Die Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur mit einer Schaltungsanordnung.
Mit zunehmenden Anforderungen an den Komfort werden Sanitärarmaturen
immer beliebter, die berührungslos oder jedenfalls ohne Betätigung eines
mechanischen Schalters bedient werden können. Auch unter hygienischen Gesichtspunkte
sind insbesondere berührungslos arbeitende Sanitärarmaturen von großem
Vorteil. Als Sensoren, welche die Annäherung eines Gegenstandes entweder völlig
berührungslos oder jedenfalls ohne Auslösen einer mechanischen Bewegung
erkennen, sind hauptsächlich zwei Arten gebräuchlich: Am häufigsten
eingesetzt wird die sog. Infrarot-Reflexionslichtschranke, bei welcher der Sensor
einen Infrarot-Strahl aussendet und die Anwesenheit einer Person dadurch erkennt,
daß der an dieser Person reflektierte Lichtstrahl erfasst wird. Weniger gebräuchlich
sind derzeit kapazitive Sensoren, die jedoch aus Kostengründen zunehmend interessant
werden.
Die Schaltungsanordnungen, mit denen die Sanitärarmatur auf die
geschilderte Weise berührungslos oder jedenfalls ohne Betätigung eines
mechanischen Schalters betrieben werden können, sollten für unterschiedliche
Arten von Sanitärarmaturen und für unterschiedliche Einsatzbedingungen
geeignet sein. Unterschiedliche Arten von Sanitärarmaturen, z. B. also Waschtischarmaturen,
Urinale oder Duschen, müssen in unterschiedlichen Betriebsarten angesteuert
werden. Unter ”Betriebsarten” werden hier bestimmte Abfolgen der Öffnung
des Magnetventils nach dem ersten Auftreten eines Signales des Sensors verstanden.
So können beispielsweise verschiedene Wartezeiten eingehalten werden, bevor
ein Auslösen erfolgt, und die Dauer der Auslösung kann unterschiedlich
sein. Darüber hinaus kann es wünschenswert sein, für jeden Einzelfall
der Installation der Sanitärarmatur die Betriebsparameter, mit denen die Sanitärarmatur
arbeitet, wählen zu können. Unter ”Betriebsparameter” wird
hier insbesondere der Wert einer Größe wie z. B. der die Sanitärarmatur
in einer bestimmten Zeiteinheit durchfließenden Wassermenge oder der Temperatur
des fließenden Wassers verstanden.
Bei Sanitärarmaturen, die mit Infrarot-Lichtschranken arbeiten,
ist es verhältnismäßig einfach möglich, eine Umprogrammierung
je nach der gewünschten Betriebsart und/oder den gewünschten Betriebsparameter
vorzunehmen. Hierfür kann eine Art Fernbedienung eingesetzt werden, die selbst
einen kodierten Lichtstrahl aussendet und über das Lichteintrittsfenster des
Sensors mit der Schaltungsanordnung kommuniziert. Auf diese Weise kann die Schaltungsanordnung
jederzeit vor Ort an die dort vorgefundenen Gegebenheiten angepasst werden, ohne
daß unmittelbarer elektrischer Zugang zu ihr gewonnen werden muß.
Eine derartige Umprogrammierung vor Ort war jedoch bisher bei Sanitärarmaturen
mit Schaltungsanordnungen, die von kapazitiven Sensoren Gebrauch machen, nicht möglich.
Eine Sanitärarmatur mit einer Schaltungsanordnung der eingangs
genannten Art ist aus der DE 41 06 539 C2
bekannt geworden. Dort wird über Sensoren einerseits die Anwesenheit eines
Benutzers und andererseits über eine Tastfelddetektion ein Benutzerbefehl,
nämlich Ein- oder Ausschalten des Wasserstroms, erkannt. Eine Umprogrammierung
der Schaltungsanordnung erfolgt dort nicht.
Eine programmierbare Sensoreinheit ist aus der DE
100 25 760 A1 bekannt, welche das Gebiet der Stauförderbahnen betrifft.
Ein Mikroprozessor kann dort in einem Programmiermodus betrieben werden. Hierzu
wird ein Programmiergerät verwendet.
Eine Sanitärarmatur mit einem Infrarotsensor, bei dem in einen
Programmiermodus gewechselt wird, wenn vom Infrarotsensor über eine Mindestüberschreitungsdauer
ein besonders hoher Impuls erzeugt wird, ist aus der EP
0 940 507 A2 bekannt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sanitärarmatur
mit einer Schaltungsanordnung so auszugestalten, daß ohne direkten elektrischen
Zugang zum Prozessor ein Wechsel der Betriebsart und/oder mindestens eines Betriebsparameters
möglich ist, wobei die Gefahr, dass es zu einem unbeabsichtigten Wechsel kommt,
minimal sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sanitärarmatur
mit einer Schaltungsanordnung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Erfindungsgemäß muß also der Benutzer, der die Schaltungsanordnung
in irgendeiner Weise umprogrammieren will, an dem kapazitiven Sensor bewußt
eine ganz bestimmte Impulsfolge eingeben, die als Code für den Wechsel in den
Programmiermodus verstanden wird. Im Normalmodus überwacht die Auswertschaltung
ständig, ob dieser Code auftritt. Ist dies nicht der Fall, wird ein eingegangener
Impuls oder eine eingegangene Impulsfolge in normaler Weise in eine entsprechende
Ansteuerung der Treiberschaltung und damit ein Öffnen des Magnetventils umgesetzt.
Nur wenn sich die erfasste Impulsfolge als Impulsfolge-Code herausstellt,
wechselt die Schaltungsanordnung in den Programmiermodus über. In diesem Programmiermodus
werden eingehende Impulsfolgen daraufhin analysiert, ob sie einem
in dem Speicher abgelegten Code entsprechen.
Ist dies der Fall, wird die entsprechende Betriebsart bzw. der entsprechende
Betriebsparameter aktiviert und die Schaltungsanordnung kehrt mit dieser neuen Betriebsart
und/oder diesem neuen Betriebsparameter in den Normalmodus zurück.
Wird die im Programmiermodus eingegebene Impulsfolge nicht erkannt,
wird ein Fehlersignal erzeugt; die Schaltungsanordnung kehrt ebenfalls in den Normalmodus
zurück, wobei jedoch die zuvor aktivierte Betriebsart und die zuvor aktivierten
Betriebsparameter erhalten bleiben.
Der Impulsfolge-Code besteht in einer bestimmten Anzahl von in einem
bestimmten Zeitintervall auftretenden Impulsen des kapazitiven Sensors. Der Benutzer
muß also innerhalb dieses Zeitintervalls durch entsprechend häufige Annäherung
beispielsweise eines Fingers an den kapazitiven Sensor die fragliche Zahl von Impulsen
erzeugen, wenn er den Übergang der Auswertschaltung in den Programmiermodus
wünscht.
Zweckmäßigerweise sind Mittel vorgesehen, welche ausschließen,
daß eine zufällige von dem kapazitiven Sensor erzeugte Impulsfolge als
Impulsfolge-Code mißverstanden wird. Ein solches Mißverständnis ist
von vornherein – also ohne zusätzliche Mittel – um so unwahrscheinlicher,
um so größer die als Impulsfolge-Code gewählte Anzahl von Impulsen
ist. Der Erhöhung dieser Zahl ist jedoch aus Praktikabilitätsgründen
eine Grenze gesetzt, so daß zusätzliche Mittel, welche einen fälschlichen
Wechsel in den Programmiermodus verhindern, angezeigt sind.
Diese zusätzlichen Mittel können in einer Programmierung
der Auswertschaltung bestehen, bei welcher nach dem Zählen der von dem kapazitiven
Sensor innerhalb des Zeitintervalls empfangenen Impulse mindestens eine Wartezeit
eingehalten wird, in welcher das Auftreten eines weiteren Impulses untersucht wird,
wobei
- a) beim Auftreten eines weiteren Impulses die Treiberschaltung angesteuert wird;
- b) beim Ausbleiben eines weiteren Impulses in den Programmiermodus übergegangen
wird.
Bei dieser Art, ein Fehlauslösen des Programmiermodus zu verhindern,
wird davon ausgegangen, daß bei einer bewußten, willentlichen Erzeugung
des Impulsfolge-Codes tatsächlich nur die entsprechende Anzahl von Impulsen
erzeugt wird. Folgt nach Empfang dieser Zahl von Impulsen jedoch ein weiterer Impuls,
wird dies von der Auswertschaltung so verstanden, daß es sich um eine zufällige
Impulsfolge handelt; diese führt dann nicht zum Wechsel in den Programmiermodus
sondern zum Ansteuern der Treiberschaltung.
Die Mittel, durch die ein falsches Umschalten in den Programmiermodus
verhindert werden, können auch in einer Programmierung der Auswertschaltung
bestehen, bei welcher eine Wartezeit eingeschoben wird, in welcher das Auftreten
eines Impulses überwacht wird, wobei
- a) bei Auftreten eines weiteren Impulses in den Programmiermodus übergegangen
wird;
- b) bei Ausbleiben eines Impulses die Treiberschaltung ausgelöst wird.
Hier wird das ungewollte Wechseln der Schaltungsanordnung in den Programmiermodus
dadurch vermieden, daß der Benutzer die gewollte Eingabe des Impulsfolge-Codes
durch einen weiteren Impuls bestätigen muß, die innerhalb eines bestimmten
Zeitfensters zu erfolgen hat. Bleibt dieser Bestätigungsimpuls aus, wird die
zuvor festgestellte Impulsfolge als zufällig verstanden und zum Ansteuern der
Treiberschaltung genutzt.
Die Mittel, welche eine falsche Umschaltung der Auswertschaltung in
den Programmiermodus verhindern, können auch einen zweiten kapazitiven Sensor
umfassen, der bei Annäherung eines Gegenstandes als Ausgangssignal einen Impuls
abgibt, wobei die Auswertschaltung so programmiert ist, daß sie in den Programmiermodus
übergeht, wenn innerhalb einer bestimmten Wartezeit nach Erkennen des Impulsfolge-Codes
ein Impuls des zweiten kapazitiven Sensors auftritt, während sie die Treiberschaltung
ansteuert, wenn ein solcher Impuls des zweiten kapazitiven Sensors ausbleibt.
Die Logik dabei ist also die, daß die Eingabe des Impulsfolge-Codes
am ersten Sensor durch einen am zweiten Sensor erzeugten Impuls bestätigt werden
muß. Der zweite Sensor ist dabei geometrisch so angeordnet, daß er nicht
versehentlich bei der Benutzung der Sanitärarmatur bzw. bei der Betätigung
des ersten Sensors auslöst, sondern daß eine bewusste Annäherung
zum Auslösen erforderlich ist.
Zweckmäßigerweise sind die verschiedenen Betriebsarten und/oder
die verschiedenen Betriebsparameter im Speicher unter einer Zahl als Adresse abgespeichert,
wobei die Zahl der im Programmiermodus unmittelbar hintereinander auftretenden Impulse
des kapazitiven Sensors als Code für das Auslesen der unter dieser Zahl abgespeicherten
Betriebsart und/oder des unter dieser Zahl abgespeicherten Betriebsparameters verstanden
wird.
Die Auswertschaltung sollte beim Übergang in den Programmiermodus
ein Quittierungssignal erzeugen, damit der Benutzer erkennen kann, daß die
Auswertschaltung nunmehr zum Programmieren bereit ist.
Außerdem sollte die Auswertschaltung im Programmiermodus beim
Erkennen einer für eine bestimmte Betriebsart und/oder einen bestimmten Betriebsparameter
codierenden Impulsfolge ein Quittierungssignal erzeugen. Der Benutzer weiß
dann beim Auftreten des Quittierungssignales, daß der Programmierungsvorgang
erfolgreich abgeschlossen ist.
Das Quittierungssignal kann in einer bestimmten Ansteuerung der Treiberschaltung
bestehen. Je nach dem, was angezeigt werden soll, kann eine unterschiedliche Zahl
oder eine unterschiedliche Dauer von Öffnungen des Magnetventiles herbeigeführt
werden, was der Benutzer an einem entsprechenden Strömen des Wassers erkennt.
Besondere Anzeigemittel für das Quittierungssignal sind in diesem Falle nicht
erforderlich.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
1 ein Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform
einer Schaltungsanordnung zum berührungslosen Betreiben einer Sanitärarmatur;
2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer solchen
Schaltungsanordnung;
3 das Ablaufdiagramm, nach dem die Schaltungsanordnung
der 1 betrieben wird;
4 das Ablaufdiagramm, nach dem die Schaltungsanordnung
der 2 betrieben wird.
Zunächst wird auf die 1 Bezug genommen.
Die hier dargestellte Schaltungsanordnung kann zum Betreiben einer beliebigen Sanitärarmatur,
beispielsweise einer Waschtischarmatur, eines Urinals oder auch einer Dusche eingesetzt
werden. Sie umfasst einen kapazitiven Sensor 110, eine Auswertschaltung
100 sowie eine Treiberschaltung 130, mit welcher mindestens ein
einen Wasserstrom steuerndes Magnetventil bestromt werden kann.
Die Auswertschaltung 100 umfasst einen programmierbaren Prozessor
sowie einen Speicher, in dem verschiedene Betriebsarten und Betriebsparameter abgespeichert
sind, in denen die Schaltungsanordnung betrieben werden kann. Unter ”Betriebsart”
wird hier eine bestimmte Abfolge von Vorgängen verstanden, die abgewickelt
wird, wenn der kapazitive Sensor 110 die Anwesenheit eines Benutzers feststellt
und einen Wasserstrom auslösen soll. Bei diesen Vorgängen kann es sich
um Wartezeiten, Spülzeiten oder Spülfolgen handeln. Unter ”Betriebsparameter”
werden Größen wie die Dauer von Wartezeiten, von Spülimpulsen, Werte
von Temperaturen, Strömungsmengen pro Zeiteinheit oder dgl. verstanden.
Die Auswertschaltung 100 kann in zwei verschiedenen Betriebsmoden
arbeiten: Im ”Normalmodus” erkennt sie in weiter unten ausführlicher
beschriebener Weise die Anwesenheit eines Ausgangssignales des kapazitiven Sensors
110, prüft, ob es sich hierbei um einen bestimmten, den Wechsel der
Betriebsart auslösenden Code handelt, löst, falls dies nicht der Fall
ist, entsprechend dem jeweils aktiven Programm das Magnetventil 130 aus
und schaltet, falls das Ausgangssignal des kapazitiven Sensors 110 als
entsprechender Code verstanden worden ist, in einen ”Programmiermodus”
um.
Wird die Auswertschaltung 100 im Programmiermodus betrieben,
werden die in diesem Falle willentlich am kapazitiven Sensor 110 erzeugten
Signale in ebenfalls weiter unten ausführlich beschriebener Weise zur Wahl
eines neuen Programmes, also ggf. zur Wahl einer anderen Betriebsart oder anderer
Betriebsparameter genutzt.
Einzelheiten der Programmierung der Auswertschaltung 100
sind in 3 zu erkennen, die ein Ablaufdiagramm der verschiedenen
Vorgänge darstellt.
Im Schritt 1 tritt ein Impuls, also ein Ausgangssignal des
kapazitiven Sensors 110, auf und wird der Auswertschaltung 100
zugeführt. Je nach dem, ob diese sich im Normalmodus oder im Programmiermodus
befindet, geschieht die Weiterverarbeitung unterschiedlich. Zunächst sei angenommen,
daß sich die Auswertschaltung 100 im Normalmodus befindet. Das Programm
schreitet in diesem Falle zum Programmschritt 3 weiter. In diesem wird
innerhalb eines bestimmten Zeitfensters geprüft, ob eine bestimmte Zahl n,
beispielsweise 4, Impulse eingehen. Die Zahl n wird so gewählt, daß normalerweise
das Auftreten so vieler Impulse im fraglichen Zeitfenster nicht wahrscheinlich ist,
daß also das Auftreten dieser Impulse als Zeichen für eine willentliche
Betätigung des kapazitiven Sensors 110 verstanden werden darf. Wird
innerhalb des Zeitfensters die Zahl n nicht erreicht, geht das Programm zu Programmschritt
4 über und löst nach dem derzeit aktiven Programm die Treiberschaltung
130 aus, was zu einem entsprechenden Wasserstrom aus der Sanitärarmatur
führt.
Wird dagegen im Schritt 3 innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters
die Zahl n von Impulsen des kapazitiven Sensors 110 erreicht, wechselt
das Programm der Auswertschaltung 100 zum Schritt 5. In diesem
Schritt 5 wird eine gewisse Wartezeit eingehalten, in welcher geprüft
wird, ob noch ein weiterer Impuls eingeht. Ist dies der Fall, wird die erfasste
Impulsfolge nicht als Ergebnis einer willentlichen Betätigung des kapazitiven
Sensors 110 sondern als zufällig gewertet. Tritt also innerhalb der
ersten Wartezeit im Schritt 5 ein weiterer Impuls auf, wechselt das Programm
vom Schritt 5 zum Schritt 4, in dem in oben schon geschilderter
Weise die Treiberschaltung 130 in Funktion gesetzt wird.
Wird jedoch während der ersten Wartezeit im Schritt
5 kein weiterer Impuls festgestellt, wird im Schritt 6 eine zweite
Wartezeit eingeleitet. Gleichzeitig wird ein Quittierungssignal erzeugt, beispielsweise
in der Form, daß das oder die Magnetventile während der zweiten Wartezeit
geöffnet werden. In der zweiten Wartezeit wird erneut geprüft, ob ein
weiterer Impuls auftritt. Ist dies der Fall, wird dies ähnlich wie im Schritt
5 als nicht willentliche Betätigung des kapazitiven Sensors
110 verstanden; durch Wechsel zum Schritt 4 löst die Auswertschaltung
100 die Funktion der Treiberschaltung 130 aus.
Bleibt ein weiterer Impuls dagegen während der zweiten Wartezeit
aus, wird eine dritte Wartezeit begonnen (Schritt 7). Auch diese dient
im wesentlichen dazu, Sicherheit darüber zu erlangen, daß die festgestellte
Impulsfolge tatsächlich die Konsequenz einer willentlichen Betätigung
des kapazitiven Sensors 110 ist, mit welcher der Wechsel in den Programmiermodus
beabsichtigt ist. Dieser Wunsch des Benutzers muß innerhalb der dritten Wartezeit
durch einen weiteren Impuls, also eine weitere willentliche Annäherung an den
kapazitiven Sensor 110, bestätigt werden. Tritt innerhalb der dritten
Wartezeit kein derartiger Bestätigungsimpuls auf, wechselt das Programm vom
Schritt 7 zum Schritt 8, kehrt also in den Normalmodus zurück.
Wird ein Bestätigungsimpuls innerhalb der dritten Wartezeit erhalten,
so geht die Auswertschaltung 100 in den Programmiermodus über.
Bei den ab sofort in der Auswertschaltung 100 eingehenden
Impulsen des kapazitiven Sensors 110 sind die Abläufe wie folgt:
Im Schritt 2 wird nunmehr das Vorliegen des Programmiermodus festgestellt.
Das Programm geht zum Schritt 10, in welchem die Zahl von nunmehr eingegebenen
Impulsen ermittelt wird. Das Programm wartet im Schritt 11 eine gewisse
Zeit zu, um sicherzustellen, daß der Benutzer die volle Zahl gewünschter
Impulse eingegeben hat. Wird innerhalb der Wartezeit des Schrittes 11 ein
weiterer Impuls erhalten, wird die Wartezeit des Schrittes 11 erneut durchlaufen.
Ohne einen solchen weiteren Impuls dagegen wird im Programmschritt 12 die
Zahl der festgestellten Impulse mit verschiedenen Zahlen verglichen, die im Speicher
der Auswertschaltung 100 abgespeichert sind. Jede dieser Zahlen steht für
eine bestimmte Betriebsart bzw. für einen bestimmten Wert eines Betriebsparameters,
mit der bzw. dem die Sanitärarmatur betrieben werden soll.
Erkennt die Auswertschaltung 100, daß die festgestellte
Zahl von Impulsen mit einer im Speicher abgespeicherten Zahl übereinstimmt,
wird in Schritt 14 das entsprechende Programm abgerufen. Im Schritt
15 wird ein den positiven Abschluß des Programmierverfahrens anzeigendes
Quittierungssignal erzeugt. Bei diesem kann es sich wieder um einen für eine
bestimmte Zeit andauernden Wasserfluss handeln. Nunmehr kehrt das Programm in den
Normalmodus (Schritt 16) zurück, der nunmehr allerdings in der neuen
Betribesart bzw. dem neuen Wert des Betriebsparameters betrieben wird.
Erkennt die Auswertschaltung 100 im Schritt 12 die
festgestellte Zahl von Impulsen nicht als eine der in ihr abgespeicherten Zahlen,
so wird ein Fehlersignal erzeugt (Schritt 13) und das Programm kehrt im
Schritt 16 in den Normalmodus zurück, allerdings in der bereits zuvor
aktiven Betriebsart bzw. mit den zuvor aktiven Werten der Betriebsparameter.
Die oben beschriebene und in 1 dargestellte
Schaltungsanordnung kommt mit einem einzigen kapazitiven Sensor 110 aus;
um sicherzustellen, daß kein unbeabsichtigter Übergang in den Programmiermodus
erfolgt, sind die verschiedenen, oben im einzelnen beschriebenen Wartezeiten der
Schritte 5, 6 und 7 vorgesehen.
Das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
einer Schaltungsanordnung, mit welcher ebenfalls die unterschiedlichsten Sanitärarmaturen
in verschiedenen Betriebsarten und mit unterschiedlichen Werten der Betriebsparameter
betrieben werden können, sichert sich gegen einen unbeabsichtigten Wechsel
in den Programmiermodus in hardwaremäßig aufwendigerer, aber auch etwas
sicherer Weise ab. Die Schaltungsanordnung der 2 enthält
einen kapazitiven Sensor 210, welcher dem Sensor 110 der
1 entspricht und der Auslösung des Wasserstromes
dient. Zusätzlich ist ein zweiter kapazitiver Sensor 220 vorgesehen,
der an einer solchen Stelle angebracht ist, daß er bei der normalen Benutzung
der Sanitärarmatur nicht unbeabsichtigt anspricht. Um den kapazitiven Sensor
220 also zur Abgabe eines Ausgangssignales zu bringen, ist eine bewusste
Annäherung erforderlich.
Die Ausgangssignale beider kapazitiver Sensoren 210,
220 werden einer Auswertschaltung 200 zugeführt, die in gleicher
Weise wie die Auswertschaltung 100 einen programmierbaren Prozessor und
einen Speicher enthält. In letzterem sind wieder, kodiert durch eine bestimmte
Zahl, unterschiedliche Betriebsarten und unterschiedliche Werte verschiedener Betriebsparameter
abgespeichert. Die Auswertschaltung 200 steuert erneut eine Treiberschaltung
230 an, welche ein oder mehrere Magnetventile bestromt.
Die Abläufe in der Schaltungsanordnung der 2
werden anhand der 4 deutlich:
Durch den Kasten 301 wird das Auftreten eines Ausgangssignales
des zur Auslösung des Wasserstromes dienenden kapazitiven Sensors
210 repräsentiert. Im Schritt 302 wird wieder differenziert,
in welchem Betriebsmodus sich die Auswertschaltung 200 gerade befindet.
Zunächst sei angenommen, daß es sich hierbei um den Normalmodus handelt.
Ähnlich wie im Schritt 3 des in 3 dargestellten
Ausführungsbeispieles wird auch bei dem in 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel im Schritt 303 gezählt, wie viele Impulse
innerhalb eines bestimmten Zeitfensters auftreten.
Erreicht die Zahl nicht den bestimmten Wert n, der als Code für
den Übergang in den Programmiermodus dient, so löst das Programm die Bestromung
der Treiberschaltung 230 im Schritt 304 aus. Wird dagegen festgestellt,
daß innerhalb des Zeitfensters n Impulse eingegangen sind, geht das Programm
in eine Wartezeit über (Schritt 305). Wird nunmehr innerhalb dieser
Wartezeit der zweite kapazitive Sensor 220 durch willentliche Annäherung
eines Körperteiles betätigt, so tritt ein Bestätigungssignal auf.
Ist dies der Fall, quittiert die Schaltungsanordnung im Schritt
306 den verstandenen Befehl. Diese Quittirung kann erneut durch ein kurzzeitiges
Öffnen des oder der Magnetventile der Sanitärarmatur bestehen.
Sodann geht die Auswertschaltung 200 in den Programmiermodus
über. Der weitere Ablauf bei den darauf folgenden Impulsen geschieht wie beim
Ausführungsbeispiel der 3 über die Schritte
310 bis zum Schritt 316. Diesbezüglich kann auf die obige
Beschreibung verwiesen werden.
Geht beim Schritt 305 innerhalb der dort vorgesehenen Wartezeit
kein Bestätigungssignal des zweiten kapazitiven Sensors 220 ein, wechselt
das Programm wieder in den Normalmodus über (Schritt 308).
Beide beschriebene Schaltungsanordnungen ermöglichen es, ohne
elektrischen Zugang zu der Auswertschaltung 100, 200 herzustellen,
diese nach den jeweils erforderlichen Gegebenheiten neu zu programmieren.
Bei der obigen Beschreibung wurde davon ausgegangen, daß die
Treiberschaltung nur dann angesteuert wird, wenn die empfangene Impulsfolge nicht
dem Impulsfolge-Code enstpricht. Unter Umständen kann es jedoch günstig
sein, auch dann, wenn die empfangene Impulsfolge als Impulsfolge-Code erkannt wird,
eine Auslösung der Treiberschaltung herbeizuführen. Ein solches Auslösen
bleibt in diesem Falle nur aus, wenn sich die Auswertschaltung bereits im Programmiermodus
befindet.