Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schutzwandelement nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 zur Sicherung von Verkehrswegen, insbesondere
zur temporären Sicherung im Bereich von Baustellen, Arbeitsstellen an Straßen
oder dergleichen, mit einem im Wesentlichen plattenförmigen Wandkörperelement
und mit einem Aufstellelement zur bodenseitigen Anordnung, in dem das Wandkörperelement
aufgenommen ist, so dass eine Standfläche des Aufstellelements sich im Wesentlichen
senkrecht zu einer Plattenebene des Wandkörperelements erstreckt.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Schutzwand nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 25.
Derartige Schutzwandelemente bzw. Schutzwände, die aus solchen
Schutzwandelementen hergestellt sind, sind bekannt. Beispielsweise umfasst der Stand
der Technik Schutzwandelemente mit einem Wandkörperelement aus Beton, Kunststoff
oder dergleichen, in dessen unterem Bereich ein Aufstellelement zum Aufstellen des
Schutzwandelements eingegossen ist, was sich negativ auf die Flexibilität des
Einsatzes eines derartigen Schutzwandelements auswirkt, insbesondere hinsichtlich
Austausch, Reparatur oder Ersatz.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schutzwandelement und
eine aus derartigen Elementen hergestellte Schutzwand anzugeben, die sich durch
eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Flexibilität im praktischen
Einsatz auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Schutzwandelement
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Schutzwand mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 25 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand
von Unteransprüchen, deren Wortlaut hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme
in die Beschreibung aufgenommen wird, um unnötige Textwiederholungen zu vermeiden.
Erfindungsgemäß ist ein Schutzwandelement zur Sicherung
von Verkehrswegen, insbesondere zur temporären Sicherung im Bereich von Baustellen,
Arbeitsstellen an Straßen oder dergleichen, mit einem im Wesentlichen plattenförmigen
Wandkörperelement und mit einem Aufstellelement zur bodenseitigen Anordnung,
in dem das Wandkörperelement aufgenommen ist, so dass eine Standfläche
des Aufstellelements sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Plattenebene des Wandkörperelements
erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufstellelement und das Wandkörperelement
lösbar miteinander verbunden sind.
Eine erfindungsgemäße Schutzwand zur Sicherung von Verkehrswegen,
insbesondere zur temporären Sicherung im Bereich von Baustellen, Arbeitsstellen
an Straßen oder dergleichen, ist gebildet aus einer Anzahl miteinander gekoppelter
erfindungsgemäßer Schutzwandelemente.
Obwohl vorstehend explizit der Einsatz des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements bzw. einer damit gebildeten Schutzwand zu temporären Sicherungszwecken
beschrieben wurde, ist auch eine stationäre Verwendung als Stützwand oder
Rückhaltesystem an Verkehrswegen möglich.
Nach einem Grundgedanken der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass bei dem erfindungsgemäßen Schutzwandelement das Aufstellelement,
welches die Standfläche zum Aufstellen des Schutzwandelements umfasst, und
das eigentliche Wandkörperelement lösbar miteinander verbunden sind. Auf
diese Weise ergibt sich eine erhöhte Einsatzflexibilität, da es beispielsweise
möglich ist, das Aufstellelement dauerhaft stationär an einer geeigneten
Tragstruktur, wie einem Fundament oder dergleichen, zu befestigen und das Wandkörperelement
unabhängig davon auszutauschen, beispielsweise bei Beschädigungen oder
dergleichen. Andererseits ist jedoch auch eine vollständig mobile Verwendung
des erfindungsgemäßen Schutzwandelements bzw. einer daraus gebildeten
Schutzwand möglich, beispielsweise zur lediglich temporären Sicherung
im Bereich von Baustellen oder dergleichen.
Um das Aufstellelement und das Wandkörperelement leicht voneinander
lösen zu können, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements vor, dass das Aufstellelement und das Wandkörperelement
miteinander verschraubt oder auf geeignete andere Weise lösbar kraft- oder
formschlüssig miteinander verbunden sind. Zu diesem Zweck kann das Wandkörperelement
Durchbrüche aufweisen, die sich im Wesentlichen parallel zu oder in der Plattenebene
des Wandkörperelements erstrecken. Diese Durchbrüche wirken vorzugsweise
mit entsprechenden Durchbrüchen in dem Aufstellelement zusammen, so dass Verbindungsteile
zum Verbinden des Aufstellelements und des Wandkörperelements durch die (fluchtenden)
Durchbrüche gleichzeitig in das Aufstellelement und das Wandkörperelement
einbringbar sind.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements sind die Verbindungsteile als Bolzenteile ausgebildet. Diese
können zumindest an ihren Enden Gewindeabschnitte aufweisen, auf die Sicherungsteile
in Form von Sicherungsmuttern oder dergleichen aufgeschraubt sind,
um das Aufstellelement und das Wandkörperelement gegeneinander zu verspannen
und auf diese Weise lösbar miteinander zu verbinden.
Bei der anderen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements
ist das Aufstellelement als längliches, durchgehendes Profilteil ausgebildet.
Alternativ kann das Aufstellelement auch aus mehreren Einzelelementen bestehen,
die jeweils einzeln lösbar mit dem Wandkörperelement verbindbar bzw. verbunden
sind.
Das Aufstellelement kann weiterhin eine kanalförmige, im Querschnitt
insbesondere rechteckige oder quadratische Aufnahme für das Wandkörperelement
aufweisen, die entsprechend einseitig offen ist, um das Wandkörperelement in
das Aufstellelement einsetzen zu können.
Um insbesondere Regenwasser aus dem Bereich des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements ableiten zu können, sieht eine entsprechende Weiterbildung
desselben vor, dass das Aufstellelement wenigstens einen Querschnittsbereich aufweist,
der gegenüber der Standfläche des Aufstellelements beabstandet bzw. versetzt
angeordnet ist, so dass in diesem Bereich Wasser unterhalb des Wandkörperelements
abfließen kann. Zugleich dient der so geschaffene Freiraum unterhalb des Wandkörperelements
auch zum Aufnehmen einer Anzahl der bereits erwähnten Sicherungsteile, die
insbesondere als Sicherungsmuttern ausgebildet sein können.
Weiterhin kann das Aufstellelement bei einer anderen Ausgestaltung
der Erfindung auch entlang seiner Längserstreckung noch seitliche Durchbrüche
unterschiedlicher Geometrie insbesondere zum Evakuieren von Regenwasser aufweisen,
damit dieses bei Querneigung der Aufstellfläche (Fahrbahn) seitlich abfließen
kann. Die Durchbrüche können auch in Form von Ausschnitten in der Standfläche
des Aufstellelements realisiert sein.
Für das Wandkörperelement des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements selbst können unterschiedliche Querschnittsformen vorgesehen
sein. Bei der ersten Ausgestaltung ist das Wandkörperelement im Querschnitt
im Wesentlichen einfach rechteckig ausgebildet. Zusätzlich kann jedoch vorgesehen
sein, dass das Wandkörperelement eine zumindest einseitig verminderten Querschnitt
zum Einsetzen in das Aufstellelement aufweist. Zusätzlich oder alternativ kann
das Wandkörperelement noch einseitig einen kegelstumpfförmigen, das heißt
einen sich einseitig verjüngenden Querschnitt aufweisen.
Um dem erfindungsgemäßen Schutzwandelement ein gewisses
Maß an Nachgiebigkeit zu verleihen, beispielsweise um die Aufprallenergie eines
Kraftfahrzeugs besser aufnehmen zu können, sieht eine andere Weiterbildung
der Erfindung vor, dass zwischen Wandkörperelement und Aufstellelement eine
Zwischenlage aus einem elastischen Material vorgesehen ist.
Bei einer anderen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements
ist vorgesehen, dass das Wandkörperelement und das Aufstellelement eine im
wesentlichen gleiche Längserstreckung aufweisen, wobei jedoch das Wandkörperelement
einseitig einen gewissen Längsüberstand gegenüber dem Aufstellelement
besitzt, der zur Stabilisierung der Verbindung zwischen zwei Schutzwandelementen
dient. Auf diese Weise kann durch Aufnehmen des genannten Längsüberstands
des Wandkörperelements in dem Aufstellelement eines weiteren Schutzwandelements
eine Kopplung zwischen benachbarten oder aneinander grenzenden Schutzwandelementen
realisiert werden, insbesondere um auf diese Weise eine erfindungsgemäße
Schutzwand herzustellen.
Vorteilhafterweise sind alternativ oder zusätzlich an den senkrecht
zur Plattenebene orientierten endständigen Seiten des Wandkörperelements
Ausnehmungen vorgesehen, die sich insbesondere zum Inneren des Wandkörperelements
hin im Querschnitt T-förmig erweitern. In diese Ausnehmungen ist dann eine
entsprechend komplementär geformtes Kopplungselement, insbesondere nach Art
eines Doppel-T-Profilstücks einsetzbar, das entsprechend zum Verbinden zweier
Schutzwandelement dient.
Das Wandkörperelement selbst kann in Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung ein Betonkörper sein. Alternativ oder zusätzlich kann das Wandkörperelement
auch aus Gummi, aus einem Kunststoffmaterial, aus Holz (gegebenenfalls mehrschichtig),
als Stahlhohlkörper oder aus einer Kombination der vorstehend aufgeführten
Werkstoffe hergestellt sein.
Eine aus erfindungsgemäßen Schutzwandelementen gebildete
Schutzwand kann derart ausgestaltet sein, dass wenigstens einige der Schutzwandelemente
an einer ortsfesten Tragstruktur, wie einem Betonfundament oder dergleichen, befestigt
sind, insbesondere durch Verschraubung. Auf diese Weise lässt sich eine flexibel
einsetzbare stationäre Schutzwand realisieren.
Alternativ oder zusätzlich kann in Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Schutzwand vorgesehen sein, dass wenigstens einige der Schutzwandelemente gegenüber
einem Untergrund des Verkehrswegs beweglich sind, so dass eine zumindest teilweise
mobile Schutzwand realisierbar ist.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung. Es zeigt/zeigen:
1 ein erfindungsgemäßes Schutzwandelement
in einer perspektivischen Gesamtdarstellung;
2 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Schutzwandelement;
3 einen Querschnitt durch eine erste Ausgestaltung
des Wandkörperelements eines erfindungsgemäßen Schutzwandelements;
4 einen Querschnitt durch eine zweite Ausgestaltung
des Wandkörperelements eines erfindungsgemäßen Schutzwandelements;
5a–5d verschiedene
Ausgestaltungen des Aufstellelements eines erfindungsgemäßen Schutzwandelements;
6 exemplarische Abmessungen eines erfindungsgemäßen
Schutzwandelements;
7 das Zusammenwirken zweier erfindungsgemäßer
Schutzwandelemente zum Schaffen einer erfindungsgemäßen Schutzwand;
8 eine weitere Ausgestaltung des Aufstellelements eines
erfindungsgemäßen Schutzwandelements;
9 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausgestaltung
des Wandkörperelements eines erfindungsgemäßen Schutzwandelements;
10 eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements in perspektivischer Gesamtdarstellung; und
11 eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements in perspektivischer Gesamtdarstellung.
1 zeigt anhand einer perspektivischen Gesamtansicht
eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements
1 zur Sicherung von Verkehrswegen, insbesondere zur temporären Sicherung
im Bereich von Baustellen oder dergleichen. Das Schutzwandelement 1 weist
ein Wandkörperelement 2 auf, dass im Wesentlichen plattenförmig
ausgestaltet ist, das heißt das Wandkörperelement 1 weist im
Verhältnis zu seiner Dicke D eine relativ große Breite B und eine relativ
große Länge L auf. Weiterhin besitzt das Schutzwandelement 1
ein durchgehendes Aufstellelement 3 zur bodenseitigen Anordnung, das heißt
zum Aufstellen des Schutzwandelements 1 auf einem Untergrund (nicht gezeigt)
im Bereich des zu sichernden Verkehrsweges. Wie bereits in 1
erkennbar, ist das Wandkörperelement 2 in dem Aufstellelement
3 aufgenommen, so dass eine Standfläche 3a des Aufstellelements
3 sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Plattenebene des Wandkörperelements
2 erstreckt.
Auf die detaillierte Ausgestaltung des Aufstellelements
3 wird weiter unten anhand der 5a bis
5d und der 8 noch genauer
eingegangen. Wie jedoch bereits der 1 entnehmbar ist,
weist das Aufstellelement 3 im Bereich der Standfläche 3a
eine Anzahl von Durchbrüchen oder Löchern 3b auf, über welche
eine Befestigung an einer geeigneten Tragstruktur (nicht gezeigt), wie einem Betonfundament
oder dergleichen, erfolgen kann.
Auch auf die Ausgestaltung des Wandkörperelements 2
wird nachfolgend anhand der 2 bis 4
und der 9 noch genauer eingegangen. Wie jedoch bereits
der vorliegenden 1 zu entnehmen ist, weisen das Wandkörperelement
2 und das Aufstellelement 3 eine im Wesentlichen gleiche Längs
erstreckung auf, wobei die Längserstreckung des Aufstellelements
3 in 1 mit L' bezeichnet ist. Dabei ist das
Wandkörperelement 2 mit einseitigem Längsüberstand (siehe
den hinteren Teil der 1) in dem Aufstellelement
3 aufgenommen, so dass durch Aufnehmen des entsprechenden Längsüberstands
des Wandkörperelements 2 in einem (nicht gezeigten) Aufstellelement
eines weiteren Schutzwandelements 1 eine Kopplung zwischen Schutzwandelementen
realisierbar ist, worauf weiter unten anhand der 7
noch genauer eingegangen wird.
Gemäß der Ausgestaltung in 1
weist das Schutzwandelement 1 bzw. das Wandkörperelement
2 in seinem oberen Bereich angefaste Außenkanten 2a,
2b auf. Weiterhin weist das Wandkörperelement 2 an seiner
dem Aufstellelement 3 abgewandten Seite eine durchgehende Längsausnehmung
2c auf, auf deren Funktion weiter unten noch genauer eingegangen wird.
An den senkrecht zur Plattenebene orientierten endständigen Seiten
2d, 2e des Wandkörperelements 2 sind jeweils Ausnehmungen
2f, 2g vorgesehen, die zum Verbinden des gezeigten Wandkörperelements
2 mit weiteren Wandkörperelementen (nicht gezeigt) dienen. Die Ausdehnungen
2f, 2g erweitern sich zum Inneren des Wandkörperelements
2 hin T-förmig und öffnen nach oben, das heißt im Bereich
der Ausnehmung 2c, so dass ein zu den Ausnehmungen 2f,
2g komplementär geformtes (nicht gezeigtes) Kopplungselement, insbesondere
in Form eines Doppel-T-Profils, zum Verbinden zweier Schutzwandelemente
1 bzw. Wandkörperelemente 2 in die Ausdehnungen
2f, 2g einsetzbar ist, wobei eine Hälfte eines jeweiligen
Kopplungselements entsprechend in eine vergleichbare Ausnehmung in einen weiteren
(nicht gezeigten) Schutzwandelement bzw. Wandkörperelement eingreift. Eine
Tiefe T der Ausnehmungen 2f, 2g ist dabei vorliegende
kleiner als die Breite B des Wandkörperelements 2.
Das Wandkörperelement 2 des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements 1 kann als Betonkörper oder aus Gummi, Kunststoffmaterial,
Holz oder einer Kombination der vorstehend genannten Werkstoffe hergestellt sein.
Das Aufstellelement 3 und das Wandkörperelement
2 des erfindungsgemäßen Schutzwandelements 1 sind lösbar
miteinander verbunden, worauf nachfolgend anhand der 2
genauer eingegangen wird.
2 zeigt einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Schutzwandelement 1, insbesondere jedoch ohne Beschränkung durch das
Schutzwandelement 1 gemäß 1. Gleiche
bzw. gleichwirkende Elemente sind dabei generell mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Wie der 2 zu entnehmen ist, weist das
Wandkörperelement 2 zum Schaffen einer lösbaren Verbindung mit
dem Aufstellelement 3 Durchbrüche 2h auf, wie sie sich im
Wesentlichen parallel zu oder in der Plattenebene erstrecken. Die Durchbrüche
2h in dem Wandkörperelement 2 wirken mit entsprechenden Durchbrüchen
3c in dem Aufstellelement zusammen, so dass bolzenartige Verbindungsteile
4 zum Verbinden des Aufstellelements 3 und des Wandkörperelements
2 in die Durchbrüche 2h, 3c einbringbar sind. Die
Verbindungsteile 4 sind – wie bereits ausgeführt – vorzugsweise
als Bolzenteile ausgebildet, die zumindest an ihren Enden Gewindeabschnitte zum
Aufschrauben von Sicherungsteilen 5a, 5b aufweisen, die vorliegend
als Sicherungsmuttern ausgebildet sind. Somit lässt sich durch Anziehen der
Sicherungsmuttern 5a, 5b auf dem Bolzenteil 4 das Aufstellelement
3 gegen das Wandkörperelement 2 verspannen, so dass eine
sichere, jedoch lösbare Verbindung zwischen Aufstellelement 3 und
Wandkörperelement 2 bei dem erfindungsgemäßen Stützwandelement
1 geschaffen ist. Alternativ zu den genannten Sicherungsmuttern ist auch
die Verwendung von Klemm- oder Keilelementen oder dergleichen als Sicherungsteile
zum Verspannen der Verbindungsteile 4 möglich.
Um einen in der Praxis erwünschten Nachgiebigkeitseffekt des
Schutzwandelements 1 zu vergrößern, beispielsweise beim Aufprall
eines Kraftfahrzeugs, ist in einem Bereich zwischen dem Aufstellelement
2 und dem Wandkörperelement 2 das Vorsehen einer Zwischenlage
6 aus einem Elastomermaterial, z. B. Neopren, vorgesehen, so dass eine
gedämpfte Relativbewegung zwischen Aufstellelement 3 und Wandkörperelement
2 ermöglicht ist, welche insbesondere zum Abbau von Aufprallenergie
dient.
Bei der Ausgestaltung gemäß 2
ist im Bereich der oberen Ausnehmung 2c (vgl. 1)
des Wandkörperelements 2 unterhalb der Sicherungsmutter
5a noch ein im Querschnitt flaches, bandartiges Element 7 vorgesehen,
das sich über die gesamte Länge L (vgl. 1)
des Schutzwandelements 1 und weiter über benachbarte (nicht gezeigte)
Schutzwandelemente erstrecken kann und entsprechend als eine Art Zugband zum Verbinden
von Schutzwandelementen 1 dient. Vorteilhafterweise weist das Zugband
7, welches aus Metall, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material
bestehen kann, zu diesem Zweck ebenfalls eine Anzahl von Durchbrüchen auf,
deren Größe und Anordnung den Durchbrüchen 2h in dem Wandkörperelement
2 entsprechen, so dass das Zugband 7 durch die Bolzenteile
4 mitgehalten ist.
Es sei an dieser Stelle betont, dass es sich bei dem Zugband
7 um ein optionales Merkmal der vorliegenden Erfindung handelt, das nicht
bei allen möglichen Ausgestaltungen zum Einsatz kommen muss.
Bei erneuter Bezugnahme auf 2 ist der
Querschnitt des Wandkörperelements 2 im Wesentlichen ein rechteckiger,
wobei Abweichungen von der Rechteckform insbesondere im Bereich der Fasen
2a, 2b im oberen Bereich des Wandkörperelements
2 sowie in dessen unterem Bereich vorgesehen sind, mit dem das Wandkörperelement
2 in dem Aufstellelement 3 aufgenommen ist. In dem letztgenannten
Bereich weist das Wandkörperelement 2 ebenfalls einen rechteckförmigen
Querschnitt auf, allerdings ist dieser bezogen auf seine Dicke gegenüber dem
restlichen Wandkörperelement 2 vermindert. In dem Bereich verminderter
Dicke weist das Wandkörperelement 2 eine Dicke D' auf, und es gilt:
D' < D. Dabei ist das Mindermaß von D' gegenüber D gerade so gewählt,
dass eine Außenkontur des Wandkörperelements 2 mit einer Außenkontur
des Aufstellelements 3 fluchtet, wenn das Wandkörperelement
2 in dem Aufstellelement 3 aufgenommen ist.
3 zeigt schematisch einen Querschnitt einer alternativen
Ausgestaltung des Wandkörperelements 2 bei einem erfindungsgemäßen
Schutzwandelement. Bei der Ausgestaltung gemäß 3
weist das Wandkörperelement 2 dagegen in seinem oberen Bereich, das
heißt oberhalb des in 3 nicht gezeigten Aufstellelements
eine nach oben hin gleichmäßig abnehmende Dicke auf, so dass sich in diesem
Bereich eine in etwa kegelstumpfförmige Ausgestaltung des Wandkörperelements
2 ergibt.
Bei der Ausgestaltung gemäß 4
besitzt das Wandkörperelement 2 über seine gesamte Breite B (vgl.
1) eine konstante Dicke D.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Wandkörperelement
2 bezüglich seiner Querschnittsgestaltung nicht auf die in den
1 bis 4 beispielhaft dargestellten
Querschnitte beschränkt ist. In seinem oberen Bereich kann auch das Wandkörperelement
2 gemäß 3 oder 4
die vorliegend nur in den 1 und 2
dargestellten Fasen 2a, 2b und die Längsausnehmung
2c aufweisen.
Die 5a bis 5d
zeigen alternative Ausgestaltungen des Aufstellelements 3 eines erfindungsgemäßen
Schutzwandelements 1, welches in seiner Gesamtheit nur in 5a
explizit dargestellt ist. Wie bereits der 1 zu entnehmen
war, ist das Aufstellelement 3 grundsätzlich als längliches Profilteil
ausgebildet, das quer zu seiner Längserstreckung wenigstens erste und zweite
Querschnittsbereiche aufweist, die in den 5a bis
5d mit 3d bzw. 3e
bezeichnet sind. Dabei erstreckt sich der jeweils erste Querschnittsbereich
3d zumindest teilweise im Wesentlichen senkrecht zu der Plattenebene des
Wandkörperelements 2 (vgl. 5a). Der jeweils
zweite Querschnittsbereich 3e ist gegenüber dem ersten Querschnittsbereich
3d um ein Maß h versetzt angeordnet. Der erste Querschnittsbereich
3d ist zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden Teile des ersten Querschnittsbereichs
3d den zweiten Querschnittsbereich 3e jeweils einrahmen. Das heißt
der zweite Querschnittsbereich 3e ist zwischen den beiden Teilen des ersten
Querschnittsbereichs 3d angeordnet. Die Gesamtheit der Teile des ersten
Querschnittsbereichs 3d bzw. deren Unterseite bildet die Standfläche
3a (vgl. 1) des Aufstellelements
3. Demgegenüber ist der zweite Querschnittsbereich 3e jeweils
um das Maß h nach oben versetzt angeordnet, so dass der zweite Querschnittsbereich
3e jeweils von einem (nicht gezeigten) Untergrund, auf dem das erfindungsgemäße
Stützwandelement 1 aufgestellt ist, beabstandet ist. Somit kann in
diesem Bereich unterhalb des zweiten Querschnittsbereichs 3e eine Sicherungsmutter
5b (vgl. 2) angeordnet werden; außerdem
dient der Freiraum unterhalb des jeweils zweiten Querschnittsbereichs
3e auch zum Ableiten von Flüssigkeiten, insbesondere Regenwasser oder
dergleichen, unterhalb des erfindungsgemäßen Schutzwandelements
1. Dieses weist zu diesem Zweck auch im seitlichen Bereich des Aufstellelements
3 noch Durchbrüche zum seitlichen Ablaufen oder Ableiten der genannten
Flüssigkeiten auf, die nur in der beigefügten 8
explizit zeichnerisch dargestellt sind.
Wie der Blick auf die 5a bzw.
5d zeigt, ist allen gezeigten Ausgestaltungen des Aufstellelements
3 gemein, dass diese eine kanalförmige, im Querschnitt insbesondere
rechteckige oder quadratische Aufnahme 3f für das Wandkörperelement
3 aufweisen, die zum Einsetzen des Wandkörperelements 2 einseitig
nach oben offen ist. Im unteren Bereich der Aufnahme 3f sind dann die bereits
mit Blick auf 2 erwähnten Durchbrüche
3c vorgesehen, die jedoch nur in 5a explizit
dargestellt sind.
Bei den Ausgestaltungen gemäß 5a,
5c und 5d weist das Aufstellelement
3 zwei etwa L-förmige Elemente 3g, 3g' auf, die
bezüglich eines jeweils ersten Schenkels des L's (in den Figuren vertikal dargestellt)
spiegelbildlich zueinander angeordnet sind. Dabei bilden jeweils zweite Schenkel
des L's, welche den ersten Querschnittsbereichen 3d entsprechen, die Standfläche
3a (vgl. 1) für das Schutzwandelement
1. Bei den vorstehend genannten Ausgestaltungen ist jeweils zwischen den
genannten ersten Schenkeln der L-förmigen Elemente 3g, 3g'
ein Verbindungselement zum Verbinden der L-förmigen Elemente 3g,
3g' angeordnet, welches gerade dem zweiten Querschnittsbereich
3e entspricht.
Wie bereits ausgeführt wurde, ist das Verbindungselement
3e gegenüber den zweiten Schenkeln 3d um das Maß h versetzt
angeordnet. Ansonsten ist das Verbindungselement bzw. der zweite Querschnittsbereich
3e gemäß den 5a und 5c
eben ausgebildet und erstreckt sich parallel zu den zweiten Schenkeln
3d des Aufstellelements 3, das heißt zu dessen Standfläche
3a. Bei den Ausgestaltungen gemäß 5a
und 5c bildet das Verbindungselement 3e zusammen
mit den L-förmigen Elementen 3g' die Aufnahme 3f für
das Wandkörperelement 2.
Bei der Ausgestaltung gemäß 5d
ist dagegen das Verbindungselement 3e im Querschnitt U-förmig ausgebildet
und stellt so als solches die Aufnahme 3f für das Wandkörperelement
2 dar.
Eine deutlich andere Ausgestaltung des Aufstellelements
3 ist in 5b gezeigt. Dort sind der erste Querschnittsbereich
3d bzw. die ersten Querschnittsbereiche 3d und der zweite Querschnittsbereich
3e gemeinsam einstückig ausgebildet. Wie 5b
weiter zeigt, sind zusätzlich im Bereich des zweiten Querschnittsbereichs
3e zusätzliche vertikale Haltelemente 3h, 3h' vorgesehen,
die sich im Wesentlichen senkrecht zu dem zweiten Querschnittsbereich
3e erstrecken und gemeinsam mit diesem die Aufnahme 3f für
das Wandkörperelement 2 definieren.
Möglichkeiten und Verfahren zum Schaffen von ausreichend stabilen
Verbindungen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Aufstellelements
3 sind dem Fachmann bekannt, so dass darauf vorliegend nicht genauer einzugehen
ist. Wenn es sich bei dem Aufstellelement 3 um ein Aufstellelement aus
einem metallischen Werkstoff handelt, können die genannten Verbindungen vorzugsweise
Schweißverbinden sein.
Wie der Fachmann weiterhin erkennt, ist das Aufstellelement
3 des erfindungsgemäßen Seitenwandelements 1 nicht auf
die explizit in den 5a bis 5d
gezeigten Ausgestaltungen beschränkt. Die wesentlichen Eigenschaften des Aufstellelements
3 sind allerdings das Vorhandensein einer Standfläche 3a
(vgl. 1) zum Aufstellen des erfindungsgemäßen
Seitenwandelements sowie das Vorhandensein einer Aufnahme 3f für das
Wandkörperelement 2. Weiterhin muss in einem Bereich unterhalb der
Aufnahme 3f ein Freiraum bezüglich dem Untergrund existieren, um die
lösbare Verbindung von Wandkörperelement 2 und Aufstellelement
3 realisieren und Flüssigkeiten, wie Regenwasser, in diesem Bereich
ableiten zu können.
Die 6 zeigt eine weitere Darstellung
des erfindungsgemäßen Schutzwandelements gemäß 5a.
Dabei sind in 6 einige Abmessungen des erfindungsgemäßen
Schutzwandelements 1 genauer bezeichnet, die im Folgenden exemplarisch
und ohne Beschränkung des Anmeldungsgegenstands spezifiziert sind:
Das Bezugszeichen H bezeichnet die Gesamthöhe des Schutzwandelements
1. Sie beträgt bei einem ersten Ausgestaltungstyp vorzugsweise zwischen
50 und 70 cm. Bei einem zweiten Ausgestaltungstyp beträgt die Höhe H vorteilhafterweise
zwischen 80 und 115 cm. Das Bezugszeichen D (vgl. 1)
bezeichnet die Dicke des Schutzwandelements 1 bzw. des Wandkörperelements
2. Bevorzugte Werte sind 15 cm ≤ D ≤ 30 cm für Typ 1
und 15 cm ≤ D ≤ 60 cm für Typ 2. Das Bezugszeichen SB bezeichnet
die gesamte Standbreite des Schutz-Wandelements 1, das heißt die Standbreite
des Aufstellelements 3. Diese beträgt bei Typ 1 vorzugsweise 30 cm
≤ SB ≤ 50 cm und bei Typ 2 vorzugsweise 30 cm ≤ SB ≤
68 cm). Das Bezugszeichen H bezeichnet die Einstecktiefe des Wandkörperelements
2 in dem Aufstellelement 3; der konkrete Wert ergibt sich in der
Praxis aufgrund von statischen Berechnungen und hängt insbesondere auch von
der Gesamthöhe H bzw. der Breite B (vgl. 1) des
Wandkörperelements 2 und dem verwendeten Werkstoff ab.
7 zeigt (zumindest teilweise) zwei Schutzwandelemente
1 in der Ausgestaltung gemäß 1,
nämlich in einer Draufsicht (linker Teil der 7)
und in der entsprechenden Seitenansicht (rechter Teil der 7).
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen wiederum gleiche oder gleichwirkende Elemente.
Insbesondere verdeutlicht 7 im linken Teil der Abbildung
nochmals deutlich den T-förmigen Querschnitt der Ausnehmungen 2f,
2g an den jeweiligen Enden 2d, 2e des Wandkörperelements
2. Wie der 7 weiter zu entnehmen ist, entspricht
der Längsüberstand des Wandkörperelements 2 über das
Aufstellelement 3 gerade dem entsprechenden Rücksprung am anderen
Ende des Schutzwandelements 1, so dass eine im Wesentlichen lückenlose
Verbindung von benachbarten Schutzwandelementen 1 zu einer erfindungsgemäßen
Schutzwand ermöglicht ist.
Der in 7 mit 10 bezeichnete
Längsüberstand beträgt ohne Beschränkung bei einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zwischen 20 und 40 cm. Die entsprechende Gesamtlänge
L des Wandkörperelements 2 bzw. des Aufstellelements 3 kann
insbesondere zwischen 3 und 6 m betragen.
Die auf diese Weise mittels der erfindungsgemäßen Schutzwandelemente
1 realisierbare Schutzwand eignet sich insbesondere für mobile Anwendungen
zur temporären Sicherung im Bereich von Baustellen oder dergleichen. Alternativ
kann über die Befestigungslöcher 3b im Bereich des Aufstellelements
3 jedoch auch eine stationäre Verwendung realisiert werden. Insbesondere
ist es im Zuge einer derartigen Verwendung der erfindungsgemäßen Schutzwandelemente
1 möglich, das Aufstellelement 3 dauerhaft an einer geeigneten
Tragstruktur, wie einem Betonfundament oder dergleichen, zu befestigen und anschließend
nur die Wandkörperelemente 2 auszutauschen, beispielsweise im Falle
einer Beschädigung oder zum Zwecke einer Wartung oder sonstigen Erneuerung.
8 zeigt in einer perspektivischen Darstellung eine
weitere Ausgestaltung des Aufstellelements 3 eines erfindungsgemäßen
Schutzwandelements, welches jedoch in 8 nicht weiter
dargestellt ist. Wie weiter oben unter Bezugnahme auf die 5a
bis 5d bereits ausgeführt wurde, weist das Aufstellelement
3, dessen Ausgestaltung gemäß 8
ansonsten derjenigen gemäß 5a entspricht,
seitliche Durchbrüche 3i, 3i', 3i'' auf, die zum
seitlichen Ableiten von Flüssigkeiten, wie Regenwasser oder dergleichen, dienen.
Wie 8 zeigt, können die Durchbrüche
3i–3i'' unterschiedliche Öffnungsquerschnitte aufweisen,
wobei vorliegend ohne Beschränkung der Allgemeinheit ein dreieckiger Öffnungsquerschnitt,
ein rechteckiger Öffnungsquerschnitt und ein kreisförmiger Öffnungsquerschnitt
dargestellt ist.
9 zeigt anhand einer weiteren perspektivischen Darstellung
eine andere Ausgestaltung des Wandkörperelements 2 eines erfindungsgemäßen
Schutzwandelements. Das Wandkörperelement 2 gemäß
9, welches im Wesentlichen dem Wandkörperelement
gemäß 2 oder 4
entspricht, weist im Bereich seiner Außenflächen 2i,
2j parallel zueinander verlaufende senkrechte Einkerbungen 2k,
2k' sowie parallel zueinander verlaufende waagerechte Einkerbungen
2l, 2l' auf, welche die Außenflächen 2i,
2j des Wandkörperelements 2 nach Art eines Gitters überziehen,
und vorliegend aus Gründen der Übersichtlichkeit nur
für die vordere Außenfläche 2j explizit bezeichnet sind.
Die Einkerbungen 2k, 2k', 2l,
2l', die bezüglich des Wandkörperelements 2 und zueinander
einen beliebigen anderen geometrischen Verlauf und/oder Abstand aufweisen können,
als in 9 gezeigt, dienen zur Aufnahme von (nicht gezeigten)
passiven oder aktiven Leuchtelementen, wie Reflektorelementen oder dergleichen,
mit verdeckter (eingelassener) Befestigung. Genauer gesagt, die Einkerbungen
2k, 2k', 2l, 2l' ermöglichen die Anbringung
der Leuchtelemente unter Verwendung eingelassener und damit tieferliegender, geschützter
Befestigungsmittel, wie einer Verschraubung oder dergleichen. Derartige Leuchtelemente
werden an glatten Wänden bzw. Schutzwandelementen häufig abgefahren (insbesondere
von Lastkraftwagen), weil die Befestigungsmittel hervorstehen. Dabei können
die Leuchtelemente selbst, insbesondere bei einer Ausbildung als Reflektorelemente,
elastisch ausgebildet sein.
10 zeigt anhand einer perspektivischen Gesamtansicht
eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements
1. Das Schutzwandelement 1 gemäß 10
unterscheidet sich von dem Schutzwandelement gemäß 1
lediglich durch eine andere Ausgestaltung des Aufstellelements, welches in
10 zur Abgrenzung mit 3' bezeichnet ist. Das
Aufstellelement 3' gemäß 10 weist
in Längsrichtung des Schutzwandelements eine Anzahl von hintereinander angeordneten
Ausschnitten oder Unterbrechungen 3j' auf, so dass sich entsprechend eine
mehrfach unterteilte Standfläche 3a' des Aufstellelements
3' ergibt. Darüber hinaus sind die Ausschnitte 3j' aus der
Ebene der Standfläche bzw. Standflächen 3a' vertikal nach oben
hochgezogen und bilden so bei 3k' zudem seitliche Durchbrüche zum
Ableiten von Flüssigkeiten, wie Regenwasser oder dergleichen (vgl.
8). Die Abmessungen, das heißt eine Länge
und ein Abstand der Ausschnitte 3j' können beliebig gewählt werden,
um eine möglichst gute Flüssigkeitsableitung verbunden mit einer Materialersparnis
zu erreichen, solange dies aus Stabilitätsgründen für die Funktion
des Schutzwandelements bzw. einer daraus gebildeten Schutzwand nicht nachteilig
ist (seitliche Durchbiegung).
Schließlich zeigt 11 eine weitere
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schutzwandelements 1 in perspektivischer
Gesamtdarstellung, welche sich von den Ausgestaltungen gemäß
1 und 10 dadurch unterscheidet,
dass nicht ein durchgehendes Aufstellelement sondern eine Anzahl getrennter, einzelner
Aufstellelemente 3.1, 3.2, 3.3 vorgesehen ist. Dies bringt
gegenüber der Ausgestaltung in 10 eine zusätzliche
Materialersparnis, was vorteilhaft sein kann, solange hierdurch die Funktion des
Schutzwandelements bzw. einer daraus gebildeten Schutzwand nicht beeinträchtigt
wird.