Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Übertragung
von Daten eines Fahrzeugs an eine Datenerfassungsstation. Die Erfindung bezieht
sich weiterhin auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Eine automatische Identifizierung von Verkehrsteilnehmern kann vielseitig
eingesetzt werden, beispielsweise zur Identifizierung eines Verkehrsteilnehmers,
der gegen Verkehrsregeln verstößt, zur Identifizierung von Gefahrguttransportern
auf kritischen Straßenabschnitten, wie beispielsweise Tunneleinfahrten, zur
Identifikation und als Bezahlsystem an gebührenpflichtigen Autobahnen oder
als automatische Zugangskontrolle für ein Firmengelände.
Bisher erfolgt eine automatische Identifizierung von Fahrzeugen beispielsweise
mittels ANPR („automatic number plate recognition”). Hierbei wird
das Kennzeichen eines Fahrzeugs mit einer Videokamera graphisch erfasst und anschließend
zur Weiterverarbeitung, beispielsweise zum Abgleich mit Fahndungslisten, digitalisiert.
In jüngster Zeit werden auch sogenannte RFID-Plaketten (Plakette
zur „Radio Frequency Identification"), auf denen die Identifikationsdaten
hinterlegt sind, zur Identifizierung von Fahrzeugen eingesetzt. RFID ist eine Technologie,
die es ermöglicht, digital gespeicherte Informationen unter Nutzung von Radiowellen
kontaktlos auszulesen. Es existieren zwei Bauformen von RFID-Plaketten: Sogenannte
„aktive" RFID-Plaketten sind batteriebetrieben, wohingegen sogenannte „passive"
RFID-Plaketten die Energie zur Versorgung ihres Mikrochips aus den empfangenen Funkwellen
beziehen.
Bei der Übertragung von Fahrzeug-Daten muss der fahrzeugseitige
Datensender mindestens eine Reichweite von etwa 10 bis 20 m sowie eine ausreichend
hohe Übertragungsrate haben, um eine sichere Datenübertragung, insbesondere
von einem fahrenden Fahrzeug aus, zu gewährleisten. Daher werden zur automatischen
Identifizierung von Fahrzeugen mittels RFID bisher allenfalls aktive RFID-Plaketten
eingesetzt, die im Vergleich zu passiven RFID-Plaketten eine wesentlich höhere
Reichweite haben.
Solche aktive RFID-Plaketten sind aber vergleichsweise teuer. Zudem
ist eine Fahrzeugidentifikation mittels aktiver RFID-Plaketten vergleichsweise wartungsintensiv,
da die RFID-Plakette ohne eigene Batterie nicht funktioniert, und somit die Batterie
– oder bei integrierten Lösungen die gesamte Plakette – in regelmäßigen
Abständen ausgetauscht werden muss.
Um Energie zu sparen, befindet sich eine aktive RFID-Plakette normalerweise
im Ruhezustand und wird nur nach einem speziellen Aktivierungssignal aktiviert.
Daher kann bei Einsatz einer aktiven RFID-Plakette ferner das Problem bestehen,
dass sie durch einen sogenannten „Denial-of-Service-Angriff" außer Funktion
gesetzt werden kann. Hierbei wird die RFID-Plakette in Manipulationsabsicht durch
permanentes Anfragen zum Senden von Daten gezwungen, und so die Batterie der RFID-Plakette
entleert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Übertragung
von Daten eines Fahrzeugs anzugeben, das flexibel und einfach handhabbar ist und
eine sichere Datenübertragung erlaubt. Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe
zugrunde, eine zur Durchführung des Verfahrens besonders geeignete Vorrichtung
anzugeben.
Bezüglich des Verfahrens wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Danach ist vorgesehen, die auf einer
RFID-Plakette hinterlegten Daten eines Fahrzeugs zunächst über eine Radiofrequenz(RF)-Übertragungsstrecke
an ein im Fahrzeug befindliches RFID-Lesegerät zu übertragen. Von dort
aus werden die Daten an einen fahrzeuginternen optischen Freistrahl-Transceiver
weitergeleitet. Durch den Freistrahl-Transceiver werden die Daten in ein optisches
Signal umgewandelt und über eine optische Freistrahl-Übertragungsstrecke
an einen externen optischen Freistrahl-Transceiver einer, insbesondere ortsfesten,
Datenerfassungsstation ausgestrahlt. Bei den zu übertragenden Daten handelt
es sich insbesondere um Identifikationsdaten zur Identifizierung des Fahrzeugs,
eines Gefahrenguts, oder ähnlichem.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt die RFID-Daten-übertragung
nur in der unmittelbaren Umgebung des Fahrzeugs, nämlich von der RFID-Plakette
zu einem im Fahrzeug befindlichen RFID-Lesegerät. Hierdurch kann vorteilhafterweise
eine kostengünstige RFID-Plakette mit geringer Reichweite zur Speicherung der
Daten eingesetzt werden.
Die Übertragung der Daten vom Fahrzeug zur Datenerfassungseinheit
erfolgt dann mittels optischer Freistrahl-Datenübertragung. Eine solche Freistrahl-Datenübertragung
ist wesentlich effizienter als eine herkömmliche RF-Übertragung. Dieser
Effizienzgewinn kann vorteilhaft in die verschiedenen übertragungsparameter
wie Sendeleistung, Distanzen und Datenrate investiert werden. Insbesondere die Datenrate
kann mit optischen Technologien erheblich gesteigert werden, bis zu einigen Gigabit
pro Sekunde. Damit eignet sich die optische Freistrahlkommunikation besonders zur
Übertragung von Daten eines mit hoher Geschwindigkeit, beispielsweise 100
km/h, fahrenden Fahrzeugs.
Vorteilhafterweise wird zur Speicherung der Daten eine passive RFID-Plakette
eingesetzt, die durch das RFID-Lesegerät mit Energie versorgt wird. Eine solche
passive RFID-Plakette ist wartungsfrei und langlebig. Auch durch einen sogenannten
„Denial-of-Service-Angriff" kann die RFID-Plakette nicht außer Funktion
gesetzt werden, da sie nicht mit einer eigenen Batterie versehen ist.
Zweckmäßigerweise werden die auf der RFID-Plakette hinterlegten
Daten bei einer Frequenz von 13,56 MHz an das RFID-Lesegerät übertragen.
Dies ermöglicht den Einsatz von gängigen, insbesondere standardisierten,
RFID-Plaketten zur Speicherung der Daten.
Bevorzugt wird die RFID-Plakette an einem Nummernschild, an einer
Gefahrgutplakette oder einer sonstigen ähnlichen Identifizierungsplakette des
Fahrzeugs angebracht. Wird die RFID-Plakette beispielsweise am Nummernschild angebracht,
kann die Hinterlegung der Daten zweckmäßigerweise bei der Zulassung des
Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde erfolgen. Das RFID-Lesegerät ist
vorzugsweise in unmittelbarer Nähe des Nummernschilds bzw. der Plakette, insbesondere
dahinter angebracht, sodass die Daten durch die kurze Übertragungsstrecke besonders
fehlersicher von der RFID-Plakette an das RFID-Lesegerät übertragen werden.
In einer vorteilhaften Variante werden zur Datenübertragung auf
der Freistrahl-Übertragungsstrecke Kommunikationslaser eingesetzt, die Lichtwellen
im sichtbaren, ultravioletten oder infraroten Spektralbereich erzeugen. In einer
besonders vorteilhaften Alternativausführung des Verfahrens greift der Freistrahl-Transceiver
zur Datenübertragung auf mindestens einen Scheinwerfer des Fahrzeugs zu. Die
Freistrahlübertragung erfolgt also über die gewöhnliche Fahrzeugbeleuchtung,
z. B. über Scheinwerfer-LEDs. Dem von dem Scheinwerfer erzeugten sichtbaren
Licht werden hierbei die Daten sozusagen aufmoduliert, beispielsweise in Form einer
für das menschliche Auge nicht wahrnehmbaren Fluktuation der Lichtintensität.
Dies hat den Vorteil, dass kein zusätzlicher optischer Sender am Fahrzeug angebracht
werden muss. Wiederum alternativ können für die Datenübertragung
und Beleuchtungszwecke verschiedene Leuchtkörper vorgesehen sein, die aber
in einem Scheinwerfer integriert sind. Ein solcher Scheinwerfer umfasst beispielsweise
zusätzlich zu einer Anzahl von gewöhnlichen Beleuchtungs-LEDs einen Kommunikationslaser
zur Datenübertragung.
Vorteilhafterweise wird die Authentizität der RFID-Plakette nach
einem Challenge-Response-Protokoll überprüft. Bei einem solchen Challenge-Response-Verfahren
wird durch eine mit dem externen optischen Freistrahl-Transceiver datenübertragungstechnisch
verbundene Applikation der Datenerfassungsstation eine zufällige Aufforderung
(„Challenge") an die RFID-Plakette gesendet. Von der RFID-Plakette wird über
einen Kryptoalgorithmus und einen in der RFID-Plakette gespeicherten, individuellen,
geheimen Schlüssel eine Antwort („Response") erzeugt und an die Applikation
der Datenerfassungsstation zurück geschickt. Von der Applikation wird abschließend
die Antwort auf deren Korrektheit geprüft. Ist die Antwort korrekt, dann wird
die RFID-Plakette als authentisch identifiziert. So können selbst bei einer
unverschlüsselten Übertragung keine geheimen Informationen aus der RFID-Plakette
extrahiert werden. Dadurch wird insbesondere auch unterbunden, diese Informationen
zu nutzen, um RFID-Plaketten zu klonen oder zu fälschen.
Um den Datenschutz alternativ oder zusätzlich noch weiter zu
erhöhen, werden in einer weiteren Variante des Verfahrens die Daten zwischen
der RFID-Plakette und der Applikation der Datenerfassungsstation verschlüsselt
übertragen. Ausschließlich eine berechtigte Datenerfassungsstation ist
dabei in der Lage, die empfangenen Daten zu entschlüsseln, sodass eine besonders
gute Datensicherheit gewährleistet wird.
In einer weiteren Variante des Verfahrens ist vorgesehen, dass das
in Kombination mit einer passiven RFID-Plakette eingesetzte RFID-Lesegerät
während des Stillstands des Fahrzeugs deaktiviert wird. Anders als im Fahrbetrieb,
in dem die RFID-Plakette über das interne RFID-Lesegerät mit Energie versorgt
wird, ist im Stillstand somit auch die RFID-Plakette deaktiviert. Die passive RFID-Plakette
kann aber dennoch optional über ein mobiles RFID-Lesegerät direkt ausgelesen
werden.
Bezüglich der Vorrichtung wird die oben genannte Aufgabe erfindungsgemäß
gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 10. Danach umfasst die Vorrichtung
ein im Fahrzeug befindliches RFID-Lesegerät zum Einlesen der auf einer RFID-Plakette
gespeicherten Daten, sowie einen, mit dem RFID-Lesegerät datenübertragungstechnisch
verbundenen, fahrzeuginternen optischen Freistrahl-Transceiver zur Ausstrahlung
der Daten an eine, mit einem externen optischen Freistrahl-Transceiver versehene,
Datenerfassungsstation.
Die Vorrichtung ist dabei insbesondere dazu ausgebildet, die Daten
des Fahrzeugs gemäß dem oben beschriebenen Verfahren nach einem der Ansprüche
1 bis 9 an die Datenerfassungsstation zu übertragen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt die einzige
Figur in schematischer Darstellung eine Vorrichtung 1 zur Übertragung
von Daten D eines – nur teilweise in grob schematischer Ansicht von oben
dargestellten – Fahrzeugs 2 an eine Datenerfassungsstation
3.
Die Vorrichtung 1 umfasst im Wesentlichen ein im Fahrzeug
2 befindliches RFID-Lesegerät 4 und einen fahrzeuginternen
optischen Freistrahl-Transceiver 5, der zur Ausgabe eines auszustrahlenden
optischen Signals mit einem Scheinwerfer 6 des Fahrzeugs 2 gekoppelt
ist.
Die z. B. am Straßenrand fest installierte Datenerfassungsstation
3 umfasst einen externen optischen Freistrahl-Transceiver 7.
Die Daten D sind auf einer RFID-Plakette 8 hinterlegt, die
an einem Nummernschild 9 des Fahrzeugs befestigt ist. Von der RFID-Plakette
8 werden die Daten D über eine Funkübertragungsstrecke RF an
das unmittelbar hinter dem Nummernschild 9 angebrachte RFID-Lesegerät
4 übertragen. Von dem RFID-Lesegerät 4 werden die Daten
D über einen ersten Datenkanal DK1 an den fahrzeuginternen Freistrahl-Transceiver
5 übertragen. Durch den fahrzeuginternen Freistrahl-Transceiver
5 werden die Daten D in ein optisches Signal umgewandelt und mithilfe des
Scheinwerfers 6 über eine Freistrahlübertragungsstrecke FK an
den externen optischen Freistrahl-Transceiver 7 der Datenerfassungsstation
3 übertragen.
Durch diesen Freistrahl-Transceiver 7 werden die Daten D
aus dem optischen Signal extrahiert und über einen zweiten Datenkanal DK2 an
eine Auswerteeinheit 10 übertragen, die mittels einer (Software-)Applikation
die Daten D verarbeitet.