Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem umwandelbaren Dach,
das zumindest ein Dachteil aufweist, das mittels einer beidseits jeweils eine Lagereinheit
aufweisenden Lagereinrichtung am Fahrzeug schwenkbar gelagert ist und mittels einer
Antriebseinrichtung zwischen einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließstellung
und einer den Fahrzeuginnenraum freigebenden Ablagestellung, in der es in einem
heckseitigen Ablageraum des Fahrzeugs abgesenkt ist, verstellbar ist.
Fahrzeuge oder Cabriolets mit einem umwandelbaren Dach oder einem
Faltverdeck und mit einer Antriebsvorrichtung zum Verstellen des Daches zwischen
einer Schließstellung und einer Offen- oder Ablagestellung in einem Ablageraum
des Fahrzeugs sind allgemein bekannt. Eine derartige Antriebsvorrichtung weist an
jedem zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene symmetrischen Dachseitenbereich
einen Antrieb oder eine Antriebseinheit auf, die einen jeweiligen seitlichen Lenker
eine Lagereinrichtung des Daches zum Verstellen antreibt.
Beispielsweise enthält der „Mazda Miata" ein gegenüber
der Karosserie verstellbares Hardtop-Dach mit einer beidseitigen Antriebsvorrichtung,
die einen rechten und einen linken Elektroantrieb aufweist. Der „Alfa Romeo
Spider" enthält beidseits jeweils einen Hydraulikzylinder zum Verstellen des
Softtop-Faltverdecks.
Schließlich weist der „BMW Z4" beidseits jeweils einen
hydraulischen Drehantrieb auf.
Zwei unabhängige Antriebe können jedoch eine ungleichmäßige
Antriebsbewegung bereitstellen. So müssen zwei Elektroantriebe mit einer zusätzlichen
elektronischen Steuerung getaktet werden, da sie ansonsten gegeneinander arbeiten
können, wodurch die Lebensdauer beider Antriebe herabgesetzt werden kann.
Zwei Hydraulikzylinder können durch unterschiedliche Längen
der Hydraulikleitungen mit unterschiedlichen Mengen an Hydrauliköl beim Start
der Bewegung beaufschlagt werden. Damit ist ein hydraulischer Gleichlauf des rechten
und des linken Antriebs nicht gegeben.
Die WO 2006/039911 A1
offenbart ein Fahrzeug mit einem umwandelbaren Dach, das ein vorderes Dachteil und
ein hinteres Dachteil aufweist, die zwischen einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden
Schließstellung und einer den Fahrzeuginnenraum freigebenden Ablagestellung,
in der sie in einem heckseitigen Ablageraum des Fahrzeugs abgesenkt sind, verstellbar
sind. Das vordere Dachteil und das hintere Dachteil sind mittels jeweiliger Lagereinrichtungen
an einem karosserieseitigen Hauptlager schwenkbar gelagert und können beim
Verstellen in die Ablagestellung in reiner Schwenkbewegung um eine jeweilige feststehende
Schwenkachse mit ihren Oberseiten nach unten umschwenken. Auch bei diesem Dach ist
beidseits jeweils ein eigener Antrieb vorgesehen.
Wenn aus Kostengründen auf einen von zwei Antrieben verzichtet
werden soll und nur ein einseitiger Antrieb vorgesehen ist, kann durch die Trägheit
des Daches mit seiner Lagereinrichtung ebenfalls ein verzögertes bzw. ungleichförmiges
Bewegungsverhalten der beidseitigen Lagereinheiten auftreten. Dies tritt auch dann
auf, wenn die angetriebene Lagereinheit direkt angetrieben wird. Die Krafteinleitung
ist nur einseitig und damit werden die zwischen den Lagereinheiten angeordneten
Dachbauteile auf Torsinn belastet. Zum Aufnehmen der Torsionsbelastung müssen
die entsprechenden Dachbauteile wie z. B. eine Tragstruktur oder eine Dachschale
des Dachteils steifer gebildet werden, wodurch üblicherweise ein höheres
Bauteilgewicht und höhere Kosten entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Fahrzeug
zu schaffen, dessen Dach eine vereinfachte und verbesserte Antriebsvorrichtung aufweist.
Die Aufgabe wird bei dem oben genannten Fahrzeug erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass die Antriebseinrichtung eine Antriebseinheit aufweist,
die einer der beiden seitlichen Lagereinheiten zugeordnet ist, und dass eine Antriebswelle
die beiden sich gegenüberliegenden Lagereinheiten verbindet und die Antriebskraft
der einen Antriebseinheit auch zur anderen der beiden Lagereinheiten überträgt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Antriebswelle ermöglicht die gleichmäßige spielfreie
Verteilung der an einer der beiden Lagerseiten erzeugten und eingeleiteten Antriebskraft
auf die beiden Lagerseiten des bewegbaren Dachteils. Durch die beidseitige gleichmäßige
Antriebskrafteinleitung wird in das Dachteil keine Torsionsbelastung eingeleitet,
wenn es zwischen seiner Schließstellung und seiner Offenstellung verstellt
oder verschwenkt wird. Das Dachteil, das eine derartige Belastung nicht aufnehmen
muss, kann somit einfacher und mit geringerer Steifigkeit gestaltet werden.
Des weiteren benötigt diese eine Antriebseinheit einen geringeren
Einbauraum und ihre Einbaulage kann platzsparend nahe an der Ablagestellung des
zumindest einen ablegbaren Dachteils sein. Die seitliche Anordnung
der Antriebseinheit lässt einen Mittelbereich zwischen den seitlichen Lagereinheiten
frei.
Eine derartige erfindungsgemäße Antriebseinrichtung mit
der einseitigen Antriebseinheit und der Antriebswelle kann grundsätzlich bei
beliebigen Hardtopdächern und Klapp- oder Faltverdecken angewendet werden.
Zweckmäßigerweise ist die Antriebswelle beidseits jeweils
mit einem Zahnrad drehfest gekoppelt, das der jeweiligen seitlichen Lagereinheit
zugeordnet ist. Jedoch können auch andere kraftübertragende Elemente vorgesehen
sein.
Eine platzsparende Gestaltung sieht vor, dass das Zahnrad koaxial
zur Drehachse eines Lagerarms des verschwenkbaren Dachteils ist.
Zweckmäßigerweise enthält das Dach ein vorderes Dachteil
und ein hinteres Dachteil, die zwischen einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden
Schließstellung und einer den Fahrzeuginnenraum freigebenden Ablagestellung,
in der sie in einem heckseitigen Ablageraum des Fahrzeugs abgesenkt sind, verstellbar
sind. Grundsätzlich kann die Antriebseinheit an die Lagereinheit jedes Dachteils
unmittelbar oder mittelbar angekoppelt sein und die Antriebswelle kann auch mit
jedem Dachteil unmittelbar oder mittelbar gekoppelt sein.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Schwenkbewegungen der beiden
Dachteile zwischen der Schließstellung und der Ablagestellung simultan erfolgen.
Dann können die beiden Dachteile mit nur einer Antriebseinrichtung gekoppelt
sein, wodurch sowohl der Beginn wie auch das Ende der Schwenkbewegungen der beiden
Dachteile gleichzeitig erfolgen können. Bei dieser Gestaltung kann auf eine
aufwändige Steuerungseinrichtung verzichtet werden. Eine Fehlfunktion mit möglicher
Kollisionsgefahr der beiden Dachteile wird dadurch vermieden.
Wenn die beiden parallelen Schwenkachsen der Dachteile voneinander
beabstandet sind, kann in Abhängigkeit der Gestaltung des Daches und des Fahrzeugs
eine optimierte Positionierung der Dachteile für die Ablagebewegung auch für
unterschiedliche Anordnungen der Dachteile festgelegt werden. Grundsätzlich
ist jedoch auch eine koaxiale Anordnung der beiden Schwenkachsen möglich. Zweckmäßigerweise
ist die Schwenkachse des vorderen Dachteils vor der Schwenkasche des hinteren Dachteils
und insbesondere oberhalb der hinteren Schwenkachse angeordnet, um eine einfache
kollisionsfreie Ablagebewegung zu gewährleisten. Bevorzugt ist die Schwenkachse
des vorderen Dachteils unterhalb des Mittelabschnitts des hinteren Dachteils und
die Schwenkachse des hinteren Dachteils ist unterhalb des Hinterrandbereichs des
hinteren Dachteils angeordnet.
Grundsätzlich sind die Schwenkachsen derart angeordnet, dass
im Ablageraum das vordere Dachteil über dem hinteren Dachteil angeordnet ist,
so dass zunächst das hintere Dachteil und danach das vordere Dachteil in den
Ablageraum einschwenken.
Der Schwenkwinkel des vorderen Dachteils und des hinteren Dachteils
liegt im Bereich von etwa 180°, wenn die beiden Dachteile in Schließstellung
in etwa horizontal ausgerichtet sind und im Ablageraum in umgeschwenkter Stellung
gleichfalls in etwa horizontal angeordnet sind. Bei hiervon abweichender Gestaltung
kann selbstverständlich der Schwenkwinkel dementsprechend abweichen.
Eine besonders bevorzugte und einfache Gestaltung sieht vor, dass
die Lagereinrichtungen des vorderen Dachteils und des hinteren Dachteils feste Abstützungen
des jeweiligen Dachteils am zugeordneten karosserieseitigen Schwenklager aufweisen,
wobei die feste Abstützung jedes Dachteils z. B. mittels beidseits am Dachteil
fest angebrachter Lager- oder Stützarme erfolgt, die am Schwenklager abgestützt
sind. Jedoch können die Dachteile auch integral geformte Lagerabschnitte aufweisen.
Eine einfache bevorzugte Gestaltung sieht vor, dass die Lagereinrichtung
jedes Dachteils ein Zahnrad oder ein Zahnsegment aufweist, das am Schwenklager angeordnet
ist und mit der Lagereinrichtung bzw. dem Dachteil drehfest verbunden ist, und dass
die Antriebseinrichtung zum Verstellen der beiden Dachteile mittels mindestens eines
Antriebszahnrades mit beiden Zahnrädern oder den Zahnsegmenten gleichzeitig
in Antriebseingriff ist. Diese mechanische Kopplung kann bei kleinem Bauraum die
erforderlichen Antriebskräfte übertragen.
Andererseits können die Lagereinrichtungen der beiden Dachteile
auch über Lenkergetriebe oder Koppellenker mit der Antriebseinrichtung zum
Verstellen der beiden Dachteile gekoppelt sein.
Die Antriebseinrichtung zum Verstellen der beiden Dachteile kann einen
Hydraulikzylinder, einen Elektromotor oder auch andere geeignete Antriebe aufweisen.
Der Hydraulikzylinder kann über Koppellenker oder über ein rotatorisches
Element wie z. B. ein Zahnrad oder ein Zahnsegment mit den Lagereinrichtungen der
beiden Dachteile gekoppelt sein.
Die beiden Dachteile enthalten bevorzugt feste Dachschalen, können
grundsätzlich auch Rahmenkonstruktionen mit einer Bespannung oder Mischformen
sein.
Zweckmäßigerweise ist ein Deckel des Ablageraums oder Verdeckkastendeckel
im Bereich seines Hinterrandes am Fahrzeug schwenkbar gelagert und vor dem Verschwenken
der Dachteile mit seinem Vorderrand in eine Öffnungsstellung hochschwenkbar.
Nachfolgend wird das Fahrzeug anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
1 in einer Seitenansicht in schematischer Teildarstellung
ein Fahrzeug mit einem in Schließstellung angeordneten Hardtop-Dach, das ein
vorderes Dachteil und ein hinteres Dachteil enthält;
2 in einer Seitenansicht in schematischer Teildarstellung
das Fahrzeug mit geschlossenem Dach und einem angehobenen Deckel eines Ablageraums
für das Dach;
3 in einer Seitenansicht in schematischer Teildarstellung
das Fahrzeug mit angehobenem Deckel, wobei die beiden Dachteile in einer verschwenkten
Zwischenstellung beim Ablegen in den Ablageraum dargestellt sind;
4 in einer Seitenansicht in schematischer Teildarstellung
das Fahrzeug mit angehobenem Deckel und in den Ablageraum eingeschwenkten Dachteilen;
5 in einer Seitenansicht in schematischer Teildarstellung
das Fahrzeug mit in den Ablageraum eingeschwenkten Dachteilen und wieder abgesenktem
und die Dachteile im Ablageraum abdeckendem Deckel; und
6 in einer perspektivischen Draufsicht das Fahrzeugdach
mit einer Antriebseinrichtung, die nur an einer Lagerseite des Daches einen Antriebsmotor
aufweist.
Ein Cabriolet-Fahrzeug 1 enthält (siehe 1)
ein bewegbares und zum Öffnen absenkbares Dach 2, das zwischen einer
den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließstellung (1
und 5) und einer Offenstellung (5),
in der es in einem heckseitigen Ablageraum oder Verdeckkasten 3 abgelegt
ist, verstellbar ist. Das Dach 2 ist gemäß dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ein bewegbares Hardtop mit einem vorderen Dachteil
4 und einem hinteren Dachteil 5, die in Schließstellung hintereinander
angeordnet sind und als starre Dachschalen gebildet sind. Grundsätzlich kann
das Dach auch ein Softtopdach sein, bei dem das vordere und das hintere Dachteil
einen jeweiligen oder einen gemeinsamen Verdeckstoff tragen, oder das Dach ist eine
Mischform aus Hardtopdach und Softtopdach.
An das in Schließstellung des Daches 2 hintere Dachteil
5 schließt sich ein Deckel 6 des Ablageraums 3 an,
der mittels einer Lagereinrichtung (nicht dargestellt) um eine hintere Schwenkachse
7 schwenkbar gelagert ist und mit seinem Vorderrand 8 zum Freigeben
einer Durchtrittsöffnung für das Dach 2 um diese Schwenkachse
7 hochgeschwenkt wird, so dass das Dach 2 in den Ablageraum
3 eingeschwenkt bzw. aus ihm ausgeschwenkt werden kann. Die Schwenkachse
7 kann an der Karosserie festgelegt sein und z. B. durch ein Gelenk in
Form eines Scharniers gebildet sein oder sie ist z. B. durch ein Vier- oder Mehrgelenk
gebildet und verlagert sich beim Verschwenken des Deckels 6 relativ zur
Karosserie.
Der Deckel 6 des Ablageraums 3 weist zwei sich seitlich
längs erstreckende und nach oben ragende Finnen 9 auf, die bei geschlossenem
Dach 2 jeweils mit ihrem Vorderabschnitt 10 seitlich am hinteren
Dachteil 5 anliegen, beispielsweise am eine seitliche Ausnehmung
11 des hinteren Dachteils 5 begrenzenden Rand, und bei geschlossenem
hinteren Dachteil 5 gegenüber diesem verschwenkt werden können.
Das vordere Dachteil 4 ist mittels einer nach hinten ragende
Verlängerung oder eines jeweiligen seitlichen Lagerarms 12, der am
vorderen Dachteil 4 angebracht ist und sich von diesem nach hinten erstreckt,
an einem karosserieseitigen Hauptlager 13 um eine bezüglich des Fahrzeugs
in Querrichtung horizontal verlaufende Schwenkachse 14 mittels eines Schwenklagers
schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse 14 ist bevorzugt unter dem hinteren
Dachteil 5 und insbesondere etwa mittig unter dem hinteren Dachteil
5 angeordnet. Das Hauptlager 13 ist ein Teil einer festen Fahrzeugstruktur,
die bei einem zweisitzigen Fahrzeug seitlich neben oder hinter den Sitzen angeordnet
ist und etwa bis in Höhe der Kopfstützen reicht.
Ein derartiges Hauptlager 13 ist in bekannter Weise auf jeder
der beiden Fahrzeugseiten angeordnet. Die Beschreibung des im wesentlichen symmetrisch
zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene aufgebauten Fahrzeugdaches wie auch
seiner Lagerung erfolgt anhand der Einrichtungen oder der Lagereinheit an der linken
Fahrzeugseite.
Das hintere Dachteil 5 ist gleichfalls mittels jeweils eines
Lagerarms 15 im Bereich seiner beiden gegenüberliegenden Seitenränder
um eine bezüglich des Fahrzeugs in Querrichtung horizontal verlaufende Schwenkachse
16 schwenkbar gelagert, wobei ein die Schwenkachse 16 bildendes
Schwenkgelenk ebenfalls an dem karosserieseitigen Hauptlager 13 oder einer
anderen fahrzeugfesten Struktur angeordnet ist. Die Schwenkachse 16 ist
bevorzugt in etwa unter dem Hinterrandbereich 17 des in Schließstellung
angeordneten hinteren Dachteils 5 und bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung
sowohl hinter der Schwenkachse 14 des vorderen Dachteils 4 wie
auch unterhalb dieser Schwenkachse 14 angeordnet. Die beiden Schwenkachsen
14 und 16 sind bei diesem Ausführungsbeispiel in einem solchen
Abstand voneinander angeordnet, dass ein Zahnrad 18, das am Schwenkgelenk
des vorderen Dachteils 4 koaxial zur Schwenkachse 14 mit dem Lagerarm
12 drehfest verbunden ist, mit einem entsprechenden an dem Lagerarm
15 des hinteren Dachteils 5 fest angebrachten Zahnrads
19 über ein Antriebszahnrad 20 in ständigem Eingriff
sind. Eine Rotation des Antriebszahnrades 20 verschwenkt somit gleichzeitig
und in gekoppelter Bewegung sowohl das vordere Dachteil 4 wie auch das
hintere Dachteil 5. Statt der beiden Zahnräder 18 und
19 können auch dem Schwenkweg angepasste Zahnsegmente verwendet werden.
Als Antriebseinrichtung für das Antriebszahnrad 20 kann
grundsätzlich gemäß dem Stand der Technik beidseits am Fahrzeug jeweils
z. B. ein Elektromotor oder ein Hydraulikzylinder vorgesehen sein (in den
1 bis 5 nicht dargestellt),
der unmittelbar oder über ein Getriebe oder Lenkergetriebe mit dem Antriebszahnrad
20 verbunden ist. Ein rotatorischer Hydraulikzylinder als Antriebseinrichtung
bildet hierbei eine integrale Baueinheit mit dem Antriebszahnrad 20. Eine
erfindungsgemäße Antriebseinrichtung für ein derartiges Dach wird
nachfolgend anhand der 6 beschrieben.
Durch die in den Figuren schematisch dargestellte Anordnung der Schwenkachsen
14 und 16 der Lagerarme 12 bzw. 15 der beiden
Dachteile 4 und 5 bewegt sich beim Öffnen des Daches
2 der Vorderrand 21 des hinteren Dachteils 5 vom Hinterrand
22 des vorderen Dachteils 4 weg (3),
so dass schon in der Anfangsphase der Öffnungsbewegung des Daches
2 keine Kollision zwischen den beiden Dachteilen 4 und
5 auftreten kann.
Die gleichzeitige, simultane Öffnungsbewegung der beiden Dachteile
4 und 5 (Bewegung des Daches 2 von 2
nach 4) läuft insbesondere auch synchron bzw.
direkt gekoppelt ab, wobei die Verschwenkgeschwindigkeiten der beiden Dachteile
4 und 5 in einem festen Verhältnis zueinander stehen und
insbesondere gleich oder annähernd gleich sind, wenn der Verschwenkweg der
beiden Dachteile 4, 5 je nach Ausgestaltung des Daches
2 etwa eine halbe Umdrehung bzw. etwa 180° Grad beträgt. Im Ablageraum
3 liegt dann das vordere Dachteil 4 in umgeschwenkter Stellung
mit seiner Oberseite nach unten weisend unter dem hinteren Dachteil 5,
das gleichfalls umgeschwenkt ist und oberhalb des vorderen Dachteils 4
zu liegen kommt. Der Deckel 6 wird schließlich wieder herabgeschwenkt
und deckt den das Dach 2 enthaltenden Ablageraum 3 ab (5).
Statt einer Bewegungskopplung und -übertragung mittels der Zahnräder
können auch Koppellenker oder Lenkergetriebe für die Bewegungskopplung
der beiden Dachteile 4, 5 verwendet werden, die wiederum auch
von linear wirkenden Antrieben antreibbar sind.
Das Fahrzeug weist eine Heckscheibe 23 auf, die an der Fahrzeugstruktur
in etwa zwischen dem Hauptlager 13 und dem Ablageraum 3 im wesentlichen
in vertikaler Ausrichtung fest angeordnet ist. Der Hinterrandbereich 17
des hinteren Dachteils 5 ist an die Kontur des Oberrandes 24 der
Heckscheibe 23 angepasst und legt sich bei geschlossenem Dach
2 dicht gegen den Oberrand 24 der Heckscheibe 23 an.
Beim Öffnen des Daches 2 schwenkt das hintere Dachteil 4
kollisionsfrei über die Heckscheibe 23. Die Heckscheibe
23 kann auch in alternativer Gestaltung an der Karosserie in vertikaler
Richtung verstellbar gelagert sein.
Grundsätzlich kann an dem vorderen Dachteil 4 wie auch
an dem hinteren Dachteil 5 noch ein zusätzliches Dachteil fest angebracht
oder daran bewegbar gelagert und in insbesondere synchroner Ablagebewegung mit dem
zugehörigen Dachteil verstellt werden, wobei auch hier zweckmäßigerweise
die Antriebsbewegung von der einen Antriebseinrichtung abgeleitet wird.
Durch die einfache Lagerung der Dachteile mittels fester Bauteile
wie den beschriebenen Lagerarmen, d. h. ohne die Dachteile haltende kinematische
Einrichtungen wie Viergelenke oder dergleichen, ist ein einfaches mehrteiliges Hardtop-Dach
geschaffen, das ohne großen Steuerungsaufwand in simultaner Bewegung seiner
Dachteile und in reiner Schwenkbewegung um die Schwenkachsen abgelegt werden kann.
6 zeigt das Fahrzeugdach 2 mit einer erfindungsgemäßen
Antriebseinrichtung, die statt zwei beidseitig angeordneten Antriebseinheiten lediglich
eine Antriebseinheit 25 an der linken Dach- oder Fahrzeugseite bzw. an
der linken Lagereinheit des Daches 2 aufweist. Die Antriebseinheit
25, z. B. ein Elektro-Getriebemotor, ist an dem linken Hauptlager
13 angeordnet und über ein Zahnradgetriebe, das die beiden Zahnrädern
26 und 27 enthält, mit dem Zahnrad 19 der Lagereinheit
bzw. des Lagerarms 15 des hinteren Dachteils 5 in Antriebsverbindung
gekoppelt. Eine torsionssteife Antriebswelle 28 erstreckt sich zwischen
den beiden sich gegenüberliegenden Hauptlagern 13, ist an diesen drehbar
gelagert und beidseits mit dem jeweiligen Zahnrad 19 der Lagereinheit bzw.
des Lagerarms 15 des hinteren Dachteils 5 drehfest verbunden.
Damit wird die Antriebskraft der linksseitig angeordneten Antriebseinheit
25 spielfrei auf das rechtsseitige Zahnradgetriebe (Zahnräder
18, 19 und 20) übertragen.
Durch diese Gestaltung können die Kosten für eine zweite
Antriebseinheit an der rechten Seite und/oder für eine elektronische Regelung
eingespart werden. Die torsionssteife Antriebswelle 28 bildet ein Kraftverteilungselement,
so dass die Belastungen über die linksseitigen und die rechtsseitigen Lager-
und Antriebselemente in das hintere Dachteil 5 beidseitig eingeleitet werden.
Das hintere Dachteil muss daher keine Torsionskräfte aufnehmen, wodurch es
einfacher und leichter ausgelegt werden kann und damit kostengünstiger hergestellt
werden kann.
Somit wird bei nur einem Antrieb eine rein mechanische Kopplung zwischen
den linksseitigen und den rechtsseitigen Lager- und Antriebselementen in das hinteren
Dachteils 5 erzielt. Hierdurch wird eine Trennung von Dachantrieb und Gleichlaufsteuerung
ermöglicht (beide sind einzeln leichter abzustimmen). Des weiteren wird die
Leitungsverlegung im Fahrzeug auf nur eine Fahrzeugseite reduziert, wodurch sich
auch die Montagekosten verringern. Schließlich ergeben sich geringere Belastungen
auf die angrenzenden Bauteile, wodurch eine Reduzierung der Bauteilkosten erzielt
wird.
- 1
- Cabriolet
- 2
- Dach
- 3
- Ablageraum
- 4
- vorderes Dachteil
- 5
- hinteres Dachteil
- 6
- Deckel
- 7
- Schwenkachse
- 8
- Vorderrand
- 9
- seitliche Finne
- 10
- Vorderabschnitt
- 11
- Ausnehmung
- 12
- Lagerarm
- 13
- Hauptlager
- 14
- Schwenkachse
- 15
- Lagerarm
- 16
- Schwenkachse
- 17
- Hinterrandbereich
- 18
- Zahnrad
- 19
- Zahnrad
- 20
- Antriebszahnrad
- 21
- Vorderrand
- 22
- Hinterrand
- 23
- Heckscheibe
- 24
- Oberrand
- 25
- Antriebseinheit
- 26
- Zahnrad
- 27
- Zahnrad
- 28
- Antriebswelle
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
- - WO 2006/039911 A1 [0007]