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Dokumentenidentifikation DE102007059454A1 25.06.2009
Titel Vorrichtung zum Verbinden von Möbelbezügen
Anmelder himolla Polstermöbel GmbH, 84416 Taufkirchen, DE
Erfinder Häring, Günther, 84416 Taufkirchen, DE
Vertreter Manitz, Finsterwald & Partner GbR, 80336 München
DE-Anmeldedatum 10.12.2007
DE-Aktenzeichen 102007059454
Offenlegungstag 25.06.2009
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.06.2009
IPC-Hauptklasse B68G 15/00  (2006.01)  A,  F,  I,  20071210,  B,  H,  DE
IPC-Nebenklasse B68G 7/05  (2006.01)  A,  L,  I,  20071210,  B,  H,  DE
A47C 31/10  (2006.01)  A,  L,  I,  20071210,  B,  H,  DE
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Möbelbezügen, mit einem Basisprofil und einem Gegenprofil, an denen jeweils einer der miteinander zur verbindenden Bezüge mit einem Randbereich befestigt und zwischen denen eine lösbare Verbindung herstellbar ist, wobei das Basisprofil einen als Anlage oder Auflage und/oder als Lagestabilisator dienenden Basisabschnitt mit einer insbesondere ebenen Unterseite, einen an der Oberseite des Basisabschnitts ausgebildeten Verbindungsabschnitt für das Gegenprofil und einen an der Oberseite des Basisabschnitts mit Abstand vom Verbindungsabschnitt ausgebildeten Höhenausgleichsabschnitt umfasst, wobei an der Oberseite des Basisabschnitts zwischen dem Verbindungsabschnitt und dem Höhenausgleichsabschnitt eine Aufnahme gebildet ist, in die im verbundenen Zustand die aus entgegengesetzten Richtungen kommenden und mit ihrer Sichtseite jeweils in die gleiche Richtung wie die Oberseite des Basisabschnitts weisenden Bezüge hineingeführt sind, wobei in der Aufnahne der über den Höhenausgleichsabschnitt geführte Bezug an der Oberseite des Basisabschnitts befestigt und der über den Verbindungsabschnitt geführte, an dem Gegenprofil befestigte Bezug nach innen umgeschlagen ist, so dass auf der Sichtseite von den Bezügen die Profile verdeckt sind und eine Naht gebildet ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Möbelbezügen.

Um beim Beziehen von Möbeln, beispielsweise mit Stoff oder Leder, den Bezug zu verschließen, ist es bekannt, die betreffenden Bezüge bzw. Bezugabschnitte unter Verwendung eines Reißverschlusses miteinander zu verbinden.

Diese Vorgehensweise hat jedoch mehrere Nachteile. Zum einen ist der Einsatz von Reißverschlüssen mit relativ hohen Kosten verbunden. Um ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild des bezogenen Möbels sicherzustellen, muss der Reißverschluss verdeckt werden, was einen relativ großen Zeit- und Arbeitsaufwand und somit wiederum höhere Kosten bedeutet. Des Weiteren kommt es bei der Verwendung von Reißverschlüssen regelmäßig zu einer störenden Faltenbildung in dem für den Bezug verwendeten Material.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine möglichst kostengünstig und leicht handhabbare Vorrichtung zu schaffen, mit der beim Beziehen von Möbeln eingesetzte Bezüge bzw. Bezugteile lösbar miteinander verbunden werden können, wobei außerdem ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild der Nahtstelle gewährleistet sein soll.

Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.

Erfindungsgemäß umfasst die Verbindungsvorrichtung ein Basisprofil und ein Gegenprofil, an denen jeweils einer der miteinander zu verbindenden Bezüge bzw. Bezugsabschnitte mit einem Randbereich befestigt ist und zwischen denen eine lösbare Verbindung hergestellt werden kann. Dabei umfasst das Basisprofil einen als Anlage oder Auflage und/oder als Lagestabilisator dienenden Basisabschnitt mit einer insbesondere ebenen Unterseite, einen an der Oberseite des Basisabschnitts ausgebildeten Verbindungsabschnitt für das Gegenprofil und einen an der Oberseite des Basisabschnitts mit Abstand vom Verbindungsabschnitt ausgebildeten Höhenausgleichsabschnitt. An der Oberseite des Basisabschnitts ist zwischen dem Verbindungsabschnitt und dem Höhenausgleichsabschnitt eine Aufnahme gebildet, in die in verbundenem Zustand die aus entgegengesetzten Richtungen kommenden und mit ihrer Sichtseite jeweils in die gleiche Richtung wie die Oberseite des Basisabschnitts weisenden Bezüge bzw. Bezugsabschnitte hineingeführt sind. Dabei ist in der Aufnahme der über den Höhenausgleichsabschnitt geführte Bezug an der Oberseite des Basisabschnitts befestigt, während der über den Verbindungsabschnitt geführte, an dem Gegenprofil befestigte Bezug nach innen umgeschlagen ist, und zwar derart, dass auf der Sichtseite von den Bezügen die Profile verdeckt sind und eine Naht gebildet ist.

Gemäß der Erfindung erfolgt die Verbindung der Bezüge bzw. der Bezugabschnitte nicht mittels eines Reißverschlusses, sondern mit Hilfe von Profilelementen. Derartige Profile lassen sich äußerst kostengünstig beispielsweise aus Kunststoff, z. B. PP-Rubber, herstellen. Die Befestigung der Bezüge an den Profilen ist ebenfalls auf einfache und kostengünstige Weise realisierbar. Insbesondere können die Bezüge einfach mit den Profilen vernäht werden.

Es hat sich überraschend herausgestellt, dass sich bei entsprechender Dimensionierung von Basisprofil und Gegenprofil eine exakte, in ästhetischer Hinsicht optimale Nahtstelle zwischen den an den Profilen befestigten Bezügen bzw. Bezugabschnitten realisieren lässt. Dies wird durch das spezielle Zusammenwirken der entsprechenden Abschnitte der Bezüge in der Aufnahme bzw. im Bereich der Aufnahme des Basisprofils erreicht. Dort treffen derjenige Bereich des am Basisprofil befestigten Bezugs, der an der Oberseite des Basisabschnitts befestigt ist, und der umgeschlagene Bereich des am Gegenprofil befestigten Bezugs aufeinander. Die erfindungsgemäße Anordnung hat den Vorteil, dass die Bezüge mit ihren Sichtseiten aneinander stoßen. Durch geeignete Bemessung der Profile lässt sich erreichen, dass die Bezüge ausreichend stramm bzw. fest in die Aufnahme hinein bzw. innerhalb der Aufnahme geführt werden, was sich im Hinblick auf die Erzeugung einer präzisen, geraden und schmalen Naht ohne Faltenbildung des angrenzenden Bezugmaterials vorteilhaft auswirkt.

Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung in Anwendungen zum Einsatz kommen soll, bei denen keine festen Untergründe wie beispielsweise Rahmenteile oder Unterkonstruktionen, sondern weiche Untergründe zur Verfügung stehen, kann sich die insbesondere eben ausgeführte Unterseite lagestabilisierend auswirken. Die von der erfindungsgemäßen Verbindung auf einen Untergrund ausgeübte Kraft pro Flächeneinheit ist nämlich vergleichsweise gering.

Des Weiteren hat sich insbesondere gezeigt, dass das erfindungsgemäße Basisprofil auch freitragend vorteilhaft eingesetzt werden kann, also in Situationen, in denen überhaupt kein Untergrund vorhanden ist. Der Aufbau des Basisprofils hat zur Folge, dass die aufgrund der Spannungen in den Bezügen auf die Profile aufgebrachten Kräfte keine resultierenden Kipp- oder Drehmomente zur Folge haben, durch welche die Anordnung aus Basisprofil und Gegenprofil relativ zu der von den Bezügen definierten Ebene in eine ungünstige Lage gerät, in der die Gefahr besteht, dass die erwähnten Spannungen ein Lösen der Verbindung zwischen Basisprofil und Gegenprofil zur Folge haben.

Der vom Verbindungsabschnitt, welcher dazu dient, das Basisprofil mit dem Gegenprofil zu verbinden, gebildete Aufbau auf der Oberseite des Basisabschnitts wird durch den Höhenausgleichsabschnitt ausgeglichen.

Hierdurch wird in vorteilhafter Weise zum einen erreicht, dass die Bezüge auf beiden Seiten der Naht im Wesentlichen in der gleichen Ebene liegen, was das Aussehen des geschlossenen Bezugs deutlich verbessert. Zum anderen zwingt der Höhenausgleichsabschnitt den am Basisprofil befestigten Bezug zu einem Verlauf, der eine Anlage für den umgeschlagenen Bereich des am Gegenprofil befestigten Bezuges bildet. Hierdurch ist nicht nur eine sichere Verdeckung des Basisprofils durch die Bezüge gewährleistet, sondern es wird außerdem die Optik der von den beiden Bezügen gebildeten Naht verbessert.

Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.

In einer möglichen Ausgestaltung ist auf der vom Höhenausgleichsabschnitt abgewandten Seite des Verbindungsabschnitts der Basisabschnitt des Basisprofils zur Erhöhung der Kippsicherheit des Basisprofils über den Verbindungsabschnitt hinaus verlängert.

Durch diese einfache Maßnahme, welche weder die generelle Handhabung der Vorrichtung noch die lösbare Verbindung zwischen den beiden Profilen beeinträchtigt, lässt sich die Lagestabilität der Vorrichtung bei Nichtvorhandensein eines festen Untergrundes oder eines Untergrundes überhaupt deutlich erhöhen.

Ferner wird gemäß einer weiteren Ausführungsform vorgeschlagen, dass der Höhenausgleichsabschnitt im Querschnitt nach Art eines Schwanenhalses geformt ist.

Die Anforderungen an den Höhenausgleichsabschnitt können hierdurch in besonders vorteilhafter Weise erfüllt werden.

Ferner kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsabschnitt und der Höhenausgleichsabschnitt bezogen auf die Oberseite des Basisabschnitts zumindest im Wesentlichen die gleiche Höhe aufweisen. Das Entstehen einer ebenen Sichtseite im Bereich der von den beiden Bezügen gebildeten Naht kann hierdurch gefördert werden. Der Höhenausgleichsabschnitt kann gegebenenfalls etwas niedriger sein als der Verbindungsabschnitt, um eine Anpassung an den Stoffeintrag vorzunehmen und/oder das Einführen des Gegenprofils zu vereinfachen.

Die Erfindung betrifft außerdem ein Basisprofil mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 11.

Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:

1 eine perspektivische Ansicht auf ein Basisprofil gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,

2 das Basisprofil von 1 in einem Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung des Profils mit daran befestigtem Bezug, wobei das Basisprofil mit einem Gegenprofil verbunden ist.

Bei dem erfindungsgemäßen Basisprofil 11 handelt es sich um ein lang gestrecktes Profilelement, das insbesondere aus Kunststoff hergestellt ist und eine gewisse Eigenelastizität aufweist, so dass die einzelnen Strukturen, die nachstehend näher beschrieben werden, beim Herstellen der Verbindung mit einem in 2 gezeigten Gegenprofil 13 und aufgrund von Zugbeanspruchungen durch die unter Spannung stehenden Bezüge 21, 23, die am Basisprofil 11 und am Gegenprofil 13 angebracht sind, eine gewisse elastische Nachgiebigkeit aufweisen.

Das Basisprofil 11 umfasst einen Basisabschnitt 15, der als Lagestabilisator dient und dessen Unterseite 25 eben ausgebildet ist, so dass die Unterseite 25 als Anlage- oder Auflagefläche für einen am zu beziehenden Möbel vorhandenen Untergrund dienen kann, wenn ein solcher Untergrund vorhanden ist. Das Basisprofil 11 kann sich aufgrund seiner relativ großen Anlage- bzw. Auflagefläche auch an einem weichen Untergrund, wie er beispielsweise von Polstermaterial gebildet ist, verkippsicher abstützen. Erfindungsgemäß besteht eine Besonderheit darin, dass das Basisprofil überhaupt keinen Untergrund benötigt, d. h. aufgrund der Ausgestaltung des Basisabschnitts ist auch ein freitragender Einsatz des Basisprofils 11 ohne jedweden Untergrund möglich.

An der Oberseite des Basisabschnitts 15 sind ein Verbindungsabschnitt 17 für das Gegenprofil 13 (vgl. 2) sowie ein Höhenausgleichsabschnitt 19 ausgebildet. Der Höhenausgleichsabschnitt 19 bildet den einen Randbereich des Basisprofils 11 und ist im Querschnitt nach Art eines Schwanenhalses ausgebildet. Am gegenüberliegenden Randbereich läuft das Basisprofil 11 in Form des ebenen Basisabschnitts 15 ohne Strukturen auf der Oberseite flächig aus und ist somit mit einer über den Verbindungsabschnitt 17 hinausgehenden Verlängerung 47 versehen. Hierdurch erinnert das Basisprofil 11 im Querschnitt an einen Schlitten oder eine Kufe.

Der Verbindungsabschnitt 17 ist bezogen auf eine Richtung senkrecht zur Längserstreckung des Basisprofils 11 etwa mittig auf dem Basisabschnitt 15 angeordnet und umfasst einen Halteabschnitt 33, der sich zunächst etwa senkrecht von der Oberseite des Basisabschnitts 15 weg und dann etwa parallel zum Basisabschnitt 15 in Richtung des Höhenausgleichsabschnitts 19 erstreckt. An seinem freien Ende ist der Halteabschnitt 33 U-förmig gebogen, wobei der Bogen des "U" einen kleineren Abstand zur Oberseite des Basisabschnitts 15 aufweist als der nicht gebogene Bereich des sich parallel zum Basisabschnitt 15 erstreckenden Teils des Halteabschnitts 33.

Hierdurch entsteht am Basisprofil 11 ein vom Halteabschnitt 33 begrenzter Raum 31 mit in der Höhe gegenüber seinem hinteren Bereich reduziertem Eintrittsbereich. In den Raum 31 hinein erstreckt sich ausgehend von der Oberseite des Basisabschnitts 15 ein in Richtung des hinteren Bereichs des Raumes 31 geneigter Verriegelungssteg 33, der als Halteabschnitt für ein entsprechendes Gegenstück 37 am Gegenprofil 13 dient (vgl. 2). Vom Höhenausgleichsabschnitt 19 aus gesehen befindet sich dieser Verriegelungssteg 33 hinter dem in der Höhe reduzierten Eintrittsbereich des Raumes 31.

Die beiden Halteabschnitte 35 und 33 bilden gemeinsam eine am Verbindungsabschnitt 17 ausgebildete Haltestruktur für das Gegenprofil 13.

Der Bezug 21 ist mit dem Basisprofil 11 vernäht. Hierzu ist in 2 eine Naht 41 angedeutet. Der Bezug 21 liegt somit auf der Oberseite des Basisabschnitts 15 auf. In 2 von rechts kommend ist der Bezug 21 zunächst über den Höhenausgleichsabschnitt 19 geführt, woraufhin der Bezug 21 nach unten zur Oberseite des Basisabschnitts 15 verläuft und sich etwa bis zum Bereich des Eintritts in den vom Verbindungsabschnitt 17 gebildeten Raum 31 erstreckt.

Auf diese Weise ist eine am Basisprofil 11 in dem Bereich zwischen dem Verbindungsabschnitt 17 und dem Höhenausgleichsabschnitt 19 gebildete Aufnahme 27 mit dem Bezug 21 gewissermaßen ausgekleidet.

Der andere Bezug 23 ist an dem Gegenprofil 13 ebenfalls durch Vernähen befestigt. Hierzu ist in 2 eine Naht 43 angedeutet. Das Gegenprofil 13 weist an seinem einen Randbereich das bereits erwähnte Gegenstück 37 auf, das den Halteabschnitt 33 des Basisprofils 11 verriegelnd hintergreift, wenn das Gegenprofil 13 in den Raum 31 des Verbindungsabschnitts 17 eingeführt ist.

Der am Gegenprofil 13 angebrachte Bezug 23 ist im Bereich der Aufnahme 27 nach innen umgeschlagen. Der Randbereich des Bezugs 23 liegt auf derjenigen Seite des Gegenprofils 13, von der auch der Verriegelungssteg 37 absteht. Auf dieser Seite des Gegenprofils 13 ist außerdem mit Abstand vom Verriegelungssteg 37 ein eine geringere Höhe aufweisender Steg 45 ausgebildet, zwischen dem sich im verriegelten Zustand gemäß 2 der Halteabschnitt 33 des Basisprofils 11 befindet.

Die Abmessungen der Profile 11, 13 sind, insbesondere in Abhängigkeit von der Stärke der miteinander zu verbindenden Bezüge 21, 23, derart gewählt, dass der Bereich zwischen Verbindungsabschnitt 17 und Höhenausgleichsabschnitt 19, also die Aufnahme 27, vollständig von dem Bezugmaterial ausgefüllt ist, wobei insbesondere das Bezugmaterial komprimiert ist, so dass eine schmale, optisch ansprechende Naht 29 auf der Sichtseite des Gesamt-Bezuges entsteht.

Besonders vorteilhaft wirkt sich hierbei das Umschlagen des am Gegenprofil 13 befestigten Bezuges 23 aus. Hierdurch wird erreicht, dass die Bezüge 21, 23 mit ihren Sichtseiten zusammenwirken.

Die Halte- bzw. Verriegelungsstrukturen der beiden Profile 11, 13, nämlich die beiden Halteabschnitte 33, 35 des Basisprofils 11 sowie die beiden Stege 37, 45 des Gegenprofils 13, wirken derart zusammen, dass das Gegenprofil 13 praktisch spielfrei und gegen ein versehentliches Lösen gesichert am Basisprofil 11 verriegelt ist.

Im verbunden Zustand werden von den beiden Bezügen 21, 23 auf die Profile 11, 13 in entgegengesetzte Richtungen wirksame Zugkräfte ausgeübt. Der Aufbau und das Zusammenwirken der erfindungsgemäßen Profile 11, 13 sorgen nun aber dafür, dass kein resultierendes Dreh- oder Kippmoment entsteht, durch das die Anordnung in eine kritische Lage in Bezug auf die von den beiden Bezügen 21, 23 definierte Ebene gelangen könnte, bzw. dass derartigen Momenten mittels des über den Verbindungsabschnitt 17 hinaus verlängerten Basisabschnitts 25 und des Höhenausgleichsabschnitts 19 entgegengewirkt wird.

Bei dem Material, aus welchem Basisprofil 11 und Gegenprofil 13 hergestellt sind, handelt es sich beispielsweise um PP-Rubber. Andere Materialien kommen ebenfalls in Frage, wobei es nicht zwingend ist, dass ein Kunststoffmaterial eingesetzt wird.

Die Länge der Profile 11, 13 entspricht der Länge der miteinander zu verbindenden Bezüge 21, 23. Ein "Stückeln" mit Hilfe mehrerer in Längsrichtung aneinander gesetzter Profile 11, 13 ist zwar prinzipiell möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Die Länge der Profile 11, 13 wird also insbesondere derart gewählt, dass die gewünschte Verbindung zwischen den Bezügen 21, 23 über deren gesamte Länge mit einem einzigen Profilpaar 11, 13 hergestellt werden kann.

Die Breite des Basisprofils 11 beträgt in einem Ausführungsbeispiel etwa 44 mm, wobei davon etwa 17 mm auf die Verlängerung 47 des Basisabschnitts 15 in 2 nach links über den Verbindungsabschnitt 17 hinaus entfallen. Die Breite des Verbindungsabschnitts beträgt etwa 13 bis 14 mm. Die Höhe des Verbindungsabschnitts 17 und des Höhenausgleichsabschnitts 19 über der Oberseite des Basisabschnitts 15 beträgt dabei etwa 9 mm bzw. 7,5 mm. Die Materialstärke des Profils beträgt hierbei etwa 1,5 bis 2 mm. Die Höhe des Eintrittsbereiches in den Raum 31 beträgt etwa 3,5 bis 4 mm.

Diese Maßangaben sind nur Beispiele und können in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anwendungsfall variieren.

11
Basisprofil
13
Gegenprofil
15
Basisabschnitt
17
Verbindungsabschnitt
19
Höhenausgleichsabschnitt
21
Bezug am Basisprofil
23
Bezug am Gegenprofil
25
Unterseite des Basisabschnitts
27
Aufnahme
29
Naht
31
Raum
33
Halteabschnitt
35
Halteabschnitt
37
Gegenstück
41
Naht am Basisprofil
43
Naht am Gegenprofil
45
Steg
47
Verlängerung


Anspruch[de]
Vorrichtung zum Verbinden von Möbelbezügen, mit

einem Basisprofil (11) und einem Gegenprofil (13), an denen jeweils einer der miteinander zu verbindenden Bezüge (21, 23) mit einem Randbereich befestigt und zwischen denen eine lösbare Verbindung herstellbar ist,

wobei das Basisprofil (11)

einen als Anlage oder Auflage und/oder als Lagestabilisator dienenden Basisabschnitt (15) mit einer insbesondere ebenen Unterseite (25),

einen an der Oberseite des Basisabschnitts (15) ausgebildeten Verbindungsabschnitt (17) für das Gegenprofil (13), und einen an der Oberseite des Basisabschnitts (15) mit Abstand vom Verbindungsabschnitt (17) ausgebildeten Höhenausgleichsabschnitt (19) umfasst,

wobei an der Oberseite des Basisabschnitts (15) zwischen dem Verbindungsabschnitt (17) und dem Höhenausgleichsabschnitt (19) eine Aufnahme (27) gebildet ist, in die im verbundenen Zustand die aus entgegengesetzten Richtungen kommenden und mit ihrer Sichtseite jeweils in die gleiche Richtung wie die Oberseite des Basisabschnitts (15) weisenden Bezüge (21, 23) hinein geführt sind, wobei in der Aufnahme (27) der über den Höhenausgleichsabschnitt (19) geführte Bezug (21) an der Oberseite des Basisabschnitts (15) befestigt und der über den Verbindungsabschnitt (17) geführte, an dem Gegenprofil (13) befestigte Bezug (23) nach innen umgeschlagen ist, so dass auf der Sichtseite von den Bezügen (21, 23) die Profile (11, 13) verdeckt sind und eine Naht (29) gebildet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der vom Höhenausgleichsabschnitt (19) abgewandten Seite des Verbindungsabschnitts (17) der Basisabschnitt (15) des Basisprofils (11) zur Erhöhung der Verkipp- oder Verdrehstabilität des Basisprofils (11) über den Verbindungsabschnitt (17) hinaus verlängert ist. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (17) – senkrecht zur Längserstreckung des Basisprofils (11) betrachtet – etwa mittig auf dem Basisabschnitt (15) angeordnet ist. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Höhenausgleichsabschnitt (19) an einem Randbereich des Basisabschnitts (15) ausgebildet ist. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Höhenausgleichsabschnitt (19) im Querschnitt nach Art eines Schwanenhalses geformt ist. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (17) und der Höhenausgleichsabschnitt (19) bezogen auf die Oberseite des Basisabschnitts (15) zumindest im Wesentlichen die gleiche Höhe aufweisen, wobei insbesondere der Höhenausgleichsabschnitt (19) geringfügig niedriger ist als der Verbindungsabschnitt (17). Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (11) und das Gegenprofil (13) zur Herstellung der lösbaren Verbindung miteinander verhakt oder verrastet werden können. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (27) in einen Raum (31) des Verbindungsabschnitts (17) hinein fortgesetzt ist, der von einer Haltestruktur (33, 35) für das Gegenprofil (13) begrenzt ist. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestruktur zwei Halteabschnitte (33, 35) umfasst, die auf unterschiedlichen Seiten des mit dem Basisprofil (11) verbundenen Gegenprofils (13) angeordnet sind, wobei der eine Halteabschnitt (33) zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung mit einem Gegenstück (37) des Gegenprofils (13) ausgebildet ist und der andere Halteabschnitt (35) zur Sicherung der formschlüssigen Verbindung mit dem Gegenprofil (13) zusammenwirkt. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander zu verbindenden Bezüge (21, 23) an dem jeweiligen Profil (11, 13) durch Vernähen befestigt sind. Basisprofil zum Verbinden von Möbelbezügen,

wobei das Basisprofil (11) mit einem Gegenprofil (13) lösbar verbindbar ist,

wobei an dem Basisprofil (11) ein Bezug (21) mit einem Randbereich befestigbar ist,

wobei das Basisprofil (11)

einen als Anlage oder Auflage und/oder als Lagestabilisator dienenden Basisabschnitt (15) mit einer insbesondere ebenen Unterseite (25),

einen an der Oberseite des Basisabschnitts (15) ausgebildeten Verbindungsabschnitt (17) für das Gegenprofil (13), und

einen an der Oberseite des Basisabschnitts (15) mit Abstand vom Verbindungsabschnitt (17) ausgebildeten Höhenausgleichsabschnitt (19) umfasst,

wobei an der Oberseite des Basisabschnitts (15) zwischen dem Verbindungsabschnitt (17) und dem Höhenausgleichsabschnitt (19) eine Aufnahme (27) gebildet ist, in die die aus entgegengesetzten Richtungen kommenden und mit ihrer Sichtseite jeweils in die gleiche Richtung wie die Oberseite des Basisabschnitts (15) weisenden Bezüge (21, 23) hinein führbar sind.
Basisprofil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf der vom Höhenausgleichsabschnitt (19) abgewandten Seite des Verbindungsabschnitts (17) der Basisabschnitt (15) des Basisprofils (11) zur Erhöhung der Kippsicherheit des Basisprofils (11) über den Verbindungsabschnitt (17) hinaus verlängert ist. Basisprofil nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (17) – senkrecht zur Längserstreckung des Basisprofils (11) betrachtet – etwa mittig auf dem Basisabschnitt (15) angeordnet ist. Basisprofil nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Höhenausgleichsabschnitt (19) an einem Randbereich des Basisabschnitts (15) ausgebildet ist. Basisprofil nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Höhenausgleichsabschnitt (19) im Querschnitt nach Art eines Schwanenhalses geformt ist. Basisprofil nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (17) und der Höhenausgleichsabschnitt (19) bezogen auf die Oberseite des Basisabschnitts (15) zumindest im Wesentlichen die gleiche Höhe aufweisen, wobei insbesondere der Höhenausgleichsabschnitt (19) geringfügig niedriger ist als der Verbindungsabschnitt (17). Basisprofil nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (27) in einen Raum (31) des Verbindungsabschnitts (17) hinein fortgesetzt ist, der von einer Haltestruktur (33, 35) für das Gegenprofil (13) begrenzt ist. Basisprofil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestruktur zwei Halteabschnitte (33, 35) umfasst, die auf unterschiedlichen Seiten eines Haltebereiches (39) für das Gegenprofil (13) angeordnet sind, wobei der eine Halteabschnitt (33) zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung mit einem Gegenstück (37) des Gegenprofils (13) ausgebildet ist und der andere Halteabschnitt (35) zur Sicherung der formschlüssigen Verbindung mit dem Gegenprofil (13) zusammenwirken kann.






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