet
sind wie die der Kontaktleiterstränge 31 der anderen Gruppe.
Als weitere Varianten wären denkbar, mehrere Kontaktleiterstränge
nebeneinander anzuordnen, von denen zumindest einer in seinem Verlauf zufallsbestimmt
ist, oder dem die grafische Abbildung einer Schwingung mit anderer Periodendauer
zugrunde liegt als mindestens einem der übrigen Kontaktleiterstränge.
Entscheidend ist, daß an jeder Stelle längs der Kontaktierungseinrichtung
4 mindestens ein Kontaktleiterstrang zumindest örtlich eine Verlaufsrichtung
aufweist, die von der Verlaufsrichtung der Gesamtkontaktierungseinrichtung bzw.
ihres Trägerbandes 14 verschieden ist.
Mindestens ein Kontaktleiterstrang 3 kann beispielsweise
mindestens einen im wesentlichen, d. h. zu mehr als 50%, besser 70%, vorzugsweise
mindestens 90-95%, metallischen elektrischen Leiterstrang 30 aufweisen,
vorzugsweise aus Kupfer oder einer Kupferlegierung, welcher vorzugsweise zumindest
teilweise mit einer Beschichtung aus einem nicht oxidierenden oder passivierten
Metall versehen ist, vorzugsweise Silber oder einer Silberlegierung. Im Ausführungsbeispiel
ist eine mit Silber beschichtete Litze aus Kupfer vorgesehen. Dies reduziert den
Preis des Heizelementes, weil für die Kontaktierungsleiter herkömmliche
metallische Litzen eingesetzt werden können.
Mindestens ein Kontaktleiterstrang 3 und/oder eine Kontaktierungseinrichtung
4 ist zweckmäßigerweise mit einer Vielzahl von Heizleitern
2 elektrisch verbunden. Im Ausführungsbeispiel kontaktieren alle Kontaktleiterstränge
3 alle Heizleiter 2.
Vorgesehen ist außerdem, daß das Heizelement 1
mindestens eine Verbindungsleitung 6 aufweist, um Strom aus einer Stromquelle
70 über mindestens eine Kontaktierungseinrichtung 4 in das
Heizelement 1 einzuspeisen.
Das Heizelement weist außerdem sinnvoller Weise einen Temperatur-Sensor
80 auf, der eine Stromzufuhr zum Heizelement 1 bei Temperaturen
zwischen 60°C und 80°C unterbricht.
Es kann für bestimmte Anwendungen vorteilhaft sein, daß
mindestens ein Kontaktleiterstrang 3 eine Vielzahl von Einzelsträngen
aufweist, vorzugsweise zwischen 1 und 360, vorzugsweise zwischen 10 und 70. Vorliegend
sind die Kontaktleiterstränge 3 mit ca. 60 Einzelsträngen ausgeführt.
Dies gewährleistet auch beim Ausfall einzelner Einzelstränge z. B. beim
Übernähen, daß der Kontaktleiterstrang 3 funktionsfähig
bleibt. Hier sind zudem eine Vielzahl von Einzelsträngen zu mindestens einem
Strangbündel zusammengefaßt, um die Stabilität des Kontaktleiterstranges
3 zu erhöhen. Mehrere Strangbündel sind dann zu einem Gesamtbündel
zusammengefaßt, vorzugsweise zwischen 1 und 20, vorzugsweise zwischen 2 und
5. Hier sind 2 Strangbündel vorgesehen.
Es kann für bestimmte Anwendungen vorteilhaft sein, daß
das Heizelement in einen Fahrzeugsitz, ein Lenkrad, eine Armauflage, eine Sitz-Auflage, eine
Wärmedecke oder ähnliches eingebaut ist. 5
zeigt ein Heizelement, das in einen Sitz 150 eingebaut ist. Das Heizelement
kann sich in einer Sitzeinlage oder wie hier zwischen der Abdeckungsoberfläche
und dem Sitzkissen befinden. Es kann zweckmäßig sein, daß das Heizelement
in ein größeres Teilsystem eingebaut ist, um den Sitzbenutzer mit Heizung,
Kühlung, Ventilation, etc. zu versorgen.
- 1
- Heizelement
- 2
- Heizleiter
- 3, 31
- Kontaktleiterstränge
- 4
- Kontaktierungseinrichtung
- 8
- Träger
- 14
- Trägerband
- 18
- Heizwiderstand
- 22
- Naht
- 30
- Metallischer Leiterstrang
- 41
- Maxima
- 42
- Minima
- 57
- Enden der Heizleiter
- 77
- Kontaktstellen
- 80
- Temperatur-Sensor
- 100
- Heizzone
- 150
- Sitz
- 200
- Kontaktierungsbereich