Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Beschichten von Glasflächen
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Die Erfindung betrifft ferner
eine entsprechend beschichtete Oberfläche eines Glasgegenstandes.
Stand der Technik
Ein derartiges Verfahren ist aus der DE
25 10 734 B2 bekannt, bei dem auf die zu beschichtende Glasfläche
mittels Pulverbeschichtung eine Schutzschicht aufgebracht wird. Vor dem Auftragen
der Schutzschicht wird die Glasfläche mit einer wässrigen oder alkoholischen
Silanschlichte behandelt. Jene Silanschlichte bildet nach dem Austrocknen beziehungsweise
Aushärten den Haftgrund für die anschließend aufgebrachte Schutzschicht.
Ein ähnliches Verfahren ist aus der DE
29 38 309 A1 bekannt. Es wird dort eine Glasfläche mittels Gießen,
Spritzen beziehungsweise Tauchen mit einer Beschichtung versehen, wobei zuvor eine
wässrige beziehungsweise alkoholische Silanschlichte als Haftgrund für
die Beschichtung auf die Glasfläche aufgetragen und getrocknet wird.
Weitere Verfahren zum Beschichten von Glasflächen, bei denen
eine dekorative beziehungsweise funktionelle Beschichtung auf die entsprechend vorbehandelte
Glasfläche aufgebracht wird, sind aus der DE
27 48 969 A1 sowie der DE 44 28
861 A1 bekannt.
Aus der EP 1 148 036 A1
sowie der DE 42 37 921 A1 ist es
jeweils bekannt, eine Glasfläche mittels einer silikatisierenden Flamme zu
behandeln, um eine hydrophilierende Beschichtung zu erzeugen, welche beispielsweise
aufgrund der durch das Verfahren erzeugten hohen Benetzbarkeit als Windschutzscheibe
in Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommt.
Weiterhin ist aus der DE 40
12 086 A1 bereits ein Verfahren zur Oberflächenveredelung bekannt,
bei welchem auf eine Metallfläche mittels Elektrotauchlackierung eine funktionale
beziehungsweise dekorative Schicht aufgebracht wird. Hierzu wird beispielsweise
die zu beschichtende Metallfläche auf ein elektrisches Potential angehoben,
so dass durch Polarisation das Pulver an der zu beschichtenden Oberfläche haftet.
Eine solche Vorgehensweise ist jedoch nur bei elektrisch leitenden Oberflächen
und beispielsweise nicht bei Glasoberflächen möglich.
Eine mit einer Dekorschicht beschichtete Metalloberfläche ist
beispielsweise aus der EP 0 817 728 A1
bekannt. Vor dem Aufbringen der Dekorschicht wurde die Oberfläche gereinigt
und mit einem eine Primerbeschichtung bildenden Anstrich versehen.
Insgesamt hat es sich gezeigt, dass die Haftung der funktionalen beziehungsweise
dekorativen Beschichtung auf Glasflächen häufig unzureichend ist und es
zu Ablöseerscheinungen der Beschichtung von der Oberfläche kommt, wenn
die Beschichtung längere Zeit äußeren Witterungsverhältnissen
beziehungsweise erheblichen Temperaturschwankungen ausgesetzt wird.
Aufgabenstellung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Beschichten
von Glasflächen mit den eingangs genannten Merkmalen derart weiterzuentwickeln,
dass die hergestellte Beschichtung in ihrer Haftfestigkeit auf der Glasfläche
verbessert ist, insbesondere wenn die beschichtete Fläche äußeren
Witterungseinflüssen beziehungsweise erheblichen Temperaturschwankungen ausgesetzt
ist. Nach einem Nebenaspekt der Erfindung soll ferner auf verfahrenstechnisch einfache
Weise eine Glasfläche mit beliebigem Dekor bereitgestellt werden können.
Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
Diese Aufgabe wird im Wesentlichen dadurch gelöst, dass vor dem
Aufbringen der Grundierung ein Haftvermittler auf die gereinigte Fläche aufgetragen
wird, wobei als Haftvermittler mindestens ein Reaktionsprodukt aus der Verbrennung
der silanhaltigen Substanz verwendet wird.
Durch diese Maßnahme kann mit wenig Aufwand eine langfristige
Haftung der Beschichtung auf der Oberfläche erzielt werden.
Durch das als Haftvermittler vorgesehene, mindestens eine Reaktionsprodukt
aus der Verbrennung einer silanhaltigen Substanz kann ferner eine besonders hohe
Haftwirkung der silanhaltigen Substanz auf der Oberfläche realisiert werden,
da der Haftvermittler in dem Reaktionsprodukt in einer Form vorliegt, welche eine
besonders starke Haftverbindung mit der Oberfläche eingeht. Die silanhaltige
Substanz kann dabei beispielsweise aus einem monomeren Alkylalkoxysilan, wie beispielsweise
3-Aminopropyltriethoxysilan, bestehen. Es ist auf diese Weise ein Haftgrund für
Oberflächen beliebiger Materialien, insbesondere auch für Glasflächen,
geschaffen.
Bei dem Verfahren zum Beschichten von Glasflächen ist es somit
vorgesehen, dass die zur Herstellung des Haftvermittlers verwendete silanhaltige
Substanz ebenfalls für die Grundierung verwendet wird. Hierdurch kann eine
besonders starke Haftverbindung zwischen dem Haftvermittler und der Grundierung
realisiert werden. Auch ergeben sich dadurch logistische Vorteile, da zur Vorbehandlung
der Oberfläche lediglich eine Substanz vorgehalten werden muss. Auch ist ein
Wechsel der Auftragungsmittel beziehungsweise deren Reinigung in diesem Fall nicht
erforderlich, so dass sowohl Materialkosten gespart werden und zusätzliche
Personalkosten entfallen.
Indem die Grundierung flüssig auf die zu beschichtende Fläche
aufgetragen wird, lässt sich in einfacher Weise eine die Fläche vollständig
abdeckende Grundierschicht realisieren. Damit kann eine ausreichende Grundierwirkung
auch an den Stellen der Oberfläche realisiert werden, welche durch die dünne
Schicht des Haftvermittlers nicht überdeckt sind.
Derartige Stellen sind beispielsweise Einschlüsse in der Oberfläche
in Form von Rillen, Kratzern oder dergleichen.
Indem auf die grundierte Fläche ein Pulver aufgebracht und unter
Wärmeeinwirkung geschmolzen wird, ist eine vernetzte Lackschicht auf der zu
beschichtenden Oberfläche realisiert, in welche beispielsweise Lacke, Edding-
oder Filzschreibermarkierungen sehr schlecht eindringen können und somit relativ
problemlos wieder zu entfernen sind, ohne dass die Beschichtung als solche angegriffen
wird. Durch die hier vorgesehene Maßnahme ist also eine sehr wirkungsvolle
Antigraffiti-Beschichtung geschaffen.
Vorzugsweise sollte der Haftvermittler durch eine in Abstand auf die
zu beschichtende Fläche gerichtete Flamme aufgetragen werden. Hierdurch ist
erreicht, dass die Verbrennungsprodukte gasförmig, beispielsweise in Form eines
feinen Nebels, auf die Oberfläche auftreffen, dort Kondensieren und anschließend
auf der Oberfläche antrocknen. Dadurch ist eine besonders haftfähige Verbindung
zur Oberfläche erreicht. Auch liegt dadurch der Haftvermittler in einer dünnen
Filmschicht auf der Oberfläche vor.
Von Vorteil ist es, wenn der Haftvermittler eine Siliziumoxidschicht
mit bindungsaktiven OH-Gruppen auf der Fläche bildet. Hierdurch ist eine chemische
Aktivierung der Oberfläche erreicht, welche aufgrund der bindungsaktiven OH-Gruppen
eine hohe Haftwirkung für die nachfolgend aufzutragenden Schichten ermöglicht.
Es ist dadurch auch eine Oberflächenvergrößerung erzielt, durch welche
ein Anlagern von Partikeln weiterer aufzutragender Schichten begünstigt wird.
Ebenfalls von Vorteil ist es, wenn die silanhaltige Substanz in einem
Gemisch mit Alkohol vorliegt. Sofern die silanhaltige Substanz für die Grundierung
verwendet wird, ist dadurch ein Verdünnungseffekt erreicht, mittels welchem
die Substanz spritzfähig wird und die Bildung einer homogenen Grundierschicht
unterstützt. Im Falle der Verwendung der silanhaltigen Substanz als Haftvermittler
dient der Alkohol zum Aufbau einer stabilen Flamme zum Erzeugen der als Haftvermittler
verwendeten Verbrennungsprodukte der silanhaltigen Substanz. Der Alkohol ist in
diesem Fall quasi der Flammenträger für den Haftvermittler. Als Alkohol
sollte vorzugsweise Isopropanol verwendet werden. Da das Isopropanol eine hohe Reinheit
aufweist, werden bei dessen Verbrennung keine die zu beschichtende Oberfläche
störenden Verunreinigungen gebildet.
Bevorzugt sollte die Grundierung aufgespritzt werden, um eine möglichst
homogene und gleichmäßige Schicht zu bilden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen,
dass die Fläche mit Essigsäure und Alkohol gereinigt wird. Hierdurch ist
es in einfacher Weise möglich, organische wie auch anorganische Verunreinigungen
von der zu beschichtenden Oberfläche zu entfernen.
Von Vorteil ist es dabei, wenn die Essigsäure und der Alkohol
zusammen in einem Gemisch aufgetragen werden. Hierdurch ist ein Trocknen der gereinigten
Oberfläche nicht erforderlich, da die in dem Gemisch enthaltene Essigsäure
sich mit dem Alkohol verflüchtigt. Dieser Effekt tritt bevorzugt bei einem
Mischungsverhältnis von im Wesentlichen 0,3 Anteilen einer etwa 25%igen Essigsäurelösung
und 19,7 Anteilen Alkohol auf.
Von Vorteil ist es, wenn das Pulver ein Duroplastpulver ist. Hierdurch
findet bei der Wärmeeinwirkung eine besonders starke Vernetzung statt, so dass
die Antigraffiti-Wirkung in diesem Falle besonders ausgeprägt ist. Bevorzugt
sollte das Pulver ein Polyurethanpulver sein, da dieses unter den verwendbaren Pulvern
eine besonders hohe Glasübergangstemperatur aufweist, so dass auf eine durch
ein Polyurethanpulver gebildete Lackschicht eine Dekorschicht mittels eines Thermodekorverfahrens
aufgebracht werden kann, ohne dass es zu Beschädigungen der Lackschicht, beispielsweise
in Form eines Aufschmelzens, kommt.
Von Vorteil ist es ferner, wenn das Pulver mittels Infrarotstrahlung
zum Schmelzen gebracht wird. Da der Grad der Erwärmung mittels Infrarotstrahlen
von der Absorptionsfähigkeit des bestrahlten Materiales abhängt, kann
durch diese Maßnahme das Pulver schnell erhitzt und zum Schmelzen gebracht
werden, ohne dass sich dabei in gleicher Weise die zu beschichtende Fläche
erwärmt. Insbesondere wenn die Fläche eine Glasfläche ist, bleibt
diese bei einer Infrarotbestrahlung weitgehend kalt. Es entsteht dadurch eine besonders
gut vernetzte Lackschicht auf der zu beschichtenden Fläche
mit weitgehend gleich bleibender Dicke.
Nach einem eigenständigen Erfindungsgedanken ist es vorgesehen,
dass eine mit einem sublimierbaren Dekor versehene Trägerfolie auf die grundierte
Fläche aufgebracht und das Dekor unter Wärme und Druckeinwirkung in die
Oberfläche sublimiert wird. Es kann dadurch in die Oberfläche ein beliebiges
Dekor mit hoher Haftwirkung aufgebracht werden. Die Dekorschicht kann zusätzlich
oder alternativ zu der mittels Pulverbeschichtung hergestellten Lackschicht vorgesehen
sein. Damit lassen sich individuelle und attraktive Oberflächen mit hoher Antigraffitiwirkung
realisieren. Im Falle von Holzdekoren kann beispielsweise eine aufwendige und teure
Nachbehandlung, wie sie beispielsweise bei echten Holzfassaden notwendig ist, entfallen.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass vor
dem Aufdampfen des Dekors die Trägerfolie von einer Membran abgedeckt und auf
die Fläche gedrückt wird, wobei zwischen der Trägerfolie und der
Membran ein Vakuum erzeugt wird. Hierdurch kann ein gleichmäßiger Anpressdruck
der Trägerfolie auf die Fläche erreicht werden.
Von Vorteil ist es, wenn zum Aufdampfen des Dekors die Trägerfolie
auf eine Temperatur von etwa 180°C bis 230°C gebracht wird. Es kann dadurch
sichergestellt werden, dass die Sublimation, das heißt das Eindringen des Dekors
in eine bereits vorher aufgetragene Lackschicht, besonders effektiv stattfindet
und es darüber hinaus nicht zu einem Aufschmelzen der Trägerfolie in die
Lackschicht kommt.
Von Vorteil ist es ferner, wenn die Trägerfolie eine Papierfolie
ist. Dadurch kann das Dekor besonders gut und glatt auf die Oberfläche aufgelegt
werden. Darüber hinaus liegt eine kostengünstige Trägerfolie vor,
welche die bei dem Aufbringen des Dekors erzeugte thermische Belastung problemlos
aushält. Vorzugsweise ist die Papierfolie wachsbeschichtet beziehungsweise
laminatbeschichtet, um bei dem Aufdampfen des Dekors eine Antigraffiti-Schicht zu
bilden.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass das Dekor Farbpigmente,
vorzugsweise auf Wasserbasis, aufweist. Es können hierdurch farbige Dekors
in beliebiger Vielfalt umweltfreundlich erzeugt werden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Fläche
für die Behandlung in eine im Wesentlichen horizontale Lage gebracht wird.
Dadurch kann ein Abfallen des Pulvers beziehungsweise ein Abfließen des Pulvers
von der zu beschichtenden Oberfläche und die Bildung einer ungleichmäßig
dicken Lackschicht verhindert werden. Darüber hinaus lassen sich bei einer
horizontal ausgerichteten Fläche höhere Schichtdicken erzielen, als dies
beispielsweise bei einer vertikal ausgerichteten Oberfläche der Fall ist, da
dort immer die Gefahr eines Abfließens der Beschichtung im flüssigen Zustand
besteht.
Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Oberfläche
geschaffen, welche durch eine Haftvermittlerschicht, eine Grundierschicht und mindestens
eine funktionale und/oder dekorative Beschichtung gebildet ist. Als zu beschichtende
Oberfläche ist dabei die Fläche eines Glasgegenstandes vorgesehen.
Ausführungsbeispiel
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
anhand der Zeichnungen.
Es zeigen:
1 ein mögliches Ablaufschema für ein erfindungsgemäßes
Verfahren zum Beschichten von Oberflächen, bei dem eine Dekorbeschichtung erzeugt
wird, und
2 eine mögliche Ausführungsform einer mittels
des Verfahrens gemäß 1 beschichteten Glasfläche
mit einer Dekorbeschichtung.
1 zeigt – in schematischer Darstellung –
ein Ablaufschema eines Verfahrens zum Beschichten von Oberflächen mit Lackschichten
und/oder Dekorschichten. Derartige Oberflächen werden beispielsweise bei Türen
und Fenstern beziehungsweise Türrahmen und Fensterrahmen, wie auch bei Theken
oder beispielsweise bei Innenverkleidungen für Aufzüge verwendet. Die
Flächen werden nicht nur im Innenraumbereich, sondern auch im Außenbereich
eingesetzt, wo sie zum Teil extremen Witterungseinflüssen unterliegen. Als
zu beschichtende Oberflächen eignen sich Glasflächen.
Bei dem in 1 dargestellten Verfahren
wird in einem ersten Verfahrensschritt, dem das Bezugszeichen 1 zugeordnet
ist, die Fläche gereinigt. Hierzu wird ein Gemisch aus Essigsäure und
Alkohol verwendet, wobei die beiden Flüssigkeiten in einem Mischungsverhältnis
von im wesentlichen 0,3 Anteilen einer etwa 25%igen Essigsäurelösung und
19,7 Anteilen Alkohol verwendet werden.
Anschließend wird in einem weiteren Verfahrensschritt, dem das
Bezugszeichen 2 zugeordnet ist, ein Haftvermittler auf die gereinigte Fläche
aufgetragen. Als Haftvermittler wird dabei mindestens ein Reaktionsprodukt aus der
Verbrennung einer silanhaltigen Substanz verwendet, welche durch eine in Abstand
auf die Fläche gerichtete Flamme aufgetragen wird. Die silanhaltige Substanz
besteht vorwiegend aus einem monomeren Alkylalkoxysilan, wie beispielsweise 3-Aminopropyltriethoxysilan,
welches in einem Gemisch mit Alkohol vorliegt. Als Alkohol kommt Isopropanol zum
Einsatz. Der Alkohol bildet dabei den Brennstoff für die Flamme und ist quasi
der Flammenträger für die beim Auftragen des Haftvermittlers verwendete
Flamme. Durch die silanhaltige Substanz wird in der Flamme durch Umsetzen siliziumorganischer
Verbindungen eine Siliziumoxidschicht auf der zu beschichtenden Fläche gebildet.
Diese bindet an der Oberfläche an und erzeugt zum einen eine mikroskopische
Oberflächenvergrößerung und bildet zum anderen eine Vielzahl bindungsaktiver
Silizium-OH-Gruppen an der Oberfläche, wodurch diese chemisch aktiviert wird.
In einem weiteren Verfahrensschritt, welchem das Bezugszeichen
3 zugeordnet ist, erfolgt die Grundierung der Fläche, indem das Gemisch
aus Alkohol und der silanhaltigen Substanz auf die zu beschichtende Fläche
aufgespritzt wird. Somit wird die zur Bildung des Haftvermittlers verwendete silanhaltige
Substanz ebenfalls zur Herstellung der Grundierung verwendet.
Anschließend wird in einem nächsten Verfahrensschritt, welchem
das Bezugszeichen 4 zugeordnet ist, auf die grundierte Fläche ein
Pulver aufgebracht, unter Wärmeeinwirkung geschmolzen und abgekühlt. Als
Pulver wird dabei ein Duroplastpulver, vorzugsweise ein Polyurethanpulver, verwendet.
Das Pulver wird dabei mittels Infrarotstrahlung zum Schmelzen gebracht, wodurch
ein schnelles Schmelzen des Pulvers erfolgt und die zu beschichtende Oberfläche
weitgehend keine Erwärmung erfährt. Mittels der hier vorgenommenen Pulverbeschichtung
wird eine hochvernetzte Lackschicht geschaffen, welche auch eine Antigraffiti-Beschichtung
darstellt, das heißt Lacke, Edding oder Filzschreibermarkierungen dringen nicht
in die Beschichtung ein und lassen sich somit relativ problemlos wieder entfernen.
Nach dem Pulverbeschichten erfolgt in einem nächsten Verfahrensschritt,
welchem das Bezugszeichen 5 zugeordnet ist, das Aushärten der pulverbeschichteten
Fläche.
Im Anschluss daran wird in einem Verfahrensschritt, welchem das Bezugszeichen
6 zugeordnet ist, eine mit einem sublimierbaren Dekor versehene Trägerfolie
auf die beschichtete Fläche aufgebracht und die Trägerfolie von einer
Membran abgedeckt. Durch ein zwischen der Membran und der Trägerfolie erzeugtes
Vakuum wird die Trägerfolie auf die Fläche gedrückt. Das so mittels
der Trägerfolie ausgerichtete Dekor wird unter Wärme- und Druckeinwirkung
anschließend auf die Fläche aufgedampft, wobei durch das Aufdampfen eine
Sublimation erfolgt, das heißt es findet ein Eindringen der in dem Dekor enthaltenen
Farbpigmente in die Lackbeschichtung der Fläche statt. Zum Aufdampfen des Dekors
wird die Trägerfolie auf eine Temperatur von etwa 180°C gebracht. Das
Aufdampfen des Dekors kann grundsätzlich auch bei Temperaturen bis etwa 230°C
durchgeführt werden.
Als Trägerfolie wird eine wachsbeschichtete Papierfolie verwendet,
auf welcher das Dekor haftet. Das Dekor weist verschiedene Farbpigmente auf Wasserbasis
auf.
2 zeigt – in schematischer Darstellung –
eine mittels des vorstehend beschriebenen Verfahrens beschichtete Glasfläche
10. Auf der Glasfläche 10 befindet sich in einer ersten Schicht
ein Haftmittler 11 und darauf in einer zweiten Schicht eine Grundierung
12. Auf der Grundierung 12 ist die Fläche mit einer mittels
Pulverbeschichtung erzeugten Lackschicht 13 versehen, auf welcher eine
Dekorschicht 14 erzeugt ist.
Bezugszeichenliste
- 1
- Reinigen
- 2
- Aufbringen eines Haftvermittlers
- 3
- Aufbringen einer Grundierung
- 4
- Pulverbeschichtung
- 5
- Aushärten
- 6
- Dekorbeschichtung
- 10
- Glasfläche
- 11
- Haftvermittler
- 12
- Grundierung
- 13
- Lackschicht
- 14
- Dekor