Die Erfindung betrifft ein Trennverfahren für Werkstücke
mit bereichsweise materialfreier Werkstoffstruktur sowie eine Trennvorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens und die Verwendung einer Elektronenstrahlquelle.
Aus dem Stand der Technik sind Trennverfahren und Trennvorrichtungen
bekannt, mit deren Hilfe Werkstücke zerteilt und/oder mit Ausnehmungen versehen
werden können. Neben einer Vielzahl von Trennverfahren mit geometrisch bestimmter
Schneide- und geometrisch unbestimmter Schneide wie Sägen oder Trennschleifen
sind auch kontaktlose Trennverfahren wie das Brennschneiden für metallische
Werkstoffe, das Laserschneiden für eine Vielzahl von unterschiedlichen Werstoffen
und das Wasserstrahlschneiden, das insbesondere für harte Werkstoffe geeignet
ist, bekannt. Jedes der vorstehend genannten Trennverfahren erfordert die Erfüllung
einer Reihe von Randbedingungen, um zu einem guten Trennergebnis zu gelangen. Zudem
ist jedes der Trennverfahren nur für ein bestimmtes Spektrum an zu bearbeitenden
Werkstoffen geeignet.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Trennverfahren für
Werkstücke mit bereichsweise materialfreier Werkstoffstruktur bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Bei dem Verfahren gemäß Anspruch 1 ist vorteilhaft, dass
durch die starke Wechselwirkung des Elektronenstrahls mit der Werkstoffstruktur
eine hohe Schneidleistung und somit eine im Vergleich zu anderen Trennverfahren
hohe Schnittgeschwindigkeit erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere im Vergleich
zu den bekannten Laserschneidverfahren. Weiterhin ermöglicht der Einsatz eines
Elektronenstrahls Schnitte mit einem großen Aspektverhältnis, d. h. mit
einer großen Schnitttiefe und einer geringen Schnittbreite, so dass auch Werkstücke
mit großer Materialstärke durch sehr feine Schnitte, das heißt mit
schmalen Schnittfugen, voneinander getrennt werden können. Die vorgebbare Trennlinie
ist vorzugsweise eine durchgehende Schnittlinie, wenn eine vollständige Trennung
von Werkstücken vorgenommen wird. Ebenso kann vorgesehen werden, mittels des
Elektronenstrahls lediglich Ausschnitte aus Werkstücken herauszutrennen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 2 ist vorteilhaft,
dass der Wirkungsgrad des Trennverfahrens im Vakuum besonders hoch ist, so dass
mit geringem Energieaufwand eine hohe Trennleistung erzielt werden kann. Kleine
Werkstücke werden vollständig in einer Vakuumkammer aufgenommen, größere
Werkstücke können abhängig von ihrer Werksstoffstruktur auch lediglich
bereichsweise vakuumbeaufschlagt werden. Somit kann der apparative Aufwand für
die Durchführung des Verfahrens auch für große Werksstücke gering
gehalten werden.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 3 ist vorteilhaft,
dass eine Vielzahl von Werkstoffen mit unterschiedlichen Werkstoffstrukturen bearbeitet
werden kann.
Beim Verfahren gemäß dem Anspruch 4 ist vorteilhaft, dass
der Elektronenstrahl besonders präzise und reproduzierbar geführt wird.
Bei der Verfahrensdurchführung kann eine statische Aufladung des Werkstücks
durch Auflegen des Werkstücks auf einen potentialfreien, vorzugsweise geerdeten,
Werkstückträger vermieden werden. Dadurch wird ein Aufbauen eines elektrischen
Potentials vermieden, welches zu einer Verschlechterung der Schneidleistung führen
könnte.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 5 ist vorteilhaft,
dass Werkstücke aus den angeführten Materialien auf Grund ihrer Festigkeitseigenschaften
bislang ausschließlich mit Laserschneidverfahren in zufriedenstellender Qualität
zu trennen waren und nunmehr durch die Verwendung eines Elektronenstrahls bei gleicher
oder verbesserter Schnittqualität deutlich schneller getrennt werden können.
Derartige Materialien konnten bislang mit Trennverfahren, bei denen geometrisch
bestimmte oder unbestimmte Schneiden eingesetzt werden, nicht zufriedenstellend
bearbeitet werden, da bei den angesprochenen Materialien (Gestricken, Geweben, Gewirken)
ein teilweises Ausreißen von Fasern auftreten kann. Mit kontaktlosen Trennverfahren,
insbesondere Wasserstrahlschneiden, konnten ebenfalls keine zufriedenstellenden
Ergebnisse erzielt werden, da die beim Wasserstrahl eingesetzten Abrasivstoffe in
die Werkstoffstruktur eingelagert werden und damit das Werkstück verschmutzen.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 6 ist vorteilhaft,
dass hierdurch eine eng begrenzte, lokale Erwärmung des zu trennenden Werkstücks
stattfindet, während umliegende Bereiche nahezu keiner Erwärmung unterworfen
werden und somit Materialeigenschaften im Schnittbereich nicht oder nur geringfügig
verändert werden. Dabei kann der Elektronenstrahl als kontinuierlicher Strahl
oder als gepulster Strahl auf das Werkstück einwirken, um in Abhängigkeit
der Werkstoffstruktur ein günstiges Schneidergebnis zu erzielen.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 7 ist vorteilhaft,
dass hiermit eine sehr schmale Trennfuge zwischen den voneinander zu trennenden
Bereichen des Werkstücks erzielt werden kann, so dass am Werkstück
nur ein geringer Verschnitt vorliegt und nur eine geringe Materialmenge zur Durchführung
des Trennvorgangs aufgeschmolzen werden muss. Dadurch kann der Trennvorgang mit
hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 8 ist vorteilhaft,
dass die Schnittkante eine Oberflächenstruktur aufweist, die für viele
Anwendungsfälle keiner Nachbearbeitung bedarf und insbesondere bei Gestricken,
Gewirken oder Geweben durch die miteinander verschmolzenen Faserstrukturen eine
geschlossene Schnittkante gebildet wird, die einer Auflösung des Faserverbunds
entgegenwirkt.
Bei dem Verfahren gemäß dem Anspruch 9 ist vorteilhaft,
dass hierdurch die Prozesskosten bei der Durchführung des Verfahrens gering
gehalten werden können, da keine teuren Inertgase für die Verfahrensdurchführung
bereitgestellt werden müssen. Ebenso entfällt ein zeitaufwändiges
Ein- bzw. Ausschleusen aus einem mit Inertgas gefüllten Arbeitsbereich, wie
es insbesondere bei der Anwendung von Laserschneidverfahren erforderlich ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Trennvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 10 vorgesehen. Die Relativbeweglichkeit zwischen
Elektronenstrahlquelle und Werkstückträger kann durch eine entsprechende
Anordnung der Elektronenstrahlquelle und/oder durch einen beweglichen Werkstückträger
erreicht werden. Vorzugsweise ist eine Relativbewegung zwischen Elektronenstrahlquelle
und Werkstückträger in zumindest zwei Raumrichtungen möglich. Durch
wenigstens eine Schwenkachse für die Elektronenstrahlquelle können auch
komplexe Schnittgeometrien ausgeführt werden. Vorzugsweise sind die Elektronenstrahlquelle
und das Werkstück in einer gemeinsamen Vakuumkammer aufgenommen.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung besteht in der Verwendung einer
Elektronenstrahlquelle gemäß dem Anspruch 11.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
der Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigt die einzige Figur eine schematische
Darstellung einer Elektronenstrahlquelle zum Trennen von Werkstücken mit bereichsweise
materialfreier Werkstoffstruktur.
Eine Elektronenkanone 10 ist in einer Vakuumkammer
12 angeordnet und sendet einen Elektronenstrahl 14 auf ein zu
trennendes Werkstück 16 aus. Das Werkstück 16 ist auf
einem XY-Tisch 18 aufgelegt, der eine Relativbewegung des Werkstücks
16 gegen über der Elektronenkanone 10 in zwei senkrecht zueinander
ausgerichteten Raumrichtungen ermöglicht. Das Werkstück 16 ist
als Gewirke aus Metallfäden hergestellt, die derart miteinander verschlungen
und/oder verpresst sind, dass sie eine im Wesentlichen gestaltfeste Werkstoffstruktur
bilden. Zwischen den einzelnen Metallfäden des Werkstücks 16
sind materialfreie, luftgefüllte Zwischenräume.
Die Elektronenkanone 10 weist eine Glühwendel
20, einen Wehneltzylinder 22 und zwei jeweils um 90° zueinander
versetzt angeordnete Plattenpaare 24, 26 auf. Durch Anlegen einer
elektrischen Spannung an die Glühwendel 20 wird diese so stark erhitzt,
dass sie unter Einfluss des Wehneltzylinders 22, der gegenüber der
Glühwendel 20 auf negativem elektrischen Potentials liegt, Elektronen
in Richtung des Wehneltzylinders 22 emittiert. Die Elektronen werden durch
die anliegende Potentialdifferenz zu einem Strahl gebündelt, der durch die
im Wehneltzylinder 22 vorgesehen Bohrung in Richtung des Werkstücks
16 hindurchtritt. Die dem Wehneltzylinder 22 stromab nachgelagerten
Plattenpaare 24 und 26 können von nicht dargestellten Spannungsquellen
mit Steuerspannungen zur Lenkung und Formung des Elektronenstrahls beaufschlagt
werden. Der somit zu einem dünnen, hochenergetischen Strahl konzentrierte Elektronenstrahl
14 tritt durch eine am unteren Ende der Elektronenkanone 10 angebrachte,
auf einem gegenüber der Glühwendel 20 positiven elektrischen
Potential liegenden Anodenplatte 28 hindurch und wird in Richtung des Werkstücks
16 abgegeben.
Durch die Wechselwirkung der auf dem Werkstück 16 eintreffenden,
hochenergetischen Elektronen mit der Werkstoffstruktur des Werkstücks
16 tritt ein lokales Aufschmelzen der Metallfäden auf, die im Schmelzbereich
durchtrennt werden und – wie dies in der 1 schematisch
dargestellt ist – bedingt durch die Oberflächenspannung der Schmelze
jeweils endseitig eine kleine Metallkugel ausbilden. Durch den Elektronenstrahl
14 werden die aufeinander gestapelten Metallfäden durchgeschmolzen,
so dass eine vollständige Trennung des Werkstücks 16 erreicht
wird. Durch eine Relativbewegung des Werkstücks 16 gegenüber
der Elektronenkanone 10 können Schnittverläufe in das Werkstück
16 eingebracht werden, so dass nahezu beliebige Formen aus dem Werkstück
16 ausgeschnitten werden können.
Für die Durchführung des Trennverfahrens ist es von Bedeutung,
dass das Werkstück 16 Hohlräume oder Zwischenräume aufweist,
in die das aufgeschmolzene Material bedingt durch seine Oberflächenspannung
zurückweichen kann. Ein Verdampfen des Materials ist nicht erwünscht,
da hierzu unökonomisch große Energiemengen eingesetzt werden müssten
und zudem das verdampfte Material sich an anderer Stelle niederschlagen würde,
was zu Verschmutzungen des Werkstücks 16 und der Elektronenkanone
10 führen könnte.
Der XY-Tisch 18 ist zur Gewährleistung der Potentialfreiheit
des Werkstücks 16 während der Bestrahlung mit dem Elektronenstrahl
14 über eine Erdungsleitung 30 geerdet, so dass ein Ab strömen
der als Elektronenstrahl 14 auf das Werkstück 16 auftreffenden
Elektronen stattfinden kann.