Die Erfindung betrifft eine optische Anordnung für die Überwachung und/oder Bestimmung physikalischer und/oder chemischer Messgrößen, bei der elektromagnetische Strahlung von mindestens einer Strahlungsquelle emittiert und durch eine optische Faser auf mindestens einen optischen Detektor gerichtet wird. Aufgabe der Erfindung ist es, Möglichkeiten für eine vereinfachte, kostengünstigere und zuverlässigere optische Detektion physikalischer und/oder chemischer Einflüsse bzw. Messgrößen vorzuschlagen. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung wird elektromagnetische Strahlung von einer Strahlungsquelle durch eine optische Faser auf einen optischen Detektor gerichtet. An der optischen Faser ist mindestens ein sensitiver Bereich vorhanden, in dem der Werkstoff der optischen Faser durch einen Stoff oder ein Stoffgemisch, der/das zumindest im Bereich einer Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung optisch transparent ist, ersetzt worden ist. Bei mindestens einer Messtemperatur und/oder Messwellenlänge weist dieser gleiche optische Brechzahl, wie der ersetzte Werkstoff auf oder die Abweichung der optischen Brechzahl des Stoffs oder Stoffgemischs ist kleiner als die Differenz der optischen Brechzahlen des Kerns und des Mantels der optischen Faser und am sensitiven Bereich tritt eine Änderung der komplexen Brechzahl, durch eine Modifizierung des Stoffs oder des Stoffgemischs in Folge des auf die optische Faser wirkenden physikalischen und/oder chemischen Einflusses sowie eine ...
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft eine optische Anordnung für die Überwachung
und/oder Bestimmung physikalischer und/oder chemischer Messgrößen, bei
der elektromagnetische Strahlung von mindestens einer Strahlungsquelle emittiert
und durch eine optische Faser auf mindestens einen optischen Detektor gerichtet
wird. Sie kann dabei insbesondere für eine zerstörungsfreie Zustandsüberwachung,
beispielsweise „structural health monitoring" (nachfolgend SHM) von langlebigen,
auch großformatigen bzw. komplexen Geräten, technischen Anlagen, Verkehrs-
und Transportmitteln sowie Hoch- und Tiefbauwerken eingesetzt werden. Es können
korrosive Einflüsse oder Schädigungen bzw. Defekte sowie Veränderungen
bei Umgebungsbedingungen erkannt und erfasst werden.
Dies kann über lange Zeiträume, kontinuierlich aber auch
in vorgegebenen Zeitintervallen zuverlässig erfolgen. Insbesondere unter dem
Aspekt der Unempfindlichkeit gegenüber Einflüssen von elektromagnetischen
Feldern haben sich optische Systeme mit optischen Fasern vielfältige Anwendungen
erschlossen.
Es können auch Messsignale störungsfrei überlagert
und verlustlos getrennt werden. Messsignale können gleichzeitig an verschiedenen
Positionen detektiert und lokalisiert erfasst werden.
Bisher können sie für die Bestimmung von Einflüssen
verschiedenster Einflüsse eingesetzt werden, wobei jeweils eine Anpassung an
zu bestimmende Einflüsse oder Messgrößen erfolgen muss.
Häufig werden Faser-Bragg-Gitter-Sensoren eingesetzt. Dabei sind
Bereiche einer optischen Faser in Form eines Bragg-Gitters, die längs der Faserachse
eine periodische Modulation der optischen Brechzahlen aufweisen und eine bestimmte
für eine Wellenlänge ausgelegte Gitterperiode aufweisen, vorhanden. Solche
Bragg-Gitter aufweisenden optischen Fasersensoren sind primär für die
Messung von Temperatur und mechanischer Spannungen im Bereich des Gitters geeignet.
Ihre Nutzung für die Messung anderer Parameter ist extrem aufwändig und
kostenintensiv, was insbesondere bei einer Bestimmung oder Überwachung von
Korrosion oder Korrosionsprodukten der Fall ist.
Neben anderen ist es auch aus DE
196 30 181 C2 bekannt optische Fasern mit Bragg-Gittern einzusetzen. Dabei
soll die jeweilige optische Faser im Bereich, in dem ein Bragg-Gitter ausgebildet
ist, so abgedünnt werden, dass eine optische Grenzfläche vorliegt an der
ein evanescentes Feld ausgebildet werden kann. Darauf wiederum kann eine Schicht
aufgebracht werden, die sich bei verändernden Umgebungsbedingungen, insbesondere
die Feuchtigkeit, ebenfalls verändert und dadurch wiederum eine Änderung
des periodischen Brechzahlverlaufes im Bereich des Bragg-Gitters hervorgerufen wird.
Diese Modifikationen führen im allgemeinen zu hohen zusätzlichen Strahlungsverlusten,
was zu einer Reduzierung der Nachweisempfindlichkeit führt. Außerdem wird
dadurch die Anzahl der möglichen Detektionspositionen an eine optischen Faser
reduziert.
Aus DE 10 2004 052 932
B4 ist ein Sensorfeld zum Erzeugen von optischen Signalen mit mehreren
lichtleitenden Strukturen und mindestens einem Lichteingang zur Einkopplung von
Licht bekannt.
Die WO 2006/116590 A1
betrifft optische Fasersensoren mit räumlicher Auflösung mit einer sensitiven
optischen Faser, einer Lichtquelle, einer Spannungsversorgung, Detektoren, Signalverarbeitungsmitteln
und einem Display. An der optischen Faser ist mindestens ein sensitiver Bereich
vorhanden.
US 6,956,982 betrifft eine integrierte Lichtleiteranordnung
mit einer lichtleitenden Kernschicht, einer Pufferschicht und einer aktiven oder
Claddingschicht.
Desweiteren ist in DE 196
30 181 C2 ein kompakter Lichtleitfasersensor zur Detektion chemischer oder
biochemischer Substanzen bekannt, der mit einem Bragg-Gitter versehen ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung Möglichkeiten für eine
vereinfachte, kostengünstigere und zuverlässigere optische Detektion physikalischer
und/oder chemischer Einflüsse bzw. Messgrößen vorzuschlagen, bei
denen auf den Einsatz von Bragg-Gittern verzichtet werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Anordnung,
die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist, gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung können
mit in untergeordneten Ansprüchen bezeichneten Merkmalen erreicht werden.
Die erfindungsgemäße Anordnung ist besonders für ein
SHM geeignet.
Analog zu bekannten technischen Lösungen wird von einer Strahlungsquelle
emittierte elektromagnetische Strahlung durch eine optische Faser gerichtet und
dabei transmittierte und/oder reflektierte elektromagnetische Strahlung mit mindestens
einem optischen Detektor erfasst. An der jeweiligen optischen Faser ist dabei erfindungsgemäß
mindestens ein sensitiver Bereich ausgebildet. Dort wurde Werkstoff
des Kerns und/oder des Mantels der optischen Faser entfernt und durch einen Stoff
oder ein Stoffgemisch ersetzt. Der Stoff oder das Stoffgemisch sind dabei zumindest
im Bereich einer Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung optisch transparent.
Der Stoff oder das Stoffgemisch sind so ausgewählt, dass eine Änderung
der komplexen Brechzahl durch eine Modifizierung in Folge eines auf die optische
Faser wirkenden physikalischen und/oder chemischen Einflusses auftritt und dadurch
wiederum eine Veränderung der Transmission und/oder Reflexion der elektromagnetischen
Strahlung innerhalb der optischen Faser auftritt, die mit dem mindestens einen optischen
Detektor erfasst werden kann. So können sich die optische Brechzahl und/oder
die Absorptionskonstante des Stoffes oder Stoffgemisches verändern.
In unbeeinflusstem Zustand und bei mindestens einer möglichen
Messtemperatur und/oder Messwellenlänge sollte die optische Brechzahl des Stoffs
oder Stoffgemischs mit der optischen Brechzahl des ersetzten Werkstoffs der optischen
Faser übereinstimmen oder die Abweichung der optischen Brechzahl des Stoffs
oder Stoffgemischs kleiner als die Differenz der optischen Brechzahlen des Kerns
und Mantels der jeweiligen optischen Faser sein. Die Abweichung sollte dabei möglichst
mindestens zweifach kleiner als die Differenz der optischen Brechzahlen von Kern
und Mantel sein.
Verändert sich durch einen auf einen sensitiven Bereich wirkenden
Einfluss die komplexe Brechzahl kann es einmal zu einem veränderten Reflexionsverhalten
an Grenzflächen zwischen Faserwerkstoff und Stoff bzw. Stoffgemisch kommen,
so dass mit dem/den optischen Detektor(en) veränderte Intensitäten erfasst
werden können.
Allein oder zusätzlich kann aber auch elektromagnetische Strahlung
vom Stoff oder Stoffgemisch absorbiert werden, so dass die Transmission stark beeinflusst
und ebenfalls veränderte Intensitäten der elektromagnetischen Strahlung
detektiert werden können.
In an sich bekannter Weise kann unmodulierte, modulierte und gepulste
elektromagnetische Strahlung eingesetzt werden. Bei gepulster und/oder modulierter
elektromagnetischer Strahlung besteht die Möglichkeit, über Laufzeitbestimmung
die jeweilige Position des jeweiligen sensitiven Bereichs an einer optischen Faser
zu bestimmen, was insbesondere dann von Interesse ist, wenn an einer optischen Faser
viele sensitive Bereiche vorhanden sind, die so voneinander unterschieden werden
können. So kann auch eine Lokalisierung/Positionsbestimmung des einwirkenden
Einflusses ermöglicht werden. Dies kann auch durch Bestimmung von Reflexion
und Transmission in den beiden möglichen Richtungen bei kontinuierlicher Einstrahlung
mit stark reduzierter Lokalisierbarkeit erreicht werden.
So können bei der Erfindung an sich bekannte Grundanordnungen
eingesetzt werden. Dies betrifft die Anordnung von Strahlungsquellen und Detektoren
an den jeweiligen Faserenden an denen die elektromagnetische Strahlung ein- und
wieder ausgekoppelt werden kann. Bevorzugt ist ein Einstrahlen von zwei Seiten,
wodurch die Messgenauigkeit erhöht werden kann.
Der jeweilige Stoff oder das Stoffgemisch kann dabei in Bereiche eingebracht
werden, aus denen vorher Faserwerkstoff entfernt worden ist. Dabei kann ein Abtrag
von Faserwerkstoff beispielsweise auf geeignete mechanische Weise aber auch durch
Laserstrahlung, Ionen- oder Elektronenstrahlung oder durch eine Ätztechnik
erfolgen. Es können Bohrungen, Vertiefungen oder ein Hohlraum ausgebildet werden.
Bohrungen können als Durchgangsbohrung durch Mantel und Kern aber auch in Form
von Sacklöchern ausgebildet werden. Der abgetragene Faserwerkstoff kann dann
durch Be- oder Ausfüllen teilweise oder vollständig durch den jeweiligen
Stoff oder das Stoffgemisch ersetzt werden.
Wirkt dann ein Einfluss auf einen jeweiligen Bereich kann sich der
Stoff oder das Stoffgemisch in Folge Modifikation verändern. Dies kann beispielsweise
eine chemische Reaktion, eine Strukturänderung (Gitter, Kristallisation, Gelbildung),
Aufnahme eines Fluids in Poren bzw. durch ein Eindiffundieren oder durch Quellen
bzw. auch ein in Lösung gehen sein.
Je nach erfolgter Modifikation und unter Berücksichtigung des
jeweils gewählten Stoffs oder Stoffgemischs können diese Veränderungen
reversibel oder auch irreversibel sein. Durch diese Modifikation ändert sich
im allgemeinen die komplexe optische Brechzahl in dem jeweiligen sensitiven Bereich
je nach Wellenlänge der ausgelesenen/ausgewerteten elektromagnetischen Strahlung
mehr oder weniger.
Für den Nachweis von aufgetretener Korrosion oder aufgetretener
Korrosionsgefahr auch über lange Zeiträume, kann die Erfindung eingesetzt
werden. Dabei ist es auch möglich sensitive Bereiche in bekannter Weise mit
mindestens einer Schicht gegenüber der Umgebung abzudecken. Der jeweils gewählte
Schichtwerkstoff kann so gewählt werden, dass er gleiches oder zumindest ähnliches
Korrosionsverhalten, wie ein zu überwachendes Bauteil, ein Bauwerk oder ein
Bereich davon aufweist. So kann eine Schicht aus Metall oder einer Metalllegierung
auf einem sensitiven Bereich ausgebildet sein. Dies kann durch bekannte Beschichtungstechniken
auch in Dünnschichttechnologie erfolgen.
Mehrere sensitive Bereiche können auch mit Schichten, die eine
unterschiedliche Schichtdicke aufweisen, abgedeckt werden. Dadurch kann der zeitliche
Ablauf eines Korrosionsangriffs erfasst und überwacht werden. Da die Korrosion
auch den Schichtwerkstoff entsprechend angreift und dadurch der jeweilige Stoff
oder das Stoffgemisch dann freigelegt wird. Nach dem Freilegen kann dann beispielsweise
ein Fluid, das ggf. auch korrosiv wirkend sein kann, mit dem Stoff oder Stoffgemisch
Wechselwirken. Ist beispielsweise ein für eine Flüssigkeit löslicher
Stoff oder ein solches Stoffgemisch (z. B. ein Salz) im jeweiligen sensitiven Bereich
eingesetzt worden, kann der in Frage kommende Bereich mit Flüssigkeit oder
Luft, die den Stoff oder das Stoffgemisch dann wiederum ersetzen, zumindest teilweise
gefüllt werden, wodurch eine detektierbare Änderung der Brechzahl in diesem
sensitiven Bereich auftritt.
Wie bereits angedeutet können an einer optischen Faser eine Vielzahl
sensitiver Bereiche vorhanden sein, die dann an vorgebbaren Positionen auch in vorgebbaren
Abständen zueinander und dann auch äquidistant zueinander angeordnet sein
können.
Sensitive Bereiche können mit unterschiedlichen Stoffen und/oder
Stoffgemischen versehen sein, so dass auch mit einer erfindungsgemäßen
Anordnung mehrere unterschiedliche Einflüsse detektiert oder erfasst werden
können.
Es kann sowohl monochromatische elektromagnetische Strahlung, wie
auch ein ausgewähltes Strahlungsspektrum eingesetzt werden. Es kann auch monochromatische
Strahlung mit wechselnder Wellenlänge eingesetzt werden, wodurch die Sensitivität
und/oder Messgenauigkeit erhöht werden kann. Unterschiedliche Einflüsse
oder Defekte können auch dadurch besser erkannt werden.
Bei der Erfindung können verschiedene für die jeweilige
Anwendung ausgewählte und besonders geeignete Stoffe oder Stoffgemische eingesetzt
werden.
Beispielsweise können diese Bereiche mit nanoporöser Keramik
(z. B. aus Al2O3, Si3N4), nanoporösen
Polymeren, mit nanopörosen Pulver gefüllt werden. Die Nanoporen können
dann je nach Stärke einer Einwirkung mehr oder weniger ausgefüllt werden.
Ein sensitiver Bereich kann auch mit einem Flüssigkeitsgemisch oder einer löslichen
Substanz, die durch äußeren Einfluss gelöst wird gefüllt sein.
Ein geeigneter Stoff oder ein Stoffgemisch kann auch eine Reaktion bei Korrosion
oder mit einem Korrosionsprodukt in der Umgebung eingehen, wodurch eine Veränderung
der optischen Brechzahl oder des Absorptionskoeffizienten (beispielsweise gekennzeichnet
durch eine Verfärbung) auftritt).
So sind auch Salze beispielsweise Natrium- und Kaliumchlorid wegen
der optischen Eigenschaften und ihrer Löslichkeit geeignet.
Ein Stoff oder Stoffgemisch kann aber auch eine Matrix bilden, in
der dann Partikel eingebettet sein können. Die mittlere Partikelgröße
sollte dann kleiner als die jeweils zur Bestimmung eingesetzte Wellenlänge
der elektromagnetischen Strahlung sein. Für die Bildung der Matrix kann beispielsweise
ein organisches, anorganisches oder anorganisch-organisches Hybridpolymer beispielsweise
auf Siliciumbasis (so genannte Ormocere) eingesetzt werden. Darin können auch
andere z. B. Partikel oder Moleküle eingebettet sein. Partikel könne auch
aus einem optischen Glas, oder einem solchen Polymer gebildet sein. Es können
auch Oxide, wie z. B. Titanoxid als Partikel für sensitive Bereiche eingesetzt
werden.
Bei der Erfindung ist es möglich eine große Anzahl sensitiver
Bereiche an einer optischen Faser vorzusehen, die wiederum jeweils voneinander getrennte
Messsignale liefern, die auch sicher und ohne Verluste voneinander getrennt werden
können. Es ist eine geringere Dämpfung der Signale als bei vergleichbaren
bekannten Systemen erreichbar. Es ist eine Anpassung der geforderten Länge
einer optischen Faser an die jeweilige Applikation möglich. Sie können
bei verbesserter Sensitivität auch kürzer als vergleichbare mit Bragg-Gitter
versehene sein. Bei Bedarf können aber auch sehr lange optische Fasern mit
Längen oberhalb 1000 m eingesetzt werden.
Wenn alle zu überwachenden Positionen eines Objektes von der
gleichen optischen Faser durchzogen werden können und wenn nur der einmalige
Nachweis einer Schwellwertüberschreitung im Rahmen eines SHM nachzuweisen ist,
können durchgehend irreversible Prozesse genutzt werden, die durch Akkumulation
eine besonders hohe Nachweisempfindlichkeit sowie eine hohe Zuverlässigkeit
und Robustheit erreichen. Mit den beschriebenen Möglichkeiten kann der erste
„Fehler" detektiert und lokalisiert werden.
Bei der Erfindung können Brechzahländerungen im Bereich
von 10–1, bei Faser-Bragg-Gitter-Sensoren aber im Vergleich lediglich
10–3 erreicht werden. So kann ggf. bereits ein sensitiver Bereich
an einer optischen Faser ausreichen, um eine gewünschte Messgenauigkeit und
Sicherheit mit einer erreichbaren Reflektivität (≥ 0,01) einhalten zu
können.
Die mögliche maximale Anzahl sensitiver Bereiche an einer optischen
Faser, die voneinander unterscheidbare Messsignale liefern können,
ist lediglich durch die räumliche Auflösung der optischen Entfernungstechnik
begrenzt. Mit der optischen Zeitverzögerungsreflektometrie kann eine relative
Auflösung von 10–4 erreicht werden, so dass auf einer Faserlänge
von mehr als 10 m ca. 104 sensitive Bereiche vorhanden sein und deren
Messsignale sicher voneinander unterschiedene werden können.
So kann man bei der Langzeitüberwachung von Korrosionsschäden
mit einer großen Anzahl sensitiver Bereiche, die sehr nah nebeneinander angeordnet
sein können, sichere Aussagen über den Korrosionszustand erhalten. Hier
wirken sich auch die beispielhaft erwähnten Schichten mit unterschiedlichen
Schichtdicken, die diese abdecken, vorteilhaft aus. Die Schichten können aus
dem jeweiligen korrosionsanfälligen Werkstoff, der überwacht werden soll,
gebildet sein. Erst nach starker Schädigung der abdeckenden Schicht können
signifikante Messsignaländerungen erfasst werden, wenn der jeweilige Stoff
oder das Stoffgemisch mit der korrosiv wirkenden Umgebung in Kontakt kommen kann
oder dadurch frei gesetzt wird.
Da diese Verzögerungen an unterschiedlich beschichteten sensitiven
Bereichen monoton zeitversetzt in Abhängigkeit der Schichtdicke auftreten,
kann der zeitliche Verlauf der Korrosionsschädigung erfasst werden. Eine erfindungsgemäße
Anordnung kann dabei so ausgelegt werden, dass man eine erste Warnung erhält,
wenn eine Schicht mit einer Schichtdicke d = 0,01 D durchgehend geschädigt
ist und weitere Messsignale von sensitiven Bereichen mit Abdeckungen, die eine größere
Schichtdicke aufweisen, zu späteren Zeitpunkten erfasst werden können.
Dadurch können frühzeitig Gegenmaßnahmen bei Korrosionsangriff ergriffen
werden.
Eine spektrale Selektion im Nachweis ist bei einer erfindungsgemäßen
Anordnung nicht unbedingt erforderlich. Eine bestimmte spektrale Verteilung der
eingesetzten elektromagnetischen Strahlung ist nicht zwingend einzuhalten, so dass
in großer Mannigfaltigkeit kostengünstige technische Lösungen zur
Verfügung gestellt werden können. Hierzu gehören auch solche, bei
denen die Möglichkeit der freien Wahl von Messwellenlängen ausgenutzt
werden können, um spektrale Eigenschaften von Defekten oder Korrosionsprodukten
verfolgen zu können. Spektralvariationen können auch im Zusammenhang mit
einem unterschiedlichen Dispersionsverhalten von Faserwerkstoffen und Stoff oder
Stoffgemisch genutzt werden, um aus kleinen (wellenlängenabhängigen) Restreflexionen
Schlüsse auf den Zustand der Anordnung bzw. der Umgebung abzuleiten.
Bei der Erfindung können optische Fasern mit einem Kern aus Glas
oder auch einem Polymer eingesetzt werden. Polymerfasern lassen sich leichter bearbeiten
und auch für die Erfindung modifizieren. Glasfasern erreichen höhere Festigkeiten,
Stabiltitäten und Lebensdauer. Sie sind gegenüber dem Einfluss von Temperatur
und mechanischer Spannung resistenter.
Je nach Einsatz und Umgebungsbedingungen (aggressive Medien) kann
die entsprechende Auswahl getroffen werden. Zur Erhöhung der Sicherheit und
für eine Redundanz können mehrere gleiche sensitive Bereiche vorhanden
sein. Dies kann auch eine mögliche Referenzierung betreffen, um mögliche
Einflüsse, wie z. B. veränderte Temperaturen und anderer Umgebungsparameter,
die Einfluss auf Messsignale haben können, zu kompensieren oder eleminieren.
Gerade hier wirkt sich aber die Möglichkeit der Ausbildung einer Vielzahl sensitiver
Bereiche vorteilhaft aus.
Nachfolgend soll die Erfindung an Hand von Beispielen näher erläutert
werden.
Dabei zeigen:
1 eine an einer erfindungsgemäßen Anordnung
einsetzbare optische Faser mit unterschiedlich ausgebildeten sensitiven Bereichen
im Längs- und Querschnitt an sensitiven Bereichen und
2 eine schematische Darstellung eines scheibenförmigen
Elements, das an einem sensitiven Bereich eingesetzt werden kann.
Bei der in 1 gezeigten optischen Faser
1 sind zwei sensitive Bereiche 2 vorhanden. Von der optischen
Faser 1 wurde Faserwerkstoff entfernt. So ist beim in 1
links angeordneten sensitiven Bereich 2 lediglich Werkstoff des Kerns
1.1 und beim dort rechts dargestellten sensitiven Bereich 2 auch
Werkstoff des Mantels 1.2 entfernt worden. Dabei wurde durch die optische
Faser 1 eine Durchgangsbohrung ausgebildet. Dies kann aber auch in nicht
dargestellter Form ein Sackloch sein. Es können aber auch Vertiefungen mit
anderen geometrischen Gestaltungen genutzt werden (ebenfalls nicht dargestellt).
Der entfernte Faserwerkstoff kann bei einer solchen Ausführung
durch einen der vorab genannten Stoffe (z. B. nanoporöse Keramik) ersetzt worden
sein.
Der Anteil des so veränderten Bereiches an der gesamten Querschnittsfläche
von Kern 1.1 und Mantel 1.2 bestimmt zusammen mit der jeweiligen
auftretenden Veränderung der optischen Brechzahl die Reflexion der elektromagnetsichen
Strahlung an der jeweiligen Grenzfläche in Richtung der optischen Achse der
optischen Faser 1, also der Weg, der von der elektromagnetischen Strahlung
durch den Stoff oder das Stoffgemisch zurück gelegt werden
muss, bestimmt gemeinsam mit der auftretenden Brechzahländerung die Änderung
der Reflexion.
Um nach einem Ansprechen eines sensitiven Bereichs 2 auch
weitere Reflexionen von anderen sensitiven Bereichen 2 nutzen zu können,
die in Strahlungsrichtung nachfolgend angeordnet sind, darf die Reflexion an einem
sensitiven Bereich 2 nicht zu hoch gewählt sein.
Dabei kann die Strahlungsenergie, die von einem nachfolgend angeordneten
sensitiven Bereich 2 auf eine optischen Detektor auftrifft, wie folgt berücksichtigt
werden:
Mit E0 (Energie der elektromagnetischen Strahlung, RzSensor
Reflexion am sensitiven Bereich, Ri Reflexion am i-ten sensitiven Bereich,
vor dem sensitiven Bereich, i Gesamtzahl sensitiver Bereiche, die vor dem jeweiligen
sensitiven Bereich angeordnet sind).
Der Kern 1.1 der optischen Faser 1 weist, wie üblich
eine höhere Brechzahl, als der Mantel 1.2 auf. Die Bohrungen sind
mit einem Stoff gefüllt, der ohne Korrosionseinfluss die gleiche Brechzahl
wie der Kern 1.1 aufweist. Nach Korrosionsangriff ist die Brechzahl des
Stoffs zumindest insoweit verändert, dass eine Reflexion an der Grenzfläche
sicher nachgewiesen werden kann.
In 2 ist ein scheibenförmiges Element
3 gezeigt, an dem ein sensitiver Bereich 2 gebildet werden kann.
Dabei ist ein Sektor über einen bestimmten Winkelbereich der Kreisscheibe modifiziert,
was mit den eingezeichneten Punkten im Kern- und Mantelbereich verdeutlicht worden
ist. Es kann aber auch ein größerer, kleinerer Bereich oder auch der gesamte
Winkelbereich des scheibenförmigen Elements 3 aus einem Stoff oder
Stoffgemisch gebildet sein, der/das die gewünschte Änderung der komplexen
Brechzahl im Messprozess erreichen kann. Dieser Bereich kann sich (radial) nur auf
ein Messgebiet der optischen Faser 1 beschränken.
Ein solches scheibenförmiges Element 3 kann direkt in
der Faser 1 ausgebildet oder in eine optische Faser 1 eingefügt
werden. Dabei kann ein scheibenförmiges Element 3 mit zwei Faserenden
optischer Fasern 1 zusammen gesetzt oder gefügt sein. Das Fügen
kann durch Kleben oder Verschweißung erreicht werden.
Bei gewünschten hohen Messempfindlichkeiten können auch
mehrere scheibenförmige Elemente 3 nacheinander in Reihe angeordnet
sein. Dabei kann ein scheibenförmiges Element 3 modifiziert oder mit
einem modifizierten Sektor versehen sein und das jeweils nachfolgende scheibenförmige
Element dann nicht modifiziert oder ohne modifizierten Sektor ausgebildet sein.
Es können mehrere solcher Paare scheibenförmiger Elemente 3 in
Form eines Stapels vorhanden sein.
Die scheibenförmigen Elemente 3 sollten dabei jeweils
gleiche Dicken aufweisen, was insbesondere auf jeweils ein Paar nebeneinander angeordneter
scheibenförmiger Elemente 3 zutrifft. Die scheibenförmigen Elemente
3 sollten eine Dicke aufweisen, die einem ganzzahligen Vielfachen von &lgr;/4
(&lgr; = &lgr;0/n, mit &lgr;0 Wellenlänge im Vakuum
und n optische Brechzahl) einer vorgebbaren Wellenlänge der elektromagnetischen
Strahlung entsprechen.
Die Gesamtdicke eines Paares scheibenförmiger Elemente sollte
die Größe L = &lgr;B/2ne berücksichtigen
und dieser oder einem ganzzahligen Vielfachen davon entsprechen.
Dadurch kann die Messempfindlichkeit erhöht und den Forderungen
nach einer hohen räumlichen Auflösung entsprochen werden.
Die erfindungsgemäßen Anordnungen, die die in den Figuren
gezeigten Elemente einsetzen, sind geeignet um nach einer irreversiblen Schädigung,
beispielsweise durch Korrosion, wieder regeneriert zu werden. Dabei kann ggf. nach
Entfernung von Resten eines Stoffs oder Stoffgemischs ein Ersatz durch erneutes
Befüllen mit Stoff oder Stoffgemisch erfolgen. Dies kann gleichzeitig mit einer
Beseitigung von vorab detektierter Korrosionsschäden auch vor Ort erfolgen.
Die Entfernung der Reste kann beispielsweise mit Laserstrahlung oder
durch einen Ätzprozess erreicht werden.
Scheibenförmige Elemente 3 können ausgetauscht
werden.
Anspruch[de]
Anordnung für die optische Überwachung und/oder Bestimmung
physikalischer und/oder chemischer Messgrößen, bei der elektromagnetische
Strahlung von einer Strahlungsquelle durch eine optische Faser auf einen optischen
Detektor gerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der optischen Faser
(1) mindestens ein sensitiver Bereich (2) vorhanden ist, in dem
der Werkstoff des Kerns (1.1) und/oder des Mantels (1.2) der optischen
Faser (1) entfernt und durch einen Stoff oder ein Stoffgemisch, der/das
zumindest im Bereich einer Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung optisch
transparent ist, ersetzt worden ist und dabei bei mindestens einer Messtemperatur und/oder Messwellenlänge
die gleiche optische Brechzahl, wie der ersetzte Werkstoff aufweist oder die Abweichung
der optischen Brechzahl des Stoffs oder Stoffgemischs kleiner als die Differenz
der optischen Brechzahlen des Kerns (1.1) und des Mantels (1.2)
der optischen Faser (1) ist und
am sensitiven Bereich (2) eine Änderung der komplexen Brechzahl, durch
eine Modifizierung des Stoffs oder des Stoffgemischs in Folge des auf die optische
Faser (1) wirkenden physikalischen und/oder chemischen Einflusses sowie
eine Veränderung der Transmission und/oder Reflexion der elektromagnetischen
Strahlung innerhalb der optischen Faser auftreten.Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der sensitive
Bereich am Kern (1.1) und/oder Mantel (1.2) der optischen Faser
(1) ausgebildet ist.Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein sensitiver
Bereich (2) mit mindestens einer Schicht gegenüber der Umgebung abgedeckt
ist; wobei die Schicht aus einem Werkstoff gebildet ist, der gleiches zumindest
ähnliches Korrosionsverhalten, wie ein zu überwachendes Bauteil, Bauwerk
oder ein Bereich davon aufweist.Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht(en)
aus einem Metall oder einer Metalllegierung gebildet ist/sind.Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass sensitive
Bereiche (2) mit Schichten unterschiedlicher Schichtdicke und gleichem
Werkstoff abgedeckt sind.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass am/an sensitiven Bereich(en) (2) eine Bohrung, Vertiefung oder ein
Hohlraum ausgebildet ist, die/der mit dem Stoff oder Stoffgemisch befüllt ist.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der sensitive Bereich (2) mit mindestens einem scheibenförmigen
Element (3) gebildet ist, das zwischen zwei optischen Fasern (1)
angeordnet oder in eine optische Faser (1) integriert ist.Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sektor des
scheibenförmigen Elements (3) mit Möglichkeit zur Veränderung
der komplexen Brechzahl, als sensitiver Bereich (2), modifiziert ist.Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das scheibenförmige
Element (3) eine Dicke aufweist, die einem ganzzahligen Vielfachen von
&lgr;/4 einer vorgebbaren Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung entspricht.Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass scheibenförmige Elemente (2) mit und ohne Modifizierung alternierend
nacheinander angeordnet sind.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass in einem Stoff oder Stoffgemisch Partikel oder andere Moleküle eingebettet
sind.Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere
Partikelgröße kleiner als die jeweilige zur Bestimmung eingesetzte Wellenlänge
der elektromagnetischen Strahlung ist.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Stoff oder das Stoffgemisch ausgewählt sind aus nanoporöser Keramik,
Polymeren, Pulvern mit Partikelgrößen im Nanometerbereich und Stoffen/Stoffgemischen,
die bei Korrosion oder mit Korrosionsprodukten reagieren.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass sensitive Bereiche (2) mit unterschiedlichen Soffen und/oder Stoffgemischen
gebildet sind.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet,
dass mehrere sensitive Bereiche (2) äquidistant zueinander an einer
optischen Faser angeordnet sind.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Strahlungsquellen und/oder zwei Detektoren an einer optischen Faser (1)
vorhanden sind.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass elektromagnetische Strahlung in gepulster und/oder modulierter Form durch die
optische Faser (1) gerichtet ist.