Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung in einem aus Konstruktionsteilen
gebildeten Tragwerk, ein Verbindungssystem sowie Verbindungsmittel nach den Oberbegriffen
der unabhängigen Ansprüche.
Es sind zahlreiche Verbindungsanordnungen zwischen Konstruktionsteilen
aus Holz oder Holz und holzfremden Materialien bekannt. Aus dem Gebrauchsmuster
DE 94 07 892 U1 ist beispielsweise
eine Verbindung mittels eines Ringkeildübels bekannt, in den zum Auffangen
von Querbelastungen des Holzes eine Scheibe eingelegt ist, welche in eine Vertiefung
des einen Konstruktionsteils eingelassen ist.
Die Witterungsempfindlichkeit stellt eine erhebliche Beschränkung
der Nutzungsdauer bei einem Tragwerk dar, das im Außenbereich eingesetzt wird
und bei dem alle oder zumindest ein Teil der Konstruktionsteile aus Holz gebildet
sind. Ein frei bewitterter Holzbalkon an einem Gebäude hat bekanntermaßen
nur eine beschränkte Lebensdauer, da nach einigen Jahren das Holz durch Einwirken
von Nässe und Feuchtigkeit verrottet. Häufig wird, sobald erste Schäden
bemerkt werden, auf den Balken eine Metallabdeckung angebracht, um ein weiteres
Einwirken der Nässe zu vermindern. Trotzdem schreitet gerade an Verbindungsstellen
der Schaden fort.
Aus der US 5 201 156 A
ist eine Verbindungsanordnung in einem aus Konstruktionsteilen gebildeten Tragwerk
bekannt, bei der ein aus Holz gebildetes Konstruktionsteil mit einem weiteren Konstruktionsteil
an einer Verbindungsstelle verbunden ist. Dabei sind Verbindungsmittel so vorgesehen,
dass die beiden Konstruktionsteilteile an der Verbindungsstelle einen vorgegebenen
Abstand voneinander aufweisen, der ausreichend ist, um eine Hinterlüftung der
Verbindungsstelle zu gewährleisten. Beide Konstruktionsteilteile sind mit ihren
Körpern im Tragwerk gegenseitig und mit etwaigen weiteren Konstruktionsteilteilen
berührungslos angeordnet. Eine Scheibe mit exzentrischer Bohrung ist als Distanzscheibe
eingefügt.
Die US 4 953 339 A
offenbart ein Distanzstück für derartige Tragwerke in Form eines Doppel-T-Stücks.
Aus der DE 102 30 797 A1
sind Befestigungsklammern zum Verbinden von Konstruktionsteilen bekannt, die einen
vertikalen Steg aufweisen mit zu beiden Seiten abstehenden zungenförmig zugespitzten
Nägeln. Am unteren Ende des Steges sind horizontal wegstehende Winkelsohlen
angeordnet. Zwei Konstruktionsteile werden verbunden, indem der Steg mit den Nägeln
zwischen deren Stirnseiten angeordnet wird und die Nägel in die Stirnseiten
eingebracht werden. Die Winkelsohlen greifen beidseits des Stegs über die Konstruktionsteile
an der Verbindungsstelle.
Die DE 27 06 485 A1
offenbart eine Verbindungsanordnung mit einem balkenartigen Bauelement, bei dem
als Distanzstücke zwischen Konstruktionselementen Verbindungshülsen eingesetzt
werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verbindungsanordnung mit einem
aus Konstruktionsteilen gebildeten Tragwerk, ein Verbindungssystem sowie Verbindungsmittel
anzugeben, mit denen eine erhebliche Verbesserung der Witterungsbeständigkeit
und Lebensdauer von Tragwerken im Außenbereich ermöglicht wird, bei denen
alle oder wenigstens ein Teil der Konstruktionsteile aus Holz gebildet sind.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der
unabhängigen Ansprüche gelöst. Günstige Ausgestaltungen und
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen und der Beschreibung.
Eine erfindungsgemäße Verbindungsanordnung zeichnet sich
dadurch aus, dass Verbindungsmittel so vorgesehen sind, dass die wenigstens zwei
Konstruktionsteilteile an der Verbindungsstelle einen vorgegebenen Abstand voneinander
aufweisen, der ausreichend ist, um eine Hinterlüftung der Verbindungsstelle
zu gewährleisten, wobei beide Konstruktionsteilteile mit ihren Körpern
im Tragwerk gegenseitig und mit etwaigen weiteren Konstruktionsteilteilen berührungslos
angeordnet sind. Dabei sind aus Holz gebildete Konstruktionsteile, die im fertig
montierten Tragwerk mit einer oben liegenden, wenigstens bereichsweise horizontal
verlaufenden Oberfläche, die frei der Witterung ausgesetzt ist, mit einem Abdeckelement
abgedeckt. Das Abdeckelement deckt insbesondere die Oberfläche unterbrechungsfrei
ab. Bevorzugt ist das Abdeckelement an einer im fertig montierten Tragwerk eine
vertikale Verbindung herstellende Verbindungsstelle, an der im fertig montierten
Tragwerk ein oberes Konstruktionsteil über dem aus Holz gebildeten unteren
Konstruktionsteil verläuft, unterbrechungsfrei unter dem oberen Konstruktionsteil
durchgeführt. So kann vermieden werden, dass bei einem Verzug des Konstruktionsteils
durch nur stückweise angebrachte Abdeckelemente beispielsweise Regenwasser
gerade erst an das Holz herangeführt wird. Schlimmstenfalls ist das Konstruktionsteil,
etwa ein Balken, gerade unterhalb des stückweisen Abdeckelements so verzogen,
dass das Wasser sich unter dem Abdeckelement unbemerkt erst richtig sammelt. Ebenso
wird vermieden, dass durch eine an der Verbindungsstelle unterbrochene Abdeckung
das Wasser gerade an die mechanisch bereits hoch belastete Verbindungsstelle gelangt.
Weiterhin weist das Abdeckelement an der Verbindungsstelle wenigstens
eine Öffnung auf, deren Rand zum oberen Konstruktionsteil hin aufgebogen sind;
um den Rand der Öffnung ein Distanzring gelegt ist, der den aufgebogenen Rand
in seiner Höhe überragt. Der umgebördelte Rand dient zum einen als
Stützring für den Distanzring und fixiert diesen beispielsweise bei der
Montage. Gleichzeitig verhindert der Rand, sollte doch einmal Wasser unter den Dichtring
gelangen, dass die Feuchtigkeit in die Öffnung eindringt; vielmehr führt
der hochstehende Rand das Wasser weg von der Öffnung. Zweckmäßigerweise
umgibt die Öffnung eine Befestigungsschraube, die vom oberen Konstruktionsteil
durch die Öffnung in das untere Konstruktionsteil geführt ist und mit
der die beiden Konstruktionsteile an der Verbindungsstelle verbunden werden.
Bei den bekannten Verbindungsarten, bei denen das aus Holz gebildete
Konstruktionsteil flächig dicht an seinem Verbindungspartner anliegt, besteht
die Gefahr, dass in die Verbindungsstelle Feuchtigkeit eindringt, jedoch nicht mehr
entweichen kann und mit entsprechender Einwirkzeit irreversiblen Schaden anrichtet.
Gerade an den Verbindungsstellen sind die Konstruktionsteile jedoch besonders hohen
Belastungen durch die Verbindung selbst ausgesetzt. Im Gegensatz dazu ist mit der
erfindungsgemäßen Anordnung gewährleistet, dass an solchen kritischen
Stellen eindringende Feuchtigkeit, Regenwasser, Nebel, Tau, Schmelzwasser, auch
wieder ablaufen oder zumindest abtrocknen kann und eine Einwirkzeit des Wassers
auf das Holz an der Verbindungsstelle daher erheblich verkürzt ist. Weiterhin
ermöglicht der vorgegebene Mindestabstand zwischen den Konstruktionsteilen,
dass eventuelle Verschmutzungen aus dem Verbindungsbereich herausgespült werden
können. Die Erfindung eignet sich besonders für Tragwerke aus Holz, die
besondere Anforderungen erfüllen müssen, etwa frei bewitterte Tragwerke,
wie Pergolen, Balkone, Brücken, Bootsstege und dergleichen, oder auch für
nicht frei bewitterte Tragwerke in Hallenbädern, Industriehallen, Wasserbauanlagen
und dergleichen. Vorzugsweise verlaufen die Konstruktionsteile mit ihren zu verbindenden
Flächen im Bereich der Verbindungsstellen im Wesentlichen parallel zueinander,
wie etwa sich überkreuzende Balken oder parallel liegende Balken.
Es ist daher eine vorteilhafte Maßnahme, wenn die Verbindungsmittel
einen Distanzring umfassen. Günstigerweise wird ein solcher Distanzring an
Überkreuzungen eingesetzt, um im Tragwerk aufeinander liegende Konstruktionsteile
geeignet zu beabstanden. Ein solcher Distanzring ist zweckmäßigerweise
aus einem witterungsbeständigen Polymer gebildet, dass durch seine Elastizität
eine günstige Vorspannung der Verbindung, insbesondere einer Schraubverbindung,
gewährleistet. Das Eigengewicht des auf dem Distanzring aufliegenden Konstruktionsteils
dichtet zusätzlich den Bereich innerhalb des Distanzrings ab. Ist daher innerhalb
des Distanzrings die Verbindung zwischen den beiden Konstruktionsteilen mittels
Schrauben und dergleichen vorgesehen, kann keine Feuchtigkeit durch den Distanzring
zur eigentlichen Verbindung gelangen, sondern wird durch den als Dichtung wirkenden
Distanzring abgehalten. Eine erfindungsgemäße luftumspülte Verbindungsanordnung
kann die Lebensdauer eines Tragwerks aus Holz, das im Freien eingesetzt ist, deutlich
verbessern. Dabei ist es vorteilhaft, wenn an der Verbindungsstelle das unten liegende
Konstruktionsteil mit einem Abdeckelement abgedeckt ist.
Zweckmäßig ist es, wenn die Verbindungsmittel einen Ringkeildübel
mit einem integrierten Distanzvorgabebereich und/oder einen Scheibendübel mit
einem integrierten Distanzvorgabebereich umfassen. Diese sind günstig in Bereichen
einzusetzen, die im fertig montierten Tragwerk eine horizontale Verbindung von Konstruktionsteilen
erfordern. Das Einbauen des Ringkeildübels erfolgt in der üblichen Weise,
indem zunächst korrespondierende Ringnuten in das Holz gefräst werden
und der Ringkeildübel mit integriertem Distanzvorgabebereich eingesetzt wird,
so dass automatisch ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand bereits der für die
Durchlüftung notwendige Luftspalt entsteht. Ein Tragwerk aus Holz kann frei
bewittert werden oder auch in Feuchtekontakt stehen, ohne dass die Lebensdauer des
Tragwerks leidet. Es können insbesondere tragende Holzverbindungen aus Vollholz,
Brettschichtholz oder anderen Holzwerkstoffen hergestellt werden. Zweckmäßigerweise
ist bei tragenden Verbindungen darauf zu achten, dass bevorzugt Nadelhölzer
nach DIN 4074, Teil 1, oder Laubhölzer der Gruppen A, B, C mit mindestens mittlerer
Güte, eingesetzt werden, wenn das Tragwerk statische Vorgaben erfüllen
muss.
Es erweist sich als günstig, wenn die Verbindungsmittel an der
Verbindungsstelle der Konstruktionsteile einen Abstand der Konstruktionsteile von
etwa 10 mm gewährleisten. Der Abstand ist zum Hinterlüften der Verbindungsstellen
ausreichend. Gleichzeitig trägt die Verbindung nicht übermäßig
auf, so dass sich unerwünschte Spalten im Tragwerk bilden. Darüber hinaus
ist mit einem einfachen Maß wie etwa 10 mm eine Auslegung des Tragwerks unkompliziert
und die Abmessungen sind leicht anzupassen.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
an einer im fertig montierten Tragwerk eine horizontale Verbindung herstellende
Verbindungsstelle, an der im fertig montierten Tragwerk ein anderes Konstruktionsteil
neben dem aus Holz gebildeten Konstruktionsteil verläuft, ein Ringkeildübel
oder ein Scheibendübel angeordnet ist. Mit solchen Dübeln ist eine sichere
Verbindung zwischen Konstruktionsteilen möglich. Gleichzeitig ist durch deren
Distanzvorgabe sichergestellt, dass ein ausreichender Mindestabstand
zwischen den verbundenen Konstruktionsteilen eingehalten wird.
Besonders zweckmäßig ist vorzusehen, dass im fertig montierten
Tragwerk horizontal verlaufende Konstruktionsteile an ihrer oberen Oberfläche
eine Neigung senkrecht zu ihrer Längserstreckung aufweisen. Wasser kann von
der Oberfläche ablaufen. Sind die Oberflächen vorzugsweise mit einem Abdeckelement,
insbesondere aus Blech, abgedeckt, gelangt kein Wasser auf die empfindliche Oberfläche,
und es kann sich keine Staunässe bilden.
Bei einem als eigenständigen Aspekt der Erfindung anzusehenden
Verbindungssystem für eine Verbindungsanordnung ist vorgesehen, dass Abdeckelemente
zum im Wesentlichen ganzflächigen Abdecken von Konstruktionsteilen sowie Verbindungsmittel
vorgesehen sind, die an Verbindungsstellen zwischen den Konstruktionsteilen einen
definierten Abstand vorgeben, der ausreichend ist, um eine Hinterlüftung der
Verbindungsstelle zu gewährleisten. Ein Abdeckelement, welches zur Montage
unterhalb eines an der Verbindungsstelle kreuzenden Konstruktionsteils vorgesehen
ist, weist im Bereich der Verbindungsstelle wenigstens eine Öffnung auf, deren
Rand zum kreuzenden Verbindungsteil hin aufgebogen ist.
Zweckmäßigerweise weist das Abdeckelement ein U-förmiges
Profil aufweist, so dass ein balkenförmiges Konstruktionselement von dem Profil
übergriffen werden kann. Vorzugsweise ist das Abdeckelement aus Metall, insbesondere
aus Aluminium-, Kupfer- oder Zinkblech.
Ein erfindungsgemäßes Verbindungsmittel nach einem nebengeordneten
Aspekt der Erfindung für eine Verbindungsanordnung ist so ausgebildet, dass
es einen walzenförmigen bis fassförmigen Körper mit einem integrierten
scheibenförmigen Distanzvorgabebereich sowie einer Bohrung in Längsrichtung
des Körpers aufweist, wobei an wenigstens einem freien Ende des Körpers
ein oder mehrere zur kraftschlüssigen Verbindung mit einem Konstruktionsteil
vorgesehenes Eingriffsmittel angeordnet ist oder sind.
In einer ersten Ausgestaltung ist der Körper in der Art eines
Ringkeildübels ausgebildet mit einem integrierten scheibenförmigen Distanzvorgabebereich
sowie einer Bohrung in Längsrichtung des Körpers, wobei wenigstens ein
freies Ende des Körpers kegelstumpfartig abgeschrägt ist. Der Ringkeildübel
entspricht vorzugsweise der Vorschrift DIN 1052, ergänzt um den scheibenförmigen
Distanzvorgabebereich, die den direkten Kontakt zwischen den Konstruktionsteilen
verhindert. Der gesamte Dübelkörper ist einstückig gebildet, insbesondere
ist das Material eine Leichtmetall Gusslegierung, bevorzugt GD-AlSi9Cu3 gemäß
DIN 1725, Teil 2. Es sind selbstverständlich auch andere Materialien einsetzbar,
die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind. Vorzugsweise weist der Ringkeildübel
im Bereich seines Distanzvorgabebereichs seinen größten Durchmesser auf
In einer Weiterbildung ist bei einem nur einseitig ausgebildeten kegelstumpfartig
abgeschrägten Körper an seiner entgegengesetzten Stirnseite ein zapfenförmiger
Ansatz angeformt. Dies eignet sich besonders für die Verbindung von Konstruktionsteilen,
von denen einer aus Holz und der andere aus Metall, Beton oder einem anderen holzfremden
Material gebildet ist.
In einer weiteren Ausgestaltung ist der walzenförmige bis fassförmige
Körper in der Art eines Scheibendübels ausgebildet mit einem integrierten
scheibenförmigen Distanzvorgabebereich sowie einer Bohrung in Längsrichtung
des Körpers, wobei wenigstens ein freies Ende des Körpers axial abstehende
Zapfen aufweist.
Bevorzugt entspricht bei nur einseitig ausgebildeten Zapfen am Körper
die Bohrung in etwa einem Durchmesser einer durch die Bohrung zu führenden
Befestigungsschraube entspricht.
Günstigerweise entspricht der Außendurchmesser des erfindungsgemäßen
Ringkeildübels und/oder Scheibendübels gängigen Dübelgrößen
bzw. Werkzeuggrößen von Fräswerkzeugen, insbesondere weist der Ringkeildübel
oder der Scheibendübel einen Außendurchmesser von 65, 80, 95, 115, 128
oder 160 mm auf. Vorzugsweise entsprechen die Abmessungen der Verbindungsgrößen
denen von üblichen Dübeln mit üblichen Standardabmessungen, wobei
in der Höhe bevorzugt jeweils als zusätzliches Maß die Höhe
des Distanzvorgabebereichs hinzukommt. Somit können zur Vorbereitung von Verbindungsstellen
gängige Werkzeuge eingesetzt werden. Selbstverständlich können die
Verbindungsmittel jeweils auch in Sondergrößen angefertigt werden.
Vorteilhaft ist, wenn der Distanzvorgabebereich des erfindungsgemäßen
Verbindungsmittels eine Dicke von etwa 10 mm, aufweist. Eine Gesamthöhe des
Ringkeildübels bzw. Scheibendübels kann entsprechend von vorliegenden
Rahmenbedingungen bei der Auslegung des Tragwerks gewählt werden.
Die Erfindung ist nachfolgend beispielhaft, ohne Beschränkung
der Allgemeinheit, anhand von in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf ein Tragwerk mit einer bevorzugten
Verbindungsanordnung,
2 in einer explosionsartigen Darstellung Komponenten
eines bevorzugten Verbindungssystems;
3a, b; einen Schnitt durch einen Bereich mit horizontaler
Verbindung (a) und einen Schnitt durch einen Bereich mit vertikaler Verbindung (b);
4a, b; eine Draufsicht und einen Schnitt durch einen
bevorzugten zweiseitigen Ringkeildübel (a) und eine Draufsicht und einen Schnitt
durch einen bevorzugten einseitigen Ringkeildübel (b), und
5a, b; eine Draufsicht und einen Schnitt durch einen
bevorzugten zweiseitigen Scheibendübel (a) und eine Draufsicht und einen Schnitt
durch einen bevorzugten einseitigen Scheibendübel (b).
In den folgenden Figuren sind funktionell gleich wirkende Elemente
jeweils mit gleichen Bezugszeichen beziffert.
Ein Teil einer bevorzugten Verbindungsanordnung eines Tragwerks
10 ist als Draufsicht der 1 zu entnehmen.
Das aus Konstruktionsteilen 11, 12, 13, 14,
15 und 16 bestehende Tragwerk 10 weist zwei parallel
zueinander verlaufende horizontale Konstruktionsteile 11, 12 auf,
zwischen denen sich ein vertikal verlaufendes Konstruktionsteil 16 erstreckt.
Die Konstruktionsteile 11, 12, 13, 14,
15 und 16 sind vorzugsweise als Holzbalken ausgebildet.
Die beiden Konstruktionsteile 11, 12 sind je auf
einer Seite des Konstruktionsteils 16 an Verbindungsstellen 20b
mit diesem verbunden. Am fertig montierten Tragwerk 10 sind an der Verbindungsstelle
20b horizontal gerichtete Verbindungen ausgebildet. Erfindungsgemäß
sind später beschriebene Verbindungsmittel vorgesehen, die bewirken, dass an
der Verbindungsstelle 20b zwischen den Konstruktionsteilen 11
und 16 bzw. den Konstruktionsteilen 12 und 16 ein definierter
Abstand eingehalten wird, vorzugsweise mit einem Nennmaß von 10 mm. Dadurch,
dass die Konstruktionsteile 11, 16 bzw. 12,
16 dort nicht flächig aneinander liegen, ist eine gute Durchlüftung
dieser Verbindungsstellen 20b gewährleistet.
Oberhalb der beiden unteren Konstruktionsteile 11,
12 liegen quer zu diesen die Konstruktionsteile 13,
14, 15, wobei sich das Konstruktionsteil 16 zwischen
den beiden Konstruktionsteilen 14, 15 erstreckt und dort ebenfalls
mit Verbindungsstellen 20b mit dem Konstruktionsteil 14 auf der
einen Seite bzw. dem Konstruktionsteil 15 auf der anderen Seite. Die dem
Konstruktionsteile 13, 14, 15 bilden mit den unteren
Konstruktionsteilen 11, 12 vertikal gerichtete Verbindungsstellen
20a aus. Auch dort sind Verbindungsmittel vorgesehen, die so ausgebildet
sind, dass an den Verbindungsstelle 20a die Konstruktionsteilteile
11 und 13, 14, 15 bzw. 12 und
14, 15 diese einen vorgegebenen Abstand voneinander aufweisen,
der ausreichend ist, um eine Hinterlüftung der Verbindungsstelle
20a zu gewährleisten. Im ganzen Tragwerk 10 verlaufen alle
Konstruktionsteilteilen 11, 12, 13, 14,
15, 16 mit ihren Körpern berührungslos untereinander.
Weiterhin sind an der im fertig montierten Tragwerk 10 jeweils
nach oben weisenden Oberfläche jedes Konstruktionsteils 11,
12, 13, 14, 15, die beispielsweise unmittelbar
Regenwasser ausgesetzt sein können, Abdeckelemente 23, 24
vorgesehen, die die Oberfläche abdecken, wie in 2
anhand einer explosionsartigen Darstellung veranschaulicht ist, in der die Ausgestaltung
und Befestigungsweise der Abdeckelemente 23, 24 illustriert ist
und mit Bezug auf 1 erläutert ist.
Diejenigen der Konstruktionselemente 13, 14,
15, die im fertig montierten Tragwerk 10 die zu oberst liegenden
Balken darstellen, sind mit durchgehenden, U-förmig profilierten Abdeckelementen
24 bedeckt. Durch das U-förmige Profil können die Abdeckelemente
24 einfach über die Oberfläche 22 der Konstruktionsteile
13, 14, 15 gesteckt werden. Die Schenkel des U-förmigen
Profils sind dazu etwas weniger als senkrecht abgewinkelt, beispielsweise nur etwa
80° bis 90°, vorzugsweise um 85°, so dass die Abdeckelemente
24 leichter aufgesteckt werden können.
Zumindest bei den paarweise nebeneinander liegenden Konstruktionsteilen
14, 15 ist es zweckmäßig, deren Oberfläche so abzuschrägen,
dass sich zugewandte Kanten, die in 1 beispielsweise
auch an das vertikale Konstruktionsteil 16 grenzen, höher sind als
die voneinander abgewandten Kanten der Oberfläche 22. Durch die Neigung
kann Regenwasser von dem Abdeckelement 24 ablaufen und wird gleichzeitig
von den Verbindungsstellen 20b weg geleitet. Vorteilhaft sind die Oberflächen
der Konstruktionselemente 11, 12 entsprechend geneigt ausgebildet.
Ein günstiger Neigungswinkel liegt zwischen 5° und 20°, vorzugsweise
um 10°.
Die Abdeckelemente 23 der unten liegenden Konstruktionsteile
11, 12 sind weitgehend wie die Abdeckelemente 24 ausgebildet,
weisen jedoch zusätzlich in den Bereichen, an denen Verbindungen zu anderen
Konstruktionsteilen 13, 14, 15 an Verbindungsstellen
20a hergestellt werden sollen, Öffnungen 24 auf, deren jeweiliger
Rand 26 nach oben umgebördelt ist. Der Rand 26 dient als
Halterung eines als Distanzring 21a ausgebildeten Verbindungsmittels 21,
das zwischen das Abdeckelement 23 und das darüber gelegte Konstruktionsteil
13, 14 bzw. 15 gelegt ist und das erfindungsgemäß
die Durchlüftung der Verbindungsstelle 20a ermöglicht. Vor dem
Auflegen der Abdeckelemente 24 wird jeweils eine Befestigungsschraube
27 wird mit ihrer Unterlegscheibe 28 durch das oben liegende Konstruktionsteil
13, 14 oder 15 und die Öffnung 25 in das
darunter liegende Konstruktionsteil 11 oder 12 gebohrt. Dadurch,
dass der Distanzring 21a elastisch ist, kann eine dauerhafte unter Vorspannung
stehende Verbindung hergestellt werden. Anschließend wird das Abdeckelement
24 über das Konstruktionsteil 13, 14,
15gelegt und die Verbindungsstellen 20a sind von oben komplett
vor eindringendem Wasser geschützt.
Zur Herstellung der horizontalen Verbindung zwischen den Konstruktionsteilen
11, 16, 12 oder 14, 16, 15
an den Verbindungsstellen 20b sind Befestigungsschrauben 27 mit
Unterlegscheiben 28 vorgesehen, die von einem Ende durch die jeweiligen
Konstruktionsteile 11, 16, 12 bzw. 14,
16, 15 durchgeführt sind und am entgegengesetzten Ende austreten
und dort mit einer Mutter 30 verbunden sind. An den vorderen und hinteren
Durchtrittsstellen am Konstruktionsteil 16 ist jeweils ein als Ringkeildübel
31a ausgebildetes Verbindungsmittel 21 vorgesehen.
Die Verbindungsstellen 20a und 20b sind in den
3a und 3b detaillierter
dargestellt. 3a zeigt ein Detail der Verbindungsstelle
20b der Verbindungsteile 14, 15 mit dem Verbindungsteil
16, und 3b zeigt in einer um 90° gedrehten
Ansicht ein Detail der Verbindungsstelle 20b zwischen den Konstruktionsteilen
11 und 12 mit Konstruktionsteil 16 sowie der Verbindungsstellen
20a zwischen den Konstruktionsteilen 15 und 11,
12.
Die Verbindungsstelle 20a ist durch eine am fertigen Tragwerk
10 in horizontaler Richtung wirkenden Verbindung gekennzeichnet, mit einer
durch die Verbindung durchgreifenden Befestigungsschraube 29, sowie einer
Verbindungsstelle 20a mit einer vertikalen Verbindung des Konstruktionsteils
15 mit den Konstruktionsteilen 11 und 12 mit vertikalen
Verbindungsschrauben 27.
Das Konstruktionsteil 11 ist durch den Ringkeildübel
31a mit dem Konstruktionsteil 16 verbunden und mit einem fest
vorgegebenen Abstand beabstandet. Die Fasern der als Holzbalken ausgebildeten Konstruktionsteile
11, 16 stehen senkrecht zueinander. Auf der gegenüberliegenden
Seite des Konstruktionsteils 16 ist das Konstruktionsteil 12 ist
ebenso mit einem Ringkeildübel 31a am Konstruktionsteil
16 unter Einhaltung des vorgegebenen Abstands befestigt.
Über den Konstruktionsteile 11, 12 liegt das
Konstruktionsteil 15, das an der Überkreuzungsstelle eine Ausnehmung
19 aufweist. Die Neigung der Oberflächen 22 der beiden Konstruktionsteile
11, 12, die jeweils zum Konstruktionsteil 16 hin ansteigen,
so dass sich insgesamt oberflächenseitig eine dachartige Anordnung der beiden
Konstruktionsteile 11, 12 ergibt, ist deutlich zu erkennen. Die
Ausnehmung 19 ist an diese dachartige Anordnung angepasst. Durch als Distanzringe
21a ausgebildete Verbindungsmittel 21, die um Ränder
26 der Öffnungen 25 gelegt sind, ist das Konstruktionsteil
15 mit den Konstruktionsteilen 11, 12 verbunden, wobei
Befestigungsschrauben 27 durch die oben beschriebenen Öffnungen der
unterbrechungsfreien Abdeckelemente 23 durchgeführt sind und eine
vertikale Verbindung an Verbindungsstellen 21a zwischen den Konstruktionsteilen
15 und 11 bzw. 12 herstellen.
In den 4a und 4b
sind bevorzugte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in der Art eines zweiseitigen Ringkeildübels 31a (4a)
und eines einseitigen Ringkeildübels 31b (4b)
dargestellt.
Der zweiseitige Ringkeildübel 31a umfasst einen fassförmigen
Körper mit einem scheibenförmigen integrierten Distanzvorgabebereich
34a und einer Bohrung 35a in Längsrichtung des Körpers.
Im scheibenförmigen Distanzvorgabebereich 34 sind Öffnungen
47a für Sicherungsmittel wie Schrauben oder Nägel vorgesehen,
die ein Sichern während der Montage ermöglichen. Im Randbereich erstreckt
sich oberhalb und jeweils axial ein Ringkeil 32a, 32b. Axial zwischen
den Ringkeilen 32a und 32b ist ein scheibenförmiger Distanzvorgabebereich
34a ausgebildet, dessen Höhe d den Mindestabstand zwischen zu verbindenden
Teilen definiert. Der Distanzvorgabebereich 34a weist vorzugsweise gerundete
Seiten auf, so dass bei senkrechter Montage Wasser von dem Ringkeildübel
31a abtropfen kann. Der zweitseitige Ringkeildübel 31a ist
zum beabstandeten Verbinden von Holzteilen vorgesehen.
Der einseitige Ringkeildübel 31b weist statt eines zweiten
Ringkeils auf einer Seite 36b des scheibenförmigen Distanzvorgabebereichs
34b glatt ausgeführt. Um die Bohrung 35b ist ein zapfenförmiger
Ansatz 37b angeformt. Der einseitige Ringkeildübel 31b soll
Holzteile und Beton, Metall, Stein oder dergleichen verbinden. Der Ansatz
37b ragt dabei beispielsweise in das Metall hinein.
Der Distanzvorgabebereich 34a, 34b weist vorzugsweise
gerundete Seiten auf, so dass der scheibenförmige Distanzvorgabebereich
34a, 34b in etwa mittig seinen größten Durchmesser hat.
Bei senkrechter Montage kann Wasser von dem Ringkeildübel 31a,
31b abtropfen.
In den 5a und 5b
sind bevorzugte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in der Art eines zweiseitigen Scheibendübels 41a (5a)
und eines einseitigen Scheibendübels 41b (5b)
dargestellt.
Statt zweier Ringkeile 32a, 32b weist der zweiseitige
Scheibendübel 41a eine Vielzahl dornenartiger Eingriffsmittel
42a und 42b auf, die ringförmig im Außenbereich um eine
Bohrung 45a in einem integrierten Distanzvorgabebereich 44a angeordnet
sind und die jeweils in ein Holzteil eingreifen sollen. Die Eingriffsmittel
42a, 42b erstrecken sich beidseits axial von dem Distanzvorgabebereich
44a weg. Die Dicke d des Distanzvorgabebereichs 44a gibt einen
minimalen Abstand zwischen zwei zu verbindenden Teilen vor. Der einseitige Scheibendübel
41b ist dagegen auf einer Seite 46b glatt ausgebildet und liegt
mit dieser Seite 46b beispielsweise an Beton, Metall, Stein oder dergleichen
an.
Der Distanzvorgabebereich 44a, 44b weist vorzugsweise
gerundete Seiten auf, so dass der scheibenförmige Distanzvorgabebereich
44a, 44b in etwa mittig seinen größten Durchmesser hat.
Bei senkrechter Montage kann Wasser von dem Scheibendübel 41a,
41b abtropfen.
Bezugszeichenliste
- 10
- Tragwerk
- 11
- Konstruktionsteil
- 12
- Konstruktionsteil
- 13
- Konstruktionsteil
- 14
- Konstruktionsteil
- 15
- Konstruktionsteil
- 16
- Konstruktionsteil
- 19
- Ausnehmung
- 20a
- vertikale Verbindungsstelle
- 20b
- horizontale Verbindungsstelle
- 21
- Distanzring
- 22
- Oberfläche
- 23
- Abdeckelement
- 24
- Abdeckelement
- 25
- Öffnung
- 26
- Rand
- 27
- Befestigungsschraube
- 28
- Unterlegscheibe
- 29
- Befestigungsschraube
- 30
- Mutter
- 31a, b
- Ringkeildübel
- 32a, b
- keilförmiger Rand/Eingriffsmittel
- 33a
- keilförmiger Rand/Eingriffsmittel
- 34a, b
- Distanzvorgabebereich
- 35a, b
- Bohrung
- 36b
- Stirnseite
- 37b
- Zapfen
- 41a, b
- Scheibendübel
- 42a, b
- Zapfen/Eingriffsmittel
- 43a
- Zapfen/Eingriffsmittel
- 44a, b
- Distanzvorgabebereich
- 45a, b
- Bohrung
- 46b
- Stirnseite
- 47a, b
- Öffnungen
- d
- Dicke des Distanzvorgabebereichs