Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versehen einer
Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens, die Postsendung und ein Verfahren zum Erfassen des auf die Postsendung
aufgebrachten Codes.
Es ist bekannt, Postsendungen mit maschinenlesbaren Codes
zu versehen. Bei den maschinenlesbaren Codes kann es sich beispielsweise um Data-Matrix-Codes
handeln. Data-Matrix-Codes weisen den Vorteil auf, dass sie eine hohe Informationsdichte
beinhalten und dass in ihnen enthaltene Informationen durch eine entsprechende Lesevorrichtung
schnell und zuverlässig maschinell gelesen werden können.
Aus diesen Gründen werden Data-Matrix-Codes vielfach
als maschinenlesbare Darstellung von Frankiervermerken eingesetzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Versehen
einer Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code bereitzustellen, das ein schnelles
Erfassen des Codes in einer Bearbeitungseinheit ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruches 1 gelöst.
Die Aufgabe wird ferner durch eine Vorrichtung zum Versehen
einer Postsendung mit dem maschinenlesbaren Code nach Anspruch 6 gelöst. Ferner
wird die Aufgabe gelöst durch eine Postsendung nach Anspruch 12, ein Verfahren
zum Erfassen des auf der Postsendung aufgebrachten Codes nach Anspruch 13 sowie
durch eine Vorrichtung zum Erfassen des Codes nach Anspruch 15. Vorteilhafte Weiterbildungen
des Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Versehen
einer Postsendung mit mindestens einem Code, wobei der Code postalische Informationen
enthält, so durchgeführt, dass einem Nutzer eine Auswahl von Parametern
für eine Bearbeitung und/oder Abrechnung der Postsendung ermöglicht wird,
dass unter Berücksichtigung der Auswahl des Nutzers postalische Informationen
erstellt werden, dass eine für ein Einbringen der postalischen Informationen
in den Code erforderliche Mindest-Codelänge ermittelt wird und dass die Postsendung
so mit dem Code versehen wird, dass der Code wenigstens die Mindest-Codelänge
aufweist.
Die Erfindung sieht vor, einem Nutzer eine Auswahl von
Parametern für eine Bearbeitung und/oder Abrechnung einer Postsendung zu ermöglichen.
Insbesondere beinhaltet die Erfindung ein Verfahren, eine
Vorrichtung und ein System, bei dem eine Vielzahl von Postsendungen mit jeweils
mindestens einem Code versehen wird, wobei der Code postalische Informationen enthält.
Die Erfindung beinhaltet sowohl den Fall, dass mehrere
Postsendungen mit einem Code mit gleicher Codelänge versehen werden, als auch
den Fall, dass Postsendungen mit Codes unterschiedlicher Codelänge versehen
werden.
Eine möglichst geringe Codelänge hat den Vorteil,
dass ein Erfassen und/oder Bearbeiten des Codes besonders schnell erfolgen kann.
Codes mit unterschiedlichen Codelängen werden vorzugsweise
dann erstellt, wenn ein die Erzeugung der Codes veranlassender Nutzer eine geänderte
Auswahl von Parametern für die Bearbeitung und/oder die Abrechnung der Postsendung
vornimmt.
Um dem Nutzer die Auswahl der Parameter zu ermöglichen,
sind erfindungsgemäß vielfältige Mittel einsetzbar.
So ist es beispielsweise möglich, als ein Mittel zur
Auswahl der Parameter eine graphische Benutzeroberfläche bereitzustellen. Diese
graphische Benutzeroberfläche kann beispielsweise durch ein graphisches Benutzerprogramm
oder einen Web-basierten Dienst bereitgestellt werden.
Geeignete Wiedergabemedien für eine derartige graphische
Benutzeroberfläche sind Bedieneinheiten von Frankiermaschinen, Computerbildschirme
oder Anzeigemittel von mobilen Benutzergeräten, wie Mobiltelefonen oder mobilen
digitalen Assistenten (MDA).
Um ein Erfassen des Codes zu beschleunigen, ist es zweckmäßig,
dass der maschinenlesbare Code ein Inhaltsverzeichnis mit Informationen über
die Auswahl der Parameter enthält.
Eine Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass der maschinenlesbare Code ein Data-Matrix-Code ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass wenigstens
ein Teil der Parameter von einem Zentralcomputer zur Auswahl bereitgestellt wird.
Ferner ist es möglich, dass wenigstens ein anderer
Teil der Parameter oder sämtliche Parameter offline erzeugt werden.
Die Erfindung sieht ferner vor, eine Vorrichtung zum Versehen
einer Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, wobei der Code postalische Informationen
enthält, so auszugestalten, dass sie ein Eingabemittel zur Auswahl von Informationen
für die Bearbeitung und/oder die Abrechnung der Postsendung enthält, dass
das Eingabemittel so beschaffen ist, dass einem Nutzer der Postsendung eine Auswahl
aus mehreren Parametern für die Bearbeitung und/oder die Abrechnung der Postsendung
ermöglicht wird, dass die Vorrichtung ein Mittel zur Ermittlung einer minimalen
Codelänge für ein Einbringen der Parameter in den Code enthält und
dass der Code so aufgebracht wird, dass er mindestens die minimale Codelänge
aufweist.
Selbstverständlich kann die Vorrichtung so ausgestaltet
werden, dass sie mit Mitteln zum Ausführen der dargestellten Verfahrensschritte
ausgestattet ist.
Dies gilt insbesondere für die zuvor genannten Eingabemittel,
insbesondere die eingesetzte graphische Benutzeroberfläche.
Zum Aufbringen des maschinenlesbaren Codes auf die Postsendung
sind gleichfalls vielfältige Verfahren einsetzbar.
Insbesondere ist es zweckmäßig, bekannte Verfahren
zum Bedrucken von Postsendungen einzusetzen, insbesondere Thermotransferdruck, Tintenstrahldruck
oder Laserdruck.
Zweckmäßigerweise enthält die Vorrichtung
eine Datenverarbeitungseinheit, die so ausgestattet ist, dass sie unter Berücksichtigung
einer vorgenommenen Auswahl von Parametern für die Bearbeitung und/oder die
Abrechnung der Postsendung ermittelt, welche Codelänge ein Informationen über
diese Parameter enthaltender Code mindestens aufweisen muss.
Die Codelänge ergibt sich aus für eine Frankierart
relevanten Datenelementen - insbesondere Pflichtelementen und optionalen Feldern
- und deren Datenumfang. Je nach resultierendem Datenumfang ergibt sich eine Codegröße
des Codes - insbesondere des Data-Matrix-Codes.
Diese Codegröße wird bei einer Erfassung des
Codes - insbesondere des Data-Matrix-Codes - insbesondere bei einem Auslesen - Durchzählen
von Modulen des Codes ermittelt.
Zur Beschleunigung eines Lesens des Codes ist es zweckmäßig,
dass eine Reihenfolge für eine Erfassung von Datenelementen vorgesehen wird.
In einer Ausführungsform wird die Reihenfolge für
die Erfassung der Datenelemente so gewählt, dass als erstes Datenelement überprüft
wird, welcher Versanddienstleister (Postunternehmen) als Leistungserbringer in dem
Code vermerkt wurde. Danach werden weitere in dem Code enthaltene Angaben ermittelt,
beispielsweise Frankierart und Datum.
Die Erfindung beinhaltet eine Postsendung mit mindestens
einem Data-Matrix-Code.
Erfindungsgemäß zeichnet sich die Postsendung
dadurch aus, dass der maschinenlesbare Code eine Auswahl von postalischen Informationen
und ein Inhaltsverzeichnis mit Informationen über die Auswahl enthält.
Außerdem umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Erfassen
eines auf einer Postsendung aufgebrachten maschinenlesbaren Codes.
Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass in einem
Inhaltsverzeichnis des Data-Matrix-Codes enthaltene Informationen über eine
Codegröße für die Erfassung des Codes eingesetzt wird.
Eine Weiterentwicklung der Erfindung sieht vor, dass die
Codegröße unter Berücksichtigung eines Inhaltsverzeichnises ermittelt
wird.
Außerdem beinhaltet die Erfindung eine Vorrichtung
zum Erfassen eines auf einer Postsendung aufgebrachten maschinenlesbaren Codes durch
ein Mittel zum Erfassen des Codes.
Diese Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Mittel
zum Erfassen des Codes so ausgestattet ist, dass es eine Angabe über eine Größe
des Codes erfassen und auswerten kann und das Mittel so ausgestattet ist, dass die
weitere Erfassung des Codes in Abhängigkeit von der erfassten und ausgewerteten
Information über die Größe des Codes (20, 30) erfolgt.
Die Erfindung sieht vor, dass in wenigstens einem Bereich
einer Oberfläche der Postsendung Module des Data-Matrix-Codes erfasst werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass die Erfassung durch eine Erfassungseinrichtung erfolgt und dass die Postsendung
gegenüber der Erfassungseinrichtung bewegt wird.
Eine Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass die Erfassung der Module des Data-Matrix-Codes erfolgt, während die
Postsendung gegenüber der Erfassungseinrichtung bewegt wird.
Die Erfindung eignet sich insbesondere zu einer maschinellen
Erfassung eines maschinenlesbaren Codes bei einer Serienbearbeitung von Postsendungen.
Eine derartige Serienverarbeitung erfolgt beispielsweise in Brief- oder Frachtzentren
und erfordert ein sicheres und zuverlässiges Erfassen einer Vielzahl von auf
Postsendungen aufgebrachten maschinenlesbaren Codes.
Bevorzugte Stückzahlen verarbeiteter Postsendungen
liegen zwischen 10.000 und 100.000 Postsendungen pro Stunde. Die Erfindung ermöglicht
jedoch auch ein noch schnelleres Erfassen der auf den Postsendungen aufgebrachten
maschinenlesbaren Codes.
Aufgrund der hohen Geschwindigkeit, mit der die Sendungen
an der Kamera vorbeibewegt werden, ergibt sich trotz einer kurzen Belichtungszeit
(oder besser Beleuchtungs-/Blitzperiode) eine leichte Verzerrung in Transportrichtung.
Um das Ausmaß dieser Verzerrung ausgleichen zu können, ist es zweckmäßig,
einen Fehlerkorrektur-Mechanismus vorzusehen.
Durch den Fehlerkorrektur-Mechanismus können auch
Verzerrungen, die sich durch Mängel im Druckbild des Codes ergeben, ausgeglichen
werden.
Eine Ausführungsform der Postsendung, des Verfahrens
zum Versehen der Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, des Verfahrens zum
Lesen des auf der Postsendung befindlichen maschinenlesbaren Codes und der Vorrichtung
zur Bearbeitung der Postsendung sieht vor, dass der Data-Matrix-Code Module mit
einer Modulstärke aufweist.
Eine Weiterbildung der Postsendung, des Verfahrens zum
Versehen der Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, des Verfahrens zum Lesen
des auf der Postsendung befindlichen maschinenlesbaren Codes und der Vorrichtung
zur Bearbeitung der Postsendung sieht vor, dass sich zusätzlich zu dem Data-Matrix-Code
mit postalischen Informationen weitere Data-Matrix-Codes auf der Postsendung befinden.
Eine Weiterbildung der Postsendung, des Verfahrens zum
Versehen der Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, des Verfahrens zum Lesen
des auf der Postsendung befindlichen maschinenlesbaren Codes und der Vorrichtung
zur Bearbeitung der Postsendung sieht vor, dass die postalischen Informationen Versandinformationen
beinhalten.
Eine Weiterbildung der Postsendung, des Verfahrens zum
Versehen der Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, des Verfahrens zum Lesen
des auf der Postsendung befindlichen maschinenlesbaren Codes und der Vorrichtung
zur Bearbeitung der Postsendung sieht vor, dass die postalischen Informationen Frankierinformationen
beinhalten.
Eine Weiterbildung der Postsendung, des Verfahrens zum
Versehen der Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, des Verfahrens zum Lesen
des auf der Postsendung befindlichen maschinenlesbaren Codes und der Vorrichtung
zur Bearbeitung der Postsendung sieht vor, dass postalische Informationen als ein
Data-Matrix-Code auf die Postsendung aufgebracht wird.
Eine Weiterbildung der Postsendung, des Verfahrens zum
Versehen der Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, des Verfahrens zum Lesen
des auf der Postsendung befindlichen maschinenlesbaren Codes und der Vorrichtung
zur Bearbeitung der Postsendung sieht vor, dass wenigstens ein Oberflächenbereich
einer Sendungsoberfläche auf ein Vorhandensein von Modulen des Data-Matrix-Codes
überprüft wird.
Ein Dot bezeichnet die kleinste druckbare Breite bzw. Höhe
(bei gegebener Druckerauflösung). Zweckmäßigerweise sind daher der
Abstand der Punkte und die Breite der Punkte gleich groß. Der Dot ist der in
der Regel physisch bedingte minimale Druckpunkt.
Ein Modul besteht aus mindestens einem Dot. Um eine Lesbarkeit
der Module und eine Anpassung an Drucker mit unterschiedlichen erzeugbarer Dots
zu erzielen, ist es jedoch vorteilhaft, dass die Module jeweils aus mehreren Dots
bestehen.
Die Erfindung sieht ferner vor, eine Leseeinheit einzusetzen,
die ein graphisches Abbild des maschinenlesbaren Codes erstellt.
Die Erfindung beinhaltet ferner einen Einsatz einer Datenverarbeitungseinheit,
die so ausgestattet ist, dass sie einen Speicher enthält, in dem das graphische
Abbild des maschinenlesbaren Codes gespeichert wird.
Die Erfindung beinhaltet einen Einsatz einer Vielzahl von
postalischen Informationen.
Der Begriff postalische Informationen beinhaltet Sortierinformationen
und/oder Frankierinformationen und gegebenenfalls solche Informationen, die post-internen
Zwecken zur Handhabung der Postsendung dienen.
Als Frankierinformationen kann man solche Informationen
bezeichnen, die belegen, dass eine Sendung frankiert wurde, z.B. Portowert oder
Produktbezeichnung, Verweis auf Kundennummer und Auftragsnummer, eindeutige Sendungsidentifikation
zur Sendungsverfolgung etc.
Als Sortierinformationen könnten Informationen bezeichnet
werden, die (1) eine Sonderbehandlung im Sendungsstrom ermöglichen (z.B. priorisierte
Zustellung, Terminzustellung, Sonderbehandlung bestimmter Inhalte) und / oder (2)
die Zustellung unterstützen (z.B. Postleitzahlen oder andere Leitcodierungen,
Informationen zur Sendungssteuerung).
Bei den Sortierinformationen handelt es sich um Informationen,
die für eine Sortierung der Postsendungen eingesetzt werden können.
Grundsätzlich können hierbei unterschiedliche
Arten von Sortierinformationen eingesetzt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Sortierinformationen
sind Adressangaben eines Empfängers der Postsendung. Die Adressangaben können
je nach beabsichtigtem Sortierzweck unterschiedlich ausgestattet sein.
In einfachen Ausführungsformen kann es sich bei den
Adressangaben beispielsweise um eine Leitcodierung, beispielsweise eine Postleitzahl,
handeln.
Da ein Bedarf besteht, eine möglichst weitgehende
Sortierung der Postsendungen zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, weitere
Informationen in die Adressangaben einzubringen und diese somit als Sortierinformation
zu nutzen.
Insbesondere können so Straßennamen, Straßenabschnitte
und/oder Hausnummern beziehungsweise Hausnummernbereiche als Sortierinformationen
eingesetzt werden.
Die Sortierinformationen können zusätzlich oder
an Stelle der genannten Informationen weitere Informationen enthalten.
Dabei kann es sich auch um eine Identifikationsangabe,
insbesondere eine Identifikationsnummer, handeln.
Die Erfindung beinhaltet mehrere Vorteile.
Insbesondere ist der eingesetzte Code klein und sicher.
Außerdem ist der Code sicher und schnell aufzubringen.
Ferner kann er gleichfalls schnell und sicher gelesen werden.
Beispielsweise durch einen Einsatz eines Referenztaktes
ist es möglich, den Code fehlerkorrigierend auszugestalten.
Insbesondere lassen sich hierdurch die folgenden Fehler
korrigieren:
- Auslöschungen (Falten, verwischte Signale),
- stochastische Fehler (Verschmutzung),
- systematische Fehler (Ausfall eines Dots, periodisch).
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, der erfindungsgemäßen Vorrichtung und der erfindungsgemäßen
Postsendung zeichnet sich dadurch aus, dass in den Code zusätzliche Informationen
eingebracht werden, die eine Fehlerkorrektur ermöglichen.
Hierbei ist es besonders zweckmäßig, dass ein
Reed-Solomon-Fehlerkorrekturverfahren eingesetzt wird.
Die erfindungsgemäße Gestaltung der Codes lässt
sich sowohl als Weiterentwicklung bekannter Codes als auch bei der Neuentwicklung
von Codes einsetzen.
Nachfolgend wird ein besonders bevorzugter Einsatz der
Erfindung in der Bearbeitung von Postsendungen in Briefzentren beziehungsweise Frachtzentren
dargestellt. Hierbei werden üblicherweise mehrere 10.000 Postsendungen innerhalb
einer Stunde sortiert.
Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der
nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Abbildungen.
Kurze Darstellung der Abbildungen
Von den Abbildungen zeigt:
- Fig. 1
- eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Versehen einer Postsendung mit
einem Code und
- Fig. 2
- eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erfassen des auf der Postsendung
aufgebrachten Codes.
Darstellung der Erfindung anhand der Abbildungen
Fig. 1 zeigt eine
Vorrichtung zum Versehen einer Postsendung mit einem maschinenlesbaren Code, wobei
der Code Informationen für eine Bearbeitung und/oder eine Abrechnung der Postsendung
enthält.
Die in Fig. 1
dargestellte Vorrichtung ist so ausgestattet, dass sie eine Postsendung 10 mit wenigstens
einem maschinenlesbaren Code 20, 30 versehen kann.
Im dargestellten Fall ist die Postsendung mit zwei Codes
versehen, die postalische Informationen enthalten: einem digitalen Frankiervermerk
20 und einem Adressfeld 30.
Es ist selbstverständlich möglich, die Postsendung
nur mit einem einzelnen Code zu bedrucken.
Falls ein Bedrucken der Postsendung mit mehreren Codes
erfolgt, ist es möglich, die Erzeugung der Codes je nach gewünschtem Einsatzzweck
unabhängig voneinander oder miteinander gekoppelt durchzuführen.
Falls die Erfindung beispielsweise zu einer Weiterentwicklung
des bekannten STAMPIT-Verfahrens eingesetzt wird, werden in dem Frankiervermerk
20 Informationen über eine Empfängeradresse eingebracht. Diese Informationen
über die Empfängeradresse können gleichfalls in den weiteren maschinenlesbaren
Code 30 als Anschrift eingebracht werden.
Zweckmäßigerweise dienen Informationen, die in
den Frankiervermerk eingebracht werden, einer Abrechnung der Postsendung. Je nach
gewünschtem Einsatzgebiet - insbesondere gemäß der jeweiligen Auswahl
des Frankierverfahrens - können in den Frankiervermerk Informationen mit verschiedener
Bedeutung eingebracht werden.
Der Frankiervermerk stellt vorzugsweise eine graphische
Darstellung der in ihm enthaltenen Informationen dar.
Weiterbildungen der Erfindung sehen vor, dass in den digitalen
Frankiervermerk Informationen eingebracht werden, welche eine Abrechnung und/oder
eine Handhabung der Postsendung - insbesondere in einer Bearbeitungseinheit - unterstützen
können.
In Abhängigkeit einer von einem Nutzer vorgenommenen
Auswahl von Parametern für die Bearbeitung und/oder Abrechnung der Postsendung
ergibt sich ein Code mit einem sich entsprechend ändernden Informationsumfang.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, den auf eine
Postsendung aufgebrachten Code in Abhängigkeit von der sich jeweils anhand
der Auswahl der Parameter ergebenden Mindest-Codelänge festzulegen.
In Abhängigkeit der Auswahl von für eine Frankierung
und ggf. für weitere Bearbeitungsparameter werden Informationen als Code für
ein Einbringen in den Frankiervermerk 20 erstellt.
Entsprechend ist es möglich, weitere Informationen
- insbesondere Adressinformationen - in weiteren maschinenlesbaren Codes 30 (Adressfeld)
einzubringen.
Das Aufbringen des Codes erfolgt durch einen Drucker 40.
Zweckmäßigerweise wird der Drucker durch eine
Datenverarbeitungseinheit 50, beispielsweise einen Computer, eine Frankiermaschine,
ein mobiles Benutzergerät, beispielsweise ein Mobiltelefon oder einen mobilen
digitalen Assistenten (MDA) gesteuert.
Die Benutzer-Datenverarbeitungseinheit 50 stellt über
ein Anzeigemittel 70, beispielsweise einen Bildschirm, eine graphische Benutzeroberfläche
für eine Auswahl von Parametern für eine Bearbeitung und/oder Abrechnung
von Postsendungen dar.
Der Nutzer kann die Auswahl durch ein geeignetes Eingabemittel
60, beispielsweise eine Tastatur oder eine aus Vereinfachungsgründen nicht
dargestellte Computermaus, treffen. Andere Auswahloptionen sind selbstverständlich
gleichfalls möglich, beispielsweise durch Drücken von Auswahlfeldern auf
einem Touchscreen.
In einer Ausführungsform wird die Auswahl dem Benutzer
unmittelbar durch die Benutzer-Datenverarbeitungseinheit 50 bereitgestellt. Es ist
jedoch gleichfalls möglich, dass die Benutzer-Datenverarbeitungseinheit 50
über eine Datenleitung mit einem Zentralcomputer 90 verbunden ist. Der Zentralcomputer
90 kann mit unterschiedlichen Funktionen ausgestattet sein. Es kann sich hierbei
beispielsweise um ein Wertübertragungszentrum zum Übertragen von Werten
für eine Anfertigung von Frankiervermerken handeln.
Ferner ist es zweckmäßig, dass der Zentralcomputer
in einer zentralen Datenbank Informationen über die Parameter bereithält,
die Allgemeinnutzern oder dem jeweiligen Nutzer - insbesondere nach seiner Identifikation
bzw. Authentisierung - zur Verfügung gestellt werden.
Durch ein Bereitstellen der Auswahl auf dem Zentralcomputer
90 ist es möglich, Bedingungen für die Auswahl schnell, sicher und zentral
zu ändern.
Daher ermöglicht die Erfindung dem Nutzer eine besonders
einfache und flexible Erstellung der Frankiervermerke.
Selbstverständlich ist es alternativ möglich,
eine Bearbeitung ausschließlich in der Datenverarbeitungseinheit 50 vorzunehmen.
Dies erfolgt beispielsweise durch ein Nutzen entsprechend vorgefertigter Computerprogramme
und von zur Verfügung gestellten Daten zur Auswahl der Parameter.
Der Zentralcomputer 90 kann ggf. mit einer Bearbeitungseinheit
100 verbunden sein. Die Bearbeitungseinheit 100 befindet sich beispielsweise räumlich
getrennt von dem Nutzer, vorzugsweise in einem Bearbeitungszentrum von Postsendungen,
beispielsweise einem Brief- oder Frachtzentrum.
Die Bearbeitungseinheit 100 ist zweckmäßigerweise
so ausgestattet, dass sie eine Bearbeitung der Postsendungen vornehmen kann, beispielsweise
eine Entgeltprüfung oder ein Sortieren nach vorgebbaren Kriterien, beispielsweise
nach Adressbereichen.
Eine Verbindung der Bearbeitungseinheit 100 mit dem Zentralcomputer
90 ermöglicht, der Datenverarbeitungseinheit 50 Informationen über gültige
Frankiervermerke zu übermitteln.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Bearbeitungseinheit
100 nicht mit dem Zentralcomputer 90 verbunden ist.
Sowohl in Ausführungsformen, bei denen die Bearbeitungseinheit
100 mit dem Zentralcomputer 90 verbunden ist, als auch in den Ausführungsformen,
bei denen diese Verbindung nicht besteht, ist es zweckmäßig, dass die
Bearbeitungseinheit 100 wenigstens einen auf der Postsendung 10 aufgebrachten maschinenlesbaren
Code 20, 30 erfasst.
Erfindungsgemäß wird insbesondere ein Data-Matrix-Code
bereitgestellt. Da dieser Code postalische Informationen enthält, wird er auch
als Post-Matrix-Code (PMC) bezeichnet.
Für die Gestaltung des Codes ist eine Vielzahl von
Datenfeldern vorgesehen, die in der Regel nicht alle gleichzeitig verwendet werden.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung ist es
möglich, den Code gleich zu gestalten und zu vermeiden, dass er ungenutzte
Datenfelder enthält.
Dies erhöht die Geschwindigkeit der Bearbeitung, da
nur die für die Erstellung des Codes genutzten Datenfelder (Module) ausgelesen/erfasst
werden müssen.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen des Post-Matrix-Codes
zeichnen sich dadurch aus, dass er eines, mehrere oder alle der nachfolgenden Merkmale
enthält:
- Der PMC enthält nur die tatsächlich verwendeten Datenfelder und ein
"Inhaltsverzeichnis", das angibt, welche Felder vorhanden sind.
- Zusätzlich wird die Länge der Felder variabel gestaltet und die vorliegende
Länge im "Inhaltsverzeichnis" dargestellt.
Je nach Datenumfang ist der PMC damit unterschiedlich groß
(vorgesehen sind PMCs mit 22x22, 26x26 und 32x32 Modulen - "atmendem" Code.
In den Abbildungen wird der Einsatz der Erfindung bei der
Kennzeichnung von Postsendungen mit einem maschinenlesbaren Code und bei einer nachfolgenden
Lesung des maschinenlesbaren Codes mit Gewinnung abrechnungsrelevanter und/oder
sortierrelevanter Informationen am Beispiel einer Briefsortieranlage beschrieben.
Insbesondere eignet sich die Erfindung für einen Einsatz
zur massenweisen Kennzeichnung von Postsendungen sowie zu der gleichfalls massenweisen
Sortierung von Postsendungen in einem Briefzentrum beziehungsweise einem Paketzentrum.
Es ist jedoch gleichfalls möglich, wenigstens einen
der Bearbeitungsschritte in einer kleineren Anlage durchzuführen.
Beispielsweise ist es möglich, den Code mit einer
Frankiermaschine zu erzeugen.
Ferner ist es möglich, den Code mit einem Drucker
zu erzeugen, wobei der Drucker an ein Computersystem angeschlossen ist.
Es ist besonders vorteilhaft, den Code und weitere Angaben
- insbesondere eine Empfängeradresse in Klarschrift - in einem einheitlichen
Bearbeitungsvorgang zu drucken.
Ebenso ist es möglich, die Bearbeitung der Postsendungen
in einer für kleinere Sendungsmengen gedachten Vorrichtung durchzuführen,
beispielsweise für eine interne Postverteilung innerhalb eines Unternehmens.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Codes lassen
sich auf einfache Weise und sehr schnell erkennen. Sie eignen sich daher sowohl
für einen Einsatz in großen Logistiksystemen als auch für einen Einsatz
in kleineren Systemen, beispielsweise für eine interne Postbearbeitung in Unternehmen.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Code
als ein Data-Matrix-Code (2D-Code) ausgestaltet ist.
Mit dem zweidimensionalen Data-Matrix-Code (2D-Code) kann
im Vergleich zu eindimensionalen Barcodes (1 D-Codes) die Informationsdichte pro
Fläche deutlich erhöht werden.
Der Data-Matrix-Code existiert in verschiedenen Code-Schemata
oder "Symbologien" ("ECC n", n = 0 bis 200; ECC = Error Checking and Correction
Algorithm). Das am sichersten lesbare Codeschema ist das Schema ECC 200. Die Größe
des quadratischen - bei bestimmten Seitenverhältnissen auch nur rechteckigen
- Codefeldes wird dabei aus einer großen Auswahlmenge bestimmt, die Symbol-Elemente
sind quadratisch oder rund. Dieser Data-Matrix-Code ist bei ISO, International Organization
for Standardization, Genf genormt in ISO/IEC 16022:2000 und ISO/IEC 24720:2006 und
in weiteren Normen für Anwendungen beschrieben, wie beispielsweise in DIN-Normen
und DIN-EN-Normen. Diese Normen sind industrieweit verbindlich.
Beim Data-Matrix-Code sind die Informationen sehr kompakt
in einer quadratischen oder rechteckigen Fläche als Muster von Punkten codiert.
Der Data-Matrix-Code enthält redundante Daten, so dass beispielsweise durch
die verwendete Reed-Solomon-Fehlerkorrektur (ECC 200) bis zu 25 % der Fehler in
den einzelnen Elementen automatisch korrigiert werden können (wenn beispielsweise
Teile des Codes überdeckt oder zerstört wurden).
Beim Lesen eines Data-Matrix-Codes wird eine Anordnung
von Punkten innerhalb einer Berandung (finder pattern) und im Raster der Matrix
ermittelt. Die Punkte sind vorzugsweise schwarze oder weiße Kästchen,
die aneinander anschließen, oder runde Punkte mit Lücken dazwischen. Hierdurch
wird das Erkennen der Information deutlich sicherer und der Code in der Ausdehnung
erheblich kompakter.
Der Data-Matrix-Code besteht vorzugsweise aus vier oder
fünf Hauptkomponenten:
- 1. Die zwei Paare fester durchgehender oder unterbrochener Kanten als Begrenzungslinien
('finder pattern') Die festen Begrenzungslinien dienen zur Abgrenzung. Sie wird
für die Aufrichtung und Entzerrung des Data-Matrix-Codes verwendet, so dass
jeder Lesewinkel möglich ist. Bei größeren Codes kommen auch so genannte
Ausrichtungsbalken (alignment pattern) zum Einsatz.
- 2. Die den geschlossenen Kanten gegenüberliegende Ecke Diese Ecke erlaubt
das schnelle Erkennen der Codeschemata. Beim Codeschema ECC 200 mit einer geraden
Anzahl Zeilen und Spalten ist das Element in der oberen rechten Ecke stets weiß.
Bei den anderen genormten Codeschemata mit einer ungeraden Zeilen- und Spaltenzahl
ist das Element in der oberen rechten Ecke stets schwarz.
- 3. Der Datenbereich Dieser Datenbereich enthält die eigentliche binäre
Information in codierter Form. Je nach Größe der Matrix definiert sich
damit auch die Anzahl der möglichen Informationen.
- 4. Die 'Ruhezone' Diese leere Zone (quiet zone) umgibt den Data-Matrix-Code.
Sie enthält keinerlei Informationen oder Muster. Die Breite der Ruhezone beträgt
mindestens eine Spalte bzw. eine Zeile und wird zur Abgrenzung von anderen optischen
Bildelementen der Umgebung benötigt.
- 5. Die 'Hilfslinien' Diese paarweise Kombination durchgehender und unterbrochener
Linien in beiden Richtungen waagerecht und senkrecht (alignment Pattern) erleichtern
die Bildauswertung. Sie unterteilen große Datenfelder in gleich große
Teile. Jedes Teilfeld kann wie ein einzelner Data-Matrix-Code ausgewertet werden.
Mit dem Data-Matrix-Code 144x144 ECC 200 (zuzüglich finder pattern und alignment
pattern) lassen sich bis zu 1558 Byte (mit 8 Bit/Byte), mithin 3116 Ziffern (3,5
Bit) oder 2335 ASCII-Zeichen und Sonderzeichen mit einem erweiterten Zeichensatz
(7 Bit) kodieren.
Fig. 1 zeigt eine
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Postsendung.
Es handelt sich hierbei um eine schematisierte Darstellung,
bei der der als Post-Matrix-Code bezeichnete Data-Matrix-Code als eine schwarze
Fläche dargestellt ist.
Zwischen dem erfindungsgemäßen Data-Matrix-Code
und Randbereichen der Sendung befinden sich weitere graphische Informationen. Hierdurch
ist es möglich, eine weitgehende Ausnutzung bedruckbarer Bereiche mit dem Vorteil
zu verbinden, dass der erfindungsgemäße Data-Matrix-Code von den Randflächen
der Postsendung einen vorgebbaren Mindestabstand, vorzugsweise in der Größenordnung
zwischen 0,5 cm und 5 cm, aufweist. Hierdurch wird ein Erkennen des Data-Matrix-Codes
verbessert. Dies ist insbesondere bei solchen Postsendungen vorteilhaft, welche
eine Krümmung in Randbereichen aufweisen, wie es beispielsweise bei sehr stark
gefüllten Postsendungen vorkommen kann.
Die Data-Matrix-Codes eignen sich insbesondere für
eine maschinenlesbare Darstellung von Frankierinformationen. Hierbei können
sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Frankierverfahren eingesetzt werden.
Beispiele besonders bevorzugte Ausführungsformen digitaler Frankierverfahren
sind die nachfolgenden digitalen Frankierverfahren der Deutschen Post AG:
- Digitalmarke,
- eBriefmarke,
- Frankierservice,
- FRANKIT,
- DV-Freimachung,
- Infopost mit Premiumadress.
Die Erfindung ermöglicht es, diese digitalen Frankiervermerke
mit digitalen Matrix-Codes in einer einheitlichen Datenstruktur darzustellen.
Ein besonders bevorzugter Post-Matrix-Code besteht aus
28 Elementen, die nachfolgend mit den Buchstaben "A" bis "Z" sowie "AA" und "AB"
gekennzeichnet sind. Diese Elemente bilden den "Baukasten" des Post-Matrix-Codes,
mit dem es möglich ist, Frankiervermerke für unterschiedliche Frankierarten
und Informations- inhalte bereitzustelen.
Byte und Zeichenkodierung im Data-Matrix
Um eine möglichst einfache Erstellung der Matrixcodes
zu gewährleisten, werden zwei Arten der Kodierung eingesetzt: Bytekodierung
und Zeichenkodierung.
Für jede Frankierart wird im Vorfeld festgelegt, ob
die Füllung des Post-Matrix-Codes in Byte- oder Zeichenkodierung erfolgen soll.
Der Post-Matrix-Code ist so aufgebaut, dass er sowohl mit
existierenden digitalen Codes der Deutschen Post als auch zukünftig unabhängig
von der Art der Kodierung (Byte oder Zeichen) vollständig kompatibel ist.
Es ist sowohl möglich, die Erfindung bei neuartigen
Codes als auch bei bekannten Codes einzusetzen, beispielsweise bei dem industrieüblichen
zweidimensionalen Barcodes des Data-Matrix-Codes. Ein Einsatz der Erfindung in Weiterbildung
des bekannten Data-Matrix-Codes beinhaltet den Vorteil, dass eine einfache Codegestaltung
mit einer schnellen Lesbarkeit und einem Einsatz von zuverlässigen und sicheren
Erfassungs- und Bearbeitungsmitteln erfolgen kann.
Es ist besonders zweckmäßig, ein Fehlerkorrekturverfahren
einzusetzen.
Der Einsatz eines Fehlerkorrekturverfahrens ermöglicht
es, Einflüsse durch Lesevorgänge oder durch einen verwaschenen Druck auszugleichen.
Zur Darstellung der Post-Matrix-Inhalte wird der zweidimensionale
Barcode des Typs "Data-Matrix" mit dem Fehlerkorrekturverfahren ECC 200 genutzt.
Je nach Verwendung der Elemente des Data-Matrix-Baukastenprinzips
für unterschiedliche Frankierarten, zusätzliche Optionen und kundenindividuelle
Daten ergeben sich verschiedene Größen von Data-Matrix-Codes, die nach
der Anzahl ihrer sog. Module in beiden Dimensionen bezeichnet sind. Als Module werden
die quadratischen schwarzen bzw. weißen Felder bezeichnet, aus denen der Data-Matrix-Code
besteht. An zwei seiner Außenkanten wechseln sich schwarze und weiße Module
ab, um beim Auslesen die Größe des Matrixcodes durch Zählen ermitteln
zu können. An den beiden anderen, gegenüberliegenden Seiten sind nur schwarze
Module angeordnet, so dass sich auf dieser Seite ein "L" mit gleichen Schenkeln
als Außenkante ergibt.
Verwendet werden folgende Größen der Data-Matrix:
- 10 x 10 Module
- 12 x 12 Module
- 14 x 14 Module
- 16 x 16 Module
- 18 x 18 Module
- 20 x 22 Module
- 22 x 22 Module
- 24 x 24 Module
- 26 x 26 Module
- 32 x 32 Module
- 36 x 36 Module
- 40 x 40 Module
- 44 x 44 Module
- 48 x 48 Module
- 52 x 52 Module
- 64 x 64 Module
- 72 x 72 Module
- 80 x 80 Module
- 88 x 88 Module
- 96 x 96 Module
- 104 x 104 Module
- 120 x 120 Module
- 132 x 132 Module
- 144 x 144 Module
- 8 x 18 Module (rechteckiger Matrixcode für Sonderfälle)
- 8 x 32 Module (rechteckiger Matrixcode für Sonderfälle)
- 12 x 26 Module (rechteckiger Matrixcode für Sonderfälle)
- 12 x 36 Module (rechteckiger Matrixcode für Sonderfälle)
- 16 x 36 Module (rechteckiger Matrixcode für Sonderfälle)
- 16 x 48 Module (rechteckiger Matrixcode für Sonderfälle)
Es ist jedoch gleichfalls möglich, andere Code-Arten,
beispielsweise Strichcodes, oder andere Datenformen, beispielsweise elektronisch
gespeicherte Codes, einzusetzen.
Elektronisch gespeicherte Codes sind vorzugsweise in einer
elektronischen Schaltung gespeichert. Diese elektronische Schaltung ist vorzugsweise
Bestandteil eines RFID-Tags.
Die Kodierung von Dateninhalten kann bei der Data-Matrix
durch verschiedene Zeichensätze erfolgen.
Zur Bytekodierung wird der Zeichensatz "Base 256" verwendet.
Zur Zeichenkodierung stehen fünf verschiedene Zeichensätze
zur Verfügung. Die Umschaltung zwischen den Zeichensätzen erfolgt bei
handelsüblichen Software-Programmen zur Erzeugung von Data-Matrix-Codes i.d.R.
automatisch. Folgende Zeichensätze werden zur Zeichenkodierung genutzt:
Zeichensatz
beinhaltete Zeichen
Effizienz
ASCII
ASCII-Zeichen 0 bis 127
1 Byte pro Code-Wort
ASCII extended
ASCII-Zeichen 128 bis 255
0,5 Byte pro Code-Wort
ASCII numeric
ASCII Ziffern
2 Byte pro Code-Wort
C40
Großbuchstaben, Ziffern, etc.
1,5 Byte pro Code-Wort
TEXT
Kleinbuchstaben etc.
1,5 Byte pro Code-Wort
BASE 256
ASCII-Zeichen 0 bis 255
1 Byte pro Code-Wort
Nicht verwendet:
X12
ANSI X12 (EDI)
1,5 Byte pro Code-Wort
EDIFACT
ASCII-Zeichen 32 bis 94
1,33 Byte pro Code-Wort
Bytekodierung
Bei der Bytekodierung wird jedem einzelnen Byte ein Wert
zwischen 0 und 255 zugewiesen. Diese Art der Bytekodierung wurde auch bei allen
Frankiervermerken mit Matrixcode vor der Einführung des Post-Matrix-Codes verwendet.
Typischerweise werden mehrere Bytes zu Einheiten zusammengefasst, z.B. um größere
Zahlenwerte darzustellen. So können mit einem Byte 256 verschiedene Werte transportiert
werden, also z.B. die Zahlen 0 bis 255. Mit zwei zusammengefassten Bytes können
folglich 256 * 256 = 65.536 Werte dargestellt werden, also je nach fachlicher Aufgabenstellung
z.B. ganze Zahlen von 0 bis 65.535 oder aber Geldbeträge mit zwei Nachkommastellen
von 0,00 bis 655,35. Die Zusammenfassung von Bytes ermöglicht oft eine sehr
effiziente Ausnutzung des verfügbaren Platzes in einem Matrixcode, erfordert
jedoch auch teilweise zusätzliche Rechenoperationen.
Zeichenkodierung
Die Zeichenkodierung verwendet hauptsächlich alphanumerische
Zeichen, also Buchstaben und Zahlen. Oft verwendet werden jedoch auch andere druckbare
Zeichen wie Punkte, Striche, Prozentzeichen usw. Erforderlich für die Zeichenkodierung
ist die Verwendung von Zeichensätzen wie z.B. "ASCII". Der reine amerikanische
Zeichensatz ASCII (7Bit) umfasst alle in den USA verwendeten Groß- und Kleinbuchstaben
sowie zahlreiche andere druckbare Zeichen und nichtdruckbare Steuerzeichen. Nicht
umfasst werden jedoch europäische Buchstaben wie deutsche mit Umlaut oder französische
mit Accent.
Zur Zeichenkodierung stehen im Data-Matrix-Code fünf
verschiedene Zeichensätze zur Verfügung. Die Auswahl bzw. Umschaltung
zwischen den verschiedenen Zeichensätzen wird von Software-Programmen zur Erzeugung
von Data-Matrix-Codes i.d.R. automatisch vorgenommen. Bei der Erzeugung des Matrixcodes
mit einem handelsüblichen Barcode-Generator muss somit nur eine beliebige Zeichenkette
eingegeben werden. Diese Zeichenkette kann anschließend aus dem gedruckten
Matrixcode mit einem üblichen zweidimensionalen Barcodescanner wieder ausgelesen
und unmittelbar in identischer Weise wie bei der Eingabe dargestellt werden. Die
Zeichenkette ist aus diesem Grund oft anwenderfreundlicher als die abstraktere Bytekodierung.
Je nach verwendetem Zeichensatz bzw. Häufigkeit der
Zeichensatz-Umschaltung wird jedoch unterschiedlich viel Platz im Matrixcode belegt.
Dies hat zur Folge, dass in einen Data-Matrix-Code bei Verwendung effizienter Zeichensätze
wie C40 (Großbuchstaben und Ziffern) oder ASCII numeric (nur Ziffern) deutlich
mehr Zeichen hineinpassen als bei Verwendung von Text mit vielen Umlauten (ASCII
extended) oder nichtdruckbaren Steuerzeichen (ASCII).
Anders als bei der Bytekodierung hängt bei der Zeichenkodierung
der verfügbare Platz im Matrixcode somit von den tatsächlich verwendeten
Zeichen ab. Entsprechend ist somit z.B. die Anzahl der verwendbaren Zeichen im Element
der kundenindividuellen Daten nicht genau vorhersagbar (mehr Zeichen bei Ziffern
und weniger Zeichen bei Umlauten etc.).
Datenelemente
Die nachfolgend beschriebenen Elemente inkl. Feldlängen,
ihre Verwendung bei verschiedenen Frankierarten sowie die sich hieraus ergebenden
Matrix-Code-Größen sind beispielsweise:
- Basisfelder und Optionsfelder.
- Beispiele für Basisfelder sind:
- Postunternehmen
- Frankierart und Version
- Eindeutige Sendungs- ID des Herausgebers
- Herausgeber
- Produktschlüssel
- Version der Produkt- und Preisliste
- Kryptographische Informationen (Hashwert)
- Datum
- Inhaltsverzeichnis der Option
- Bevorzugte Beispiele von Optionsfeldern sind:
- Premiumadress-ID
- Premiumprozess/Routing
- Postspezifische Nummer
- Land
- Postleitzahl
- Ort
- Straße
- Hausnummer
- Postfach-Nummer
- MR-Zukunftsfeld
- Kundenauftragsnummer des Herausgebers
- Empfängerkundennummer des Herausgebers
- Sonstige Informationen des Herausgebers
- Vorname oder erste Zeile Firmenname
- Nachname oder zweite Zeile Firmenname
- Adresszusatz oder dritte Zeile Firmenname
- Adresszusatz oder vierte Zeile Firmenname
- Die Basisfelder entsprechen festen Feldlängen, während die Optionsfelder
flexiblen Feldlängen entsprechen.
- In der nachfolgenden Spezifikation werden Bytekodierungen und Zeichenkodierungen
nebeneinander dargestellt.
- Bytekodierungen werden in dieser Spezifikation hexadezimal dargestellt. Unabhängig
von dieser Darstellung werden den Bytes im tatsächlichen Data-Matrix-Code Werte
im dezimalen Zahlenraum von 0 bis 255 zugewiesen (Zeichensatz "Base 256"). Die hexadezimale
Darstellung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in Hochkommata (' ') eingeschlossen
wird. Der Großbuchstabe X steht als Platzhalter für ein hexadezimales
Halbbyte, das die Werte 0 bis F annehmen kann. Beispiel 1: 'XX XX' steht für
in 2 Byte kodierte Werte; Beispiel 2: '30' und 48 stellen denselben numerischen
Wert dar (hexadezimal und dezimal); Beispiel 3: die Bytefolge '00 11 45 00' ist
die hexadezimale Darstellung des dezimalen Werts 1131776. führende Bytes müssen
mit '00' aufgefüllt werden.
- Die bei der Zeichenkodierung verwendeten Buchstaben und Ziffern werden in Anführungszeichen
dargestellt ("..."). Zur korrekten Füllung der von der Deutschen Post geforderten
Feldinhalte reichen Großbuchstaben (A bis Z, ohne Umlaute) und Ziffern (0 bis
9) aus. Als Platzhalter für diese Zeichen werden Kleinbuchstaben verwendet:
der Buchstabe a repräsentiert ein alphanumerisches Zeichen aus dem o.g. Wertebereich.
Der Buchstabe n repräsentiert ein numerisches Zeichen aus dem Wertebereich
0 bis 9. Der Buchstabe h repräsentiert ein hexadezimales Zeichen aus dem Bereich
0 bis 9 und A bis F.
Platzhalter werden nicht in Anführungszeichen dargestellt, um eine Verwechslung
mit konkreten Werten zu vermeiden. Kundenseitig genutzte Felder (z. B. Kundenauftragsnummer,
Adressfelder, kundenindividuelle Daten) können über Großbuchstaben
und Ziffern hinaus auch
- mit anderen Sonder- und Steuerzeichen belegt werden.
Die Datenelemente A bis I besitzen feste Feldlängen
(unterschiedlich für Byte- und Zeichenkodierung). Das Datenelement J sowie
alle folgenden Datenelemente (die sog. "Optionsfelder") haben flexible Feldlängen,
die folgenden Angaben beziehen sich unabhängig von der Kodierung in der Data-Matrix
auf die fachliche Eingabe der Zeichen:
- Im Falle der Zeichenkodierung wird hinter dem letzten Nutzzeichen jedes verwendeten
Datenelements das Stoppzeichen "∼" ("Tilde") eingefügt. Eine in den
Nutzzeichen tatsächlich erforderliche Tilde wird durch einen vorangestellten
"Backslash" gekennzeichnet ("\∼"). Ein tatsächlicher erforderlicher
Backslash wird durch einen doppelten Backslash gekennzeichnet ("\\").
- Im Falle der Bytekodierung werden keine Stoppzeichen verwendet, weil die Verwechslungsgefahr
im Gegensatz zur Zeichenkodierung zu hoch wäre. Stattdessen wird zu Beginn
eines jeden flexiblen Feldes in genau einem führenden Byte in Base 256 die
Zahl der Bytes angekündigt, aus denen das Datenelement inklusive des Längenankündigungsbytes
besteht.
- Die ersten vier Datenelemente (J, K, L und M) werden in Base 256 dargestellt
und numerisch ausgewertet. Beispiel: Die Zahl 257 erfordert zur Darstellung zwei
Bytes, der Wert der beiden Bytes lautet '01 01'. Inklusive des Ankündigungsbytes
(Feld länge 3 Byte) lautet der Feldinhalt somit '03 01 01.
- Die folgenden Datenelemente (N und folgende) werden als Einzelzeichen in erweiterter
ASCII-Kodierung dargestellt und ausgewertet. Beispiel: Die Zahl 257 erfordert zur
Darstellung drei ASCII-Zeichen. Die ASCII-Werte lauten '32 35 37'. Inklusive des
Ankündigungsbytes (Feldlänge 4 Byte) lautet der Feldinhalt somit '04 32
35 37'.
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "C40" verwendet.
Die angegebenen Versionskennungen sind Beispiele. Die tatsächlich
möglichen Frankierarten unterliegen dem Versionsmanagement Frankierung und
sind daher auch nur gültig wie dort beschrieben.
Um zukünftige Frankierarten aus dem Baukasten der
Post-Matrix bilden zu können, unterstützt die Lesetechnik alle theoretisch
möglichen Frankierarten (d.h. '00' bis 'FF'). Eine fallweise Bearbeitung erfolgt
auf Basis der in den Hintergrundsystemen jeweils aktivierten Frankierarten.
Die eindeutige Sendungs-ID entspricht einem Teil der im
Frankiervermerk aufgedruckten Frankier-ID. Der andere Teil der Frankier-ID entstammt
dem Element E.
Für die Sendungs-ID des Herausgebers stehen bei der
Bytekodierung fünf Bytes zur Verfügung. Im Falle von Frankiersystemen
(Seriennummer) werden frankierte Sendungen in numerischer Darstellung fortlaufend
hochgezählt. Im Falle der EKP-Kennzeichnung werden Sendungsnummern unterhalb
einer Teilnahmenummer (vgl. hierzu Element E) ebenfalls fortlaufend hochgezählt.
Das höchstwertige HalbByte wird auf Null gesetzt.
Somit ist ein Zahlenraum von ca. 68,7 Mrd. abdeckbar. Sollte ein Überlauf erforderlich
sein, so erfolgt dieser auf den Wert '00 00 00 00 01'
Bei der Zeichenkodierung werden die ersten zwei der elf
zur Verfügung stehenden Zeichen zur Kennzeichnung der Teilnahme verwendet.
Diese beiden Zeichen entsprechen auch den ersten beiden Zeichen, die in der ersten
Zeile der in der Frankierung aufgedruckten "Frankier-ID" der EKP-Nummer vorangestellt
sind..
Die letzten neun Zeichen können in hexadezimaler (oder
ggf. auch nur numerischer) Darstellung zur Kennzeichnung des Sendungs-Unikats verwendet
werden.
Durch geeignete Methoden ist sicherzustellen, dass die
eindeutige Sendungs-ID unter der jeweiligen EKP-Nummer des Herausgebers (Element
E) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (rollierend) eindeutig ist.
Ansonsten können gewünschte Zusatzleistungen nicht oder nur mit verringerter
Qualität erbracht werden.
Bei Zeichenkodierung wird das Inhaltsverzeichnis "ASCII
numerical" verwendet.
Die Angabe des Herausgebers entspricht einem Teil der im
Frankiervermerk aufgedruckten Frankier-ID. Der andere Teil der Frankier-ID entstammt
dem Element C (Eindeutige Sendungs-ID des Herausgebers).
Bei der Bytekodierung stehen für den Herausgeber fünf
Bytes zur Verfügung. Diese werden im Falle von Frankiersystemen mit der Seriennummer
des Frankiersystems belegt.
Im Falle der EKP-Kennzeichnung wird das erste der fünf
Bytes zur Darstellung der Teilnahme verwendet. In den folgenden vier Bytes werden
die ersten acht Ziffern der EKP-Nummer abgebildet. Die Teilnahme kann zur Kennzeichnung
von Druckstraßen, Aufträgen o.ä. dienen.
Bei der Zeichenkodierung stehen für den Herausgeber
acht Zeichen zur Verfügung. Diese werden mit den ersten acht Ziffern der EKP-Nummer
belegt.
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet.
Bis zur Erstellung einer neuen Nummernsystematik werden
die bisherigen Produktnummern aus der Produkt- und Preisliste für digitale
Frankiersysteme genutzt.
Byte- und alphanumerische Kodierung beinhalten denselben
fünfstelligen numerischen Wert.
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel zur Verdeutlichung
möglicher Codeinhalte erläutert.
Bei diesem Ausführungsbeispiel werden beispielhaft
Parameter für eine Bearbeitung der Postsendung genannt. In dem Ausführungsbeispiel
handelt es sich hierbei um in der Tabelle dargestellte Felder zur Darstellung von
Inhalten des Codes. Diese Inhalte betreffen das Logistikunternehmen (Postunternehmen),
die Frankierart und ggf. die Version des Frankiersystems, eine Sendungsidentifikationsangabe
(Sendungs-ID), Informationen über einen Herausgeber, einen Produktschlüssel,
eine Version einer Produkt- und Preisliste, kryptographische Informationen (insbesondere
zur Entgeltsicherung, beispielsweise einen Hashwert), ein Datum und ein Inhaltsverzeichnis
für optionale Parameter.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind diese
Parameter als Basisfelder bezeichnet worden, weil sie in einer Vielzahl von Frankiervermerken
vorkommen. Es ist möglich, diese Basisfelder in allen oder im Wesentlichen
allen Codes einzubringen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, und die Erfindung
beinhaltet ausdrücklich auch die Fälle, in denen diese Basisfelder nur
in einzelnen Codes aktiviert sind.
Mit dem Begriff "Optionsfelder" werden diejenigen Felder
bezeichnet, die jeweils individuell durch einen Nutzer ausgewählt werden können.
Bei diesen Optionsfeldern handelt es sich beispielsweise
um: eine Premiumadress-Identifikationsangabe, eine Premiumprozess-Routing-Angabe,
eine postspezifische Nummer, eine Länderangabe, eine Postleitzahl, eine Ortsangabe,
eine Straßenangabe, eine Hausnummer, eine Postfachnummer, eine Nummer für
Integration weiterer Dienste (M-Zukunftsfeld), eine Kundenauftragsnummer, eine Empfängerkundennummer,
ein Feld für sonstige Informationen sowie Angaben zur Identifikation eines
Absenders, beispielsweise Vorname, Nachname, Adresszusatz.
Nachfolgend werden die in der Tabelle dargestellten Felder
für eine Auswahl von Parametern beispielhaft dargestellt.
A: Postunternehmen
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz C40 verwendet.
B: Frankierart und Version
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "C40" verwendet.
Die angegeben Versionskennungen sind Beispiele. Die tatsächlich möglichen
Frankierarten unterliegen dem Versionsmanagement Frankierung und sind daher auch
nur gültig wie dort beschrieben.
Um zukünftige Frankierarten aus dem Baukasten des
Post-Matrix bilden zu können, unterstützt die Lesetechnik alle theoretisch
möglichen Frankierarten (d.h. '00' bis 'FF'). Eine fallweise Bearbeitung erfolgt
auf Basis der in den Hintergrundsystemen jeweils aktivierten Frankierarten.
C: Eindeutige Sendungs-ID des Herausgebers
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "C40" oder "ASCII numerical" verwendet.
D: Herausgeber
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric" verwendet.
E: Produktschlüssel
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet.
F: Version Produkt- und Preisliste
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric" verwendet.
G: Kryptographische Informationen
H: Datum
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric" verwendet.
I: Inhaltsverzeichnis der Optionen
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet.
Bei der Zeichenkodierung wird eine aus beispielsweise fünf
Ziffern bestehende Zeichenfolge verwendet. Jede einzelne der fünf Ziffern basiert
auf einer Oktalzahl, die analog zum Datenelement "Premiumprozess/Routing" jeweils
verändert wird.
J: Premiumadress-ID
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet.
K: Premiumprozess/Routing
Bei der Zeichenkodierung wird der Wert wie folgt gebildet:
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet. Die Zeichenfolge wird analog zum Datenelement I aus Oktalzahlen gebildet,
die verändert werden.
L: Postspezifische Nummer
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric" verwendet.
M: Land
Bei Zeichenkodierung wird der Zeichensatz "ASCII numeric"
verwendet.
Das Feld "Land" muss mit Inhalten gemäß UPU-Standard
S05-3 mit Länderkennungen gemäß ISO 3166 gefüllt sein. Hier
kommt ausschließlich die dreistellig numerische Kodierung zum Einsatz.
Bei Verwendung anderen Adressfelder (Datenelemente N bis
R) kann auf dieses Datenelement bei nationalen Sendungen innerhalb Deutschlands
verzichtet werden.
N: Postleitzahl
Bei Zeichenkodierung wird beispielsweise der Zeichensatz
"ASCII" verwendet.
Die Zeichenkodierung der Postleitzahl kann an die Bedürfnisse
des jeweiligen Versandunternehmens (Postunternehmens) angepasst werden. Die entsprechenden
fachlichen Regeln des Postunternehmens bleiben erhalten. Beispielsweise werden bei
der Anmelderin der vorliegenden Erfindung Postleitzahlen mit fünf Stellen eingesetzt,
wobei die Postleitzahlen führende Nullen beinhalten können. So handelt
es sich beispielsweise bei der Postleitzahl 01099 um eine Postleitzahl für
die Stadt Dresden.
O: Ort
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
P: Straße
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
Q: Hausnummer
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
R: Postfach-Nummer
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
S: MR-Zukunftsfeld
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
T: Kundenauftragnummer des Herausgebers (AM)
Die Kundenauftragnummer wird vom Kunden verwaltet und gefüllt.
Die Eindeutigkeit der Kundenauftragnummer muss der Kunde sicherstellen. Die Kundenauftragsnummer
stimmt mit der im AM-System verwendeten Kundenauftragsnummer überein und darf
somit maximal 15-stellig sein. Insbesondere bei der Zeichenkodierung sollten vorzugsweise
Ziffern oder der Zeichensatz C40 verwendet werden. Möglich sind jedoch auch
Zahlen-/Buchstabenkombinationen und ggf. Sonderzeichen.
Werden hier andere Zeichensätze als Ziffern oder C40
benutzt, so geht dieses bei einigen Frankierarten, insbesondere denjenigen im Fenster,
zu Lasten der Länge der kundenindividuellen Daten.
U: Empfängerkundennummer des Herausgebers
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
V: Sonstige Informationen des Herausgebers
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
W: Vorname oder erste Zeile Firmenname
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
X: Nachname oder zweite Zeile Firmenname
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
Y: Adresszusatz oder dritte Zeile Firmenname
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended"
verwendet werden.
Z: Adresszusatz oder vierte Zeile Firmenname
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
Zukünftiges Feld AA
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended" verwendet werden.
Zukünftiges Feld AB
Bei Zeichenkodierung kann auch der Zeichensatz "ASCII extended"
verwendet werden.
Es ist besonders vorteilhaft, in den maschinenlesbaren
Code Informationen zur Identifikation einer Sendung einzubringen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
sieht vor, dass Nutzer sich für eine Nutzung des Verfahrens zum Versehen von
Postsendungen mit Codes registrieren lassen.
Nach einer Registrierung von Nutzern ist es möglich,
ihnen Nutzeridentifkationsangaben zuzuordnen. Diese Nutzeridentifikationsangabe
wird in dieser Anmeldung als Kundennummer (EKP) bezeichnet.
Ferner ist es möglich, jedem Nutzer mehrere Teilnamen
zuzuordnen.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele ermöglichen
eine Integration der Erfindung in umfangreiche logistische Systeme, insbesondere
zum Versenden von Postsendungen in sehr hohen Stückzahlen.
Es ist für den Fachmann klar, dass er die dargestellten
Beispiele an die jeweiligen logistischen Anforderungen eines die dargestellten Prozesse
durchführenden Unternehmens anpassen kann.
Bezugszeichenliste:
- 10
- Postsendung
- 20
- Frankiervermerk (maschinenlesbarer Code)
- 30
- Adressfeld (maschinenlesbarer Code)
- 40
- Drucker
- 50
- Benutzer-Datenverarbeitungsvermerk
- 60
- Eingabemittel
- 70
- Anzeigemittel
- 90
- Zentralcomputer
- 100
- Bearbeitungseinheit