Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzeugen einer
Betriebssoftware auf einem Steuergerät für ein Kraftfahrzeug. Die Erfindung
betrifft auch ein Steuergerät für ein Kraftfahrzeug. Steuergeräte
in Kraftfahrzeugen werden mit einer Betriebssoftware ausgestattet, damit sie ihre
jeweils vorgesehenen Aufgaben im Kraftfahrzeug erfüllen können. In den
heutigen Systemen werden lauffähige Programme im Vorfeld der Produktion erzeugt
und der Montagelinie fertig zur Verfügung gestellt. Varianten in den Zielsystemen,
also individuelle Eigenschaften der jeweiligen Steuergeräte, mit Einfluss auf
die auf ihnen ausführbaren Programme werden entweder durch Berücksichtigung
in der Parametrierung und Aktivierung von Codeteilen oder durch automatische Selektion
von bereits codierten Varianten berücksichtigt. Dabei ist die Betriebssoftware
mit ihren möglichen Varianten und Codeteilen auf einem Speicher des Steuergeräts
abgelegt.
Ein Problem ist dabei die Vielfalt in der Praxis möglicher Varianten
der Betriebssoftware. Insbesondere lassen sich mit der herkömmlichen Variantencodierung
und Parametrierung der Software viele verbaute Komponentenvarianten, wie z. B. fahrzeugspezifische
Kommunikationsprotokolle oder OEM spezifische Funktionsstrategien nicht, oder nur
mit sehr hohem Ressourcenverbrauch auf dem Mikrocontroller des Steuergeräts
konfigurieren. Insbesondere sind dabei viele unterschiedliche Softwareversionen
bzw. große und schnelle Flashspeicher des Steuergeräts notwendig, in denen
die verschiedenen möglichen Varianten abgelegt sind und ausgeführt werden.
Dadurch besteht ein hoher Bedarf an Ressourcen, insbesondere Speicherplatz und Laufzeit
auf dem Steuergerätespeicher. Es resultieren hohe Entwicklungs- und Logistikkosten
bzw. ein erhöhter Teilepreis.
Ausgehend von dem voran erläuterten Stand der Technik liegt der
Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine individuelle Betriebssoftware für
ein Steuergerät mit hoher Flexibilität und geringem Ressourcenbedarf zu
erstellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände
der unabhängigen Ansprüche 1 und 10 gelöst. Weitere Lösungen
des Problems finden sich in den Ansprüchen 11 und 12. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen sowie
der Beschreibung und der Zeichnung enthalten.
Für ein eingangs genanntes Verfahren zum Erzeugen einer Betriebssoftware
auf einem Steuergerät für ein Kraftfahrzeug wird die Aufgabe gemäß
der Erfindung dadurch gelöst, dass aus einer externen Datenquelle eine für
den jeweiligen Einsatz des Steuergeräts individuelle Betriebssoftware auf dem
Steuergerät erzeugt wird. Entsprechend wird die Aufgabe für ein Steuergerät
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass es eine nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren individuell erzeugte Betriebssoftware aufweist.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Betriebssoftware, insbesondere
eine Echtzeitsoftware, für das jeweilige Zielsystem maßgeschneidert aus
einer externen Datenquelle zu erstellen. Dazu wird die Betriebssoftware aus der
externen Datenquelle ausgewählt bzw. zusammengestellt und auf dem Steuergerät
installiert bzw. programmiert. Es ist dabei möglich, die Software aus der Datenquelle
auszuwählen und die Softwarekomponenten erst auf dem Steuergerät zu einem
lauffähigen Code zusammenzustellen, also insbesondere zu compilieren und zu
verlinken oder aus fertig gelinkten Codeteilen zusammenzusetzen. Es ist aber auch
möglich, die Software bereits auf der externen Datenquelle zu compilieren und
zu verlinken, und die fertige Software auf das Steuergerät zu übertragen.
Auf diese Weise werden weitere Laufzeit und Speicher des Steuergeräts gespart.
Die Betriebssoftware ist ein lauffähiger Programmcode für
echtzeitfähige (embedded) Systeme, insbesondere Steuergeräte (ECU), der
zur Ausübung der jeweils vorgesehenen Funktionen befähigt. Die Betriebssoftware
wird insbesondere in dem Arbeits- oder Programmspeicher des Steuergeräts erzeugt.
Bei der externen Datenquelle handelt es sich um eine Datenquelle, die nicht auf
dem Steuergerät selbst vorgesehen ist. Insbesondere ist die Datenquelle im
Gegensatz zum Stand der Technik nicht der Arbeits- bzw. Programmspeicher des Steuergeräts.
Zur Erzeugung der Software ist die externe Datenquelle mit dem Steuergerät
in geeigneter Weise verbindbar.
Der erfindungsgemäß maßgeschneiderte, optimierte und
lauffähige Code kann dabei zu einem möglichst späten Zeitpunkt auf
dem Steuergerät erzeugt werden, z. B. am Bandende des Steuergeräteherstellers,
am Bandende des Automobilherstellers, in Servicewerkstätten oder sogar direkt
durch den Endkunden des Fahrzeugs im Feld. Frühestens wird die Betriebssoftware
erfindungsgemäß erzeugt, nachdem die Konfiguration des Fahrzeugs soweit
feststeht, dass die durch das jeweilige Steuergerät zu erfüllenden Funktionen
eindeutig definiert sind.
Indem die Betriebssoftware aus einer externen Datenquelle erzeugt
wird, werden teure Ressourcen auf dem Steuergerät, insbesondere Speicherplatz
und Laufzeit, gespart. Insbesondere muss der Variantenreichtum der möglichen
Betriebssoftware nicht auf dem Steuergerät gespeichert werden. Vielmehr können
die möglichen Varianten der Betriebssoftware auf der externen
Datenquelle zur Verfügung gestellt werden und von dieser ausgewählt werden.
Dies verringert die Teilekosten. Dabei kann das Steuergerät optimal an die
speziellen Bedingungen im Betrieb angepasst werden. So können z. B. bestimmte
Fahrzeugkonfigurationen oder eine durch das Steuergerät vorgesehene Ansteuerung
bzw. Auswertung bestimmter Aktuatoren bzw. Sensoren berücksichtigt werden (ASIC'S,
Sensor-/Aktuator-Interfaces etc.). Auch können andere durch die mit dem Steuergerät
zu steuernde Komponente bedingte Konfigurationen berücksichtigt werden. Ebenso
ist es möglich, ECU-, Komponenten-, länder-, gelände- oder kundenspezifische
Konfigurationen mit der Betriebssoftware auf dem Steuergerät abzubilden. Indem
der auf dem Steuergerät erzeugte Programmcode komponentenindividuell ausgestaltet
sein kann, können beispielsweise größere Fertigungstoleranzen von
mechanischen Komponenten durch mitgelieferte spezifische Softwarealgorithmen ausgeglichen
werden oder an die jeweils zu steuernde Komponente gebundene individuelle Verschlüsselungen
realisiert werden. Auch ist es möglich, bei der Erzeugung der Betriebssoftware
die Zusammensetzung des durch das Kraftfahrzeug getankten Kraftstoffs (Qualität,
Typ, etc.) oder Umweltdaten, z. B. Temperaturen (permanente Kälte oder Hitze)
oder die Luftqualität, zu berücksichtigen.
Mit nur einem Steuergerät kann erfindungsgemäß eine
Vielzahl von Einsatzvarianten abgedeckt werden, so dass Logistikkosten gespart werden.
Die Konfiguration des Steuergeräts mit der Betriebssoftware ist noch bei einem
Austausch von Komponenten des Fahrzeugs oder sogar noch beim Endkunden des Fahrzeugs
möglich. So ist es denkbar, bestimmte Softwarefunktionen als Produkt zu dem
Fahrzeug zu verkaufen, die dann durch den Fahrer selbst installiert werden können.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung kann die Betriebssoftware in
einer die externe Datenquelle enthaltenden Komponente erzeugt und anschließend
auf das Steuergerät übertragen werden. Bei einer solchen die externe Datenquelle
enthaltenden Komponente kann es sich beispielsweise um einen Computer am Bandende
(Bandenderechner) der Produktionslinie des Steuergeräts oder des Kraftfahrzeugs
handeln. Es kann sich aber beispielsweise auch um eine durch das Steuergerät
zu steuernde Komponente, beispielsweise einen Sensor oder Aktuator handeln. Es kann
also beispielsweise in einem Bandenderechner überprüft werden, welche
Komponenten in dem Fahrzeug verbaut sind und eine entsprechende Software für
diese Konfiguration in dem Bandenderechner erstellt werden. Anschließend kann
diese Software dann auf das Steuergerät übertragen werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann die individuelle
Betriebssoftware aus einer Mehrzahl von auf der externen Datenquelle zur Verfügung
gestellten Softwarekomponenten zusammengestellt werden. Bei dieser Ausgestaltung
wird die Betriebssoftware also durch ein Compilieren und Verlinken individuell zusammengestellter
Softwarekomponenten und anschließender Programmierung auf dem Steuergerät
erzeugt. Dem Automobil- bzw. Steuergerätehersteller wird bei dieser Ausgestaltung
ein Pool aus Softwaremodulen, beispielsweise in Form von OBJ Code, Libraries oder
C-Code zu Verfügung gestellt. Der Softwarepool kann auch komponentenspezifisch,
also in Abhängigkeit von der durch das Steuergerät zu steuernden Komponente,
bereitgestellt werden (z. B. Basiscode für ECU oder Code für die Ansteuerung
eines speziellen Aktuators/Sensors etc.). Je nach Fahrzeug- bzw. ECU-Konfiguration
wird die Steuergeräte-Software beispielsweise während der Fertigung des
Fahrzeugs oder Steuergeräts individuell generiert und anschließend programmiert.
Dazu sind die Softwarearchitektur und die Schnittstellen zu den Codevarianten für
den jeweiligen Steuergerätetyp standardisiert. Das Zusammenstellen der Softwarekomponenten
(Compilieren und Verlinken) kann noch in der externen Datenquelle erfolgen, beispielsweise
parallel zur Steuergeräte- oder Fahrzeugherstellung. Anschließend, beispielsweise
am jeweiligen Bandende, kann dann die zusammengestellte Betriebssoftware in das
Steuergerät übertragen und so auf dem Steuergerät erzeugt werden.
Dadurch werden Ressourcen, insbesondere Laufzeit, auf dem Steuergerätespeicher
eingespart. Es ist aber auch denkbar, das Compilieren und Verlinken bereits auf
dem Steuergerät selbst durchzuführen, die Softwarekomponenten also vorher
von der externen Datenquelle auf das Steuergerät zu übertragen. Die Softwarekomponenten
können beispielsweise in einem Speicher eines Bandenderechners oder in Speichern
einer oder verschiedener, jeweils durch das Steuergerät zu steuernder Komponenten
abgelegt sein und so zur Verfügung gestellt werden. Auch ist eine Kombination
aus einem Ablegen der Softwarekomponenten in einem Speicher des Bandenderechners
und in Speichern eines oder verschiedener, jeweils durch das Steuergerät zu
steuernder Komponenten möglich.
Nach einer weiteren Ausgestaltung kann die individuelle Betriebssoftware
aus einer auf der externen Datenquelle zur Verfügung gestellten Basissoftware
und mindestens einer ebenfalls auf einer externen Datenquelle für den jeweiligen
Einsatz des Steuergeräts individuellen Differenzsoftware erzeugt werden. Bei
dieser Vorgehensweise existiert eine allgemeine Basis- oder Mastersoftware, die
mit einer oder mehreren individuell auszuwählenden Differenzsoftwares zu einem
neuen Softwarecode kombiniert wird. Die jeweilige Differenzsoftware entspricht dabei
der Differenz zwischen der Basissoftware und der für den Einsatz des Steuergeräts
benötigten Variante der Betriebssoftware. Zur Erzeugung der
Betriebssoftware kann die Differenzsoftware beispielsweise Teile der Basissoftware
ersetzen oder verändern bzw. ergänzen. Ein solches Differenzdatensatzverfahren
ist im Grundsatz bekannt aus WO 2006/100232
A1. Dieses Verfahren ist im Grundsatz auch bei der Erfindung anwendbar.
Das aus WO 2006/100232 A1 bekannte
Verfahren wird jedoch nur für die Parametrierung (Datensatzkonfiguration) eingesetzt
und nicht für die Erstellung einer vollständigen Betriebssoftware des
Steuergeräts. Außerdem sind bei dem bekannten Verfahren der Basisdatensatz
und die jeweiligen Differenzdatensätze auf einem Speicher des Steuergeräts
abgelegt. Dadurch besteht wiederum ein hoher Ressourcenbedarf. Erfindungsgemäß
wird die Betriebssoftware dagegen aus einer externen Datenquelle erstellt. Dabei
können die Datenquellen für die Basissoftware und die Differenzsoftware
dieselbe Datenquelle oder unterschiedliche Datenquellen sein. Die Mastersoftware
und die Differenzensoftwares können beispielsweise auf Hex-File-Level gegebenenfalls
komprimiert abgelegt und je nach Fahrzeug- bzw. ECU-Konfiguration zu einer individuellen
Variantensoftware zusammengesetzt werden. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung liegt
darin, dass der schnelle und teure Speicher des Steuergeräts (z. B. Flashspeicher)
optimal ausgenutzt werden kann und die Definition der möglichen Varianten nicht
bereits während der Entwicklung des Steuergeräts erfolgen muss. Vielmehr
können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Varianten durch eine entsprechend
nachgelieferte Differenzensoftware ohne Einfluss auf bestehende Varianten und Mastersoftware
berücksichtigt werden. Darüber hinaus besteht weitgehend Unabhängigkeit
bezüglich der möglichen Schnittstellen und Parameter.
Nach einer weiteren Ausgestaltung kann auf einem Programmspeicher
des Steuergeräts eine Mehrzahl von Speicherbereichen definiert und bestimmten
Funktionen zugeordnet werden, wobei zur Erzeugung der individuellen Betriebssoftware
die Speicherbereiche zumindest teilweise mit auf der externen Datenquelle zur Verfügung
gestellten Softwarevarianten befüllt werden. Bei dieser Ausgestaltung werden
also im Programmspeicher des Steuergeräts Funktionen des Steuergeräts
und zugehörige Speicherbereiche insbesondere hinsichtlich ihrer Adresse und
Größe statisch festgelegt und gegebenenfalls verlinkt. Zur Erzeugung der
Betriebssoftware werden beispielsweise am Bandende, in der Werkstatt oder im Feld
diese Bereiche mit den für die jeweilige Funktion gewünschten Funktionsvarianten
befüllt. Nach der fertiggestellten Programmierung der Betriebssoftware sind
dann die gewünschten Funktionsvarianten in dem Programmspeicher enthalten.
Die zugehörige RAM-Belegung erfolgt in diesem Fall dynamisch. Diese Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass auch nicht von dem Steuergerätehersteller zur Verfügung
gestellte „Fremdsoftware" auf dem Steuergerät eingebunden werden kann,
beispielsweise auf Hex-Code-Ebene. Dabei ist es erforderlich, dass die Schnittstellen
und Speicherbereiche zur Entwicklungszeit des Steuergeräts bereits eindeutig
definiert sind. Darüber hinaus ist die Größe der jeweiligen Speicherbereiche
jeweils so auszulegen, dass die größte der für diesen Speicherbereich
jeweils denkbaren Softwarevariante in diesem Bereich gespeichert werden kann.
Die externe Datenquelle kann beispielsweise ein externes, vorzugsweise
preisgünstiges Speichermedium sein, z. B. ein kostengünstiger Flashspeicher.
Die externe Datenquelle kann auch als Speicher in anderen in dem Kraftfahrzeug verbauten
Steuergeräten oder Komponenten, als Strichcode oder auf einem Transponderchip
auf mechanischen Komponenten des Fahrzeugs, als Speicher im End-of-Line-(EOL-)Rechner,
als Speicher im Service-Tester, auf anderen Speichermedien, wie Compact Discs usw.
vorgesehen sein. Insbesondere kann die externe Datenquelle ein Speichermedium der
durch das Steuergerät jeweils anzusteuernden Komponente sein. Die Übertragung
von Daten von der externen Datenquelle auf das Steuergerät kann beispielsweise
über eine Datenleitung erfolgen, z. B. eine serielle Anbindung. Es ist aber
auch denkbar, dass zur Erzeugung der individuellen Betriebssoftware Daten von der
externen Datenquelle über ein Computernetzwerk und/oder über das Internet
auf das Steuergerät übertragen werden. So ist auf diese Weise beispielsweise
eine Übertragung der Daten von einer bei dem Hersteller der von dem Steuergerät
zu steuernden Komponente, dem Steuergerätehersteller oder dem Fahrzeughersteller
vorgesehenen Datenquelle auf das Steuergerät möglich.
Zur Auswahl und Programmierung der gewünschten Softwarevariante
auf dem Steuergerät gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dies kann durch
ein externes Werkzeug, beispielsweise eine entsprechende Software, oder durch den
jeweiligen Benutzer selbst geschehen. Die Auswahl und/oder Erzeugung der auf dem
Steuergerät individuell zu erzeugenden Betriebssoftware kann insbesondere auch
durch eine Steuerungssoftware erfolgen. Nach einer Ausgestaltung kann die Steuerungssoftware
in einem Speicher des Steuergeräts enthalten sein. Der die Steuerungssoftware
aufweisende Speicher des Steuergeräts kann beispielsweise der Arbeitsspeicher
oder Programmspeicher des Steuergeräts sein. Das Steuergerät kann mit
seiner Steuerungssoftware also selbst prüfen, wie es sich zu konfigurieren
bzw. zu programmieren hat und anschließend die Umprogrammierung selbst anstoßen.
Dies kann beispielsweise basierend auf der Bestückung des Steuergeräts
(z. B. ASIC's, Sensor-Interfaces etc.) oder angeschlossenen Komponenten oder Komponentenparametern
im Fahrzeug erfolgen. Grundlage für die Auswahl und/oder Erzeugung der Betriebssoftware
kann z. B. eine Auswertung einer entsprechenden Diagnosefunktion
der Steuerungssoftware oder ein spezielles Konfigurationsprogramm auf dem Steuergerät
sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung kann die Auswahl und/oder Erzeugung
der auf dem Steuergerät individuell zu erzeugenden Betriebssoftware durch ein
Signal von einer anderen Komponente des Kraftfahrzeugs, insbesondere einem anderen
Steuergerät, erfolgen. Gemäß dieser Ausgestaltung kann die Programmierung
der Betriebssoftware durch ein externes Signal, also ein von einem externen Gerät
stammendes Signal, angestoßen werden. Beispielsweise kann über einen Can-Bus
von einem anderen Steuergerät im Fahrzeug, z. B. einem Navigationssystem, ein
entsprechendes Signal gesendet werden. Ein solches externes Steuergerät, beispielsweise
ein Navigationssystem, kann selbst die jeweilige Konfiguration durch eine Datenübertragung
von einer zentralen Quelle erhalten oder beispielsweise abhängig von der jeweiligen
Position des Fahrzeugs (z. B. länder- oder geländespezifisch) die gewünschte
Konfiguration ermitteln. Das Signal kann von einer externen Steuerungssoftware stammen,
die dann auch die Erzeugung der Betriebssoftware auf dem Steuergerät übernimmt.
Es ist aber auch denkbar, dass auf dem Steuergerät eine Steuerungssoftware
zur Erzeugung der Betriebssoftware vorhanden ist, die durch das von dem externen
Gerät stammende Signal lediglich angesteuert wird und dann selbst die entsprechende
Programmierung vornimmt. Eine Auswahl der jeweils zu erzeugenden Betriebssoftware
kann auch abhängig von der Zusammensetzung des getankten Kraftstoffs (Qualität,
Typ, etc.) oder abhängig von Umweltdaten, z. B. Temperatur oder Luftqualität
erfolgen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch gelöst durch
ein Computerprogramm mit Programmcode-Mitteln, mit denen das erfindungsgemäße
Verfahren durchführbar ist, wenn das Computerprogramm auf einem Computer oder
Computer-Netzwerk ausgeführt wird. Die Programmcode-Mittel können auf
einem maschinenlesbaren Datenträger gespeichert sein. Umfasst ist also auch
ein entsprechendes Computerprogramm-Produkt, bei dem die Programmcode-Mittel auf
einem maschinenlesbaren Datenträger gespeichert sind. Die Aufgabe wird außerdem
gelöst durch einen Datenträger, auf dem ein Computerprogramm gespeichert
ist, das nach Laden in einen Arbeits- und/oder Hauptspeicher eines Computers oder
Computer-Netzwerks das erfindungsgemäße Verfahren ausführen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
einer Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt schematisch ein
zur Erzeugung der Betriebssoftware mit einer externen Datenquelle verbundenes Steuergerät.
In der einzigen Figur ist schematisch ein Steuergerät
1 (ECU) für ein nicht näher dargestelltes Kraftfahrzeug gezeigt.
In dem dargestellten Beispiel dient das Steuergerät 1 zur Ansteuerung
von ebenfalls nicht dargestellten Fahrzeugsensoren, beispielsweise Parkdistanzsensoren.
Weiterhin ist in der Figur eine externe Datenquelle 2, vorliegend ein kostengünstiger
Flashspeicher 2, gezeigt. Im dargestellten Beispiel wird die Datenquelle
2 zusammen mit den von dem Steuergerät 1 zu steuernden Komponenten,
vorliegend den Parkdistanzsensoren, ausgeliefert.
Zur Erzeugung einer individuellen Betriebssoftware auf dem Steuergerät
1, die das Steuergerät 1 zur Steuerung der Parkdistanzsensoren
befähigt, kann der externe Datenspeicher 2 über eine Datenleitung
3 seriell an das Steuergerät 1 angebunden werden. Wie durch
den Pfeil 4 an der Datenleitung 3 veranschaulicht, findet dabei
vorwiegend ein Datentransfer von der externen Datenquelle 2 zu dem Steuergerät
1 statt. Selbstverständlich ist aber auch ein Datentransfer in die
entgegengesetzte Richtung möglich.
Auf dem Datenspeicher 2 befindet sich eine Mehrzahl von Softwarekomponenten
zur Ansteuerung verschiedener Fahrzeugkomponenten, in dem dargestellten Beispiel
verschiedener Parkdistanzsensoren für verschiedene Kraftfahrzeugkonfigurationen.
In dem Arbeitsspeicher des Steuergeräts 1 ist eine Steuerungssoftware
abgelegt. Die Steuerungssoftware weist eine Diagnosefunktion auf, mit der der spätere
Einsatzzweck des Steuergeräts 1 ermittelt werden kann.
Im ausgelieferten Zustand besitzt das Steuergerät 1
noch keine vollständige Betriebssoftware für den späteren Betrieb.
Um diese Betriebssoftware zu erzeugen, wird von der Steuerungssoftware die Diagnosefunktion
durchgeführt. Als Ergebnis stellt die Steuerungssoftware fest, dass das Steuergerät
1 zur Steuerung von Parkdistanzsensoren in der für das Kraftfahrzeug
spezifischen Weise vorgesehen ist. Dabei wird von der Steuerungssoftware insbesondere
festgestellt, welche Art von Parkdistanzsensoren auf welche Weise in dem jeweiligen
Kraftfahrzeug durch das Steuergerät 1 angesteuert und ausgelesen werden
sollen. Entsprechend diesem Ergebnis wählt die Steuerungssoftware aus der Mehrzahl
von auf der Datenquelle 2 zur Verfügung gestellten Softwarekomponenten
die für die vorgesehene Ansteuerung von Sensoren durch das Steuergerät
1 erforderlichen Komponenten individuell aus. Die ausgewählten Komponenten
werden dann von der Steuerungssoftware 1 noch auf dem externen Datenspeicher
2 compiliert und verlinkt oder aus fertig gelinkten Codeteilen zusammengesetzt
und so zu einer Betriebssoftware zusammengestellt. Anschließend wird die zusammengestellte
Software zur Erzeugung der Betriebssoftware über die Datenleitung
3 von der Datenquelle 2 in den Programmspeicher des Steuergeräts
1 übertragen und dort installiert.
Im Ergebnis wird durch die Steuerungssoftware so die für den
speziellen Einsatz des Steuergeräts 1 erforderliche Betriebssoftware
individuell auf dem Steuergerät 1, und insbesondere in dem Programmspeicher
des Steuergeräts 1, erzeugt.
Das Erzeugen der Betriebssoftware auf dem Steuergerät
1 erfolgt in dem dargestellten Beispiel erst am Bandende des Herstellers
des Fahrzeugs, in dem das Steuergerät 1 verbaut wird. Die Diagnosefunktion
und die anschließende Auswahl und Compilerung bzw. Verlinkung der Softwarekomponenten
für die Betriebssoftware kann dagegen bereits während der Steuergeräte-
bzw. Fahrzeugherstellung vor dem Bandende erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt steht die
Konfiguration des Fahrzeugs und insbesondere die Konfiguration des Steuergeräts
1 bereits eindeutig fest.
Erfindungsgemäß ist eine flexible, individuelle Konfiguration
des Steuergeräts 1 möglich, wobei aufgrund der Nutzung einer
externen Datenquelle 2 teure Ressourcen auf dem Steuergerät
1, insbesondere Speicherplatz und Laufzeit auf dem Speicher des Steuergeräts
1 gespart werden.
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen.
Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung.
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Zitierte Patentliteratur
- - WO 2006/100232 A1 [0013, 0013]