Die Erfindung betrifft eine Gebäudehülle eines Gebäudes
mit einer außenseitigen Gebäudeschicht.
Das Gebot der Verminderung von CO2-Emissionen führt
dazu, dass immer mehr Bauteile der Gebäudehülle mit immer größeren
Schichtdicken eines Dämmstoffs versehen werden. Insbesondere bei Fassaden werden
hierzu sogenannte Wärmedämmverbundsysteme eingesetzt. Der Aufbau eines
bekannten Wärmedämmverbundsystems ist in 1
dargestellt. Dabei ist das Wärmedämmverbundsystem auf das Mauerwerk mit
dem alten Putz aufgebracht. Das Wärmedämmverbundsystem als solches weist
üblicherweise eine Dämmplatte auf, auf die ein Armierungsmörtel aufgebracht
ist. In den Armierungsmörtel eingebettet und auf diesen aufgebracht ist ein
Armierungsgewebe. Darauf wiederum befindet sich ein Haftgrund, auf dem Außenputz
aufgebracht ist. Der Außenputz wird ggf. noch angestrichen. Mit einem System
dieser Art lassen sich sowohl neue Fassaden ausrüsten als auch die Fassaden
alter Gebäuden nachträglich dämmen und mit einem neuen Putz versehen.
Der Nachteil bei den so gedämmten Bauteilen bzw. Teilen der Gebäudehülle
ist der geänderte Temperaturverlauf im gesamten Bauteil. Aufgrund der Dämmung
ergibt sich in der Regel eine deutlich niedrigere Temperatur an der luftberührten,
d. h. außenseitigen Oberfläche als bei nicht gedämmten Fassaden.
Den Temperaturverlauf im Wandquerschnitt bei einer Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem
der vorgenannten Art zeigt 2, wo der Temperaturverlauf
von außen nach innen über die Wanddicke dargestellt ist.
Die Absenkung der Oberflächentemperatur an der Außenseite
der außenseitigen Gebäudeschicht führt dazu, dass insbesondere in
den Nachtstunden der Taupunkt regelmäßig unterschritten wird und erhebliche
Mengen Kondensat auf der außenseitigen Oberfläche der äußeren
Gebäudeschicht anfallen. Dieses wird in den folgenden Tagstunden, insbesondere
bei nicht oder nur geringfügig sonnenbeschienenen Bereichen der außenseitigen
Gebäudeschicht, nicht mehr vollständig abgetrocknet, so dass die Oberfläche
dauerhaft oder überwiegend feucht bleibt. Dies bildet die Grundlage für
das Wachstum insbesondere von Algen. Dieses Phänomen wird als (Fassaden-)Vergrünung
bezeichnet.
Die Vergrünung war bereits Gegenstand vielfältiger Untersuchungen.
So wurde versucht, die mittlere Temperatur der Oberfläche durch Verwendung
von IR-reflektierenden Beschichtungen anzuheben oder die Oberflächen der Fassaden
mit Algiziden, Fungiziden oder photokatalytischen Beschichtungen auszurüsten.
All diese Ansätze zeigten jedoch keinen dauerhaften Erfolg, so dass relativ
kurze Renovierungszyklen erforderlich waren.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, hier Abhilfe zu schaffen
und eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, mit der in einfacher und
kostengünstiger Weise die Vergrünung der außenseitigen Oberfläche
der äußeren Gebäudeschicht einer Gebäudehülle eines Gebäudes
verhindert werden kann.
Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe ist erfindungsgemäß
vorgesehen, dass die außenseitige Gebäudeschicht zumindest bereichsweise
eine über eine Heizeinrichtung beheizbare Struktur aufweist, die zur zumindest
bereichsweisen Erwärmung und Abtrocknung der außenseitigen Oberfläche
der äußeren Gebäudeschicht zur Verhinderung der Vergrünung der
Oberfläche vorgesehen ist. Letztlich liegt der Kerngedanke der Erfindung also
in der Integration einer Struktur in einer luft- bzw. außenseitig der Dämmung
angeordneten Schicht, wobei die Struktur dann mit externer Energie versorgt wird,
was zur Beheizung der Struktur führt. Die Struktur gibt die Wärmeenergie
dann an die außenseitige Oberfläche der Gebäudeschicht ab und führt
zur Abtrocknung der jeweiligen Bauteiloberfläche. Auf diese Weise wird letztlich
die Vergrünung der Oberfläche vermieden. Dabei versteht es sich, dass
die Struktur in alle Bereiche bzw. Bestandteile der Gebäudehülle integriert
werden kann. Im übrigen versteht es sich, dass die vorliegende Erfindung, also
die Verwendung einer beheizbaren Struktur innerhalb der außenseitigen Gebäudeschicht,
auch mit den im Stand der Technik angegebenen Maßnahmen (IR-Reflektion, Photokatalyse,
Algizide) kombiniert werden kann, wenn ein hoher Feuchtigkeitsanfall besteht und
trotz der vorliegenden Erfindung die Vergrünung nicht vollständig verhindert
werden kann.
Die erfindungsgemäße Heizeinrichtung, die zur Beheizung
der in die außenseitige Gebäudeschicht integrierten Struktur vorgesehen
ist, basiert bevorzugt auf einer elektrischen Beheizung in Form einer Widerstandsstromheizung
oder auf Transport eines beheizten Wärmeträgermediums. Es versteht sich,
dass es grundsätzlich möglich ist, die beiden vorgenannten Alternativen
auch kumulativ vorzusehen.
Bevorzugt weist die außenseitige Gebäudeschicht ein Wärmedämmverbundsystem
auf, wie dies auch aus dem Stand der Technik bekannt ist. Das Wärmedämmverbundsystem
kann eine Dämmplatte und/oder ein Armierungsgewebe und/oder einen Haftgrund
und/oder einen Außenputz und/oder einen Anstrich aufweisen. Die erfindungsgemäße,
beheizbare Struktur kann dabei dann in die Dämmplatte und/oder das Armierungsgewebe
und/oder den Haftgrund und/oder den Außenputz und/oder den
Anstrich und/oder in eine weitere Schicht im Wärmedämmverbundsystem integriert
sein.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die äußere Gebäudeschicht
grundsätzlich aber auch lediglich eine Fassadenplatte oder aber ein Fassadenprofil,
insbesondere aus Metall, sein kann. In einem solchen Falle ist die über die
Heizeinrichtung beheizbare Struktur dann hinter der betreffenden Platte bzw. dem
betreffenden Profil zu dessen Beheizung vorgesehen.
Ist die Struktur in das Armierungsgewebe integriert, weist dieses
vorzugsweise elektrisch leitfähige Komponenten auf. Hierbei kann es sich insbesondere
um Kohlefasern, Metalle, Metalllegierungen und/oder Kunstfasern mit elektrisch leitenden
Partikeln handeln.
Üblicherweise weist das Armierungsgewebe Schuß- und Kettfäden
auf. In diesem Zusammenhang ist festgestellt worden, dass es, um eine hinreichende
flächige Beheizung zu erzielen, ausreichend ist, nur Schuß- oder nur Kettfäden
leitfähig auszubilden. Im Übrigen ist festgestellt worden, dass es sogar
ausreichend ist, nicht alle Fäden einer Richtung elektrisch leitfähig
auszubilden. Es ist ausreichend, nur jeden zweiten bis zehnten Faden elektrisch
leitfähig auszubilden.
Bestehen die Fäden des Armierungsgewebes aus einer Mehrzahl von
Filamenten, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass es schon
ausreichend ist, lediglich ein elektrisch leitfähiges Filament pro Faden vorzusehen.
Dies stellt letztlich eine sehr einfache und kostengünstige Ausführungsform
dar, wobei es sich versteht, dass es grundsätzlich auch möglich ist, eine
Mehrzahl von Filamenten pro Faden elektrisch auszubilden.
Statt der Verwendung von elektrisch leitfähigen Filamenten/Fäden
ist es grundsätzlich auch möglich, das Gewebe und/oder die Fäden/Filamente
mit einer elektrisch leitfähigen Umhüllung, wie beispielsweise einer Graphit-Binder-Dispersion
zu versehen. Im Übrigen können die elektrisch leitfähigen Fäden/Filamente
elektrisch isoliert sein oder aber frei liegen.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Haftgrund
und/oder der Außenputz und/oder der Anstrich und/oder eine weitere Beschichtung,
die zusätzlich vorgesehen wird, elektrisch leitfähige Partikel, insbesondere
Graphit, aufweist. Nach dem Prinzip der Flächenheizung können dabei dann
insbesondere parallel zueinander verlaufende Zuleitungen mit hoher Leitfähigkeit,
insbesondere aus Kupfer, in diese Struktur eingearbeitet sein, so dass eine beheizbare
Fläche zwischen den Zuleitungen entsteht. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung
dieser Ausführungsform können die elektrischen Zuleitungen Teil des Armierungsgewebes
sein.
Im Übrigen ist es möglich, eine zusätzliche, elektrisch
leitfähige Schicht vorzusehen, bei der es sich einerseits um die zuvor bereits
erwähnte, elektrisch leitfähige Partikel aufweisende Beschichtung handeln
kann oder andererseits beispielsweise um ein leitfähiges Vlies. Günstig
ist es in jedem Falle, die zusätzliche, elektrisch leitfähige Schicht
zwischen dem Haftgrund und dem Außenputz vorzusehen.
Die elektrisch leitfähige Schicht bzw. die Heizeinrichtung kann
grundsätzlich mit Wechselspannung, insbesondere 230 Volt oder 110 Volt, oder
aber mit Gleichspannung, vorzugsweise mit mehr als 10 Volt, betrieben werden.
Insbesondere beim Einsatz von Wechselspannung sollte eine elektrische
Schutzvorrichtung zwischen der Struktur und der Stromquelle der Heizeinrichtung
vorgesehen sein.
Von besonderem Vorteil ist es im übrigen, die Struktur mit einer
Photovoltaikeinrichtung zu koppeln, so dass die Sonnenenergie zur Abtrocknung und
Verhinderung der Vergrünung genutzt werden kann, und zwar auch an Stellen,
die keine oder nur eine geringe Sonneneinstrahlung haben.
Bei der zur elektrischen Beheizung alternativen oder kumulativen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Heizeinrichtung insbesondere im Außenputz vorgesehene
Kapillarrohrmatten und/oder Schläuche aufweist. Es versteht sich, dass es natürlich
grundsätzlich auch möglich ist, die Kapillarrohrmatten und/oder die Schläuche
in den Armierungsmörtel, das Armierungsgewebe, die Dämmplatte oder eine
separate Schicht zu integrieren.
Bei dem Wärmeträgermedium handelt es sich um ein Fluid,
insbesondere Wasser und/oder Glycol, das bevorzugt über eine Pumpeinrichtung
durch die Kapillarrohrmatten und/oder die Schläuche gefördert wird.
Im Übrigen bietet die erfindungsgemäße Alternative
unter Nutzung eines Wärmeträgermedium insbesondere dann an, wenn es möglich
ist, die Heizeinrichtung mit einer Solarthermieeinrichtung zu koppeln.
Zur Steuerung und/oder Regelung der Heizeinrichtung ist vorzugsweise
eine Steuereinrichtung vorgesehen. Diese kann manuell einstellbar sein. Es kann
aber auch eine zugeordnete Fernsteuerung vorgesehen sein. Über die Steuereinrichtung
lässt sich dann der Betrieb der Heizeinrichtung automatisiert oder manuell
einstellbar steuern/regeln. Zur Steuereinrichtung gehören
bevorzugt Sensoren, die beispielsweise die Temperatur und/oder dem Feuchtgrad der
außenseitigen Oberfläche der äußeren Gebäudeschicht messen.
In Abhängigkeit der gemessenen Werte wird dann die Heizeinrichtung angesteuert.
Dabei lässt sich bevorzugt die Heiztemperatur und/oder die Heizdauer steuern/regeln.
Bevorzugt werden die Sensoren an den erfahrungsgemäß kritischsten
Stellen der Gebäudehülle angeordnet. Hierbei handelt es sich üblicherweise
um solche, die dem stärksten Feuchtigkeitsanfall und/oder der der geringsten
Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Ein besonderer Vorteil ist es, dass über die Steuereinrichtung
unterschiedliche Bereiche der außenseitigen Gebäudeschicht unterschiedlich
ansteuerbar bzw. beheizbar sind. Auf diese Weise kann die Abtrocknung der außenseitigen
Oberfläche bedarfsgerecht durchgeführt werden.
Im übrigen betrifft die vorliegende Erfindung aber nicht nur
eine Gebäudehülle der eingangs genannten Art, sondern neben dem Gebäude
als solchem auch die einzelnen Komponenten der außenseitigen Gebäudeschicht,
insbesondere das Wärmedämmverbundsystem, die Heizeinrichtung, den Haftgrund,
den Außenputz und/oder den Anstrich, soweit dies für den Zweck der vorliegenden
Erfindung, nämlich der Verhinderung der Vergrünung durch Beheizung über
die Heizeinrichtung dient. Dabei weist das Wärmedämmverbundsystem dann
die zuvor genannten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination miteinander
auf, während der Haftgrund, der Außenputz und/oder der Anstrich sowie
die ggf. weitere Beschichtung elektrisch leitfähige Partikel, insbesondere
Graphit, aufweist.
Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zur zumindest bereichsweisen Erwärmung und Abtrocknung der außenseitigen
Oberfläche der äußeren Gebäudeschicht eines Gebäudes mittels
der über die Heizeinrichtung beheizbaren Struktur in der oder an der außenseitigen
Gebäudeschicht zur Verhinderung der Vergrünung der Oberfläche.
Bei Untersuchungen ist festgestellt worden, dass an vielen Tagen im
Jahr der Taupunkt vielfach nur um wenige Zehntel Grad unterschritten wird. Von daher
genügt es bei dem erfindungsgemäßen Verfahren, die Temperatur an
diesen Tagen nur leicht anzuheben, was das System trotz des Energieaufwandes wirtschaftlich
macht. Dabei sollte es so sein, dass die Heizeinrichtung nur bei einer Unterschreitung
des Taupunktes von nicht mehr als 5°C, vorzugsweise von nicht mehr als 2°C
und insbesondere von nicht mehr 1°C betrieben wird. Wird der Taupunkt weiter
unterschritten, macht es aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mehr, die
Heizeinrichtung zu betreiben. Grundsätzlich ist es verfahrensgemäß
auch möglich, mit der Beheizung erst dann zu beginnen, wenn die Temperatur
über den Taupunkt gestiegen ist. Dabei wird dann das Abtrocknen der Fassade
durch das Heizen unterstützt.
Im Übrigen hat es sich gezeigt, dass es nicht erforderlich ist,
dass die Erwärmung der außenseitigen Oberfläche und damit der Betrieb
der Heizeinrichtung täglich durchgeführt wird. Es genügt, jeden zweiten
bis zehnten Tag die Fassade einmal vollständig abzutrocknen. Die Abstände
der einzelnen Beheizungsvorgänge sind letztlich abhängig von der Art und
dem Aufbau der äußeren Gebäudeschicht. Letztlich ist es über
die Steuereinrichtung möglich, die Intervalle zwischen 1 und 30 Tagen einzustellen,
wobei jeder beliebige Tag innerhalb des vorgenannten Intervalls möglich ist.
In jedem Falle sollte aber die Heizeinrichtung, wenn sie betrieben wird, bis zur
vollständigen Abtrocknung des mittels Sensoren überwachten Bereichs der
Oberfläche der außenseitigen Gebäudeschicht betrieben werden.
Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung
einer über eine Heizeinrichtung beheizbaren Struktur bei einer außenseitigen
Gebäudeschicht einer Gebäudehülle eines Gebäudes, zur zumindest
bereichsweisen Erwärmung und Abtrocknung der außenseitigen Oberfläche
der äußeren Gebäudeschicht zur Verhinderung der Vergrünung der
Oberfläche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung erläutert. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand
der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen
oder deren Rückbeziehung.
Es zeigt
1 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts einer
zum Stand der Technik gehörenden Gebäudehülle,
2 eine schematische Darstellung eines Temperaturverlaufs
durch die Gebäudehülle gemäß 1,
3 eine schematische Darstellung eines Gebäudes,
4 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts einer
ersten Ausführungsform einer Gebäudehülle,
5 eine der 4 entsprechenden
Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Gebäudehülle,
6 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Widerstandsheizung,
7 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Widerstandsheizung und
8 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Gebäudeschicht.
In 1 ist ein Teil einer Gebäudehülle
A eines nicht der da nicht näher dargestellten Gebäude gezeigt. Die Gebäudehülle
A weist ein Mauerwerk B und darauf aufgebrachten Putz C auf. Auf den Putz C aufgebracht
ist eine außenseitige Gebäudeschicht D, bei der es sich vorliegend um
ein sog. Wärmedämmverbundsystem handelt. Die Gebäudeschicht D weist
als unterste Lage eine Dämmplatte E auf. Auf der Dämmplatte E, die vorliegend
über einen Dübel F mit dem Mauerwerk B verbunden ist, ist ein Armierungsmörtel
G aufgebracht. Oberhalb des Armierungsmörtels G befindet sich ein Armierungsgewebe
H, auf das wiederum ein Haftgrund I aufgebracht ist. Auf den Haftgrund I wiederum
ist ein Außenputz J aufgebracht. Auf den Außenputz J kann, was jedoch
nicht dargestellt ist, ergänzend noch ein Anstrich K aufgebracht werden.
In 2 ist der Temperaturverlauf über
die Dicke der Gebäudehülle A dargestellt, wobei sich rechts der Gebäudeinnenraum
und links die Gebäudeaußenseite befinden. Aus der Darstellung ergibt sich,
dass die Temperatur an der innenseitigen Oberfläche des Mauerwerks B etwa 20°C
beträgt, während sie an der außenseitigen Oberfläche der äußeren
Gebäudeschicht D etwa – 10°C beträgt. Die Darstellung verdeutlicht,
dass der Temperaturverlauf im Bereich des Mauerwerks B relativ flach ist, während
er im Bereich der außenseitigen Gebäudeschicht D relativ stark ist.
In 3 ist schematisch ein Gebäude
1 mit einer Gebäudehülle 2 dargestellt. Die Gebäudehülle
2 erstreckt sich vorliegend über das gesamte Gebäude
1, einschließlich des Dachbereichs. Der äußere Teil der
Gebäudehülle 2 wird von einer außenseitigen Gebäudeschicht
3 gebildet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebäudeschicht
3 auch nur bereichsweise an der Gebäudehülle 2 vorgesehen
sein kann.
4 zeigt nun eine Situation, die im Wesentlichen der
Situation gemäß 1 entspricht. Die Gebäudehülle
2 umfasst vorliegend das Mauerwerk 4, auf das außenseitig
eine Putzschicht 5 aufgebracht ist. Auf der Putzschicht 5 befindet
sich die außenseitige Gebäudeschicht 3. Diese weist, wie zuvor
beim Stand der Technik bereits beschrieben, eine Schicht mit Dämmplatten
6 auf, wobei die einzelnen Dämmplatten 6 über Dübel
7 ans Mauerwerk 4 angedübelt worden sind. Auf die Dämmplatte
6 ist eine Schicht mit Armierungsmörtel 8 aufgebracht, in
dem eine Schicht mit Armierungsgewebe 9 eingebracht ist. Auf das Armierungsgewebe
9 ist eine Schicht mit Haftgrund 10 aufgebracht, auf dem wiederum
Außenputz 11 aufgebracht ist. Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform
kann auf den Außenputz 11 noch eine flächige Schicht mit einem
Anstrich aufgebracht sein.
Die 5 entspricht der Darstellung gemäß
4, wobei jedoch auf die Putzschicht 5 verzichtet
worden ist. Bei dem diesbezüglichen Gebäude 1 handelt es sich
um einen Neubau, an dem unmittelbar an das Mauerwerk 4 die Gebäudeschicht
3 angebracht worden ist.
Bei den beiden zuvor genannten Ausführungsformen ist es nun so,
dass die außenseitige Gebäudeschicht 3 zumindest bereichsweise
eine über eine Heizeinrichtung 12 beheizbare Struktur aufweist, die
zur zumindest bereichsweisen Erwärmung und Abtrocknung der außenseitigen
Oberfläche 13 der äußeren Gebäudeschicht
3 vorgesehen ist. Auf diese Weise ergibt sich eine Verhinderung der Vergrünung
der Oberfläche 13.
Das in den 4 und 5
nicht dargestellte Prinzip der über die Heizeinrichtung 12 beheizbaren
Struktur ergibt sich insbesondere aus 6, in der schematisch
die auf dem Prinzip der Widerstandsheizung basierende Heizeinrichtung
12 dargestellt ist. Bei der in 6 dargestellten
Ausführungsform ist die vorgenannte Struktur durch das Armierungsgewebe
9 gebildet, bei dem verschiedene Fäden elektrisch leitfähig sind.
Die leitfähigen Fäden sind über Zuleitungen 14,
15, die aus elektrisch hochleitfähigem Material bestehen, miteinander
verbunden.
Bei der Ausführungsform gemäß 7
ist es so, dass die beheizbare Struktur durch den Außenputz 11 gebildet
wird, der elektrisch leitfähige Partikel aufweist. Auch hier sind parallel
laufende elektrische Zuleitungen 14, 15 mit hoher elektrischer
Leitfähigkeit vorgesehen. Dies verdeutlicht letztlich auch 8,
bei der die äußere Gebäudeschicht 3 ohne Mauerwerk
4 dargestellt ist.
Es versteht sich, dass die beheizbare Struktur nicht auf die Außenputzschicht
beschränkt ist, sondern bedarfsweise auch in einer oder mehreren der anderen
Schichten oberhalb der Dämmplatte 6 vorgesehen sein kann. Insbesondere
ist es möglich, eine zusätzliche elektrisch leitfähige Schicht, beispielsweise
ein leitfähiges Vlies, für eine leitfähige Beschichtung vorzusehen.
Diese zusätzliche Schicht könnte insbesondere zwischen dem Haftgrund
10
und dem Außenputz 11 vorgesehen sein.
Die Zuleitungen 14, 15 sind vorliegend mit einer
Gleichstromquelle 16 verbunden. Zur Ansteuerung der Gleichstromquelle
16 ist eine Steuereinrichtung 17 vorgesehen, mit der wenigstens
ein Sensor 18 gekoppelt ist. Der Sensor 18 ist im Bereich der
Gebäudeschicht 3 angeordnet, insbesondere auf der Oberfläche
13 oder unmittelbar darunter. Der Sensor 18 dient vorliegend zur
Feuchtigkeitsmessung der Oberfläche 13. Darüber hinaus kann auch
wenigstens ein Sensor zur Temperaturmessung der Oberflächentemperatur und/oder
der Außentemperatur vorgesehen sein.
Nicht dargestellt ist, dass die Steuereinrichtung 17 unterschiedliche
Steuerkreise aufweisen kann, die separat ansteuerbar sind. Hierdurch ist es möglich,
unterschiedliche Bereiche der Gebäudeschicht 3 zu unterschiedlichen
Zeiten und/oder mit unterschiedlichen Heiztemperaturen anzusteuern bzw. zu beheizen.
Nicht dargestellt ist im Übrigen, dass die Heizeinrichtung
12 statt der elektrischen Beheizung grundsätzlich auch über den
Transport eines Wärmeträgermediums heizen kann. Hierzu dienen können
Kapillarrohrmatten und/oder Schläuche dienen, die in eine oder mehrere der
vorgenannten Schichten eingebracht sind.
Bezugszeichenliste
- A
- Gebäudehülle
- B
- Mauerwerk
- C
- Putz
- D
- außenseitige Gebäudeschicht
- E
- Dämmplatte
- F
- Dübel
- G
- Armierungsmörtel
- H
- Armierungsgewebe
- I
- Haftgrund
- J
- Außenputz
- K
- Anstrich
- 1
- Gebäude
- 2
- Gebäudehülle
- 3
- Gebäudeschicht
- 4
- Mauerwerk
- 5
- Putzschicht
- 6
- Dämmplatte
- 7
- Dübel
- 8
- Armierungsmörtel
- 9
- Armierungsgewebe
- 10
- Haftgrund
- 11
- Außenputz
- 12
- Heizeinrichtung
- 13
- Oberfläche
- 14
- Zuleitung
- 15
- Zuleitung
- 16
- Gleitstromquelle
- 17
- Steuereinrichtung
- 18
- Sensor