Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Halten von Taschen an einem
Fahrrad und ein Verfahren zum Anbringen von Taschen an einem Fahrrad.
Unter Taschen werden hier grundsätzlich beliebige Behälter
verstanden, die wiederum Gegenstände aufnehmen können und die an einem
Gegenstand, wie einem Materialvorsprung, einem Haken oder einem Knopf, aufgehängt
werden können, so dass die darin aufgenommenen Gegenstände nicht herausfallen.
Die Erfindung ist von besonderem Vorteil für Einkaufstaschen, z. B. Plastiktüten.
Für Fahrräder sind verschiedenartige Konstruktionen bekannt,
die an einem Standard-Gepäckträger, welcher an der Oberseite des Hinterrades
angebracht ist, angeordnet und befestigt werden können. Z. B. sind die Fahrradtaschen
zu nennen, die auf einer Seite oder beidseits des Vorder- oder Hinterrades angeordnet
werden, wobei eine sattelartige Verbindung der beiden Taschen auf dem Gepäckträger
aufliegt.
Solche Konstruktionen sind verhältnismäßig aufwendig
in der Herstellung, u. U. speziell auf die Abmessungen eines bestimmten Fahrrades
oder Gepäckträgers anzupassen und werden teilweise zu sehr hohen Preisen
an die Fahrradnutzer verkauft. Wie auch bei anderen kostenträchtigen Anbauten
an Fahrrädern müssen spezielle Maßnahmen gegen Diebstahl ergriffen
werden oder der schmerzhafte Verlust in Kauf genommen werden. Wenn z. B. Fahrradtaschen
nach dem Abstellen des Fahrrades mit in einen Einkaufsladen genommen werden, ist
der Nutzer durch das Volumen und das Gewicht der Taschen in seiner Bewegungsfreiheit
eingeschränkt.
Außerdem sind diverse spezielle Gepäckträger für
Fahrräder bekannt, die gegenüber einem Standard-Gepäckträger,
welcher aus Stäben zusammengesetzt ist, den Transport von nicht formstabilen
Taschen erleichtert. In diesen Fällen werden die Taschen aber auf dem Gepäckträger
aufgestellt. Die Taschen müssen gegen ein Herunterfallen gesichert werden,
z. B. mit Spanngurten. Außerdem wird der Gesamtschwerpunkt von Fahrrad und
Last erhöht, was die Fahrstabilität verringert.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zum
Halten von Taschen an einem Fahrrad sowie ein entsprechendes Verfahren anzugeben,
so dass der Gesamtschwerpunkt aus Fahrrad und Last möglichst nicht gegenüber
dem Schwerpunkt des Fahrrads allein erhöht wird. Außerdem sollen die für
die Anordnung benötigten Teile ein möglichst geringes Gewicht aufweisen,
einfach und kostengünstig herzustellen sein und möglichst auf einfache
Weise an dem Fahrrad befestigt werden können.
Es wird vorgeschlagen, seitlich an einem Rad des Fahrrades ein Schutzelement,
das aus ein oder mehreren Teilen bestehen kann, anzuordnen. Unter seitlich des Rades
wird verstanden, dass sich das Schutzelement in einer Richtung senkrecht zu der
Rotationsebene des Rades befindet, wobei unter der Rotationsebene die kreisförmige
Fläche verstanden wird, die bei der Rotation des Rades von sich rotierenden
Teilen in der Mittelebene des Rades überstrichen wird. Dabei kann sich das
Schutzelement teilweise über den Rand der Rotationsebene hinaus erstrecken,
z. B. nach oben auf die Höhe eines über dem Hinterrad des Fahrrads angeordneten
Gepäckträgers.
Das Schutzelement schützt davor, dass seitlich an der dem Rad
abgewandten Seite angeordnete Taschen in Kontakt mit dem rotierenden Rad gelangen.
Bei einem Speichenrad kann das Schutzelement daher als Speichenschutz bezeichnet
werden. Außerdem verhindert das Schutzelement einen Kontakt mit anderen Teilen,
z. B. einer Gangschaltung, die seitlich des Rades angeordnet sind.
Bei dem Schutzelement kann es sich z. B. um eine Stabkonstruktion
handeln, die an Rahmenteilen des Fahrrads befestigt wird. Gemeinsam mit meist bereits
als Teil des Fahrradrahmens vorhandenen Streben oder Stäben kann eine solche
Stabkonstruktion die zwischen den Rahmenteilen vorhandenen Freiräume so unterteilen
und verkleinern, dass die Tasche nicht mehr in Kontakt mit dem Rad kommen kann.
Bevorzugt wird jedoch, dass das Schutzelement ein plattenförmiges
Element ist. Unter einem plattenförmigen Element wird ein Gegenstand verstanden,
der eine etwa in einer Ebene verlaufende Oberfläche aufweist, wobei die Längserstreckung
der Ebene in zwei senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen jeweils sehr viel
größer ist als die Dicke des Gegenstandes. Dabei kann die Oberfläche
einfach oder mehrfach unterbrochen sein, bereichsweise in einer anderen Richtung
verlaufen (z. B. eine Ausstülpung oder Ausnehmung aufweisen), verstärkt
sein (z. B. mit Stegen oder Rippen) oder in anderer Weise von der idealen Form einer
ebenen, planparallelen Platte abweichen. Insbesondere ist es auch möglich,
dass die Dicke des plattenförmigen Elements variiert. Z. B. ist in dem montierten
Zustand des plattenförmigen Elements die Dicke am oberen Ende kleiner als zumindest
in einem Teilbereich der unteren Hälfte des plattenförmigen Elements.
Hierauf wird noch näher eingegangen.
Unter dem Rahmen des Fahrrads werden alle Teile verstanden, die bei
Bewegung des Fahrrads nicht mit den beiden Rädern mitrotieren,
aber fest verbaut sind. Dazu gehören insbesondere Rohre, Stäbe, Streben,
die alle üblicherweise aus Metall gefertigt sind und den eigentlichen Tragrahmen
des Fahrrades bilden, aber auch fest daran angebrachte Anbauteile wie ein Gepäckträger
mit einer Gepäckauflagefläche oberhalb des Hinterrades und die zur Befestigung
des Gepäckträgers verwendeten zusätzlichen Abstützungen, insbesondere
eine Abstützung zur Nabe des Hinterrades.
Eine solche Abstützung und die üblicherweise vorhandenen
Rahmenteile im Bereich des Hinterrades reichen aber nicht dazu aus, einen mechanischen
Kontakt des Rades und einer Tasche seitlich des Rades zu verhindern. Daher ist zusätzlich
das Schutzelement vorgesehen. Im Folgenden wird wiederholt auf die Anordnung des
plattenförmigen Elements eingegangen, insbesondere wie das plattenförmige
Element am Fahrradrahmen befestigt werden kann und wo es positioniert ist. Dabei
kann das plattenförmige Element jeweils durch ein andersartiges Schutzelement
ersetzt werden, wenn nicht von speziellen Formmerkmalen eines plattenförmigen
Elements die Rede ist.
Die erfindungsgemäße Anordnung zum Halten von Taschen an
einem Fahrrad weist außer dem plattenförmigen Element (oder einem anderen
Schutzelement) auch Befestigungsmittel zum Befestigen des plattenförmigen Elements
an dem Fahrrad auf, wobei die Befestigungsmittel so ausgestaltet sind, dass das
plattenförmige Element in einem befestigten Zustand sich seitlich eines Rades
des Fahrrads von oben nach unten erstreckt. "Von oben nach unten" bedeutet, dass
sich das plattenförmige Element in seiner Längserstreckung nicht senkrecht
zur Rotationsebene des Rades erstreckt. Bei dem Rad, an dem sich seitlich das plattenförmige
Element erstreckt, handelt es sich vorzugsweise um das Hinterrad eines Fahrrades.
Dies hat den Vorteil, dass die Tasche, welche seitlich außerhalb des Schutzelements
angeordnet wird, nicht an dem lenkbaren Rad des Fahrrades angeordnet wird. Die Fahrstabilität
des Fahrrades einschließlich Last ist bei der Anordnung der Tasche am Hinterrad
größer.
Ferner weist die erfindungsgemäße Anordnung Haltemittel
zum Halten einer Tragetasche auf, wobei die Haltemittel im Bereich des oberen Endes
des plattenförmigen Elements oder darüber angeordnet sind. Dabei sind
die Haltemittel direkt oder indirekt am Fahrradrahmen befestigt. Daher ist es möglich,
dass die Haltemittel zumindest eine Tasche halten, wobei sich die Tasche seitlich
von dem Rad an der Außenseite des plattenförmigen Elements befindet. Das
plattenförmige Element (oder allgemeiner formuliert das Schutzelement) verhindert
somit wie bereits erwähnt einen mechanischen Kontakt zwischen Tasche und Rad.
Die „indirekte" Befestigung der Haltemittel schließt den Fall mit ein,
dass die Haltemittel am Schutzelement ausgebildet sind.
Vorzugsweise sind die Haltemittel derart relativ zu dem plattenförmigen
Element angeordnet, dass eine von den Haltemitteln gehaltene Tasche an der Außenseite
des plattenförmigen Elements anliegt. Dabei wird bevorzugt, dass sich eine
Außenfläche des Schutzelements in einer Richtung von oben nach unten erstreckt,
die im befestigten Zustand einen spitzen Winkel mit der Vertikalen einschließt.
Ein Teil der Gewichtskraft der Tasche mit den darin befindlichen Gegenständen
("der Last") drückt das Schutzelement daher in Richtung des Rades. Insbesondere
wenn es sich um ein plattenförmiges Element mit einer annähernd ebenen
Außenfläche handelt, die sich im befestigten Zustand gegenüber der
Innenseite, die zum Rad weist, des plattenförmigen Elements befindet, treten
zwei positive Effekte ein. Zum einen verhindert die Kraftkomponente auf die Außenfläche
des Schutzelements, dass die Tasche relativ zu dem Schutzelement in Bewegung versetzt
wird.
Zumindest werden Schwingungen der Tasche gedämpft. Zum anderen
presst die Tasche das Schutzelement gegen etwaig vorhandene Rahmenteile (wie z.
B. eine Strebe zum Abstützen eines Gepäckträgers), so dass auch das
Schutzelement sich nicht relativ zu dem Fahrrad in Bewegung setzen kann oder zumindest
Schwingungen oder solche Bewegungen gebremst werden. Der spitze Winkel beträgt
vorzugsweise zumindest 5°, z. B. zumindest 10°, und ist in einem konkreten
Fall z. B. ca. 15°. Die Obergrenze für den spitzen Winkel liegt vorzugsweise
bei 30°. Z. B. beträgt der spitze Winkel höchstens 20° und ist
in einer konkreten Ausgestaltung, wie erwähnt, ca. 15°.
In einem solchen Winkelbereich wird einerseits die Gesamtbreite aus
Fahrrad und Last nicht unnötig vergrößert und wird andererseits eine
erhebliche Kraftkomponente von der Last auf das Schutzelement ausgeübt. Durch
Profilierungen und/oder Ausnehmungen an der Außenoberfläche des plattenförmigen
Elements können die Bewegungsmöglichkeiten für eine Relativbewegung
zwischen plattenförmigem Element und Last noch weiter eingeschränkt werden.
Bei den Haltemitteln kann es sich z. B. um einen Haken, Knopf oder
einen anderen Vorsprung handeln, der durch ein vorzugsweise formstabiles Material
gebildet wird. Es ist aber auch z. B. möglich, dass die Haltemittel die Tasche
klammernd halten. Die Haltemittel können in den Fahrradrahmen integriert sein
(z. B. kann ein Gepäckträger oberhalb des Hinterrades einen solchen Vorsprung
aufweisen), an den Befestigungsmitteln zum Befestigen des plattenförmigen Elements
befestigt sein und/oder ausgestaltet sein, an dem Fahrradrahmen
und/oder an den Befestigungsmitteln befestigt zu werden. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, die Haltemittel an einer Materialverbindung auszubilden oder zu befestigen,
die zwei Schutzelemente miteinander verbindet. Diese beiden Schutzelemente werden
an den gegenüberliegenden Seiten des Rades angeordnet, wobei die Verbindung
sich z. B. über die Ladefläche des oberhalb des Rades angeordneten Gepäckträgers
erstreckt.
Noch eine weitere, bevorzugte Möglichkeit besteht darin, dass
das plattenförmige Element im Bereich seines oberen Endes einen Vorsprung aufweist,
der das Haltemittel ist oder der ein Teil der Haltemittel ist. das plattenförmige
Element und der Vorsprung sind in diesem Fall einstückig ausgebildet. Bei dem
Vorsprung kann es sich z. B. um einen hakenförmigen Vorsprung und/oder einen
nach oben abragenden Vorsprung handeln. Es kann auch eine Mehrzahl der Vorsprünge
an dem plattenförmigen Element ausgebildet sein.
Bei den Befestigungsmitteln zum Befestigen des plattenförmigen
Elements kann es sich um eine einstückige Konstruktion handeln oder um eine
Kombination von Teilen, die nicht miteinander verbunden sind und erst im befestigten
Zustand über das plattenförmige Element miteinander verbunden sind. Z.
B. kann ein Teil der Befestigungsmittel dazu dienen, das plattenförmige Element
an einem oberhalb des Rades angeordneten Gepäckträger (z. B. des Gepäckträgers
am Hinterrad des Fahrrades) zu befestigen. Z. B. kann das plattenförmige Element
im Bereich seines oberen Endes eine Greifeinrichtung zum Greifen eines Fahrrad-Rahmenteils
aufweist, wobei die Greifeinrichtung das Befestigungsmittel ist oder Teil der Befestigungsmittel
ist. in diesem Fall sind das plattenförmige Element und die Greifeinrichtung
einstückig ausgebildet. Optional kann außerdem noch der oben bereits erwähnte
Vorsprung einstückig an dem plattenförmigen Element ausgebildet sein.
Bei der Greifeinrichtung kann es sich z. B. um eine Einrichtung mit zwei gegeneinander
beweglichen Elementen handeln, die im montierten Zustand z. B. ein Rahmenteil des
Fahrrads vollständig oder fast vollständig umgreifen. Insbesondere durch
Betätigung des unteren beweglichen Elements kann die Montage ermöglicht
werden oder das Umgreifen des Rahmenteils gelöst werden.
Ein zweiter Teil der Befestigungsmittel kann dann dazu dienen, das
plattenförmige Element in einem tiefer gelegenen Bereich an Rahmenteilen seitlich
des Rades zu befestigen oder zumindest die Bewegungsfreiheit des plattenförmigen
Elements relativ zu dem Rahmen in diesem Bereich einzuschränken. Zur Aufhängung
des plattenförmigen Elements können insbesondere Seile, Bänder, Materialstreifen
oder Formteile (insbesondere Kunststoffformteile) dienen. Beispielsweise kann oben
an dem plattenförmigen Element ein Kunststoffteil kraftschlüssig und/oder
formschlüssig mit dem plattenförmigen Element verbunden sein. Dieses Kunststoffformteil
kann an einem freien Ende als Clip ausgestaltet sein, der unter elastischer Verformung
an der Längsstrebe eines Gepäckträgers angeklemmt werden kann.
Das Befestigungsmittel oder die Befestigungsmittel kann/können
am Schutzelement (insbesondere dem plattenförmigen Element) ausgebildet sein,
z. B. als Klammer oder Klettverschlussstreifen. Dies dient insbesondere dazu, das
Schutzelement an der Seite eines Gepäckträgers oberhalb des Rades zu befestigen.
Zur Befestigung eines tiefer gelegenen Bereiches des plattenförmigen
Elements seitlich des Rades wird ein langgestrecktes elastisches Element bevorzugt,
welches z. B. in der Art von einem Expander an den entgegengesetzten Enden jeweils
einen Haken aufweist, so dass die Haken unter Spannung des langgestreckten Elements
an Rahmenteilen des Fahrrads eingehakt werden können. Dabei erstreckt sich
z. B. zumindest ein Abschnitt des langgestreckten elastischen Elements durch eine
Öffnung des plattenförmigen Elements hindurch oder ist fest mit einem
Bereich des plattenförmigen Elements verbunden.
Wie bereits anhand eines Ausführungsbeispiels erwähnt, kann
die Anordnung zwei plattenförmige Elemente (oder allgemeiner formuliert Schutzelemente)
aufweisen, die in dem befestigten Zustand an einander gegenüberliegenden Seiten
des Rades angeordnet sind. Dies ermöglicht es, an den gegenüberliegenden
Seiten jeweils außenseitig der plattenförmigen Elemente eine Last anzuordnen.
Dabei sind vorzugsweise für jede Seite des Rades Haltemittel zum Halten jeweils
zumindest einer Tasche vorgesehen. Z. B. ist ein erstes Haltemittel an der einen
Seite des Rades und oberhalb des Rades angeordnet und ist ein zweites Haltemittel
an der anderen Seite des Rades und oberhalb des Rades angeordnet. Dies bietet die
Möglichkeit, abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Haltemittels,
die an einer Seite des Rades anzuordnende Tasche nicht nur an dem Haltemittel auf
derselben Seite aufzuhängen, sondern alternativ oder zusätzlich an dem
Haltemittel auf der anderen Seite des Rades aufzuhängen. Schlaufen, Ausnehmungen
oder Henkel der Tasche, an dem bzw. der die Tasche aufgehängt werden kann,
können daher z. B. auf der gegenüberliegenden Seite des Rades eingehängt
werden, so dass sich ein Teil der Tasche oder der Aufhängung über die
Mittelebene des Rades hinweg zu der anderen Seite erstreckt, auf der die eigentliche
Last angeordnet wird. Abhängig von der Art der Tasche und deren Aufhängung
(z. B. lange Henkel oder Schlaufe) kann daher gewählt werden, an welchem Haltemittel
die Tasche aufgehängt wird. Dadurch kann eingestellt werden,
wie hoch die tiefstgelegene Stelle der Last über dem Boden angeordnet wird.
Insbesondere kann so verhindert werden, dass sich die Last zu dicht am Boden befindet
und eventuell mit dem Boden in schleifenden Kontakt gelangt. Es kann aber auch verhindert
werden, dass sich die Last zu weit nach unten über die Unterkante des plattenförmigen
Elements hinaus erstreckt. In einem solchen Fall würde trotz des Vorhandenseins
des Schutzelements möglicherweise ein mechanischer Kontakt zu dem Rad auftreten
können.
Auch die Haltemittel können Teil einer Verbindungseinrichtung
sein, die zwei plattenförmige Elemente, welche an den entgegengesetzten Seiten
des Rades angeordnet werden miteinander verbindet. Dies gilt auch für den Fall,
dass die Befestigungsmittel nicht Teil der Verbindungseinrichtung sind oder mit
dieser verbunden sind.
In einer konkreten Ausgestaltung ist das plattenförmige Element
über zumindest einen Teil der Befestigungsmittel mit den Haltemitteln verbunden.
Z. B. ist das plattenförmige Element an einem oberhalb des Rades angeordneten
Gepäckträger aufgehängt und sind die Haltemittel ebenfalls an dem
Gepäckträger angeordnet oder als integraler Teil des Gepäckträgers
ausgestaltet. Es ist aber auch möglich, dass an den Haltemitteln zumindest
ein Teil der Befestigungsmittel ausgeformt ist. Z. B. kann an dem oberen Ende einer
Aufhängung zum Aufhängen des plattenförmigen Elements ein Haken oder
Vorsprung ausgebildet sein, an dem zumindest eine Tasche aufgehängt werden
kann.
Insbesondere um den oben bereits beschriebenen spitzen Winkel zwischen
dem Verlauf der Außenfläche des plattenförmigen Elements und der
Vertikalen zu erzielen, ist das plattenförmige Element in einer bevorzugten
Ausgestaltung mit einem an dem Element ausgeformten und/oder daran befestigten Abstandshalter
kombiniert. In dem befestigten Zustand befindet sich der Abstandshalter an der zum
Rad weisenden Innenseite des plattenförmigen Elements. Auf diese Weise kann
erreicht werden, dass eine Außenfläche des plattenförmigen Elements
an der der Innenseite gegenüberliegenden Seite des plattenförmigen Elements
in der oberen Hälfte der vertikalen Längserstreckung des plattenförmigen
Elements einen kleineren Abstand von Rahmenteilen des Fahrzeugs hat als in der unteren
Hälfte. Wenn sich diese Rahmenteile etwa in einer vertikalen Ebene befinden,
führt dies zu dem bereits beschriebenen spitzen Winkel. Insbesondere wenn das
Fahrrad eine Gangschaltung mit seitlich von dem Rad befestigten Zahnkränzen
aufweist, kann der Abstandshalter einen Kontakt zwischen dem plattenförmigen
Element und den Zahnkränzen oder anderen Teilen einer Gangschaltung verhindern.
Der Abstandshalter ist daher vorzugsweise so bemessen, dass er das plattenförmige
Element auf Höhe der Gangschaltung in einem Abstand zum Rad und zum Rahmen
hält, der einen Kontakt des plattenförmigen Elements zu der Gangschaltung
verhindert.
Der Abstandshalter muss nicht fest mit dem plattenförmigen Element
verbunden sind. Vielmehr ist es auch möglich, den Abstandshalter separat an
Rahmenteilen des Fahrrades zu befestigen. Bevorzugt wird jedoch, dass der Abstandshalter
an dem plattenförmigen Element ausgeformt oder daran befestigt ist. Z. B. ist
das aus einem formstabilen Material gefertigte plattenförmige Element derart
profiliert oder stellenweise verdickt, dass der Abstandshalter aus dem ansonsten
im Wesentlichen ebenen Verlauf des plattenförmigen Elements Richtung Rad vorspringt.
Es ist jedoch auch möglich, dass das plattenförmige Element lediglich
eine von oben nach unten zunehmende Dicke aufweist. Z. B. können sich die Außenflächen
des plattenförmigen Elements sowohl an der Innenseite als auch an der Außenseite
entlang einer Ebene erstrecken, das Oberflächenmaterial aber von oben nach
unten einen zunehmenden Abstand aufweisen, wobei der Hohlraum zwischen dem Oberflächenmaterial
Abstützungen zum Abstützen der beiden Außenflächen gegeneinander
aufweisen kann. Eine solche Konstruktion kann z. B. als Stegplatte mit von oben
nach unten zunehmender Länge der Stege ausgeführt sein, wobei die Länge
der Stege in Richtung der Dicke der Stegplatte gemessen wird. Die „Stege"
verbinden die Materialien an den gegenüberliegenden Oberflächen der Platte.
Ein Abstandshalter kann jedoch auch an anderen Arten von Schutzelementen
vorgesehen sein. Z. B. kann ein aus Stäben oder anderen langgestreckten Elementen
konstruiertes Schutzelement einen von oben nach unten verlaufenden langen Stab und
einen im unteren Drittel des langen Stabs angesetzten kurzen Querstab aufweisen.
Wenn der Querstab am unteren Ende des langen Stabs angeordnet ist, ist ein T-Profil
erzielt. Der Querstab dient als Abstandshalter und kann an seinem freien Ende z.
B. über einen Teil der Befestigungsmittel mit den seitlich des Rades angeordneten
Rahmenteilen verbunden sind. Vorzugsweise befindet sich der Abstandshalter in dem
befestigten Zustand in der unteren Hälfte der vertikalen Längserstreckung
des plattenförmigen Elements. Insbesondere kann sich der Abstandshalter im
unteren Drittel der vertikalen Längserstreckung befinden. Es kann auch mehr
als eine solche Stabkonstruktion an derselben Seite des Rades angeordnet werden.
Wenn das plattenförmige Element so ausgestaltet und an dem Fahrrad
befestigt ist, dass der Abstandshalter sich oberhalb der Drehachse des Rades befindet,
wird er bei üblicher Gestaltung des Fahrradrahmens mit zwei V-förmig von
oben auf die Achse des Rades zulaufenden Streben an diesen beiden
Streben anliegen, so dass ein stabiler Sitz erreicht wird. Typischerweise ist die
in Fahrtrichtung vorne liegende Strebe eine Strebe eines Tragrahmens eines Fahrrades
und ist die andere, von der Achse sich nach hinten oben erstreckende Strebe eine
Stützstrebe eines Fahrrad-Gepäckträgers oberhalb des Hinterrades.
Um die Höhenposition des Abstandshalters relativ zum Rad anpassen
zu können, werden vorzugsweise ein oder beide folgenden Merkmale vorgeschlagen:
- – die Befestigung des plattenförmigen Elements im Bereich von dessen
oberem Ende ist längenverstellbar und/oder elastisch, sodass dadurch die Position
des an dem plattenförmigen Element befestigten Abstandshalters eingestellt
werden kann. Bei elastischer Ausführung kann die Position dadurch eingestellt
werden, dass weitere Befestigungsmittel das plattenförmige Element in dessen
mittleren oder tieferen Bereich an Rahmenteilen des Fahrrades befestigen und die
elastische Befestigung dementsprechend mehr oder weniger gespannt wird. Die elastische
Befestigung kann jedoch immer noch einen Teil des Gewichts des plattenförmigen
Elements tragen. Insbesondere fixiert sie das plattenförmige Element in dessen
oberem Bereich.
- – Der Abstandshalter ist an dem plattenförmigen Element angebracht.
Seine Position relativ zu dem plattenförmigen Element ist jedoch einstellbar.
Z. B. kann der Abstandshalter Vorsprünge aufweisen, die wahlweise in höher
oder in tiefer gelegene Ausnehmungen des plattenförmigen Elements eingesetzt
werden können, um den Abstandshalter an dem plattenförmigen Element zu
befestigen.
In einer besonderen Ausgestaltung der Haltemittel weisen diese einen
elastischen Ring auf, an dem an gegenüberliegenden Seiten zumindest jeweils
ein klammerartiger Vorsprung angeordnet ist. Der Abstand der auf diese Weise gegenüberliegenden
klammerartigen Vorsprünge ist so bemessen, dass er kleiner ist als der Abstand
von zwei quer zur Längsrichtung des Fahrrades voneinander beabstandeten Rahmenteilen
(insbesondere den außenliegenden Längsstreben an der Lastfläche eines
Gepäckträgers), die sich in der Längsrichtung erstrecken, wobei der
elastische Ring so verformbar ist, dass sich der Abstand der gegenüberliegenden
Vorsprünge vergrößert. Auf diese Weise kann der elastische Ring verformt
werden, so dass sich der Abstand der Vorsprünge vergrößert, z. B.
auf die Lastfläche eines Gepäckträgers aufgesetzt werden, und klammert
sich der Gepäckträger an den Rahmenteilen fest, wenn er sich entspannt.
An den seitlichen Enden dieser Halteeinrichtung kann sich jeweils
zumindest ein Vorsprung befinden, an dem Taschen aufgehängt werden können.
Vorzugsweise weist das plattenförmige Element in der vertikalen
Richtung eine Länge von zumindest 30,5 cm, auf. 30,5 cm entsprechen der Hälfte
des Durchmessers eines 24''-Rades. Insbesondere ist das plattenförmige Element
im befestigten Zustand etwa 45 cm lang und/oder an seiner breitesten Stelle (d.
h. in Fahrtrichtung des Fahrrades) etwa 45 cm breit. Die Maße hängen von
der Form des plattenförmigen Elements ab. Die Dicke (quer zur Rotationsebene
des Rades) beträgt z. B. an dem Abstandshalter etwa 5 cm, und liegt z. B. im
Bereich von ca. 4 bis ca. 6 cm.
Die Erfindung umfasst ferner ein Verfahren zum Anbringen von Taschen
an einem Fahrrad, wobei ein plattenförmiges Element oder ein anderes Schutzelement
derart an dem Fahrrad befestigt wird, dass das plattenförmige Element sich
seitlich eines Rades des Fahrrads von oben nach unten erstreckt, und wobei eine
Tasche derart an dem Rahmen des Fahrrads aufgehängt wird, dass die Tasche an
einer von dem Rad abgewandten Außenfläche des plattenförmigen Elements
anliegt.
Es können zwei plattenförmige Elemente an einander gegenüberliegenden
Seiten des Rades angeordnet werden, um das Aufhängen von Taschen an den gegenüberliegenden
Seiten zu ermöglichen.
Das plattenförmige Element kann an einem Lastenträger aufgehängt
werden, welcher oberhalb des Rades angeordnet ist.
Insbesondere wird das plattenförmige Element an Rahmenteilen
des Fahrrades befestigt, die seitlich des Rades angeordnet sind.
Das plattenförmige Element wird z. B. über zumindest ein
langgestrecktes elastisches Element mit den Rahmenteilen verbunden.
Das plattenförmige Element kann derart seitlich des Rades angeordnet
werden, dass eine annähernd ebene Außenfläche des plattenförmigen
Elements, deren Oberflächennormale vom Rad weg weist, sich von oben nach unten
zunehmend von der Rotationsebene des Rades entfernt. Ein plattenförmiges Element
schützt vor einem Kontakt mit Zahnkränzen oder Zahnrädern seitlich
des Rades und vor einem Kontakt mit Speichen.
Bezüglich der Vorteile des Verfahrens wird auf die Beschreibung
der Anordnung und auf das Folgende verwiesen.
Ein plattenförmiges Element kann aus verschiedenen Materialien
hergestellt werden, z. B. aus Holz, Kunststoff, Verbundwerkstoff
(z. B. faserverstärkter Kunststoff). Vorzugsweise ist das plattenförmige
Element aus einem Material hergestellt, das eine geringere Dichte als Metall aufweist.
Ebenfalls bevorzugt wird, dass das plattenförmige Element aus wasserresistentem
Material gefertigt ist. Alle bezüglich des Materials des plattenförmigen
Elements gemachten Angaben gelten vorzugsweise auch für die anderen Teile der
erfindungsgemäßen Anordnung, wobei für die verschiedenen Teile der
Anordnung unterschiedliche Materialien verwendet werden können. Z. B. ist das
plattenförmige Element aus einem Kunststoff sehr geringer Dichte gefertigt,
während die Befestigungsmittel aus hochfestem Kunststoff und/oder Metall gefertigt
sind, soweit es sich nicht um elastische Befestigungsteile handelt.
Die Verwendung von Kunststoffteilen oder anderem Material geringer
Dichte, das kostengünstig hergestellt werden kann, ermöglicht es, die
Teile der Anordnung zu einem geringen Preis in Ladengeschäften anzubieten.
Daher kann ein Kunde, der unerwartet viele Waren kauft, die Teile der Anordnung
ohne hohe Kosten erwerben und seinen Einkauf auf einem Fahrrad nach Hause transportieren.
Die erfindungsgemäße Anordnung kann einmalig oder wiederholt benutzt werden.
Z. B. lässt der Nutzer des Fahrrades die Anordnung solange montiert, bis er
das Erscheinungsbild seines Fahrrades wieder verändern möchte und entsorgt
die Teile dann. Z. B. sind zumindest Teile der Anordnung aus biologisch abbaubarem
Material hergestellt.
Wenn als Schutzelement ein plattenförmiges Element verwendet
wird, kann die Außenfläche für ein gefälliges oder künstlerisches
optisches Design genutzt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Außenoberfläche
für Werbung benutzt werden. Der Abstandshalter kann als in Fahrtrichtung des
Fahrrades verlaufender Materialbereich ausgestaltet sein, der sich vorzugsweise
über nahezu die gesamte Breite (in Fahrtrichtung) des plattenförmigen
Elements erstreckt.
Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht es, z. B.
ein bis vier gefüllte Taschen mit Einkaufswaren per Fahrrad zu transportieren,
wobei der Gesamtschwerpunkt aus Fahrrad und Last nicht wesentlich über den
Drehachsen der Räder liegt. Die Fahrstabilität wird daher nicht negativ
beeinflusst. Insbesondere wenn verschiedene Taschen an den gegenüberliegenden
Seiten desselben Rades über jeweils ein Schutzelement getrennt an dem Rahmen
anliegen, kann die Last gleichmäßig auf beide Seiten verteilt werden.
Bei Verwendung von plattenförmigen Elementen als Schutzelemente
sollte darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Abstand zu den Fahrradpedalen
eingehalten wird, um den Fahrer beim Treten auf die Pedalen nicht zu behindern.
Dies ist bei handelsüblichen Fahrradkonstruktionen leicht möglich, wenn
das plattenförmige Element nicht sehr viel breiter als 40 cm ist und die Mitte
des plattenförmigen Elements in Fahrtrichtung etwa bei der Drehachse des Rades
angeordnet ist.
Nicht nur der niedrige Schwerpunkt trägt zu einem stabilen Fahrverhalten
trotz Last bei, sondern auch die Tatsache, dass zwar der größte Teil des
Gewichts der Last von den Haltemitteln getragen wird, an denen die Tasche aufgehängt
ist, jedoch bei geeigneter Ausgestaltung des Schutzelements auch ein Teil der Gewichtskraft
die Last gegen das Schutzelement drückt. Ein Schwingen der Last quer zur Fahrtrichtung
wird somit vermieden.
Wenn die Halteeinrichtung, wie bevorzugt, so am Fahrradrahmen angeordnet
wird, dass die Lastfläche eines Gepäckträgers oberhalb des Rades
frei bleibt, kann der Gepäckträger zusätzlich für Lasten genutzt
werden. Z. B. kann eine weitere Last auf dem Gepäckträger festgespannt
werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele und weitere Merkmale der Erfindung
werden nun unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Die einzelnen
Figuren der Zeichnung zeigen schematisch:
1 eine Halte- und Befestigungseinrichtung in Seitenansicht,
die z. B. auf einem Standard-Fahrradgepäckträger montiert werden kann,
2 die Einrichtung gemäß 1
in einem montierten Zustand,
3 eine zweite Ausführungsform einer Hake- und
Befestigungseinrichtung in Draufsicht von oben in entspanntem Zustand,
4 die Einrichtung gemäß 3
in Draufsicht in einem gespannten Zustand,
5 die Einrichtung gemäß 3
und 4 in perspektivischer Darstellung von schräg
oben in einem montierten Zustand,
6 eine plattenförmige Schutzeinrichtung in einer
Ansicht auf die Außenseite der Einrichtung,
7 eine Ansicht von Innen auf die in 6
dargestellte Schutzeinrichtung,
8 eine weitere Ausführungsform einer Schutzeinrichtung
in Außenansicht,
9 eine weitere Ausführungsform einer Schutzeinrichtung
in Außenansicht,
10 noch eine weitere Ausführungsform einer Schutzeinrichtung
in Außenansicht,
11 eine dreidimensionale Ansicht einer Anordnung mit
zwei Schutzeinrichtungen,
12 eine Ansicht eines Fahrrades von hinten, wobei von
dem Fahrrad das Hinterrad, Rahmenteile im Bereich des Hinterrades und ein Gepäckträger
dargestellt sind und wobei außerdem eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Anordnung erkennbar ist,
13 eine Schutzeinrichtung, die nicht plattenförmig
ausgestaltet ist in Seitenansicht,
14 die Schutzeinrichtung gemäß
13 im Profil und
15 die Außenansicht einer anderen Ausgestaltung
einer Schutzeinrichtung, die z. B. statt der in 12
dargestellten plattenförmigen Schutzeinrichtung verwendet werden kann,
16 die Innenansicht (Ansicht der im montierten Zustand
zum Rad weisenden Seite) der Schutzeinrichtung gemäß 15
in einem ersten Zustand,
17 die Innenansicht der Schutzeinrichtung gemäß
15 und 16 in einem zweiten
Zustand und
18 das Profil der Schutzeinrichtung gemäß
15 bis 17.
Die in 1 dargestellte Einrichtung ist
dreiteilig und kann oben auf der Lastfläche eines Standard-Fahrradgepäckträgers
montiert werden. 2 zeigt den montierten Zustand. Man
erkennt den Querschnitt von einem ersten Stab 8a des Gepäckträgers
und von einem zweiten Stab 8b des Gepäckträgers, wobei sich die
Stäbe 8 senkrecht zur Bildebene von 2
erstrecken.
Wie nicht näher dargestellt ist, kann der in 1
rechts dargestellte Teil 5 der Einrichtung in seinem Inneren, zum gegenüberliegenden
Teil 9 zugewandten Bereich 5a hohl ausgeführt sein, so dass
das freie Ende 6 des Teils 9 durch den hohlen Bereich
5a hindurch gesteckt werden kann und so dass das abgewinkelte Ende
6 am gegenüberliegenden Ende des hohlen Bereichs 5a heraustreten
kann, wie es in 2 gezeigt ist.
Als dritten Teil weist die Einrichtung ein elastisches Band
7 auf, welches an einem Ende an einer Stelle 4a des ersten Teils
5 und an seinem anderen, gegenüberliegenden Ende an einem Bereich
4b des zweiten Teils 9 befestigt werden kann. Z. B. ist in den
Bereich 4a, 4b jeweils ein Loch vorgesehen und werden die Enden
des elastischen Bandes 7 dort jeweils mit nicht mehr dargestellten weiteren
Befestigungsmitteln befestigt, so dass das elastische Band 7 auf Zug beansprucht
wird, wenn sich die Bereiche 4a, 4b voneinander entfernen.
2 zeigt einen Zustand des elastischen Bandes
7, in dem dieses nur wenig gespannt ist. Sind die Bereiche 4a,
4b jedoch weiter auseinander gelegen als in 2
dargestellt, ist die Zugkraft in Längsrichtung des elastischen Bandes
7 größer. Die Einrichtung wird daher in dem in 2
dargestellten Zustand gehalten, d. h. die jeweils unten an der Unterseite der Teile
5, 9 ausgebildeten Klammern 3a, 3b umfassen
die Stangen 8a, 8b von außen und werden durch die elastischen
Rückstellkräfte des elastischen Bandes 7 gegen die Stäbe
8a, 8b gepresst.
Im Ergebnis ist die Einrichtung aufgrund des elastischen Bandes
7 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen von dem Gepäckträger
gesichert.
Außerdem weisen die Teile 5, 9 jeweils an ihren
außen gelegenen Enden einen nach oben aufragenden Vorsprung 1b,
1a auf. Wie 2 zeigt, befinden sich diese Vorsprünge
1a, 1b seitlich außerhalb der Stangen 8a,
8b des Gepäckträgers. Indem die Henkel oder Schlaufen einer Tasche
an einem der Vorsprünge 1a, 1b aufgehängt werden, so
dass die Vorsprünge durch die von der Schlaufe oder dem Henkel gebildeten Öffnung
hindurchtreten, kann die Tasche entweder an derselben Seite des Vorsprungs
1a, 1b oder, über Kreuz aufgehängt, an der gegenüberliegenden
Seite der Einrichtung herabhängen. In 2 ist schematisch
eine Tasche 10 mit einer Tragschlaufe 11 dargestellt, die an der
linken Seite an dem Vorsprung 1a aufgehängt ist.
Ferner kann die Einrichtung z. B. an der mit 2a oder
2b bezeichneten Stelle eine Öffnung aufweisen, an der eine nicht näher
in 2 dargestellte Schutzeinrichtung, z. B. ein plattenförmiges
Element, aufgehängt wird. Das Schutzelement befindet sich dann zwischen der
Tasche 10 und dem in der Mitte unten in 2
schematisch dargestellten Rad 12 des Fahrrades. Weitere Rahmenteile des
Fahrrades sind der Übersichtlichkeit wegen in 2
weggelassen.
3 bis 5 zeigen einen elastischen
Ring 34, der in der 3 dargestellten ovalen
Form in seinem annähernd entspannten Zustand ist. Wenn der Ring 34,
wie in 4 durch Pfeile angedeutet zusammengedrückt
wird, so dass das Oval länglicher wird, setzt der Ring 34 dem elastische
Rückstellkräfte entgegen. In dem in 4 dargestellten
Zustand sind die rechts und links im Bild dargestellten Enden des Ovals, an denen
sich ähnlich wie bei der Einrichtung in 1 und
2 Haken 33a, 33b und nach oben aus
der Bildebene in 4 herausragende Vorsprünge
31a, 31b befinden, in größerem Abstand als in dem
entspannten Zustand in 3.
Die Einrichtung wird daher durch Ausüben von Kräften wie
in 4 angedeutet verformt, dann z. B. auf die Lastfläche
eines Standard-Fahrradgepäckträgers aufgesetzt, dann wird es dem Ring
34 erlaubt sich zu entspannen, so dass die Klammern 33a,
33b zu parallel zueinander verlaufenden Streben 8a,
8b des Gepäckträgers oder zu anderen Rahmenteilen in Kontakt
gelangen. Die Darstellung in 5 ist schematisch perspektivisch,
in Fahrtrichtung gesehen zu verstehen. Die dargestellten Abschnitte der Streben
8a, 8b verlaufen in Wirklichkeit etwa parallel zueinander.
Wiederum können an den Vorsprüngen 31a,
31b Taschen aufgehängt werden. Ferner sind wiederum Bereiche
38a, 38b nahe der Vorsprünge 31a, 31b vorhanden,
an denen Schutzeinrichtungen aufgehängt werden können, welche sich im
montierten Zustand auf beiden Seiten seitlich des in der Mitte von 5
angedeuteten Rades 12 befinden. 11 zeigt zwei
Schutzeinrichtungen 61a, 61b, die eine Einrichtung wie in
1 und 2 dargestellt sind
aufgehängt sind. Zwischen den Einrichtungen 61 können sich das
Hinterrad eines Fahrrades und die dort angeordneten Rahmenteile des Fahrrades befinden.
Die Schutzeinrichtungen 61 können wie genauer in 6
dargestellt ausgeführt sein. In 11 sind Teile
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, wie in bereits beschriebenen Figuren.
6 zeigt die Außenoberfläche, d. h. in montiertem
Zustand vom Rad abgewandte Seite einer Schutzeinrichtung 61. Ferner sind
in 6 zwei Streben 69a, 69b der Rahmenkonstruktion
des Fahrrades dargestellt, die V-förmig von unten nach oben auseinanderlaufen
und unten beide im Bereich der Nabe 70 des Hinterrades befestigt sind.
Die gestrichelten Abschnitte befinden sich hinter der Schutzeinrichtung
61. Z. B. stellt 6 die Ansicht von der rechten
Seite des Fahrrades dar, so dass die Strebe 69b z.B. eine Strebe des Tragrahmens
des Fahrrades ist und die Strebe 69a z. B. der Abstützung des in
6 nicht näher dargestellten Gepäckträgers
dient.
Die Schutzeinrichtung 61 ist im Wesentlichen plattenförmig,
wobei sich die parallelen Oberflächen an der Innenseite und Außenseite
etwa parallel zueinander und in einer Ebene erstrecken. Dabei ist die Platte dreieckig
mit abgerundeten Ecken. In der unteren Hälfte der Einrichtung 61 weist
diese jedoch eine im Querschnitt V-förmige Profilierung 65 auf, wobei
die Spitze 67 der Profilierung an der in 7
dargestellten Innenseite liegt, d. h. im montierten Zustand an den Streben
69a, 69b anliegt. Der restliche Bereich der Innenseite liegt dagegen
nicht oder allenfalls punktuell an der Rahmenkonstruktion des Fahrrades an.
Die Profilierung 65 erstreckt sich über die gesamte
Breite der Einrichtung 61, etwa parallel zur Fahrtrichtung des Fahrrades.
Um die Einrichtung 61 oben, im Bereich ihrer oberen abgerundeten
Ecke aufhängen zu können, weist der Bereich dort eine Durchgangsöffnung
64 auf. Ferner sind an den Stellen 65a, 65b Durchgangsöffnungen
durch das plattenförmige Material oder Befestigungsbereiche gebildet, an denen
jeweils ein elastisches Band 63a, 63b mit einem an dessen freien
Ende angeordneten Haken 62a, 62b befestigt.
Alternativ kann es sich auch um ein einziges, durchgehendes elastisches
Band handeln, das an den Durchgangsöffnungen 65a, 65b durch
das Plattenmaterial hindurchfährt und auf der Innenseite der Platte, wie es
in 6 durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist,
entlanggeführt ist. Mittels einer Schlaufe 68, welche eine Fixiereinrichtung
aufweist, kann die verfügbare Länge des elastischen Elements
63a bzw. des gesamten elastischen Elements verlängert oder verkürzt
werden. Auf diese Weise kann die Einrichtung 61 mittels der Haken
62a, 62b an unterschiedlichen Rahmenkonstruktionen von Fahrrädern
befestigt werden. Insbesondere können die elastischen Elemente 63a,
63b kürzer sein als in 6 dargestellt,
sodass sie an den Streben 69a, 69b eingehakt werden können.
Es sind auch andere hinsichtlich der Länge und Befestigungspunkte
adaptierbare Befestigungsmittel für plattenförmige Schutzeinrichtungen
verwendbar, z. B. Gewebebänder oder formstabile Kunststoffteile zum Anklippen
an die Rahmenkonstruktion.
8 zeigt eine andere Form einer plattenförmigen
Schutzvorrichtung 81, die in ihrem unteren Drittel wiederum einen Abstandshalter
aufweist, der mit dem Bezugszeichen 85 bezeichnet ist. Dabei handelt es
sich jedoch nicht um eine Profilierung, sondern um ein zusätzliches Bauteil,
das fest mit der Oberfläche der Platte verbunden ist, z. B. mit einem Industrieklebstoff
festgeklebt ist, oder wenn beide Materialien aus Kunststoff gefertigt sind, durch
ein thermoplastisches Verfahren angeschweißt wurde.
Außer der in 8 gezeigten kreisförmigen
Form des plattenförmigen Elements der Schutzeinrichtung kommen noch weitere
Formen in Frage, z. B. die in 9 dargestellte halbkreisförmige
Form einer Einrichtung 91 mit ebenfalls einem aufgesetzten Abstandshalter
95.
Auch die Dreiecksform mit einer oben liegenden Ecke der Einrichtung
gemäß 6 und 7
kann wie in 10 gezeigt einen im unteren Viertel aufgesetzten
Abstandshalter 105 aufweisen. Auch bei der in
10 dargestellten Einrichtung 101 wie auch
bei den Einrichtungen 81, 91 gemäß 8
und 9 können z. B., ähnlich wie in
6 und 7 gezeigt, zusätzliche
Befestigungsmittel zum Befestigen der Einrichtung an dem Fahrradrahmen vorgesehen
sein. Zum Befestigen werden schnell lösbare Einrichtungen und/oder Verschlüsse,
wie z. B. Klettverschlüsse, Haken und Clips, bevorzugt.
12 zeigt ein Hinterrad 125, an dessen Achse
122 beidseits des Rades 125 Rahmenteilen 124a,
124b befestigt sind, die einen Gepäckträger 127 oberhalb
des Rades 125 abstützen.
Oben auf dem Gepäckträger 127 sind Haltemittel
5, 9 (z. B. wie bereits anhand von anderen Figuren beschrieben)
angeordnet und am Gepäckträger 127 befestigt. An den Haltemittel
5, 9 ist beidseits des Rades 125 jeweils ein Band
121a, 121b befestigt, das das Gewicht einer plattenförmigen
Schutzeinrichtung 61a, 61b zumindest teilweise trägt. Wie
nicht mehr dargestellt ist, kann die Schutzeinrichtung 61a, 61b
jeweils noch über weitere Befestigungsmittel z. B. an den Rahmenteilen
124a, 124b befestigt sein.
An den Schutzeinrichtungen 61a, 61b ist jeweils
ein Abstandshalter 128a, 128b ausgebildet, der innenseitig, zum
Rad 125 weisend angeordnet ist und sich an jeweils einem der Rahmenteile
124a, 124b abstützt. Auf der rechten Seite des Rades
125 ist schematisch die Position und Ausdehnung von Teilen einer Gangschaltung
123 dargestellt, die aber auch tiefer, auf Höhe der Achse
122 liegen können. Man erkennt, dass der Abstandshalter
128b einen Kontakt zwischen der Schutzeinrichtung und der Gangschaltung
123 verhindert.
Die nicht plattenförmige Schutzeinrichtung 131 (siehe
13 und 14) ist eine Stabkonstruktion.
Ein in vertikaler Richtung verlaufender erster Stab 132 wird etwa in seiner
Mitte von einem zweiten, in horizontaler Richtung verlaufenden Stab 133
gekreuzt. Am unteren Ende des ersten Stabes 132 befindet sich ein weiterer
Stab 134, der sich in horizontaler Richtung erstreckt. Dieser untere Stab
134 ist als Abstandshalter 136 ausgebildet (wie 14
zeigt), da er im Vergleich zu den Stäben 132, 133 nach rechts
vorspringt. Die rechte Seite ist im montierten Zustand dem Rad zugewandt, sodass
der Stab 134 sich an Rahmenteilen des Fahrrades abstützt.
15–18 zeigen eine
weitere Ausführungsform 151 einer Schutzeinrichtung. Sie weist an
der Innenseite wiederum einen Abstandshalter 158 auf. An ihrem oberen Ende
befindet sich ein nach oben abragender Vorsprung 157, an dem Taschen aufgehängt
werden können. Außerdem befindet sich im Bereich ihres oberen Endes eine
Befestigungseinrichtung zur Befestigung an Rahmenteilen, insbesondere an einer Längsstrebe
eines Gepäckträgers. Die Befestigungseinrichtung ist klammerartig ausgestaltet
und weist eine oberes 153 und ein unteres 154 Element auf. Im
montierten Zustand greifen die Elemente 153, 154 ein Rahmenteil
(siehe 17) 165, das untere Element von unten,
das obere Element von oben.
Das untere Element 154 ist gegen das obere Element
153 beweglich, d. h. der Griff kann geschlossen und geöffnet werden.
Zur Betätigung des unteren Elements 154 kann ein Griff oder ein anderes
Betätigungselement 152 vorgesehen sein, das von der Außenseite
betätigbar ist. Das Betätigungselement 152 kann in den plattenförmigen
Bereich der Schutzeinrichtung 151 integriert sein, damit er nicht mit aufgehängten
Taschen kollidiert und unbeabsichtigt betätigt wird. das Betätigungselement
ist z. B. als verschiebbarer Knopf ausgestaltet.
Der Abstandshalter 158 ist in besonderer Weise ausgestaltet.
Diese Ausgestaltung kann auch nicht nur bei der spezielle in 15
bis 18 dargestellten Schutzeinrichtung vorgesehen sein,
sondern auch bei anderen Ausführungsformen.
Der Abstandshalter 158 weist wie auch andere Ausführungsformen
von Abstandshaltern einen an der Innenseite vorspringenden Bereich 161
auf, der die Abstandsfunktionen gewährleistet. An dem vorspringenden Bereich
befinden sich jedoch zwei verschwenkbare Elemente 162a, 162b,
die jeweils um eine etwa senkrecht zur Oberfläche der Schutzeinrichtung
151 verlaufende Drehachse verschwenkt werden können. Dabei setzen
die Elemente 162 jeweils an derjenigen Stelle des vorspringenden Bereichs
161 an, die am weitesten in Richtung Rad vorspringt. Bei der Montage der
Schutzeinrichtung 151 befinden sich die verschwenkbaren Elemente
162 zunächst in einer mit ihren freien Enden nach oben weisenden Position
(16). Dann werden die Elemente 162 so verschwenkt,
dass sie jeweils ein stabförmiges Rahmenteil 69a, 69b des
Fahrrades hintergreifen ( 17). Bei den Rahmenteilen
69 handelt es sich z. B. um die bereits bei der Beschreibung von
6 erwähnten Rahmenteile. Die Schwenkstellung in
der montierten Position kann abhängig von der jeweiligen Fahrrad variieren.
Auf diese Weise kann die Schutzeinrichtung an die Fahrradkonstruktion angepasst
werden.
Ferner ist es möglich, dass die Positionen, an denen die Elemente
162 am Material der Schutzeinrichtung ansetzen, vorstellbar sind. Dies
ist in 15, durch zwei Pfeile in horizontaler Richtung
am Ansatz des Elements 162a angedeutet. Es können aber auch die Positionen
beider Elemente einstellbar sein.
Abweichend von der hier beschriebenen Ausführungsform kann ein
Schutzelement auch lediglich ein verschwenkbares Element aufweisen, oder mehr als
zwei solche Elemente.
Auch ist es möglich, dass zumindest ein verschwenkbares Element
nicht an der am weitesten vorspringenden Stelle eines Abstandshalters ansetzt, sondern
an einer anderen Stelle der Schutzeinrichtung.
Verschwenkbare Elemente sichern besonders zuverlässig den Sitz
der erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung an einem Fahrrad.