Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Möbelbezügen.
Um beim Beziehen von Möbeln, beispielsweise mit Stoff oder Leder,
den Bezug zu verschließen, ist es bekannt, die betreffenden Bezüge bzw.
Bezugabschnitte unter Verwendung eines Reißverschlusses miteinander zu verbinden.
Diese Vorgehensweise hat jedoch mehrere Nachteile. Zum einen ist der
Einsatz von Reißverschlüssen mit relativ hohen Kosten verbunden. Um ein
ansprechendes äußeres Erscheinungsbild des bezogenen Möbels sicherzustellen,
muss der Reißverschluss verdeckt werden, was einen relativ großen Zeit-
und Arbeitsaufwand und somit wiederum höhere Kosten bedeutet. Des Weiteren
kommt es bei der Verwendung von Reißverschlüssen regelmäßig
zu einer störenden Faltenbildung in dem für den Bezug verwendeten Material.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine möglichst kostengünstig
und leicht handhabbare Vorrichtung zu schaffen, mit der beim Beziehen von Möbeln
eingesetzte Bezüge bzw. Bezugteile lösbar miteinander verbunden werden
können, wobei außerdem ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild der
Nahtstelle gewährleistet sein soll.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs
1.
Erfindungsgemäß umfasst die Verbindungsvorrichtung ein Basisprofil
und ein Gegenprofil, an denen jeweils einer der miteinander zu verbindenden Bezüge
bzw. Bezugsabschnitte mit einem Randbereich befestigt ist und zwischen denen eine
lösbare Verbindung hergestellt werden kann. Dabei umfasst das Basisprofil einen
als Anlage oder Auflage und/oder als Lagestabilisator dienenden Basisabschnitt mit
einer insbesondere ebenen Unterseite, einen an der Oberseite des Basisabschnitts
ausgebildeten Verbindungsabschnitt für das Gegenprofil und einen an der Oberseite
des Basisabschnitts mit Abstand vom Verbindungsabschnitt ausgebildeten Höhenausgleichsabschnitt.
An der Oberseite des Basisabschnitts ist zwischen dem Verbindungsabschnitt und dem
Höhenausgleichsabschnitt eine Aufnahme gebildet, in die in verbundenem Zustand
die aus entgegengesetzten Richtungen kommenden und mit ihrer Sichtseite jeweils
in die gleiche Richtung wie die Oberseite des Basisabschnitts weisenden Bezüge
bzw. Bezugsabschnitte hineingeführt sind. Dabei ist in der Aufnahme der über
den Höhenausgleichsabschnitt geführte Bezug an der Oberseite des Basisabschnitts
befestigt, während der über den Verbindungsabschnitt geführte, an
dem Gegenprofil befestigte Bezug nach innen umgeschlagen ist, und zwar derart, dass
auf der Sichtseite von den Bezügen die Profile verdeckt sind und eine Naht
gebildet ist.
Gemäß der Erfindung erfolgt die Verbindung der Bezüge
bzw. der Bezugabschnitte nicht mittels eines Reißverschlusses, sondern mit
Hilfe von Profilelementen. Derartige Profile lassen sich äußerst kostengünstig
beispielsweise aus Kunststoff, z. B. PP-Rubber, herstellen. Die Befestigung der
Bezüge an den Profilen ist ebenfalls auf einfache und kostengünstige Weise
realisierbar. Insbesondere können die Bezüge einfach mit den Profilen
vernäht werden.
Es hat sich überraschend herausgestellt, dass sich bei entsprechender
Dimensionierung von Basisprofil und Gegenprofil eine exakte, in ästhetischer
Hinsicht optimale Nahtstelle zwischen den an den Profilen befestigten Bezügen
bzw. Bezugabschnitten realisieren lässt. Dies wird durch das spezielle Zusammenwirken
der entsprechenden Abschnitte der Bezüge in der Aufnahme bzw. im Bereich der
Aufnahme des Basisprofils erreicht. Dort treffen derjenige Bereich des am Basisprofil
befestigten Bezugs, der an der Oberseite des Basisabschnitts befestigt ist, und
der umgeschlagene Bereich des am Gegenprofil befestigten Bezugs aufeinander. Die
erfindungsgemäße Anordnung hat den Vorteil, dass die Bezüge mit ihren
Sichtseiten aneinander stoßen. Durch geeignete Bemessung der Profile lässt
sich erreichen, dass die Bezüge ausreichend stramm bzw. fest in die Aufnahme
hinein bzw. innerhalb der Aufnahme geführt werden, was sich im Hinblick auf
die Erzeugung einer präzisen, geraden und schmalen Naht ohne Faltenbildung
des angrenzenden Bezugmaterials vorteilhaft auswirkt.
Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung in Anwendungen zum
Einsatz kommen soll, bei denen keine festen Untergründe wie beispielsweise
Rahmenteile oder Unterkonstruktionen, sondern weiche Untergründe zur Verfügung
stehen, kann sich die insbesondere eben ausgeführte Unterseite lagestabilisierend
auswirken. Die von der erfindungsgemäßen Verbindung auf einen Untergrund
ausgeübte Kraft pro Flächeneinheit ist nämlich vergleichsweise gering.
Des Weiteren hat sich insbesondere gezeigt, dass das erfindungsgemäße
Basisprofil auch freitragend vorteilhaft eingesetzt werden kann, also in Situationen,
in denen überhaupt kein Untergrund vorhanden ist. Der Aufbau des Basisprofils
hat zur Folge, dass die aufgrund der Spannungen in den Bezügen auf die Profile
aufgebrachten Kräfte keine resultierenden Kipp- oder Drehmomente zur Folge
haben, durch welche die Anordnung aus Basisprofil und Gegenprofil relativ zu der
von den Bezügen definierten Ebene in eine ungünstige Lage gerät,
in der die Gefahr besteht, dass die erwähnten Spannungen ein Lösen
der Verbindung zwischen Basisprofil und Gegenprofil zur Folge haben.
Der vom Verbindungsabschnitt, welcher dazu dient, das Basisprofil
mit dem Gegenprofil zu verbinden, gebildete Aufbau auf der Oberseite des Basisabschnitts
wird durch den Höhenausgleichsabschnitt ausgeglichen.
Hierdurch wird in vorteilhafter Weise zum einen erreicht, dass die
Bezüge auf beiden Seiten der Naht im Wesentlichen in der gleichen Ebene liegen,
was das Aussehen des geschlossenen Bezugs deutlich verbessert. Zum anderen zwingt
der Höhenausgleichsabschnitt den am Basisprofil befestigten Bezug zu einem
Verlauf, der eine Anlage für den umgeschlagenen Bereich des am Gegenprofil
befestigten Bezuges bildet. Hierdurch ist nicht nur eine sichere Verdeckung des
Basisprofils durch die Bezüge gewährleistet, sondern es wird außerdem
die Optik der von den beiden Bezügen gebildeten Naht verbessert.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
In einer möglichen Ausgestaltung ist auf der vom Höhenausgleichsabschnitt
abgewandten Seite des Verbindungsabschnitts der Basisabschnitt des Basisprofils
zur Erhöhung der Kippsicherheit des Basisprofils über den Verbindungsabschnitt
hinaus verlängert.
Durch diese einfache Maßnahme, welche weder die generelle Handhabung
der Vorrichtung noch die lösbare Verbindung zwischen den beiden Profilen beeinträchtigt,
lässt sich die Lagestabilität der Vorrichtung bei Nichtvorhandensein eines
festen Untergrundes oder eines Untergrundes überhaupt deutlich erhöhen.
Ferner wird gemäß einer weiteren Ausführungsform vorgeschlagen,
dass der Höhenausgleichsabschnitt im Querschnitt nach Art eines Schwanenhalses
geformt ist.
Die Anforderungen an den Höhenausgleichsabschnitt können
hierdurch in besonders vorteilhafter Weise erfüllt werden.
Ferner kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsabschnitt und der
Höhenausgleichsabschnitt bezogen auf die Oberseite des Basisabschnitts zumindest
im Wesentlichen die gleiche Höhe aufweisen. Das Entstehen einer ebenen Sichtseite
im Bereich der von den beiden Bezügen gebildeten Naht kann hierdurch gefördert
werden. Der Höhenausgleichsabschnitt kann gegebenenfalls etwas niedriger sein
als der Verbindungsabschnitt, um eine Anpassung an den Stoffeintrag vorzunehmen
und/oder das Einführen des Gegenprofils zu vereinfachen.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Basisprofil mit den Merkmalen
des unabhängigen Anspruchs 11.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf
die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht auf ein Basisprofil
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
2 das Basisprofil von 1
in einem Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung des Profils mit daran befestigtem
Bezug, wobei das Basisprofil mit einem Gegenprofil verbunden ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Basisprofil 11 handelt
es sich um ein lang gestrecktes Profilelement, das insbesondere aus Kunststoff hergestellt
ist und eine gewisse Eigenelastizität aufweist, so dass die einzelnen Strukturen,
die nachstehend näher beschrieben werden, beim Herstellen der Verbindung mit
einem in 2 gezeigten Gegenprofil 13 und aufgrund
von Zugbeanspruchungen durch die unter Spannung stehenden Bezüge
21, 23, die am Basisprofil 11 und am Gegenprofil
13 angebracht sind, eine gewisse elastische Nachgiebigkeit aufweisen.
Das Basisprofil 11 umfasst einen Basisabschnitt
15, der als Lagestabilisator dient und dessen Unterseite 25 eben
ausgebildet ist, so dass die Unterseite 25 als Anlage- oder Auflagefläche
für einen am zu beziehenden Möbel vorhandenen Untergrund dienen kann,
wenn ein solcher Untergrund vorhanden ist. Das Basisprofil 11 kann sich
aufgrund seiner relativ großen Anlage- bzw. Auflagefläche auch an einem
weichen Untergrund, wie er beispielsweise von Polstermaterial gebildet ist, verkippsicher
abstützen. Erfindungsgemäß besteht eine Besonderheit darin, dass
das Basisprofil überhaupt keinen Untergrund benötigt, d. h. aufgrund der
Ausgestaltung des Basisabschnitts ist auch ein freitragender Einsatz des Basisprofils
11 ohne jedweden Untergrund möglich.
An der Oberseite des Basisabschnitts 15 sind ein Verbindungsabschnitt
17 für das Gegenprofil 13 (vgl. 2)
sowie ein Höhenausgleichsabschnitt 19 ausgebildet. Der Höhenausgleichsabschnitt
19 bildet den einen Randbereich des Basisprofils 11 und ist im
Querschnitt nach Art eines Schwanenhalses ausgebildet. Am gegenüberliegenden
Randbereich läuft das Basisprofil 11 in Form des ebenen Basisabschnitts
15 ohne Strukturen auf der Oberseite flächig aus und ist somit mit
einer über den Verbindungsabschnitt 17 hinausgehenden Verlängerung
47 versehen. Hierdurch erinnert das Basisprofil 11 im Querschnitt
an einen Schlitten oder eine Kufe.
Der Verbindungsabschnitt 17 ist bezogen auf eine Richtung
senkrecht zur Längserstreckung des Basisprofils 11 etwa mittig auf
dem Basisabschnitt 15 angeordnet und umfasst einen Halteabschnitt
33, der sich zunächst etwa senkrecht von der Oberseite des Basisabschnitts
15 weg und dann etwa parallel zum Basisabschnitt 15 in Richtung
des Höhenausgleichsabschnitts 19 erstreckt. An seinem freien Ende
ist der Halteabschnitt 33 U-förmig gebogen, wobei der Bogen des "U"
einen kleineren Abstand zur Oberseite des Basisabschnitts 15 aufweist als
der nicht gebogene Bereich des sich parallel zum Basisabschnitt 15 erstreckenden
Teils des Halteabschnitts 33.
Hierdurch entsteht am Basisprofil 11 ein vom Halteabschnitt
33 begrenzter Raum 31 mit in der Höhe gegenüber seinem
hinteren Bereich reduziertem Eintrittsbereich. In den Raum 31 hinein erstreckt
sich ausgehend von der Oberseite des Basisabschnitts 15 ein in Richtung
des hinteren Bereichs des Raumes 31 geneigter Verriegelungssteg
33, der als Halteabschnitt für ein entsprechendes Gegenstück
37 am Gegenprofil 13 dient (vgl. 2).
Vom Höhenausgleichsabschnitt 19 aus gesehen befindet sich dieser Verriegelungssteg
33 hinter dem in der Höhe reduzierten Eintrittsbereich des Raumes
31.
Die beiden Halteabschnitte 35 und 33 bilden gemeinsam
eine am Verbindungsabschnitt 17 ausgebildete Haltestruktur für das
Gegenprofil 13.
Der Bezug 21 ist mit dem Basisprofil 11 vernäht.
Hierzu ist in 2 eine Naht 41 angedeutet. Der
Bezug 21 liegt somit auf der Oberseite des Basisabschnitts 15
auf. In 2 von rechts kommend ist der Bezug
21 zunächst über den Höhenausgleichsabschnitt
19 geführt, woraufhin der Bezug 21 nach unten zur Oberseite
des Basisabschnitts 15 verläuft und sich etwa bis zum Bereich des
Eintritts in den vom Verbindungsabschnitt 17 gebildeten Raum
31 erstreckt.
Auf diese Weise ist eine am Basisprofil 11 in dem Bereich
zwischen dem Verbindungsabschnitt 17 und dem Höhenausgleichsabschnitt
19 gebildete Aufnahme 27 mit dem Bezug 21 gewissermaßen
ausgekleidet.
Der andere Bezug 23 ist an dem Gegenprofil 13 ebenfalls
durch Vernähen befestigt. Hierzu ist in 2 eine
Naht 43 angedeutet. Das Gegenprofil 13 weist an seinem einen Randbereich
das bereits erwähnte Gegenstück 37 auf, das den Halteabschnitt
33 des Basisprofils 11 verriegelnd hintergreift, wenn das Gegenprofil
13 in den Raum 31 des Verbindungsabschnitts 17 eingeführt
ist.
Der am Gegenprofil 13 angebrachte Bezug 23 ist im
Bereich der Aufnahme 27 nach innen umgeschlagen. Der Randbereich des Bezugs
23 liegt auf derjenigen Seite des Gegenprofils 13, von der auch
der Verriegelungssteg 37 absteht. Auf dieser Seite des Gegenprofils
13 ist außerdem mit Abstand vom Verriegelungssteg 37 ein
eine geringere Höhe aufweisender Steg 45 ausgebildet, zwischen dem
sich im verriegelten Zustand gemäß 2 der
Halteabschnitt 33 des Basisprofils 11 befindet.
Die Abmessungen der Profile 11, 13 sind, insbesondere
in Abhängigkeit von der Stärke der miteinander zu verbindenden Bezüge
21, 23, derart gewählt, dass der Bereich zwischen Verbindungsabschnitt
17 und Höhenausgleichsabschnitt 19, also die Aufnahme
27, vollständig von dem Bezugmaterial ausgefüllt ist, wobei insbesondere
das Bezugmaterial komprimiert ist, so dass eine schmale, optisch ansprechende Naht
29 auf der Sichtseite des Gesamt-Bezuges entsteht.
Besonders vorteilhaft wirkt sich hierbei das Umschlagen des am Gegenprofil
13 befestigten Bezuges 23 aus. Hierdurch wird erreicht, dass die
Bezüge 21, 23 mit ihren Sichtseiten zusammenwirken.
Die Halte- bzw. Verriegelungsstrukturen der beiden Profile
11, 13, nämlich die beiden Halteabschnitte 33,
35 des Basisprofils 11 sowie die beiden Stege 37,
45 des Gegenprofils 13, wirken derart zusammen, dass das Gegenprofil
13 praktisch spielfrei und gegen ein versehentliches Lösen gesichert
am Basisprofil 11 verriegelt ist.
Im verbunden Zustand werden von den beiden Bezügen
21, 23 auf die Profile 11, 13 in entgegengesetzte
Richtungen wirksame Zugkräfte ausgeübt. Der Aufbau und das Zusammenwirken
der erfindungsgemäßen Profile 11, 13 sorgen nun aber
dafür, dass kein resultierendes Dreh- oder Kippmoment entsteht, durch das die
Anordnung in eine kritische Lage in Bezug auf die von den beiden Bezügen
21, 23 definierte Ebene gelangen könnte, bzw. dass derartigen
Momenten mittels des über den Verbindungsabschnitt 17 hinaus verlängerten
Basisabschnitts 25 und des Höhenausgleichsabschnitts 19 entgegengewirkt
wird.
Bei dem Material, aus welchem Basisprofil 11 und Gegenprofil
13 hergestellt sind, handelt es sich beispielsweise um PP-Rubber. Andere
Materialien kommen ebenfalls in Frage, wobei es nicht zwingend ist, dass ein Kunststoffmaterial
eingesetzt wird.
Die Länge der Profile 11, 13 entspricht der
Länge der miteinander zu verbindenden Bezüge 21, 23.
Ein "Stückeln" mit Hilfe mehrerer in Längsrichtung aneinander gesetzter
Profile 11, 13 ist zwar prinzipiell möglich, aber nicht zwingend
erforderlich. Die Länge der Profile 11, 13 wird also insbesondere
derart gewählt, dass die gewünschte Verbindung zwischen den Bezügen
21, 23 über deren gesamte Länge mit
einem einzigen Profilpaar 11, 13 hergestellt werden kann.
Die Breite des Basisprofils 11 beträgt in einem Ausführungsbeispiel
etwa 44 mm, wobei davon etwa 17 mm auf die Verlängerung 47 des Basisabschnitts
15 in 2 nach links über den Verbindungsabschnitt
17 hinaus entfallen. Die Breite des Verbindungsabschnitts beträgt
etwa 13 bis 14 mm. Die Höhe des Verbindungsabschnitts 17 und des Höhenausgleichsabschnitts
19 über der Oberseite des Basisabschnitts 15 beträgt
dabei etwa 9 mm bzw. 7,5 mm. Die Materialstärke des Profils beträgt hierbei
etwa 1,5 bis 2 mm. Die Höhe des Eintrittsbereiches in den Raum 31
beträgt etwa 3,5 bis 4 mm.
Diese Maßangaben sind nur Beispiele und können in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Anwendungsfall variieren.
- 11
- Basisprofil
- 13
- Gegenprofil
- 15
- Basisabschnitt
- 17
- Verbindungsabschnitt
- 19
- Höhenausgleichsabschnitt
- 21
- Bezug am Basisprofil
- 23
- Bezug am Gegenprofil
- 25
- Unterseite des Basisabschnitts
- 27
- Aufnahme
- 29
- Naht
- 31
- Raum
- 33
- Halteabschnitt
- 35
- Halteabschnitt
- 37
- Gegenstück
- 41
- Naht am Basisprofil
- 43
- Naht am Gegenprofil
- 45
- Steg
- 47
- Verlängerung