Die Erfindung betrifft ein Klebeband für den fliegenden
Rollenwechsel von auf Rollen aufgewickeltem Flachbahnmaterial gemäß den
Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs sowie ein Verfahren für den fliegenden
Rollenwechsel von auf Rollen aufgewickeltem Flachbahnmaterial.
Bei der Verarbeitung von Flachbahnmaterial (Papier, Folien,
Vliese oder dergleichen) ist der fliegende Rollenwechsel ein gängiges Verfahren,
um eine alte, fast abgespulte Rolle durch eine neue Rolle zu ersetzen, ohne die
schnell laufenden Maschinen dafür anhalten zu müssen. Bei derartigen fliegenden
Rollenwechseln kommen häufig (Haft)Klebebänder zum Einsatz, um das Ende
der alten Bahn mit dem Anfang der neuen Bahn zu verbinden (zu "splicen" oder zu
"spleißen", das Verfahren wird auch als "Spliceverfahren" oder "Spleißverfahren"
bezeichnet).
Seit Jahren sind dabei Klebebänder bekannt, die in
gerader Linie unter oder auf die oberste Lage der neuen Rolle verklebt werden und
so die Funktion des Rollenverschlusses sowie die des Splice-Klebebands (Klebeband,
das die neue Flachbahn (insbesondere eine Papierbahn) mit der alten, auslaufenden
Flachbahn verbindet) in sich vereinigen.
Während des Splice-Vorganges muss der Rollenverschluss öffnen, um ein
Anbinden der neuen Flachbahn an den Endbereich der auslaufenden Flachbahn zu ermöglichen,
so dass nach dem Splice-Prozess die neue Flachbahn in kontinuierlicher Prozessführung
von der neuen Rolle abläuft.
US 5,323,981 offenbart
ein zweiseitiges Klebeband, das auf der Außenseite eine hochtackige Klebmasse
für den fliegenden Rollenwechsel aufweist. Auf der Rückseite sind zwei
Klebmassen positioniert, die vorteilhafterweise eine klebmassenfreie Zone zwischen
den Klebmassen aufweist. Dabei wird die hintere Klebmasse, die permanent klebend
ist, auf die oberste Lage der neuen Rolle verklebt und die vordere Klebmasse, die
repositionierbar ist über die oberste Lage auf die 2. Lage verklebt. Die repositionierbare
Klebmasse erfüllt bei dieser Variante die Aufgabe des Rollenverschlusses. Im
Falle des fliegenden Rollenwechsels kommt es zum Kontakt der ablaufenden Bahn mit
der neuen Rolle auf der Oberseite des Klebebandes. Die repositionierbare Klebmasse
löst sich vom Material der 2. Lage und die neue Rolle wird in die Maschine
eingezogen, gehalten durch die permanent klebende Klebmasse am Klebeband-Ende.
WO 95/29115 offenbart
einähnliches Klebeband. Dieses zweiseitige Klebeband weist auf der Oberseite
zwei Klebemassen, auf der Unterseite eine Klebmasse auf.
Dieses Klebeband wird unter die oberste Lage der neuen Rolle fixiert. Dabei hält
die eine Klebmasse die oberste Lage fest. Die 2. Klebmasse ist für den Kontakt
mit der ablaufenden Bahn zuständig. Auf der Rückseite ist auch eine repositionierbare
Klebmasse, die im Falle des Splices die oberste Lage freigibt.
Beide Klebebänder weisen einen gemeinsamen Nachteil auf. Bei beiden läuft
die repositionierbare Klebmasse offen durch die Veredelungsmaschine, so dass es
zu Bahnverklebungen an Umlenkrollen oder Drucktüchern geben kann. Diese können
dann zu Bahnabrissen führen.
Eine Verbesserung dieses Problems lehrte DE
196 28 317. Das Klebeband ist ähnlich dem von WO
95/29115 aufgebaut, allerdings ist die repositionierbare Klebmasse
der Rückseite durch ein zweiseitiges Klebeband mit einem spaltfähigen
Träger ersetzt. Im Falle des Splices spaltet der Träger und deckt mit
den jeweiligen Spaltresten die Klebmassen so ab, dass diese nichtklebrig verbleiben.
Damit werden störende Verklebungen beim Durchlauf durch die Veredelungsmaschinen
verhindert.
Eine weitere Verbesserung lehrt DE
199 02 179. Dabei ist der Spaltstreifen von der vorderen Kante eingerückt.
Durch diese Einrückung lässt sich die Spliceeffizienz deutlich steigern.
DE 198 41 609 beschreibt
ein zweiseitig klebendes Haftelement. Der Träger besteht nicht aus einem einschichtigen
Papier, sondern aus einem Papier/Papierverbund, der mit aushärtenden Klebepunkten
verbunden ist. Dieses Klebeband wird auch unter die oberste Lage geklebt. Im Falle
des Splices reißen die Klebepunkte Papierfasern aus einem der Verbundpapiere
und so wird die oberste Lage freigegeben.
All diese Produkte weisen einen Nachteil auf. Das spaltbare System, sei es nun ein
Papier, eine Verbund aus 2 Papieren, ein Papier / Folien Verbund, ein Verbund aus
2 Folien oder eine Polymerschicht die spaltet, zeigt einen Kraftpeak im Moment des
Anspaltens dadurch begründet, dass das spaltbare System auf ganzer Breite gleichzeitig
spaltet.
Besonders bei Verwendung des Spliceklebebandes auf gestrichenen Papieren, und hier
besonders gestrichenen Tiefdruckpapieren, führen die Kraftspitzen immer wieder
zum Versagen des Klebebandes. Das Versagen ist unter anderem darin begründet,
dass die Spaltkräfte höher als die Verankerungskräfte des Papierstrichs
sein können, dann trennt sich der Strich vom Papier. Oder die Spaltkräfte
sind sogar höher als die innere Festigkeit des Papiers, dann kommt es zu Papierabrissen.
In beiden Fällen misslingt der Splice.
Eine Verbesserung lehrt DE
100 58 956 A1. Um eine Kraftspitze zu vermeiden, ist der Spaltsstreifen
zackig ausgeführt. Dabei deuten die Spitzen der Zacken in Laufrichtung des
Prozesses, so dass im Moment des Splices die Spitze der Zacke zu spalten beginnt.
Aufgrund der kleinen Fläche in der Spitze sind auch die Kraftwerte reduziert.
Dieses System weist allerdings den Nachteil auf, dass in der Spitze der Zacke die
Verklebungsfläche gegen 0 geht. Somit reicht die Klebkraft in der Spitze nicht
aus, um ein Spalten in der Spitze zu gewährleisten. Abhängig von der zu
spaltenden Papierqualität kommt es zu einem Spalten unterhalb der Spitze, nämlich
dort wo die Klebkräfte höher als die Spaltkräfte sind. Das heißt
es laufen zum Teil ungespaltene Bestandteile des Spaltstreifens durch die Druck-
oder Papierweiterverarbeitungsmaschine, die zu Verunreinigungen führen können.
Da die Klebkräfte des spaltbaren Systems abhängig von der Papiertype sind,
variiert die Größe dieser nichtgespaltenen Bestandteile und damit auch
die Kraft, die zum Spalten benötigt wird.
Eine Verbesserung lehrt die DE
10 2005 051 181 A1. Hier ist der Spaltstreifen nicht zackig ausgeführt,
sondern in den Spitzen abgerundet. Dies führt zu einer Vergrößerung
der Klebefläche, die immer eine ausreichende Klebkraft generiert und dadurch
ein sicheres Spalten gewährleistet.
Allerdings zeigen die nicht geraden Geometrien des spaltbaren
Systems eine Schwäche. Beim Abrollen des Klebebandes mit dem spaltbaren System
von einer Klebebandrolle kommt es zu Spannungen an den quer zur Abwickelrichtung
stehenden Anlaufkanten des spaltenden Systems und in einigen Fällen zum Anspalten
des Spaltstreifens. Das frühzeitige Anspalten tritt vor allem bei Wellenformen
bzw. Geometrien auf, die sich durch eine hohe Steigung der Geometrie auszeichnen.
Da das spaltende System ein zusammenhängendes Flächengebilde darstellt,
kann das unerwünschte Anspalten über eine längere Strecke des spaltbaren
Systems laufen. Besonders kritisch ist es in den Fällen, in denen es nicht
vom Anwender bemerkt wird, da die Spliceperformance sinkt. Bemerkt der Anwender
das Anspalten, muss das Klebeband neu appliziert werden, was zeitaufwendig ist und
die Produktivität negativ beeinflusst.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Klebeband anzubieten,
welches die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und insbesondere ein zuverlässiges
Abrollen von der Klebebandrolle und Applizieren des Klebebandes ohne frühzeitiges
Anspalten ermöglicht.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein Klebesystem für
den fliegenden Rollenwechsel - "Trennsystem" genannt -, das geeignet ist, eine Klebeverbindung
auf einem Substrat zu bewirken, die derart wieder trennbar ist, dass weder auf der
Unterseite (UK) des Klebebandes (K) noch auf dem Substrat im Bereich
der getrennten Klebeverbindung klebende Rückstände verbleiben,
wobei zumindest die rechte Begrenzungskante (rS) des Trennsystems (S)
auf der Klebebandunterseite (UK) in Form einer sich entlang einer geraden
Basislinie (X) erstreckenden Kurve (F) - "rechte Kurve" genannt - ausgebildet ist,
die durch eine Abfolge von ansteigenden (s) und abfallenden (f) Kurvenabschnitten
charakterisiert ist, so dass zwischen einem jeweiligen ansteigenden Kurvenabschnitt
(s) und einem in einer Vorzugsrichtung (v) darauf folgenden abfallenden Kurvenabschnitt
(f) im für den durch diese beiden Kurvenabschnitte gebildeten Kurvenbereich
ein am weitesten rechts liegender Punkt (Emax) - "Maximum" genannt -
oder eine Mehrzahl direkt benachbarter am weitesten rechts liegender Punkte (Bmax)
- "Maximumsbereich" genannt - gebildet
wird,
und so dass zwischen einem jeweiligen abfallenden Kurvenabschnitt (f) und einem
in der Vorzugsrichtung (v) darauf folgenden ansteigenden Kurvenabschnitt (s) im
für den durch diese beiden Kurvenabschnitte gebildeten Kurvenbereich ein am
weitesten links liegender Punkt (Emin) - "Minimum" genannt - oder eine
Mehrzahl direkt benachbarter am weitesten links liegender Punkte (Bmin)
- "Minimumsbereich" genannt - gebildet wird,
wobei für die Mehrzahl der durch einen jeweiligen ansteigenden Kurvenabschnitt
(s), ein jeweils darauf folgendes Maximum (Emax) bzw. einen jeweils in
der Vorzugsrichtung (v) darauf folgenden Maximumsbereich (Bmax) und einen
jeweils in der Vorzugsrichtung (v) darauf wieder folgenden abfallenden Kurvenabschnitt
(f) gebildeten Kurvenbereiche (R) - "rechts vorspringender Kurvenbereich" genannt
- gilt, dass die Steilheit im ansteigenden Kurvenabschnitt (s) geringer ist als
die Steilheit im in der Vorzugsrichtung (v) darauf folgenden abfallenden Kurvenabschnitt
(f), wobei die Steilheit (im Sinne dieser Schrift) eines Kurvenabschnitts den Betrag
der Steigung einer Geraden - "Steilheitsgerade" genannt - durch die zwei den Kurvenabschnitt
begrenzenden Kurvenpunkte bedeutet.
Die Steilheit eines Kurvenabschnitts entspricht damit mathematisch
dem Mittelwert der ersten Ableitung des Kurvenabschnitts, soweit sich der Kurvenabschnitt
als Riemann-Integral seiner ersten Ableitung darstellen lässt.
Als noch besser geeignet haben sich Klebebänder mit
einer linken und einer rechten Begrenzungskante, umfassend zumindest einen Hauptträger
und eine erste Selbstklebemassenschicht auf der Oberseite des Klebebandes für
den dargestellten Einsatzzweck (fliegender Rollenwechsel), wobei auf der Unterseite
des Klebebandes zumindest ein Klebesystem der vorgenannten Art (ein Trennsystem)
vorgesehen ist.
Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend insbesondere
auch ein Klebeband, das für den fliegenden Rollenwechsel geeignet ist, mit
einer linken und einer rechten Begrenzungskante, umfassend zumindest einen Hauptträger
und eine erste Selbstklebemassenschicht auf der Oberseite des Klebebandes, wobei
auf der Unterseite des Klebebandes zumindest ein System - "Trennsystem genannt"
- vorgesehen ist, das geeignet ist, eine Klebeverbindung auf (Klebefügung zu)
einem Substrat zu bewirken, die derart wieder lösbar (trennbar) ist, dass weder
auf der Unterseite des Klebebandes noch auf dem Substrat im Bereich der gelösten
(getrennten) Klebeverbindung klebende Rückstände verbleiben,
wobei zumindest die rechte Begrenzungskante des Systems auf der Klebebandunterseite
in Form einer sich entlang einer geraden Basislinie erstreckenden Kurve ausgebildet
ist, die durch eine Abfolge von ansteigenden und abfallenden Kurvenabschnitten charakterisiert
ist,
so dass zwischen einem jeweiligen ansteigenden Kurvenabschnitt und einem in einer
Vorzugsrichtung darauf folgenden abfallenden Kurvenabschnitt im für den durch
diese beiden Kurvenabschnitte gebildeten Kurvenbereich ein am weitesten rechts liegender
Punkt (Maximum) oder eine Mehrzahl direkt benachbarter am weitesten rechts liegender
Punkte (Maximumsbereich) gebildet wird,
und so dass zwischen einem jeweiligen abfallenden Kurvenabschnitt und einem in der
Vorzugsrichtung darauf folgenden ansteigenden Kurvenabschnitt im für den durch
diese beiden Kurvenabschnitte gebildeten Kurvenbereich ein am weitesten links liegender
Punkt (Minimum) oder eine Mehrzahl direkt benachbarter am weitesten links liegender
Punkte (Minimumsbereich) gebildet wird,
wobei für die Mehrzahl der durch einen jeweiligen ansteigenden Kurvenabschnitt,
ein jeweils darauf folgendes Maximum bzw. einen jeweils in der Vorzugsrichtung darauf
folgenden Maximumsbereich und einen jeweils in der Vorzugsrichtung darauf wieder
folgenden abfallenden Kurvenabschnitt gebildeten Kurvenbereiche (rechts vorspringender
Kurvenbereich) gilt, dass die Steilheit im ansteigenden Kurvenabschnitt geringer
ist als die Steilheit im in der Vorzugsrichtung darauf folgenden abfallenden Kurvenabschnitt,
wobei die Steilheit (im Sinne dieser Schrift) eines Kurvenabschnitts den Betrag
der Steigung einer Geraden (Steilheitsgeraden) durch die zwei den Kurvenabschnitt
begrenzenden Kurvenpunkte bedeutet.
Die mathematische Beschreibung der Kurve (Maximum, Minimum, Ableitung) erfolgt anhand
eines rechtshändischen, kartesischen (orthogonalen) Koordinatensystems, welches
bezüglich des Klebebandes definiert ist.
"Erstreckung entlang einer geraden Basislinie" bedeutet insbesondere, dass die Kurve
durch die Basislinie derart geteilt wird, dass der Gesamtflächeninhalt der
auf einer Seite ("oberhalb") der Basislinie liegenden Flächen, die durch die
die Basislinie darstellende Gerade und die Kurve selbst eingeschlossenen werden,
und der Gesamtflächeninhalt der auf der anderen Seite ("unterhalb") der Basislinie
liegenden Flächen, die durch die die Basislinie bildende Gerade und die Kurve
eingeschlossenen sind, identisch sind.
Die x-Achse (Abszisse) dieses Koordinatensystems (Achsenkreuzes)
verläuft in Längsrichtung des Klebebandes, die y-Achse (Ordinate) zeigt
von der linken zur rechten Klebebandkante, und die z-Achse (Applikate) zeigt von
der Oberseite zur Unterseite des Klebebandes (z-Richtung).
Diese Lage des Achsenkreuzes bietet sich an, da das Trennsystem bei Aufsicht auf
die Unterseite des Klebebandes sichtbar ist und am besten aus diesem Blickwinkel
beschrieben werden kann. Zur Darstellung ist in den Figuren das Koordinatensystem
jeweils mit punktierten Linien eingezeichnet.
Die rechte Seite ist somit durch die positive y-Richtung
des Koordinatensystems definiert. Die Vorzugsrichtung entspricht insbesondere der
x-Richtung des vorgenannten Koordinatensystems.
Es ist insbesondere für die Lösung der Aufgabe
vorteilhaft, wenn nicht nur der Betrag der mathematisch gemittelte Steigung des
ansteigenden Kurvenabschnitts geringer ist als derjenige des abfallenden Kurvenabschnitts,
sondern wenn für die Mehrzahl aller ansteigenden Kurvenabschnitte, insbesondere
vorteilhaft für alle ansteigenden Kurvenabschnitte, gilt, dass
für eine Vielzahl der Kurvenpunkte des ansteigenden Kurvenabschnitts der Betrag
der Steigung der Kurve (also der Betrag des Wertes der Ableitung der Kurve in diesem
Punkt) kleiner ist als der Betrag der Steigung (Betrag des Ableitungswertes) in
dem Punkt mit demselben y-Wert des in Vorzugsrichtung nachfolgenden abfallenden
Kurvenabschnitt.
Bevorzugt weist eine Vielzahl der ansteigenden Kurvenabschnitte,
besser die Mehrzahl aller ansteigenden Kurvenpunkte, noch besser alle ansteigenden
Kurvenabschnitte einen oder mehrere Teil-Kurvenabschnitte auf, für deren Kurvenpunkte
jeweils gilt, dass dort der Betrag der Steigung der Kurve (also der Betrag des Wertes
der Ableitung der Kurve in diesem Punkt) kleiner ist als der Betrag der Steigung
(Betrag des Ableitungswertes) in dem Punkt mit demselben y-Wert des in Vorzugsrichtung
nachfolgenden abfallenden Kurvenabschnitt.
Bevorzugt macht die Ausdehnung in y-Richtung - auch y-Ausdehnung
genannt - des bzw. der Teil-Kurvenabschnitte insgesamt mindestens 50 %, besser 75
%, noch besser 90 % der y-Ausdehnung des ansteigenden Kurvenabschnitts bzw. des
in Vorzugsrichtung nachfolgenden abfallenden Kurvenabschnitts aus, je nachdem welche
dieser beiden y-Ausdehnungen die kleinere ist.
Noch mehr bevorzugt macht die y-Ausdehnung des bzw. der Teil-Kurvenabschnitte insgesamt
mindestens 50 %, besser 75 %, noch besser 90 % der y-Ausdehnung des ansteigenden
Kurvenabschnitts aus, selbst wenn dieser Kurvenabschnitt die kleinere y-Ausdehnung
aufweist.
Als Maxima werden im Sinne der Erfindung die - bezogen
auf das Trennsystem - am weitesten außen liegenden Kurvenpunkte bezeichnet,
also definitionsgemäß die am weitesten rechts liegenden Punkte der Kurve.
Als Minima werden die am weitesten innen (also am weitesten links) liegenden Kurvenpunkte
bezeichnet.
Im Falle einer unregelmäßigen (insbesondere nicht
periodischen) Kurvenform bezeichnet der Begriff "Maximum" die jeweiligen lokal am
weitesten außen (rechts) liegenden Kurvenpunkte eines jeden Kurvenabschnitts,
also solche Punkte, deren direkte Nachbarpunkte beide weiter innen (links) liegen;
entsprechend bezeichnet der Begriff "Minimum" die jeweiligen lokal am weitesten
innen (links) liegenden Kurvenpunkte eines jeden Kurvenabschnitts, also solche Punkte,
deren direkte Nachbarpunkte weiter außen (rechts) liegen, während auf
dem ansteigenden bzw. abfallenden Kurvenabschnitt "lokale Maxima" und "lokale Minima"
auftreten können.
"Am weitesten rechts" ist dabei also auf den jeweiligen, durch den ansteigenden
Kurvenabschnitt, das Maximum bzw. den Maximumbereich und den abfallenden Kurvenabschnitt
gebildeten Kurvenbereich (jeweiliger rechts vorspringender Kurvenbereich) bezogen;
es soll damit nicht ausgeschlossen werden, dass bezüglich der ganzen Kurve
in einem oder mehreren anderen Kurvenbereichen Maxima und/oder Maximumbereiche auftreten,
die absolut gesehen weiter rechts liegen. Dementsprechend ist "am weitesten links"
auf den jeweiligen, durch einen jeweiligen abfallenden Kurvenabschnitt, das in der
Vorzugsrichtung darauf folgende Minimum bzw. den entsprechenden Minimumbereich und
den in der Vorzugsrichtung darauf wieder folgenden ansteigenden Kurvenabschnitt
gebildeten Kurvenbereich ("links vorspringender Kurvenbereich") bezogen; es soll
damit nicht ausgeschlossen werden, dass bezüglich der ganzen Kurve in einem
oder mehreren anderen Kurvenbereichen Minima und/oder Minimumbereiche auftreten,
die absolut gesehen weiter links liegen.
Für die Mehrzahl der rechts vorspringenden Kurvenbereiche
ist erfindungsgemäß vorgegeben, dass der ansteigende Kurvenabschnitt eine
geringere Steilheit aufweist (flacher verläuft) als der in Vorzugsrichtung
folgende abfallende Kurvenabschnitt. Sowohl für die rechte Begrenzungskante
als somit auch für das Klebeband ist deshalb keine Spiegelachse zu finden,
die parallel zu der y-Achse verläuft.
Bevorzugt gilt für über 50 %, mehr bevorzugt für mindestens 75 %,
noch mehr bevorzugt für mindestens 90 % und am besten für alle rechts
vorspringenden Kurvenbereiche, dass der ansteigende Kurvenabschnitt eine geringere
Steilheit aufweist (flacher verläuft) als der in Vorzugsrichtung folgende abfallende
Kurvenabschnitt.
Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn für über
50 %, bevorzugt für mindestens 75 %, mehr bevorzugt für mindestens 90
%, am besten für alle linken vorspringenden Kurvenbereiche gilt, dass die Steilheit
in dem abfallenden Kurvenabschnitt höher ist als die Steilheit im in der Vorzugsrichtung
darauf folgenden ansteigenden Kurvenabschnitt.
Die ansteigenden und/oder die abfallenden Kurvenabschnitte
können so ausgestaltet sein, dass sie zumindest über einen Teilbereich
linear oder im wesentlichen linear verlaufen; sie können aber auch - unabhängig
voneinander - so ausgestaltet sein, dass sie einen oder mehrere Wendepunkte aufweisen.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Maxima und/oder die Minima nicht sehr spitz,
sonder eher abgeflacht ausgebildet sind, und insbesondere im abfallenden Kurvenabschnitt.
Im Extremfall ist die Kurve so geformt, dass der abfallende
Abschnitt senkrecht (parallel zur y-Achse) verläuft oder in einem oder mehreren
Teilabschnitten senkrecht verläuft.
In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
steigen die ansteigenden Kurvenabschnitte monoton an und/oder fallen die abfallenden
Kurvenabschnitte monoton ab, eine Weiterentwicklung dieser Variante zeichnet sich
dadurch aus, dass die Kurvenabschnitte streng monoton ansteigen bzw. abfallen.
Eine zweite Variante der Erfindung ist derart gestaltet,
dass die Abschnitte keine Monotonie im Verlauf aufweisen, so dass im Anstieg und/oder
im Abfall lokale Maxima und Minima (und/oder lokale Maximumsbereiche und/oder Minimumsbereiche)
auftreten. Der Erfindung ist aber dann genüge getan, wenn über definierte
Kurvenabschnitte insgesamt ein Ansteigen bzw. Abfallen der erfindungsgemäß
genannten Definition auftritt, wenn also über den jeweils betrachteten Kurvenabschnitt
insgesamt ein Anstieg bzw. ein Abfall festzustellen ist und die Bedingung über
deren Steilheitsverhältnisse erfüllt ist.
Auch Wende- und/oder Sattelpunkte sind im Verlauf der ansteigenden
bzw. abfallenden Kurvenabschnitte möglich.
Selbstverständlich werden von der Erfindung auch solche
Ausführungsformen erfasst, in denen gleichzeitig sowohl monoton als auch nicht
monoton ansteigende und/oder sowohl monoton als auch nicht monoton abfallende Kurvenabschnitte
auftreten, sofern die Bedingungen bezüglich der Steilheitsverhältnisse
der Kurvenabschnitte erfüllt sind.
Die Maxima und/oder Minima können - in bevorzugter
Weise - derart ausgebildet sein, dass die Kurve zumindest im Extremwertbereich differenzierbar
ist, so dass das Maximum bzw. Minimum durch einen "runden" Kurvenverlauf gekennzeichnet
ist (und die Kurve somit zumindest im Extremwertbereich einer Welle entspricht,
wobei der Kurvenverlauf durch das Maximum einem Wellenberg bzw., einem Wellental
entspricht); sie können aber auch derart ausgebildet sein, dass die Kurve dort
nicht differenzierbar ist, so dass im Maximum und/oder im Minimum eine Spitze vorliegt
(und die Kurve somit zumindest im Extremwertbereich eher einer Zackenkurve entspricht).
Auch der Übergang des ansteigenden Abschnitts in einen
Maximumsbereich, der Übergang eines Maximumsbereich in einen abfallenden Abschnitt,
der Übergang eines abfallenden Abschnitts in einen Minimumsbereich und/oder
der Übergang eines Minimumsbereichs in einen ansteigenden Bereich kann jeweils
durch einen differenzierbaren oder durch einen nicht differenzierbaren Kurvenverlauf
gekennzeichnet sein. Für die Maximums- und Minimumsbereiche gilt, dass die
ersten Ableitungen hier monoton, aber nicht streng monoton verlaufen (der Wert der
ersten Ableitung ist Null für alle Punkte des Maximums- bzw. Minimumsbereichs).
Die Ausgestaltung der einzelnen Maxima, Minima, Maximumsbereiche und Minimumsbereiche
kann jeweils unabhängig von den anderen Grenzwerten einer der vorgenannten
Bedingungen gehorchen.
Die rechte Kurve (F) kann insbesondere auch derart ausgebildet
sein, dass sie stets (also über ihren gesamten Verlauf) differenzierbar ist.
Ganz besonders bevorzugt ist ein Klebeband, bei dem die
flachen (geringere Steilheit) und die steilen (größere Steilheit) Abschnitte
derart aufeinander abfolgen, dass auf einen flachen (ansteigenden) Kurvenabschnitt
ein steilerer (abfallender) folgt, darauf wieder ein ansteigender mit geringerer
Steilheit als der vorhergehende abfallende Kurvenabschnitt, darauf wieder ein abfallender,
der wiederum steiler als der vorhergehende ansteigende Kurvenabschnitt verläuft
und so fort.
Im erfindungsgemäßen Sinne ganz herausragend
ist ein solches Klebeband, bei dem die flachen und die steilen Kurvenabschnitte
periodisch abwechseln; und hier insbesondere solche Kurven, bei denen alle Maxima
und Minima differenzierbar sind; noch vorteilhafter solche, bei denen insbesondere
der gesamte Kurvenverlauf differenzierbar ist [unregelmäßige oder regelmäßige
Wellenform; insbesondere mit identischen Wellenbergen (rechts vorspringenden Kurvenbereichen)
und identischen Wellentälern (links vorspringenden Kurvenbereichen) - regelmäßige
Wellenform, wie sie als Beispiel in der Figur 2
skizziert ist].
Eine erfindungsgemäß vorteilhafte Ausführungsform
ist derart ausgebildet, dass zumindest die rechte Begrenzungskante des Trennsystems
auf der Klebebandunterseite im wesentlichen in Form einer Wellenlinie ausgebildet
ist, wobei sich die Steilheiten des Anstiegs eines jeden Wellenberges (rechts vorspringender
Kurvenbereich) und des Abfalls eines jeden Wellenberges unterscheiden, wobei der
ansteigende Kurvenabschnitt jeweils flacher verläuft als der jeweils nachfolgende
abfallende Kurvenabschnitt.
Zur Beschreibung der Erfindung ist es nützlich, die
Dimensionen und Richtungen des erfindungsgemäßen Klebebandes zu definieren.
Hierzu dienen die folgenden Abbildungen, die die Erfindung lediglich schematisch
darstellen sollen, aber bezüglich der einzelnen Ausführungsformen keine
Einschränkungen bedeuten, wobei insbesondere die dort dargestellte Wellenform
des Trennsystems (S) auf der Klebebandunterseite nur beispielhaft dargestellt ist:
- Figur 1a Aufsicht auf das Klebeband
von oben,
- Figur 1b Aufsicht auf das Klebeband
von unten,
- Figur 1c Querschnitt des Klebebandes
in Längsrichtung (x-Richtung) und
- Figur 1d Querschnitt des Klebebandes
in Querrichtung (y-Richtung).
Das Klebeband (K) umfasst zunächst einen Hauptträger (H), der auf seiner
Oberseite (OH) mit einer Selbstklebemasse (M) versehen ist (in den
Figuren 1a und 1b nicht separat dargestellt).
Die Oberseite (OK) des Klebebandes (K) und die Oberseite (OH)
des Hautträgers (H) liegen dabei auf derselben Seite (oben); entsprechendes
gilt für die Unterseiten (UK , UH) des Klebebandes (K)
und des Hauptträgers (H) (jeweils unten) - vgl. hierzu Figur
1c.
Figur 1a zeigt eine Aufsicht auf
ein solches Klebeband von oben, so dass die mit der Selbstklebemasse versehene Oberseite
(OK) des Klebebandes (K) in der Abbildung der Figur
1a oben liegt. Auf der Unterseite (UK) des Klebebandes ist das
Trennsystem (S) vorgesehen. In Figur
1 a ist dieses Trennsystem (S) linear gestrichelt und nur dem Verlauf nach
schematisch dargestellt, da es unterhalb des Klebebandes und somit im nicht sichtbaren
Bereich liegt.
Das Klebeband kann zur Rolle (W) gewickelt werden, wobei
die Oberseite (OK') des Klebebandes (K) die Außenseite einer jeweiligen
Wicklung und die Unterseite (UK) des Klebebandes (K) die Innenseite einer
jeweiligen Wicklung darstellt (vgl. parallel auch Figur
1c). In der Figur 1c ist gezeigt,
dass an der Oberseite (OK) des Klebebandes (K) optional eine Abdeckung
(A), insbesondere aus einem Trennmaterial, vorgesehen sein kann; die insbesondere
dazu geeignet ist, das Klebeband handhaben zu können, insbesondere bei der
Aufwicklung des Klebebandes eine Trennwirkung zwischen den einzelnen Klebebandlagen
zu bewirken (in der Figur 1d ist diese
Abdeckung (A) ebenfalls dargestellt). Die Abdeckung (A) besteht insbesondere aus
einem silikonisierten Material, vorzugsweise aus silikonisiertem Papier.
Bezüglich des Klebebandes (K) ist weiterhin das einführend beschriebene
kartesische (orthogonale) Koordinatenkreuz dargestellt, dessen x-Achse (Abszisse)
in Längsrichtung des Klebebandes verläuft, wobei die Achse zur Rollenwicklung
(W) zeigt (x-Richtung), dessen y-Achse (Ordinate) von der linken (lK)
Klebebandkante zur rechten (rK) Klebebandkante zeigt (y-Richtung), und
dessen z-Achse (Applikate) von der Oberseite (OK) zur Unterseite (UK)
des Klebebandes (K) zeigt (z-Richtung).
Das Klebeband K besitzt eine linke Kante (lK) und eine rechte Kante (rK),
die Bezeichnungen für die Kanten ergeben sich, wenn man auf die Oberseite (OK)
des Klebebandes (K) schaut, und zwar in Richtung der Rollenwicklung (W).
Da die Dimensionen des Klebebandes grundsätzlich (aber nicht zwingend) durch
die Dimensionen des Hauptträgers bestimmt werden, entsprechen sich die linken
und rechten Kanten (lK, rK) des Klebebandes (K) und des Hauptträgers
(H) in der Regel.
Dreht man das Klebeband nun um 180 ° [Drehung (D)], so ergibt sich die Sicht
in Figur 1b: Figur 1b zeigt die
Sicht auf die Unterseite (UK) des Klebebandes (K), so dass das Trennsystem
(S) nun sichtbar (oberhalb der Hauptträgerebene) liegt. Ebenfalls oberhalb
der Hauptträgerebene liegt in dieser Ansicht die Rollenwicklung (W).
Das Koordinatensystem entspricht dann der mathematisch vertrauten Darstellung.
Aus den Definitionen der Richtungen ergibt sich weiterhin, dass die Abrollrichtung
des Klebebandes der x-Richtung entspricht, wenn man die Rollenwicklung abwickelt.
Figur 1d zeigt beispielhaft anhand
einer willkürlich gewählten, nicht erfindungsbeschränkend zu verstehenden
Ausführungsform einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Klebebandes,
die Blickrichtung entspricht der positiven x-Richtung. Die Bezugszeichen entsprechen
den bisherigen Definitionen. In der Figur 1d
ist ebenfalls die optional vorhandene Abdeckung (A) dargestellt. Die Abdeckung kann
mit einem Schnitt oder einer Sollbruchstelle (P), insbesondere in Form einer Perforation,
eines Anschnitts, einer Schlitzung oder ähnlichem, der bzw. die in Längsrichtung
des Klebebandes, also in x-Richtung und somit parallel zu den Klebeband-Längskanten
(rK, lK) verläuft, in zwei Abschnitte (A1)
und (A2) geteilt sein oder für eine mögliche Teilung vorbereitet
sein.
Wird das Klebeband (K) in der Anwendung manuell verarbeitet, ist es vorteilhaft,
wenn das Abdeckmaterial den Schnitt oder die Perforation (P) aufweist, so dass die
entstehenden Teilstücke unabhängig voneinander abgezogen werden können.
Das Abdeckmaterial kann aber auch ungeschlitzt vorliegen, insbesondere wenn das
Klebeband später in einem automatischen oder automatisierten Prozess verklebt
wird. Für die manuelle Verklebung ist das Abdeckmaterial vorzugsweise Papier,
da es dann handeinreißbar ist. Insbesondere bei einer automatischen Applikation
kann das Abdeckmaterial auch aus Folie bestehen, da in diesem Fall das Klebeband
mit Abdeckung maschinell geschnitten wird. Aber auch in diesem Fall wird bevorzugt
eine Abdeckung aus entsprechend behandeltem, insbesondere silikonisierten, Papier
eingesetzt, da Folien - insbesondere aufgrund ihres hohen Dehnungsvermögens
- zu Problemen beim Abschneiden des Klebebandes führen können.
Das Trennsystem (S) kann bündig an der rechten Längskante
(rK) des Klebebandes (K) angeordnet sein. Für den Einsatz der Erfindung
im fliegenden Rollenwechsel hat es sich aber als sehr vorteilhaft herausgestellt,
wenn das Trennsystem (S) in einem Abstand (V) von dieser Längskante (rK)
angeordnet ist.
Es ist möglich und vom Erfindungsgegenstand mit umfasst, dass das erfindungsgemäße
Klebeband - insbesondere zur Erfüllung bestimmter Funktionen wie beispielsweise
einer Detektionsfunktion für eine maschinelle Prozessführung - weitere
Schichten umfasst, die hier nicht dargestellt sind.
Der Aufbau des Trennsystems (S) spielt für die schematische Darstellung des
Querschnittes des Klebebandes (K) an dieser Stelle keine Rolle und soll daher hier
ohne Belang bleiben, so kann das Trennsystem des erfindungsgemäßen Klebebandes
einen anderen Aufbau besitzen als hier dargestellt. Die Figur
1d dient später der Beschreibung einer konkreten Ausführungsform,
auf die sich an dieser Stelle bei der Erläuterung des allgemeinen Aufbaus der
Erfindung explizit nicht eingeschränkt werden soll, die Bezugszeichen (OT,
UT, MO, T und MU) werden zu diesem späteren
Zeitpunkt erläutert.
In Figur 2
sind anhand einer beispielhaften Kurvenform (regelmäßige Wellenlinie)
die einzelnen Kurvenbereiche veranschaulichend dargestellt: Es bedeuten R den rechten
vorspringenden Kurvenbereich; umfassend die Abfolge eines ansteigenden Kurvenabschnitts
(s), eines Maximums (Emax) sowie eines abfallenden Kurvenabschnitts (f).
Das Bezugszeichen L bezeichnet einen linken vorspringenden Kurvenbereich, umfassend
die Abfolge eines abfallenden Kurvenabschnitts (f), eines Minimums (Emin)
sowie eines ansteigenden Kurvenabschnitts (s).
Die in Klammern angegebenen Zahlenindizes in den Figuren dienen lediglich der Unterscheidung
der einzelnen Extremwerte; so bedeutet Emin,(1) einen ersten Extremwert
in Form eines Minimums, Emax,(2) einen zweiten Extremwert in Form eines
Maximums usw.
Im Folgenden wird in der Beschreibung auf die vorstehend definierten Richtungen
und Bezeichnungen Bezug genommen; die Verwendung der Bezugszeichen im folgenden
dient aber nur dem leichteren Verständnis und soll die allgemeine Beschreibung
der Erfindung nicht auf konkrete Ausführungsformen einschränken, sofern
dies nicht explizit angegeben ist.
Das erfindungsgemäße Klebeband (K) ist in einer
ersten sehr vorteilhaften Ausführungsform, ein solches, das für den fliegenden
Rollenwechsel geeignet ist, mit einer linken (lK) und einer rechten (rK)
Begrenzungskante, umfassend zumindest einen Hauptträger (H) und eine erste
Selbstklebemassenschicht (M) auf der Oberseite (OK) des Klebebandes (K),
wobei auf der Unterseite (UK) des Klebebandes (K) zumindest ein Trennsystem
(S) vorgesehen ist, das geeignet ist, eine Klebeverbindung auf (Klebefügung
zu) einem Substrat zu bewirken, die derart wieder trennbar ist, dass weder auf der
Unterseite (UK) des Klebebandes noch auf dem Substrat im Bereich der
getrennten Klebeverbindung klebende Rückstände verbleiben. Dabei ist zumindest
die rechte Begrenzungskante (rS) des Trennsystems (S) in Form einer sich
entlang einer Basislinie (B) erstreckenden Kurve (F) mit einer Vielzahl an Maxima
(Emax) und Minima (Emin) ausgebildet, wobei die gedachte Verbindungslinie
(die Steilheitsgerade) (Gs) zwischen einem ersten Minimum (Emin,(1))
und dem entlang einer Vorzugsrichtung (v) der Basislinie (X) nächstfolgenden
Maximum (Emax,(2)) der Kurve (F) eine geringere Steilheit aufweist als
die gedachte Verbindungslinie (Steilheitsgerade) (Gf) zwischen diesem
Maximum (Emax,(2)) und dem darauf wieder nächstfolgenden Minimum
(Emin,(3)). Figur 2 zeigt unter
Verwendung der vorstehend genannten Bezugszeichen beispielhaft, ohne die Erfindung
hierdurch unnötig beschränken zu wollen, eine regelmäßige Kurvenform
der rechten Begrenzungskante (rS).
Von der Erfindung umfasst werden auch solche Kurvenformen
(F) als Abbildung der rechten Begrenzungskante (rS), die - absolut und/oder
lokal - für ein oder mehrere Maxima und/oder für ein oder mehrere Minima
eine Mehrzahl an Kurvenpunkten haben, die alle gleichzeitig am weitesten außen
bzw. am weitesten innen liegen.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn nicht ein punktförmiges Maximum
ausgebildet ist, sondern einen durch mehrere Punkte (Pmax) gebildeter
Maximumsbereich (Bmax), der insbesondere eine zur Basislinie (X) parallele
Strecke bildet, die durch den Maximumbereichs-Anfangspunkt (Pmax,A) und
den Maximumbereichs-Endpunkt (Pmax,E) begrenzt ist. Diese Begrenzungspunkte
sind dadurch charakterisiert, dass jeweils einer ihrer direkten Nachbar-Kurvenpunkte
auf gleicher Höhe liegt, während jeweils der andere direkte Nachbar-Kurvenpunkt
weiter innen (links) liegt.
Entsprechend können nicht punktförmige Minima vorliegen, sondern jeweils
durch mehrere Punkte (Pmin) gebildete Minimumsbereiche (Bmin),
die insbesondere zur Basislinie (X) parallele Strecken bilden, wobei die Strecken
jeweils durch die Minimumbereichs-Anfangspunkt (Pmin,A) und den Minimumbereichs-Endpunkt
(Pmin,E) begrenzt ist. Diese Begrenzungspunkte sind entsprechend dadurch
charakterisiert, dass jeweils einer ihrer direkten Nachbar-Kurvenpunkte auf gleicher
Höhe liegt, während jeweils der andere direkte Nachbar-Kurvenpunkt weiter
außen (rechts) liegt.
Die ansteigenden Kurvenabschnitte (s) seien hier im Sinne der vorliegenden Anmeldung
derart definiert, dass sie durch den am weitesten in Vorzugsrichtung liegenden,
zu einem ersten Minimumsbereich (Bmin,(1)) gehörigen End-Begrenzungspunkt
(Pmin,E,(1)) und dem am wenigsten weit in Vorzugsrichtung liegenden,
zu dem in der Vorzugsrichtung folgenden Maximumbereichs (Bmax,(2)) gehörigen
Anfangs-Begrenzungspunkt (Pmax,A,(2)) begrenzt werden; entsprechend werden
die abfallenden Kurvenabschnitte von dem am weitesten in Vorzugsrichtung liegenden,
zu einem Maximumsbereich (Bmax,(2)) gehörigen End-Begrenzungspunkt
(Pmax,E,(2)) und dem am wenigsten weit in Vorzugsrichtung liegenden,
zu dem in der Vorzugsrichtung folgenden Minimumbereich (Bmin,(3)) gehörigen
Anfangs-Begrenzungspunkt (Pmin,A,(3)) begrenzt.
Der rechte vorspringende Kurvenbereich R umfasst hier somit den ansteigenden Kurvenabschnitt
(s), den in Vorzugsrichtung folgenden Maximumsbereich (Bmax) sowie den
in Vorzugsrichtung folgenden abfallenden Kurvenabschnitt (f); entsprechend umfasst
der linke vorspringende Kurvenbereich (L) hier einen abfallenden Bereich (f), den
in Vorzugsrichtung folgenden Minimumbereichs (Bmin) und den in Vorzugsrichtung
darauf wieder folgenden ansteigenden Kurvenabschnitt (s).
Hierfür gilt dann erfindungsgemäß, dass
die gedachte Verbindungslinie (Steilheitsgerade) (Gs) zwischen dem am
weitesten in Vorzugsrichtung (v) liegenden, zu einem ersten Minimumsbereich (Bmin,(1))
gehörigen End-Begrenzungspunkt (Pmin,E,(1)) und dem am wenigsten
weit in Vorzugsrichtung liegenden, zu dem in der Vorzugsrichtung der Basislinie
(X) folgenden Maximumbereichs (Bmax,(2)) gehörigen Anfangs-Begrenzungspunkt
(Pmax,A,(2)) eine geringere Steilheit aufweist als die gedachte Verbindungslinie
(Steilheitsgerade) (Gf) zwischen dem am weitesten in Vorzugsrichtung
liegenden, zu diesem Maximumsbereich (Bmax,(2)) gehörigen End-Begrenzungspunkt
(Pmax,E,(2)) und dem am wenigsten weit in Vorzugsrichtung liegenden,
zu dem in der Vorzugsrichtung wiederum folgenden Minimumbereich (Bmin,(3))
gehörigen Anfangs-Begrenzungspunkt (Pmin,A,(3)).
Die gedachten Verbindungslinien entsprechen mathematisch jeweils einer Geraden,
die konstant die über sämtliche (tatsächlichen) Kurvenpunkte im jeweiligen
Kurvenabschnitt gemittelte Steigung (arithmetisches Mittel der ersten Ableitungen
der Kurve in jedem Punkt im jeweiligen Kurvenabschnitt) aufweist; wobei die Steilheit
wieder dem Betrag der Steigung entspricht.
Eine derartige Ausführungsform ist beispielhaft in Figur
3 dargestellt, ohne durch die Wahl der Darstellung diese Ausführungsvariante
unnötig beschränken zu wollen.
Ein Maximum- und/oder Minimumbereich kann auch dadurch
gegeben sein, dass im wesentlichen zur x-Achse parallele Bereiche ausgebildet sind,
sich in diesen Bereichen aber wiederum lokale Minima oder Maxima oder kleine Minimum-
oder Maximumbereiche vorhanden sind; die insbesondere zum Trennsysteminneren ausgerichtet
sind. Beispiele für solche Bereiche sind in Figur
3a anhand von 4 Extremwerten 1 bis 4 angedeutet.
Unter den Gegenstand der Erfindung fallen auch solche Klebebänder,
deren Trennsystem (S) eine rechte Begrenzungskante (rS) aufweist, die
durch eine - insbesondere periodische - Kurvenform (F) abgebildet wird, bei der
eine Abfolge einer Mehrzahl an Maxima (Emax) und Minima (Emin)
auftritt, wobei die gedachte Verbindungslinie (Steilheitsgerade) (Gs)
zwischen einem jeweiligen Minimum (Emin,(1)) der Abfolge, insbesondere
der Periode, und dem entlang einer Vorzugsrichtung (v) der Basislinie (X) folgenden
Maximum (Emax,(2)) der Abfolge, insbesondere der Periode, eine geringere
Steilheit aufweist als die gedachte Verbindungslinie (Steilheitsgerade) (Gf)
zwischen diesem Maximum (Emax,(2)) und einem darauf wieder folgenden
Minimum (Emin,(3)), selbst wenn zwischen diesen Minima und Maxima weitere
(lokale) Minima (E'min) und Maxima (E'max) auftreten, so dass
die Minima (Emin) und die Maxima (Emax) nicht direkt aufeinander
folgend sind und selbst wenn bezüglich der Bereiche zwischen den lokalen Maxima
(E'max) und/oder den lokalen Minima (E'min) die Steilheiten
nicht näher festgelegt sind.
Es gilt aber trotzdem, dass der Kurvenanstieg (s) in Richtung auf ein ("absolutes")
Maximums (Emax) aber über einen wesentlichen Kurvenbereich flacher
verläuft als der Kurvenabfall nach diesem Maximum (Emax), und insbesondere,
dass derartige "flache" Kurvenanstiege und "steile" Kurvenabfälle wiederkehrend
einander folgen.
Eine derartige Ausführungsform zeigt Figur
4, ohne wiederum durch die Wahl der Darstellung diese Ausführungsvariante
unnötig beschränken zu wollen. In die Figur
4 sind ebenfalls die Kurvenbereiche (R) und (L) und die Kurvenabschnitte
(s) und (f) eingezeichnet; wie sie sich hierfür ergeben.
Selbstverständlich umfasst die Erfindung auch solche
Ausführungsformen, bei denen die rechte Begrenzungskante (rS) des
Trennsystems durch eine Kurve abgebildet werden kann, in denen die unterschiedlichen
Maxima (Emax) und/oder Maximumsbereiche (Bmax) und/oder Minima
(Emin) und/oder Minimumsbereiche (Bmin) gemischt auftreten,
so dass zwei oder mehrere verschiedene Ausbildungen dieser Punkte bzw. Punktbereiche
auftreten. Die Kurvenbereiche (R) und (L) und die Kurvenabschnitte (s) und (f) werden
dann in den Maxima (Emax) bzw. Minima (Emin) bzw. den entsprechenden
Maximums-(Bmax) und Minimumsbereichen (Bmin) derart begrenzt,
wie dies bei den jeweiligen Ausführungsformen (siehe vorstehende Ausführungen
zu den Figuren 2 bis 4) beschrieben
wurde. Die gedachten Verbindungslinien (Gs, Gf) werden entsprechend
durch die bei den jeweiligen Ausführungsformen definierten Aufhängepunkte
in den Maxima, Maximumsbereichen, Minima bzw. Minimumsbereichen definiert.
Für das erfindungsgemäße Klebeband gilt weiterhin
folgendes:
Es ist vorteilhaft, wenn die Basislinie (X) parallel zur
Längsrichtung (x-Richtung) des Klebebandes (K) verläuft. Sehr bevorzugt
ist das Trennsystem (S) also derart auf dem Klebeband angeordnet, dass die Basislinie
(X) sich parallel zur x-Achse des Koordinatensystems erstreckt und die Vorzugsrichtung
(v) der x-Richtung entspricht, also in Richtung der Rollenwicklung (W) zeigt.
Eine sehr vorteilhafte Ausführungsform des Klebebandes
(K) ist derart gestaltet, dass die der rechten Begrenzungskante (rS)
gegenüberliegende linke Begrenzungskante (lS) des Trennsystems (S)
in Form einer Kurve (F*) ausgebildet ist, die sich durch Parallelverschiebung der
die rechte Begrenzungskante (rS) des Trennsystems (S) bildenden Kurve
(F) entlang einer auf die Basislinie (X) senkrecht stehenden Linie ergibt. Beispielhaft
ist diese Ausführungsform in Figur 5
dargestellt, wobei die Parallelverschiebung hier um einen Betrag der Größe
&Dgr;= erfolgt ist.
Bezüglich der Ausführungsform, in der die Basislinie (X) parallel zur
Längsrichtung (x-Richtung) des Klebebandes erfolgt, bedeutet dies eine Verschiebung
in Richtung der y-Achse, und zwar bevorzugt in negative Richtung (nach links).
Eine Weiterentwicklung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass die Form der linke Begrenzungskante (lS) des Trennsystems (S)
in Form einer Kurve (F#) ausgebildet ist, die dadurch zustande kommt,
dass zusätzlich zu der Parallelverschiebung der die rechte Begrenzungskante
(rS) bildende Kurve F eine Verschiebung dieser Kurve in Richtung der
Basislinie (X) erfolgt. Ein Beispiel dieser Ausführungsform ist in
Figur 6 dargestellt; die die linke
Begrenzungskante (lS) abbildende Kurve F# ergibt sich hier
durch Parallelverschiebung der Kurve F sowohl entlang einer Senkrechten zur Basislinie
(X) um den Betrag &Dgr;= als auch um Längsverschiebung der Kurve
F entlang einer Parallelen zur Basislinie (X) um den Betrag &Dgr;L.
Bezüglich der Ausführungsform, in der die Basislinie (X) parallel zur
Längsrichtung (x-Richtung) des Klebebandes erfolgt, bedeutet diese Variante
der Erfindung eine Verschiebung sowohl auf der y-Achse (insbesondere in negative
Richtung) als auch eine Verschiebung in Richtung der x-Achse.
Figur 7
zeigt beispielhaft ein Trennsystem (S) mit einer rechten (rS) und einer
linken ((lS) Begrenzungskante, bei dem das Steilheitsverhältnis
zwischen ansteigendem und abfallendem Kurvenabschnitt stärker ausgeprägt
ist als in Figur 6.
Der Hauptträger kann in bevorzugter Weise ein Papierträger
sein. Wichtig an diesem Papier sind die physikalischen Eigenschaften, vornehmlich
die Reißkraft. Diese soll höher als die Bahnspannungen in der Druckmaschine
oder anderen Bearbeitungsmaschinen liegen. Insbesondere bei Maschinen mit geringeren
Bahnspannungen kann das Papier auch dünner gewählt werden. Dieses hat
Vorteile für den Verarbeitungsprozess, da dünnere Materialien den Maschinendurchlauf
weniger stören.
Beschaffenheit des Trennsystems auf der Unterseite des Klebebandes
Das Trennsystem (S) auf der Unterseite des Klebebandes
ist erfindungsgemäß dafür geeignet, eine Klebeverbindung zwischen
dem Hauptträger und einem Substrat zu bewirken. Das Trennsystem ist derart
gestaltet, dass es erlaubt, die durch das System bewirkte Klebeverbindung wieder
zu trennen, ohne dass auf der Unterseite des Klebebandes noch auf dem Substrat im
Bereich der getrennten Klebeverbindung klebende Rückstände verbleiben.
Die Trennung erfolgt dabei flächig, also in z-Richtung (leichte Abweichungen
von der z-Richtung aufgrund von prozessbedingten Ungenauigkeiten oder Dickenschwankungen
und dergleichen seien mit umfasst und sollen der Bezeichnung "Trennung in z-Richtung"
nicht entgegenstehen). Im Flächenbereich der gelösten Klebeverbindung
sollen also weder auf Seiten des Klebebandes noch auf Seiten des Substrats klebende
oder klebrige Flächen verbleiben.
Die Trennung der Klebefügung, ohne dass auf der Unterseite
des Klebebandes noch auf dem Substrat im Bereich der getrennten Klebeverbindung
klebende Rückstände verbleiben, umfasst dabei insbesondere einen (flächigen)
Spaltvorgang innerhalb des Trennsystems (insbesondere das flächige Spalten
einer einlagigen oder einstückigen Schicht des Trennsystems), ein Delaminieren
zweier aufeinander laminierter Schichten des Systems oder das Wiederablösen
einer der Schichten des Trennsystems von dem Substrat, auf welchem das Trennsystem
verklebt war, und/oder das Wiederablösen einer der Schichten des Trennsystems
von einer anderen Schicht des erfindungsgemäßen Klebebandes.
In einer Ausgestaltung des Trennsystems, die veranschaulichend
in Figur 1d dargestellt ist, wird
dieses dadurch bewirkt, dass das Trennsystem (S) selbst in Form eines doppelseitigen
Klebebandes ausgestaltet ist, welches seinerseits einen Träger (T) - auch als
"Systemträger" oder "spaltfähiger Träger" bezeichnet - aufweist,
der auf seiner Oberseite (OT) und auf seiner Unterseite (UT)
jeweils mit einer Schicht einer Klebemasse (MO, MU) versehen
ist.
Der Systemträger ist in einer ersten Ausgestaltungsform ein einstückiger
(einlagiger) Träger, der sich bei Einwirkung entsprechender Kräfte flächig
spalten lässt. Die Klebeverbindung mittels dieses Trennsystems lässt sich
dann wieder trennen, indem der Systemträger flächig in z-Richtung spaltet;
insbesondere im wesentlichen bezüglich der Systemträgerfläche mittig
spaltet, die jeweiligen Klebemassenschichten sind durch die nach der Spaltung verbleibenden
flächigen Reste des Systemträgers nichtklebend abgedeckt.
Der Systemträger kann auch mehrlagig aufgebaut sein, wobei eine der Trägerschichten
spaltfähig ist.
Als "spaltfähig" werden im Rahmen dieser Schrift entsprechend solche Träger
bezeichnet, die parallel zu ihrer Flächenausdehnung spaltbar sind, und insbesondere
solche Träger, die bezogen auf die Anforderungen in einem Splice-Verfahren
auch tatsächlich spalten. "Im wesentlichen mittige Spaltung" bedeutet im Sinne
dieser Erfindung, dass bei der Spaltung etwa gleich dicke, flächige Trägerreste
als Spaltprodukte entstehen; im Gegensatz zu einer im wesentlichen nicht mittigen
Spaltung, bei denen deutlich unterschiedlich dicke (flächige) Trägerreste
als Spaltprodukte entstehen. Insbesondere soll eine im wesentlichen mittige Spaltung
des einstückigen Trägers dadurch gekennzeichnet sein, dass die Spaltprodukte
die entsprechenden Klebemassen zuverlässig nichtklebend abdecken. Bei einer
unsymmetrischen Spaltung wäre dies auf Seiten des zu dünnen flächigen
Trägerrestes gegebenenfalls nicht gewährleistet).
Als spaltfähiger Träger kommen alle spaltfähigen flächigen Trägermaterialien
in Frage, insbesondere leicht spaltende Papiere, Kraftpapiere, Papierverbundsysteme
(beispielsweise Duplexpapiere und geleimte Papiersysteme), Folienverbundsysteme
(beispielsweise geleimte Foliensysteme), polymere Verbundsysteme (beispielsweise
coextrudierte polymere Verbundsysteme) und polymere Vliesstoffe.
Vorteilhaft wird ein spaltfähiger Träger eingesetzt,
welcher eine deutlich geringere Spaltfestigkeit als ein Träger aufweist, welcher
Zugkräfte aufnehmen muss. Insbesondere bevorzugt wird ein spaltfähiger
Träger verwendet, der einen deutlich geringen Weiterreißwiderstand aufweist
als ein Träger oder eine Trägerschicht, die die eigentlichen Zugkräfte
in der Hauptebene des Klebebands (also als der Hauptträger H) aufnimmt, um
die beiden Materialbahnen miteinander zu verbinden. Somit wird der Systemträger
aufgespalten, bevor der Hauptträger zerstört wird. Das oder die spaltfähigen
Systeme basieren bevorzugt auf Papier. Hierfür kommen beispielsweise insbesondere
folgende Papiere oder Papierverbundsysteme in Frage:
- Geleimte hochverdichtete Papiere
- Leicht spaltbare Papiersysteme, z. B. nicht nassfeste Papiere
- Kraftpapiere (beispielsweise beidseitig glatte Kraftpapiere - insbesondere geeignet
gezeigt hat sich ein Kraftpapier von 55 µm Dicke und einem Flächengewicht
von 65 g/m2)
- Duplexpapiere (definiert zusammenlaminierte Papiere, der Spaltvorgang verläuft
extrem homogen; es entstehen keine Spannungsspitzen, z. B. durch inhomogene Verdichtung.
Diese Papiere werden zur Herstellung von Tapeten und Filtern eingesetzt.)
- Spaltfähige Systeme, bei welchen die Spaltkräfte über die Größe
der Verklebungspunkte bestimmt werden; solche spaltfähigen Systeme werden beispielsweise
in der DE 198 41 609 A1
beschrieben.
Die obere Klebemasse und die untere Klebemasse des Trennsystems
sollten eine hohe Klebkraft aufweisen. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die
Klebkräfte dieser Selbstklebemassen auf den jeweiligen Oberflächen (Träger
und Substrat) größer ausfallen als die für ein Spalten des spaltfähigen
Trägers erforderliche Kraft. Vorteilhafte spaltfähige Träger weisen
bevorzugt Spaltfestigkeiten von 15 bis 70 cN/cm, insbesondere von 22 bis 60 cN/cm,
ganz besonders von 25 bis 50 cN/cm auf. Zur Spaltfestigkeit und ihrer Messung wird
auf die DE 199 02 179 A1
verwiesen.
Eine Variante dieser Ausführungsform des Klebebandes
ist dadurch gegeben, dass der Träger (T) des Trennsystems nicht einlagig und
flächig spaltbar, sondern in Form zweier flächig (in z-Richtung) voneinander
lösbarer (delaminierbarer) Schichten ausgestaltet ist. Dies können insbesondere
Papier-Papier- oder Folien-Folien-Laminate oder auch ein Laminat von Papier mit
Folie sein. Hierfür kommen beispielsweise insbesondere folgende Laminat- oder
Verbundsysteme auf Papier- und/oder Folienbasis in Frage:
- Duplexpapiere (definiert zusammenlaminierte Papiere, der Spaltvorgang verläuft
extrem homogen; es entstehen keine Spannungsspitzen, z. B. durch inhomogene Verdichtung.
Diese Papiere werden zur Herstellung von Tapeten und Filtern eingesetzt.)
- Spaltfähige Systeme, bei welchen die Spaltkräfte über die Größe
der Verklebungspunkte bestimmt werden; solche Systeme werden beispielsweise in der
DE 198 41 609 A1
beschrieben.
Insbesondere für repulpierbare Klebebänder ist ein Laminat zweier Papiere
vorteilhaft. Beispiele für derartige Papierlaminate sind
- definiert zusammengeleimte hochverdichtete Papiere (insbesondere Papiere mit
einer hohen Spaltfestigkeit). Die Leimung kann beispielsweise mit Stärke, stärkehaltigen
Derivaten, Tapetenkleister auf Basis von Methylcellulose (tesa® Kleister, tesa
AG, Hamburg; Methylan®, Henkel KgaA, Düsseldorf) oder auch auf Basis von
Polyvinylalkoholderivaten erfolgen. Beschrieben werden solche Laminat-Systeme beispielsweise
in der EP 0 757 657 A1.
Das Laminat kann auch ein solches zweier Polymerschichten,
einer Polymerschicht mit Papier oder einer Polymerschicht mit Folie ausgestaltet
sein, wobei das Polymer insbesondere ein solches ist, das sich durch Drucktechnik,
wie etwa Tiefdruck, Siebdruck oder dergleichen, aufbringen lässt. Für
das Polymer kommen hier insbesondere aushärtende Polymermassen in Frage, aber
auch lösemittelhaltige Massen, denen nach der Aufbringung das Lösemittel
entzogen wird, wobei die Schicht entsteht, weiterhin auch Polymermassen, die im
erwärmten Zustand erweichen, also hinreichende Viskosität aufweisen, um
aufgebracht werden zu können, bei Anwendungstemperatur aber als hinreichend
stabile Schicht vorliegen.
Die Klebeverbindung mittels eines solchen Trennsystems
lässt sich dann wieder trennen, indem sich die beiden Schichten des Systemträgers
flächig voneinander lösen (delaminieren); die jeweiligen Klebemassenschichten
sind durch die nach der Trennung verbleibenden flächigen Schichten des Systemträgers
nichtklebend abgedeckt. Umfasst werden von dieser Ausführungsvariante aber
auch alle anderen Klebebänder, bei denen der Träger (T) aus anderen Materialien
zweischichtig trennbar aufgebaut ist, wobei die Trägermaterialien insbesondere
auf die jeweilige Anwendung abgestimmt sind. Der Kerngedanke eines derartigen Trennsystems
besteht darin, dass der Spaltvorgang des spaltbaren Systems zwischen zwei voneinander
trennbaren Schichten stattfindet und nicht innerhalb einer Schicht. Somit werden
beispielsweise aus einem Papierträger keine Fasern herausgerissen und die notwendige
Kraft zum Trennen der Schichten kann exakt definiert werden. Ebenso tritt durch
eine längere Lagerung des Klebebands keine wesentliche Änderung der zum
Trennen der Schichten notwendigen Kräfte auf. Die Art der Verbindung der beiden
Schichten kann in beliebiger Weise oder bevorzugt wie im Folgenden beschrieben ausgeführt
sein. Bevorzugt wird auch hier ein Laminat-Systemträger verwendet, der einen
deutlich geringeren "Weiterreißwiderstand" (bezogen auf den Delaminierungsvorgang)
aufweist als ein Träger oder eine Trägerschicht, die die eigentlichen
Zugkräfte in der Hauptebene des Klebebands (also als der Hauptträger)
aufnimmt, um die beiden Materialbahnen miteinander zu verbinden. Somit kann das
Trennsystem delaminieren, bevor der Hauptträger oder eine der Systemträgerschichten
zerstört wird. Das Trennsystem besteht hierbei also aus zumindest zwei Schichten,
die sich unter einer definierten Krafteinwirkung, die beim fliegenden Rollenwechsel
überschritten wird, delaminieren, also voneinander trennen. Beispiele hierfür
sind koextrudierte Folien.
Die Trennfestigkeit des Laminats bzw. der Zwei-Trägerschichten-Systeme weist
dabei insbesondere die Zahlenwerte auf, wie sie oben für die Spaltfestigkeit
des flächig spaltenden, einstückigen Trägers angegeben sind.
Der Vorteil eines wie vorstehend beschrieben Trennsystems
besteht darin, dass die notwendige Kraft zum Trennen des Trennsystems stets konstant
bleibt, so dass ein fliegender Rollenwechsel unter kontrollierten Bedingungen ausführbar
ist und eine Fehlfunktion des Klebebands vermieden wird.
Die beiden trennbaren Schichten können beispielsweise
aufgrund von Adhäsionskräften aneinander haften. Hierbei können die
beiden Schichten aus an sich beliebigen Materialien bestehen, wobei aufgrund der
jeweiligen Materialeigenschaften unterschiedlich starke Adhäsionskräfte
zwischen den Schichten wirken. Es ist dem Fachmann möglich, geeignete Materialien
auszuwählen, um zwischen den Schichten eine definierte Adhäsionskraft
zu erhalten. Wird das Klebeband in Normalrichtung, d. h. im Wesentlichen senkrecht
zur Hauptebene des Klebebands, mit einer Kraft beaufschlagt trennen sich die beiden
Schichten voneinander, sobald diese Kraft größer ist als die Adhäsionskraft.
Nach dem Spalten bedeckt jeweils eine der Schichten die Selbstklebemassen, so dass
diese in nicht klebender Weise abgedeckt sind. Dadurch ist gewährleistet, dass
die beiden Schichten mit definierter und zeitlich konstanter Kraft voneinander getrennt
werden können. Da die beiden Schichten aufgrund von Adhäsionskräften
aneinander haften kann auf eine zusätzliche Klebeschicht verzichtet und somit
die Gesamtdicke des Klebebands verringert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung des Trennsystems weist
dieses auf seiner Ober- oder auf seiner Unterseite eine Klebemasse (wiederlösbare
Systemklebemasse) auf, die zur Verklebung auf dem Substrat dient. In der einfachsten
Form dieser Ausgestaltung stellt die wiederlösbare Klebemasssenschicht selbst
(allein) das System dar. Ein solches System kann aber auch mehrschichtig aufgebaut
sein, etwa mit einem Träger und einer weiteren Klebemassenschicht auf der anderen
Seite des Trägers (die ebenfalls eine wiederlösbare (Selbst-)Klebemasse
sein kann).
In dieser Ausführungsform ist die wiederlösbare Systemklebemassenschicht
derart, dass sie nach der Verklebung aushärtet oder in anderer Weise ihre Klebeeigenschaften
verliert, so dass zwar die Klebefügung zunächst erhalten bleibt, nach
der Wiederablösung vom Untergrund die Klebemassenschicht aber nicht mehr klebrig
vorliegt (als Klebemassen in diesem Sinne werden also alle Massen, insbesondere
Polymermassen bezeichnet, die zunächst eine Klebewirkung bewirken, nachdem
aber in nichtklebenden und/oder nichtklebriger Form vorliegen können). Die
wiederlösbare Systemklebemasse kann dabei auf der Oberseite des Trennsystems
vorgesehen sein, so dass die Lösung der Klebeverbindung insbesondere auf Seiten
des Klebeband-Körpers (insbesondere also zu dessen Hauptträger) geschieht,
die wiederlösbare Selbstklebemasse kann aber auch auf der Unterseite des Trennsystems
vorgesehen sein, so dass die Lösung der Klebeverbindung auf Seiten des Substrats
geschieht. Im ersten Fall verbleibt das System ohne offenliegende Klebeflächen
auf dem Substrat, im zweiten Fall auf dem Klebeband (besteht das Trennsystem lediglich
aus der wiederlösbaren Systemklebemasse oder weist das Trennsystem sowohl oben
als auch unten eine wiederlösbare Systemklebemasse auf, so hängt der Ort
der Trennung davon ab, ob die Klebkraft zum Hauptträger oder zum Substrat stärker
ist). Nach dem Löseprozess liegen beide Oberflächen im Bereich der gelösten
Verklebungsfläche in nicht klebriger Form vor.
Im Falle eines mehrschichtigen Systems, welches neben der Systemklebemasse eine
weitere - insbesondere nichtwiederlösbare - Klebemassenschicht aufweist, vermag
diese weitere Klebemassenschicht eine dauerhafte Klebeverbindung zum Substrat zu
vermitteln, wenn die Ablösung der Systemklebemasse auf der Klebebandseite geschieht,
beziehungsweise zum Klebeband, wenn die Ablösung der Systemklebemassenschicht
auf der Substratseite geschieht.
Für eine derartige Systemklebemasse sind beispielsweise aushärtende Klebemassen,
aushärtende Lacke, Polymere (insbesondere härtende Polymere) und dergleichen
geeignet, weiterhin insbesondere auch hitzeaktivierbare Klebemassen, die bei Raumtemperatur
(Anwendungstemperatur) nichtklebrig sind und mit denen der Verklebeprozess in der
Wärme realisiert wird.
Die wiederlösbare Klebemasse des Systems kann dabei
vollflächig auf den Systemträger, die Hauptträger (H) bzw. den jeweiligen
Untergrund aufgebracht sein, erfindungsgemäß kann diese Klebemasse aber
auch nur teilflächig aufgebracht sein. Vorteilhaft kann die wiederlösbare
Klebemasse in Drucktechnik aufgebracht ist, insbesondere durch Siebdruck oder durch
Tiefdruck.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Klebebandes besteht darin, dass eine wiederlösbare Klebemasse, wie sie vorstehend
beschrieben ist, in Form des Trennsystems auf die Unterseite des Hauptträgers
aufgebracht ist, insbesondere durch eine der vorgenannten Techniken.
Bei einer hervorragenden Variante des Klebebandes liegen
zwei Schichten der gleichen oder unterschiedlicher wiederlösbarer Klebemassen
vor, die unter den genannten Anforderungsbedingungen delaminierbar sind. Das Trennsystem
kann insbesondere in Form eines Gebildes ausgestaltet sein, dass nur diese Klebemassenschichten
allein umfasst; Trennsysteme mit solchen Massenschichten-Laminaten können aber
auch weitere Schichten umfassen.
Erfindungsgemäß können auch mehrere Trennsysteme
über die Breite des Klebebandes auf dessen Unterseite verteilt liegen.
Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Verklebungsfläche des Klebebandes
erhöht wird, zum anderen wird die Spaltfestigkeit des Verbundes erhöht.
Hier kann auch das Aufbringen von unterschiedlichen Streifengeometrien sinnvoll
sein.
Bei mehreren Trennsystemen auf dem Klebeband können diese aus dem gleichen
Material bestehen und somit gleiche Spaltkräfte aufweisen, es kann aber auch
von Vorteil sein, die Trennsysteme aus unterschiedlichem Material vorzusehen, so
dass diese unterschiedliche Spaltkräfte besitzen.
Die zweiten und gegebenenfalls weiteren Trennsysteme auf der Klebeband-Unterseite
können wie das erste Trennsystem bevorzugt erfindungsgemäß geformt
sein, aber auch andere Geometrien aufweisen, im einfachsten Fall einen geradlinigen
Streifen, wie er aus dem Stand der Technik bekannt ist.
Insbesondere für den Einsatz in der papierverarbeitenden
Industrie ist es von Vorteil, wenn einige, besser die meisten, noch besser alle
im Prozess zum Einsatz kommenden Bestandteile des erfindungsgemäßen Klebebandes
repulpierbar, also insbesondere wasserlöslich oder dispergierbar sind.
Als Klebemassen, insbesondere Selbstklebemassen, im Sinne
der Klebemassenschichten (M, MO, MU) des erfindungsgemäßen
Klebebandes (K) können - bezüglich der einzelnen Schichten unabhängig
voneinander wählbar - hervorragend unter anderem Acrylate (wasserlösliche
und/oder nichtwasserlösliche), Naturkautschukmasssen, Synthesekautschukmassen,
Mischungen der vorgenannten Massen, Massen auf Basis von Copolymneren und/oder Blockcopolymeren,
insbesondere auf Basis von Acrylaten und/oder Naturkautschuken und/oder Synthesekautschuken
und/oder Styrol eingesetzt werden. Insbesondere können vorteilhaft Dispersionen,
heißschmelzende (auch heißschmelzverarbeitbare) Klebemassen und/oder Klebemassen
auf Lösungsmittelbasis eingesetzt werden. Die Auswahl der Klebemassen erfolgt
dabei in Hinblick auf den jeweils bestimmten Einsatzbereich des erfindungsgemäßen
Klebebandes (insbesondere fliegender Rollenwechsel, statischer Rollenwechsel, Rollenendverklebung
usw.).
Insbesondere sowohl die Klebmasse (MO) zum Systemträger
(T) als auch die Klebmasse (MU), die später auf das zu spleißende
Substrat gebracht wird, können Selbstklebmassen sein, können aber auch
aushärtende Klebmassen sein.
Aushärtende Klebmassen zum Träger haben den Vorteil, dass sie in geringeren
Schichtdicken aufgebracht werden können und somit die Dicke des Gesamtsystems
reduzieren. Aushärtende Klebmassen im Sinne der Klebemasse (MU)
auf der Seite, die auf das zu spleißende Substrat gebracht wird, bieten den
Vorteil, dass besonders schwierige Verklebungsuntergründe sicher verklebt werden.
Derartige Klebmassen werden z.B. durch Wasser oder andere Lösungsmittel oder
Wärme aktiviert. Zwar wird beim Einsatz dieser Klebmassen mehr Zeit benötigt,
die Klebmasse muss in der Regel aktiviert werden, das Klebeband appliziert und danach
die Klebmasse aushärten, allerdings lässt sich das in den heutigen Produktionszyklen
üblicherweise gut realisieren, da häufig mit zentraler Splicevorbereitung
gearbeitet wird. Dabei werden die zu spleißenden Rollen in der Regel 6 bis
8 Stunden im Voraus vorbereitet.
Insbesondere vorteilhaft ist es, besonders scherfeste (Selbst-)Klebemassen
einzusetzen; auch die weiteren die Klebeeigenschaften bestimmenden Größen
wie Tack (Anfassklebrigkeit), Kohäsion, Viskosität, Vernetzungsgrad etc.
sollten erfindungsgemäß auf den jeweiligen Verwendungszweck optimiert
werden, was nach den dem Fachmann geläufigen Verfahren geschehen kann. Es sei
darauf verwiesen, dass prinzipiell alle Basistypen von Haftklebemassen, welche die
erfinderischen Kriterien erfüllen, eingesetzt werden können.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Klebebandes ist das Klebeband zusätzlich mit einer detektierbaren Schicht versehen
und/oder ist zumindest eine der bereits beschriebenen Schichten mit einem detektierbaren
Merkmal versehen. Hierdurch kann eine Detektion des Klebebandes durch geeignete
Detektierapparaturen während des (Splice-)Prozesses bewirkt werden. Insbesondere
kann hierdurch eine automatisierte Steuerung des Prozesses erzielt werden. Bei geeigneter
Wahl des detektierbaren Merkmals können durch dieses auch zusätzliche
Informationen (über eine Ja/Nein-Information hinaus) übertragen werden.
Die Detektion der Schicht erfolgt vorzugsweise optisch und/oder elektromagnetisch.
Beispielsweise kann eine der Schichten mit einem optisch erkennbaren Muster versehen
sein, das mit Hilfe geeigneter Sensoren beim Durchlauf durch die Maschine feststellbar
ist. In gleicher Weise kann eine der Schichten ein elektromagnetisch detektierbares
Merkmal enthalten, beispielsweise eine Metallisierung, die mit Hilfe eines elektromagnetischen
Sensors feststellbar ist. Aufgrund der Detektierbarkeit zumindest einer der Schichten
wird beispielsweise beim Beschleunigen einer Papierrolle, die mit einem derartigen
Klebeband versehen ist, das Klebeband detektiert und somit der Splice- oder Verbindungsvorgang
mit dem Bahnende der alten Rolle zum richtigen Zeitpunkt ausgelöst. Des Weiteren
kann bei der Weiterverarbeitung der Papierbahn in einer sogenannten Makulaturweiche
das Klebeband detektiert werden, um diesen Abschnitt mit der Spliceverbindung auszusondern.
Somit übernimmt das Klebeband die Funktion bisher zusätzlich aufgebrachter
Etiketten oder Markierungen, die im Stand der Technik manuell an einer Rolle eines
bahnförmigen Materials angebracht wurden, was häufig zu Fehlfunktionen
führte, da das Etikett an einer falschen Stelle angebracht wurde. Somit ist
gewährleistet, dass aufgrund der Detektierbarkeit des Klebebands die genaue
Position der Verklebung automatisch feststellbar ist und das Abschneiden bzw. Aussondern
dieser Verbindung stets an der richtigen Stelle selbsttätig automatisch erfolgen
kann. Mit diesem detektierbaren Klebeband ist es auch möglich, aufgrund der
Rotationsgeschwindigkeit der Rolle Informationen über den Prozessablauf zu
erhalten, da aus der Bewegung des Klebebands beispielsweise unmittelbar auf die
Transportgeschwindigkeit der Bahn geschlossen werden kann.
In einfacher Weise ist die detektierbare Schicht eine Metallfolie, insbesondere
Aluminium. Die detektierbare Schicht, beispielsweise eine Aluminiumfolie, weist
beispielsweise eine Dicke von 6 bis 12 µm auf. Ebenso ist es möglich,
dass die detektierbare Schicht eine Papierfolie ist, die mit einer Metallisierung
bzw. metallischen Anteilen versehen ist. Ist eine der Schichten eine Metallfolie,
wird die andere Schicht bevorzugt in Form einer Acrylatdispersion, Polymethylmethacrylat
(PMMA), Latex, Polyvinylacrylat (PVA), Polyvibylchlorid (PVC) bzw. als Copolymer
dieser Stoffe ausgeführt. Mit diesen Stoffkombinationen können die vorstehend
genannten Weiterreißwiderstände in gewünschter Weise definiert eingestellt
werden. Dabei treten auch bei längerer Lagerung des Klebebands keine Veränderungen
dieser Festigkeitswerte auf, da die Adhäsionskräfte zwischen diesen Materialien
unverändert bleiben. Es versteht sich, dass sowohl die Metallfolie als auch
die weitere Schicht jeweils an ihren Außenseiten mit einer Selbstklebemasse
versehen sind. Diese Selbstklebemasse ist vorzugsweise eine wasserlösliche
oder wasserunlösliche Acrylat-Selbstklebemasse. In gleicher Weise können
beispielsweise Natur- und Synthesekautschukmassen als auch Dispersionen der vorstehend
beschriebenen Verbindungen verwendet werden.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, dass die detektierbare Schicht ihrerseits auf
einen Träger aufgebracht ist. Dabei ist die detektierbare Schicht auf einer
Seite des Trägers angeordnet und die zugehörige Selbstklebemasse auf der
anderen Seite des Trägers. Der Träger kann aus Papier oder einer Folie
bestehen. Der Träger kann unter anderem ein glattes, weißes, gebleichtes
Kraftpapier sein.
Beschaffenheit und Dimensionen des Klebebandes
Alle (Dimensions-)Angaben im folgenden gelten unabhängig
von der tatsächlichen Kurvenform der Kurve F; auch dann, wenn sich zur Veranschaulichung
der Werte auf eine der Figuren und die darin gezeigte Ausführungsform bezogen
wird. Die angegebenen Werte gelten dann insbesondere vorteilhaft für die dargestellte
Ausführungsform, sollen aber nicht hierauf beschränkt sein.
Sehr vorteilhaft beträgt ist Breite des Trennsystems
auf der Unterseite des Klebebandes (also die Ausdehnung in y-Richtung), gemessen
von den am weitesten nach rechts ragenden vorspringenden Kantenbereichen der rechten
Trennsystem-Begrenzungskante (rK) bis zur linken Trennsystem-Begrenzungskante
(lK), bzw. wenn diese Kante nicht gradlinig verläuft bis zu den
am weitesten nach nach links vorspringenden Kantenbereichen der linken Trennsystem-Begrenzungskante
(lK) geringer als die Breite des Klebebandes (K), also dessen Ausdehnung
in y-Richtung.
In einer bevorzugten Vorgehensweise ist das Klebeband mindestens doppelt so breit
wie das Trennsystem auf seiner Unterseite, bezogen auf die vorstehenden Breite-Begriffe.
Die Breite des Klebebandes (der Abstand in y-Richtung zwischen
der rechten (rK) und der linken (lK) Klebeband-Begrenzungskante)
beträgt vorteilhaft zwischen 30 und 120 mm, mehr bevorzugt zwischen 40 und
80 mm, ganz besonders bevorzugt 50 mm.
Der Abstand (&Dgr;E) in der Richtung senkrecht zur Basislinie
(X) zwischen den am weitesten rechts liegenden Maxima (Emax) und den
am weitesten links liegenden Minima (Emin) der Kurve (F), für die
Ausführungsformen mit solchen Maxima, deren Ausrichtung senkrecht zur Basislinie
jeweils gleich ist, und solchen Minima, deren Ausrichtung senkrecht zur Basislinie
ebenfalls jeweils gleich ist, insbesondere mit periodisch abfolgenden identischen
Wellenbergen und identischen Wellentälern, entsprechend der Abstand (&Dgr;E)
in der Richtung senkrecht zur Basislinie (X) zwischen den Maxima (Emax)
und den Minima (Emin), liegt bevorzugt in einem Bereich von 5 bis 30
mm, bevorzugt von 10 bis 20 mm, sehr bevorzugt bei 15 mm.
Der Abstand in der Richtung senkrecht zur Basislinie (X)
zwischen den am weitesten rechts liegenden Maxima (Emax) [für die
Ausführungsformen mit solchen Maxima, deren Ausrichtung senkrecht zur Basislinie
jeweils gleich ist, entsprechend der Abstand (&Dgr;E) in der Richtung senkrecht
zur Basislinie (X) gemessen von den Maxima (Emax)] der rechten Begrenzungskante
rS des Trennsystems, und der linken Begrenzungskante (lS]
des Trennsystems, also die Breite des Trennsystems, beträgt bevorzugt bis zu
40 mm, besonders zwischen 15 und 30 mm, ganz besonders bevorzugt 25 mm.
In vorteilhafter Weise liegt das Verhältnis der Ausdehnung
der ansteigenden Kurvenabschnitte (Bezugszeichen "s" in den Figuren") in x-Richtung
zur Ausdehnung der abfallenden Kurvenabschnitte (Bezugszeichen "f" in den Figuren)
in x-Richtung in den Grenzen von 10:1 bis (1,25):1, bevorzugt in den Grenzen von
7:1 bis (1,5):1, und ganz bevorzugt in den Grenzen von 5:1 bis 2:1.
Sehr vorteilhaft ist es, wenn die Ausdehnung der ansteigenden Kurvenabschnitte (Bezugszeichen
"s" in den Figuren") in x-Richtung 10 bis 40 mm, bevorzugt 15 bis 30 mm, ganz bevorzugt
20 bis 25 mm.
Weiter bevorzugt beträgt die Ausdehnung der abfallenden
Kurvenabschnitte (Bezugszeichen "f" in den Figuren) in x-Richtung 5 bis 30 mm, bevorzugt
8 bis 20 mm, ganz bevorzugt 10 bis 12,5 mm.
Die Steilheiten des ansteigenden Kurvenabschnitts und des
abfallenden Kurvenabschnitts sind unabhängig voneinander bevorzugt wie folgt
dimensioniert (vgl. zur Veranschaulichung die Figur
2, ohne sich durch die dort dargestellte Kurvenform hinsichtlich der Allgemeinheit
der nachfolgenden Angaben einschränken zu wollen):
Der von der Gerade (Gs) im ansteigenden Kurvenabschnitt (s) der Kurve
(F) und der Basislinie (X) eingeschlossene spitze Winkel (&agr;) beträgt
bevorzugt bis zu 45 °, insbesondere zwischen 18 ° und 40 °, ganz
besonders zwischen 30 ° und 35 °, am besten 33 °.
Der von der Geraden (Gf) im abfallenden Kurvenabschnitt (f) der Kurve
(F) und der Basislinie (X) eingeschlossenen spitze Winkel (&bgr;) ist größer
als der von der Gerade (Gs) im ansteigenden Kurvenabschnitt (s) der Kurve
(F) und der Basislinie (X) eingeschlossene spitze Winkel (&agr;) (bezogen auf
die jeweiligen Beträge der Winkel ohne Berücksichtigung der Drehrichtung).
Der von der Gerade (Gf) im abfallenden Kurvenabschnitt (f) der Kurve
(F) und der Basislinie (X) eingeschlossene spitze Winkel (&bgr;) beträgt
bevorzugt zwischen 30 und 90 °, insbesondere zwischen 50 ° und 85 °,
ganz besonders zwischen 60 ° und 80 °, am besten 76 °.
Die Drehrichtung von der Basislinie auf die Gerade (Gf) im abfallenden
Kurvenabschnitt (f) ist in der Regel der Drehrichtung von der Basislinie auf die
Gerade (Gs) im ansteigenden Kurvenabschnitt (s) entgegengesetzt, wobei
der von der Gerade (Gs) im ansteigenden Kurvenabschnitt (s) der Kurve
(F) und der Basislinie (X) eingeschlossene spitze Winkel (&agr;) insbesondere
zur Vorzugsrichtung (v) hin geöffnet ist, der Scheitelpunkt also in der der
Vorzugsrichtung entgegengesetzten Richtung liegt.
Unter den Gegenstand der Erfindung fallen aber auch solche Ausführungsformen,
bei denen die beiden Drehrichtungen gleichgerichtet sind (insbesondere solche, bei
denen beide Winkel (&agr;, &bgr;) den Scheitelpunkt in der Richtung entgegen
der Vorzugsrichtung aufweisen. Die Kurvenform (F) entspricht dann einer "Wellenlinie"
mit in Vorzugsrichtung "überspringenden" Wellenbergen.
Kann die linke Begrenzungskante (lS) des Trennsystems
(S) durch eine Kurve F* abgebildet werden, die sich durch eine Verschiebung der
die rechten Trennsystem-Begrenzungskante (rS) abbildenden Kurve F entlang
einer auf die Basislinie (X) senkrecht stehenden Linie, insbesondere entgegen der
y-Richtung, ergibt (vgl. hierzu Figur 5),
so ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die Verschiebung &Dgr;= bis
zu 25 mm, insbesondere 5 bis 20 mm, ganz besonders 10 mm beträgt.
Vorteilhafte Trennsysteme sind dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (&Dgr;Gs)
im ansteigenden Trennsystembereich bis 20 mm, insbesondere 5 bis 15 mm, ganz besonders
10 mm beträgt. Die Breite (&Dgr;Gs) im ansteigenden Trennsystembereich
ist dabei definiert als der Abstand der Gerade (Gs) im ansteigenden Kurvenabschnitt
(s) der Kurve (F), gehörig zur rechten Trennsystem-Begrenzungskante (rS),
zu der entsprechenden Gerade (Gs*) im ansteigenden Kurvenbereich (s*)
der Kurve (F#), gehörig zur linken Trennsystem-Begrenzungskante
(lS).
Die mit Stern (*) gekennzeichneten Bezugszeichen beziehen sich dabei auf die zur
linken Trennsystem-Begrenzungskante (lS) gehörige Kurve (F*), wobei
die Bedeutung der Bezugszeichen derjenigen Bedeutung der gleichnamigen Bezugszeichen
ohne Stern (*) entspricht, die zur die rechte Trennsystem-Begrenzungskante (rS)
abbildenden Kurve (F) gehören.
Findet zudem eine Verschiebung in x-Richtung statt, insbesondere
also bei einer Ausführungsform, wie sie in Figur
6 dargestellt ist, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Verschiebung
parallel zu der die linke Trennsystem-Begrenzungskante (lS) abbildenden
Kurve F# gehörigen Basislinie (X#) um einen solchen Betrag
insbesondere in negative x-Richtung erfolgt, dass der Abstand (&Dgr;Gs)
zwischen den ansteigenden Kurvenabschnitten (s, s#) gehörigen Geraden
(Gf, Gf#) gleich dem Abstand (&Dgr;Gf)
zwischen den abfallenden Kurvenabschnitten (f, f#) gehörigen Geraden
(Gf, Gf#) ist (die absoluten Werte entsprechen
dabei bevorzugt denen, wie sie für den Abstand (&Dgr;Gs) für
den vorstehend genannten Fall bereist definiert sind).
Die mit Raute (#) gekennzeichneten Bezugszeichen beziehen sich hier entsprechend
dem oben gesagten auf die zur linken Trennsystem-Begrenzungskante (lS)
gehörige Kurve (F#), wobei die Bedeutung der Bezugszeichen derjenigen
Bedeutung der gleichnamigen Bezugszeichen ohne Raute (#) entspricht,
die zur die linke Trennsystem-Begrenzungskante (lS) abbildenden Kurve
(F) gehören.
Wie bereits weiter oben beschrieben kann das Trennsystem
(S) bündig an der rechten Längskante (rK) des Klebebandes (K)
oder von dieser im Abstand (V) eingerückt angeordnet sein. Für den Einsatz
der Erfindung im fliegenden Rollenwechsel hat es sich als sehr vorteilhaft herausgestellt,
wenn das Trennsystem (S) in einem Abstand (V) Abstand von bis zu 15 mm, besonders
0,5 bis 7 mm, besser in einem Abstand von 1,5 bis 4 mm, ganz besonders bevorzugt
von 2 bis 3,5 mm eingerückt ist. Die Bündigkeit bzw. die vorgenannten
Abstands-Werte beziehen sich insbesondere auf den Abstand zwischen der rechten Begrenzungskante
(rK) des Klebebandes (K) und einer insbesondere auf eine zur x-Achse
parallele, durch die am weitesten rechts verlaufenden Maxima gedacht verlaufende
Hilfslinie Q) (vgl. Figuren 1b und
1d).
Wie Versuche ergeben haben, ist es für eine erfolgreiche Prozessführung
bei hohen Geschwindigkeiten vorteilhaft, die Kraft für den Spaltvorgang in
den spaltfähigen Träger des Spaltstreifens einzuleiten, da es sonst zu
lokal unkontrollierten Reißprozessen (oben als "Reißer" bezeichnet) kommt.
Hierzu dient der überstehende, durch den Abstand des Spaltstreifens von der
Längskante definierte Abschnitt des Klebebandes als Krafteinleithilfe. Reißer
konnten dann besonders erfolgreich vermieden werden, wenn dieser Abstand eine gewisse
Größe erreicht.
Ist die Einrückung allerdings zu groß (insbesondere größer 3,5
mm), so kommt es vermehrt zu einem Umschlagen des überstehenden, vorderen Abschnitts
des Spleißklebebandes und ebenfalls zu unkontrolliertem Verhalten während
des Spleißprozesses, wie man auch in Versuchen feststellt.
Der Schnitt bzw. die Sollbruchstelle (P) im gegebenenfalls
vorhandenen Abdeckmaterial (A) kann bevorzugt in einem Abstand von 20 bis 40 mm
von der linken Begrenzungskante (lK) des Klebebands vorgesehen sein.
Als ganz hervorragend geeignet hat sich ein Klebeband mit
den folgenden Abmessungen herausgestellt:
Die folgenden Angaben verstehen sich mit einer (produktionsbedingten) Genauigkeitstoleranz;
diese sei mit etwa 5 % angenommen.
Das Klebeband hat eine Breite (Ausdehnung in y-Richtung) von 50 mm und besitzt ein
Trennsystem mit einer regelmäßigen Wellenform, wie diese in
Figur 6 dargestellt ist, dessen Basislinie
(X) der x-Achse des Klebebandes entspricht. Die Einrückung das unterklebten
Trennsystem (S) von der rechten Längskante (rK) des Klebebandes
(K) beträgt 2 mm.
Die Ausdehnung eines jeden ansteigenden Kurvenabschnitte (Bezugszeichen "s" in den
Figuren") in x-Richtung beträgt 25 mm, die eines jeden abfallenden Kurvenabschnitts
in x-Richtung beträgt 5 mm.
Die linke Begrenzungskante (lS) ist wie die rechte Begrenzungskante (rS)
des Trennsystems (S) geformt und gegenüber dieser um &Dgr;L =
10 mm in y-Richtung und um &Dgr;= = 3 mm in x-Richtung verschoben.
Der von der Geraden (Gs) im abfallenden Kurvenabschnitt (s) der Kurve
(F) und der Basislinie (X) eingeschlossenen spitze Winkel (&agr;) beträgt
33 °. Der von der Geraden (Gf) im abfallenden Kurvenabschnitt (f)
der Kurve (F) und der Basislinie (X) eingeschlossenen spitze Winkel (&bgr;) beträgt
76 ° und weist einen dem Winkel (&agr;) entgegengesetzten Drehsinn auf (entsprechend
der Darstellung in der Figur 2).
Die erfindungsgemäßen Klebebänder sind hervorragend
geeignet, die Probleme beim Abrollen einer Klebebandrolle zu vermeiden oder zumindest
ganz erheblich zu vermindern. Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend ein zur
"Rolle" gewickeltes erfindungsgemäßes Klebeband, ein sogenannter Rollenwickel.
Für derartige Wickel wird üblicherweise die Bezeichnung "Rolle" oder "Klebebandrolle"
verwendet, auch wenn es sich bei den Wickeln streng betrachtet um eine archimedische
Spirale handelt. Wenn im Rahmen dieser Schrift von Rolle, Klebebandrolle, Rollenwickel
oder Wickel geredet wird, so ist hiermit die Wicklung des Klebebandes in einer Weise
gemeint, dass der Seitenschnitt der Wicklung die Form einer archimedischen Spirale
besitzt (vgl. hierzu Figur 1c).
Insbesondere vorteilhaft ist eine solche Rollenwicklung, bei der das aufgewickelte
Klebeband mit einem Abdeckmaterial eingedeckt ist, wie dies zuvor für das Klebeband
an sich bereits beschrieben wurde.
Gegenstand der Erfindung ist weiterhin ein Verfahren für
den fliegenden Rollenwechsel unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Klebesystems
oder eines erfindungsgemäßen Klebebandes.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Verbinden
zweier Flachbahnen während des fliegenden Rollenwechsel von auf Rollen aufgewickelten
Flachbahnmaterial wird schematisch in den Figuren
8a und 8b dargestellt, ohne sich durch die Abbildung unnötig im
Gegenstand der Erfindung beschränken zu wollen, hier anhand des Beispiels eines
erfindungsgemäßen Klebebandes.
Bei einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahren wird die oberste
Flachbahnwicklung (11) (insbesondere deren Ende oder deren Endbereich) einer neuen
Rolle mit einem zur Erzielung einer wieder klebeflächenfrei trennbaren Klebeverbindung
geeigneten Klebesystem (S) an der darunter liegenden Flachbahnwicklung (12) fixiert,
so dass ein zum Verbinden mit der ablaufenden Flachbahn (13) benötigter Teil
einer Selbstklebemasse (MO) offenliegt. Daraufhin wird die so ausgerüstete
neue Rolle neben eine fast gänzlich abgespulte zu ersetzende alte Rolle platziert
und auf die im wesentlichen gleiche Drehgeschwindigkeit wie diese beschleunigt,
dann gegen die alte Flachbahn (13) gedrückt, wobei die offenliegende Selbstklebemasse
(MO) des Klebesystems (S) mit der alten Flachbahn (13) bei im wesentlichen
gleichen Geschwindigkeiten der Bahnen verklebt, während zugleich die Verklebung
der obersten Flachbahnlage (Endlage der Wicklung) (11) auf der darunter liegenden
Flachbahnlage (12) derart flächig trennt, dass nach dem Trennvorgang keine
klebenden Bereiche offenliegen, wobei ein erfindungsgemäßes Klebesystem
(S) eingesetzt wird. Die Trennung der Verklebung der obersten Flachbahnlage (11)
mit der darunter liegenden Flachbahnlage (12) erfolgt dabei insbesondere nach einem
der für das erfindungsgemäße Klebesystem (Trennsystem) (S) bereits
beschriebenen Trennmechanismen.
Bei einer weiteren Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens, wie sie in den Figuren 8a uns
8b dargestellt ist, wird die oberste Flachbahnwicklung (11) (insbesondere deren
Ende oder deren Endbereich) einer neuen Rolle mit einem Klebeband (K), umfassend
zumindest ein zur Erzielung einer wieder klebeflächenfrei trennbaren Klebeverbindung
geeignetes Trennsystem (S), an der darunter liegenden Flachbahnwicklung (12) fixiert,
so dass ein zum Verbinden mit der ablaufenden Flachbahn (13) benötigter Teil
einer Selbstklebemasse (M) offenliegt (vgl. Figur
8a). Daraufhin wird die so ausgerüstete neue Rolle neben eine fast
gänzlich abgespulte zu ersetzende alte Rolle platziert und auf die im wesentlichen
gleiche Drehgeschwindigkeit wie diese beschleunigt, dann gegen die alte Flachbahn
(13) gedrückt, wobei die offenliegende Selbstklebemasse (M) des Klebebandes
(K) mit der alten Flachbahn (13) bei im wesentlichen gleichen Geschwindigkeiten
der Bahnen verklebt, während zugleich die mittels des Trennsystem (S) bewirkte
Verklebung der obersten Flachbahnlage (Endlage der Wicklung) (11) auf der darunter
liegenden Flachbahnlage (12) derart flächig trennt, dass nach dem Trennvorgang
keine klebenden Bereiche offenliegen, wobei ein erfindungsgemäßes Klebeband
eingesetzt wird. Die Trennung der Verklebung der obersten Flachbahnlage (11) mit
der darunter liegenden Flachbahnlage (12) erfolgt dabei insbesondere nach einem
der für das erfindungsgemäße Klebeband (K) bereits beschriebenen
Trennmechanismen (vgl. Figur 8b).
In den Figuren 8a und 8b ist beispielhaft,
ohne sich dadurch unnötig im Erfindungsgedanken einschränken zu wollen,
ein Trennsystem (S) mit einem Spaltträger (T) dargestellt, welche eine untere
(MU) und eine obere (MO) Klebemasse aufweist (siehe hierzu
auch die oben gemachten Ausführungen zu derartigen Trennsystemen). Der Trennvorgang
wird durch ein Spalten des Systemträgers (T) bewirkt, wobei die Klebemassen
(MO, MU) von den Spaltprodukten (T1, T2)
des Spaltträgers (T) nichtklebend abgedeckt werden.
In einer Weiterentwicklung des erfinderischen Verfahrens
wird das Klebeband rechtwinklig zur laufenden Flachbahn verklebt. In anderen vorteilhaften
Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die Verklebung des Klebebandes
auch in einem spitzen Winkel von bis zu 30° zur laufenden Flachbahn, insbesondere
von bis zu 10° erfolgen.
Der Spaltvorgang [Trennung der Verklebung der obersten Flachbahnlage (11) mit der
darunter liegenden Flachbahnlage (12)] erfolgt dann - insbesondere im Fall des rechtwinklig
zur laufenden Flachbahn verklebten Klebebandes - quer zur Basislinie, das heißt,
der Spalt-. bzw. Trennvorgang beginnt in den Maxima bzw. Maximumbereichen der rechten
Begrenzungskante (rS) des Trennsystems (S) und verläuft in Richtung
auf dessen Minima bzw. Minimumbereiche, also in Richtung der negativen y-Achse.
Bei dem Spliceverfahren wird das erfindungsgemäße
Klebeband (K) in einer geraden Linie unter das Ende der obersten Flachbahnlage (11)
einer neuen Flachbahnrolle (oder in einem geringen Abstand vom Ende der obersten
Flachbahnwicklung) auf die neue Flachbahnrolle verklebt, so dass ein Teil des Klebebandes
(K) frei bleibt, während die Unterseite (UK) des Klebebandes mittels
des Trennsystems (S) [im speziellen für die entsprechenden Klebeband-Ausführungsformen
mit der Klebemasse (MU) des Trennsystems (S); hier nicht im einzelnen
dargestellt] auf der darunter liegenden Flachbahnlage verklebt und damit die oberste
Bahnlage (insbesondere das Ende der obersten Bahnlage) sichert, wobei gegebenenfalls
zunächst nur ein Teil (A2) der gegebenenfalls auf der Selbstklebemasse
(M) befindlichen Abdeckung (A) abgezogen wurde, so dass der zum Spliceverfahren
benötigte Teil der Selbstklebemasse noch mit der Abdeckung (A1)
abgedeckt ist und die Rolle in diesem Zustand keine freie klebende Fläche aufweist,
worauf zur abschließenden Vorbereitung des Spliceverfahrens die gegebenenfalls
noch vorhandene restliche Abdeckung (A1) entfernt wird, worauf die so
ausgerüstete neue Rolle neben eine fast gänzlich abgespulte, zu ersetzende
alte Rolle platziert wird und auf die gleiche Drehgeschwindigkeit wie diese beschleunigt
wird, dann gegen die alte Bahn (13) gedrückt wird, wobei die offenliegende
Selbstklebemasse (M) des Klebebandes (K) mit der alten Bahn (13) bei im wesentlichen
gleichen Geschwindigkeiten der Bahnen verklebt, während zugleich das Trennsystem
(S) die Verklebung zwischen der obersten Flachbahnlage (11) und der darunter liegenden
Flachbahnlage (12) trennt, wobei beide Flächen im Bereich der bisherigen Verklebung
der obersten Flachbahnlage (11) mit der darunter liegenden Flachbahnwicklung (12)
nichtklebend verbleiben.
Nach dem Kontakt des Klebebandes (K) mit der ablaufenden Bahn (13) kommt es also
zum Trennvorgang mittels des Trennsystems (S) des Klebebandes (K), so dass die oberste
Flachbahnwicklung (11) des neuen Ballens freigegeben wird und keine klebrigen Rückstände
mehr offen vorliegen.
Bei den Flachbahnen handelt es sich insbesondere um Papierbahnen
und/oder um Folienbahnen und/oder um Textilmaterialbahnen (Gewebe, Gewirke, Vliese
oder dergleichen).
Die der Erfindung zugrunde liegende Idee ist es, das trennfähige
bzw. spaltbare Trennsystem als zusammenhängendes Flächengebilde auszuführen,
bei dem die Spaltstreifengeometrie derart gestaltet ist, dass die quer zur Abwickelrichtung
stehenden Anlaufkantenbereiche des trennfähigen bzw. spaltenden Trennsystems
mit einer geringeren Steigung versehen sind als die quer zur Abwickelrichtung stehenden
hinteren (in Vorzugsrichtung näher an der Rollenwicklung befindlichen) abfallenden
Kantenbereiche des spaltenden Trennsystems.
Zudem ist es insbesondere vorteilhaft, wenn das Trennsystem an seiner Kante, an
der der Trenn- bzw. Spaltvorgang beginnt, nicht zackig ausgeführt ist, sondern
in den Spitzen abgerundet ist. Dies führt zu einer Vergrößerung der
Klebefläche, die immer eine ausreichende Klebkraft generiert und dadurch ein
sicheres Spalten gewährleistet.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird
das in vielen Fällen auftretende frühzeitige Anspalten des Spaltstreifens
an den quer zur Abwickelrichtung stehenden vorderen Anlaufkanten, insbesondere beim
Abwickeln des Klebebandes von der "Rolle" (Klebebandwicklung), verhindert. Das frühzeitige
Anspalten tritt vor allem bei symmetrischen Wellenformen bzw. Trennsystemgeometrien
auf, die sich durch eine hohe Steigung bezüglich der Anlaufkantenbereiche des
trennfähigen bzw. spaltbaren Trennsystems auszeichnen.
Durch die Form des wellenförmigen Trennsystemstreifens
kann die entsprechende Spaltkraft -abhängig vom Material- vorteilhaft eingestellt
werden. Die Form bzw. Geometrie des Trennsystems führt dazu, dass in Querrichtung
des Klebebandes eine möglichst geringe Kraft zum Anspalten erforderlich ist.
Diese Kraft darf aber auch nicht zu gering sein, um in der Beschleunigungsphase
des Spliceprozesses die Rolle bzw. den Ballens des zu spleißenden Flachbahnmaterials,
der mit dem erfindungsgemäßen Klebeband verklebt ist, nicht zu früh
zu öffnen, und so zu einem Abriss zu führen. Dies gilt vor allem für
gurtgetriebene Anlagen, bei denen im Bereich des Gurtes eine besondere Festigkeit
erforderlich ist.
Das erfindungsgemäße Klebeband hat sich als hervorragend
für den bestimmungsgemäßen Einsatz geeignet gezeigt.
Gleichzeitig konnte durch die Gestaltung des Trennsystems auf der Unterseite des
Klebebandes, welches für die wieder trennbare Verklebung vorgesehen ist, das
aus dem Stand der Technik für Klebebänder, deren Trennsysteme (dort überwiegend
Spaltsysteme) symmetrische zackige Begrenzungskanten oder symmetrische wellenförmige
Begrenzungskante aufweisen, bekannte Problem vermieden werden, dass beim Abrollen
des erfindungsgemäßen Klebebandes von der Rolle bereist ein ungewolltes
Anspalten bzw. ein ungewollt eintretendes Auftrennen des Trennmechanismus des Klebebandes
eintritt, was das Klebeband für den bestimmungsgemäßen Einsatz zunehmend
ungeeignet werden lässt (insbesondere fehlende Festigkeit bei Anfahren der
Rolle auf die beim Splicevorgang benötigten Geschwindigkeiten, da das Trennsystem
bereits angespalten ist und den Fliehkräften nicht mehr genügend Widerstand
entgegensetzen kann, um die Klebeverbindung zwischen der obersten Flachbahnwicklung
und der darunter liegenden Flachbahnwicklung aufrecht zu halten).