Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Schleifmaschinen zum Schleifen
von kurzen und/oder stabförmigen Werkstücken, die einen unrunden, durch
ebene und/oder gekrümmte Linien gebildeten Querschnitt und ebene, parallel
zueinander verlaufende Stirnseiten aufweisen. Ein Verfahren gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der DE
2006 007 055 A1 bekannt.
Der Ausdruck ”kurze und/oder stabförmige Werkstücke”
bedeutet, dass nur solche Werkstücke gemeint sind, die keine Schleifbearbeitung
mit einer Verstellung der Schleifsscheibe in Z-Richtung, d. h. der Längsrichtung
des Werkstücks erfordern, oder allenfalls nur eine geringen Verstellung in
Z-Richtung etwa zur Erzeugung einer Fase im Bereich der Stirnflächen. Die Zustellung
der Schleifscheiben erfolgt somit nur in der hierzu senkrechten X-Richtung. Die
Werkstücke weisen jedenfalls zwei parallel zueinander liegende Stirnflächen
und eine hierzu vorzugsweise senkrecht liegende Außenkontur der Länge
„L” auf, wobei die Länge L größer oder kleiner als
der effektive Durchmesser der Stirnfläche sein kann. Es sind somit sowohl stab-
als auch scheibenförmige Werkstücke umfasst, deren Querschnitt/Außenkontur
beliebig sein kann. Der Kürze halber wird im Folgenden „stabförmiges
Werkstück” verwendet, wobei auch scheibenförmige Werkstücke
umfasst sein sollen.
Ein bevorzugtes und beispielhaft genanntes Anwendungsgebiet derartiger
kurzer, stabförmiger Werkstücke sind mechanische Stell-, Schalt- und Steuereinrichtungen,
in denen stabförmige Teile als Stellglieder Bewegungen und Kräfte übertragen.
In diesem Fall können die stabförmigen Werkstücke eine Länge
zwischen vorzugsweise 10 und 80 mm und einen quadratischen Querschnitt mit einer
Kantenlänge zwischen vorzugsweise 2 und 15 mm haben. Als Werkstoff kommen unterschiedliche
Metalle, aber auch Keramik-Werkstoffe in Frage. Durch den unrunden Querschnitt wird
bei entsprechender Führung erreicht, dass die stabförmigen Stellglieder
sich im eingebauten Zustand nur in ihrer Längsrichtung bewegen, aber nicht
verdrehen.
In diesem Anwendungsfall werden an das fertig geschliffene stabförmige
Werkstück sehr hohe Anforderungen gestellt; genannt seien vor allem die Maßhaltigkeit
der Grundabmessungen, die Parallelität der Stirnflächen, die exakte Einhaltung
des rechten Winkels zwischen den Längs- und Stirnseiten, die Ebenheit der Stirnflächen
und die maximale Rauheitsprofilhöhe Rz.
Die in konkreten Anwendungsfällen verlangte Genauigkeit kann
erreicht werden, indem jede Seite des stabförmigen Werkstücks einzeln
durch Horizontal-Flachschleifen bearbeitet wird. Diese Methode ist aber auf geometrische
Querschnitte mit geraden Kanten beschränkt. Die Schleifzone ist bei diesem
Schleifverfahren auf Grund des Flächenkontakts mit der Schleifscheibe nur schwierig
mit Kühlschmierstoff zu versorgen. Aus diesem Grund kann man nicht dasselbe
Zeitspanvolumen wie beim Umfangschleifen erreichen. Außerdem muss das Werkstück
dabei so häufig gewendet und umgespannt werden, dass eine wirtschaftliche Massenfertigung
nicht gegeben ist. Auf Grund des Wendens und Umspannens des Werkstücks lassen
sich die engen Fertigungstoleranzen wie nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
nicht realisieren.
In der DE 10 2006 007
055 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Schleifbearbeitung derartiger
Werkstücke beschrieben, bei dem das Werkstück in einer ersten Spannstellung
zunächst an seinen Seitenflächen gehalten und einer Schleifstation zugeführt
wird. Dort werden mittels einer Doppelscheibe beide Stirnflächen gleichzeitig
vor- und feingeschliffen. Bei der Doppelscheibe umgreifen zwei im Abstand voneinander
gleichachsig angeordnete, rotierende Schleifscheiben das Werkstück. Die Schleifscheiben
tragen an den einander zugewandten Innenseiten Schleifbeläge für das Schruppen
und nachfolgende Schlichten, die durch Verschieben der Schleifspindel in Zustellrichtung
(X-Achse) nacheinander in Eingriff kommen. Der Abstand der Schlichtbereiche der
Schleifscheiben entspricht dem Schleifmaß des zu bearbeitenden Werkstücks.
Nach der Bearbeitung der Stirnflächen wird das Werkstück in einer zweiten
Spannstellung über seine Stirnflächen eingespannt. In der zweiten Spannstellung
werden die seitlichen Außenkonturen des Werkstücks durch Unrundschleifen
erzeugt, wozu eine zweite Schleifspindel in die Bearbeitungsposition eingeschwenkt
wird. Die erste Schleifspindel für das Doppelschleifen, die auf demselben schwenkbaren
Schleifspindelstock wie die zweite Schleifspindel sitzt, wird hierbei aus dem Bearbeitungsbereich
ausgeschwenkt. Nach Bearbeitung der Außenkontur wird das fertig bearbeitete
Werkstück entnommen, und das nächste Werkstück wird in die Position
für das Doppelschleifen der Stirnflächen gebracht, wofür die erste
Schleifspindel erneut eingeschwenkt und zugestellt werden muss.
In der Praxis hat sich ergeben, dass für das abwechselnde Einschwenken
und Zustellen der beiden Schleifspindeln in die Bearbeitungsposition ein beträchtlicher
Zeitaufwand erforderlich ist, in welchem keine Bearbeitung der Werkstücke erfolgen
kann. Hierunter leidet die Produktivität der Anlage, was besonders im Hinblick
auf die üblicherweise sehr großen Stückzahlen der herzustellenden
Werkstücke von erheblichem Nachteil ist. Zudem kann immer nur eine der beiden
Schleifspindeln im Schleifbetrieb sein. Die nicht für das Schleifen nutzbaren Zeiten
können 30% bis 50% der gesamten Bearbeitungszeit für ein Werkstück
beanspruchen.
Aus der US 1 926 974 ist eine
Schleifmaschine bekannt mit der zeitgleich beide Stirnseiten von kurzen Werkstücken
plangeschliffen werden können. Bei den Werkstücken handelt es sich beispielsweise
um Lagerringe von Kugellagern, die automatisch über eine rotierende Halte-
und Fördereinrichtung von einer Beladeposition in die Schleifposition und anschließend
in eine Entladeposition verbracht werden. Die Halte- und Fördereinrichtung
ist hierfür als um eine Achse drehbare Scheibe ausgebildet, an deren Umfang
mehrere gleich beabstandete Haltevorrichtungen angeordnet sind. Die Werkstücke
sind in der Schleifposition über eine Friktionsscheibe rotatorisch antreibbar.
Ein Schleifen der Umfangsflächen der Werkstücke ist hierbei jedoch nicht
vorgesehen.
EP 0 522 272 A2 beschreibt
ein Verfahren, in dem ein Werkstück in ein und derselben Aufspannung zuerst
mit einer profilerzeugenden Schleifscheibe und dann mit einer weiteren Schleifscheibe
bearbeitet wird. Hierzu wird das Werkstück in Richtung der Rotationsachsen
der Schleifscheiben in Z-Richtung linear von einem Schlitten von einer ersten in
eine zweite Bearbeitungsposition verfahren. Es erfolgt jedoch kein Umspannen des
Werkstücks von den Stirnseiten auf die Längsseiten oder umgekehrt. Das
Werkstück bleibt in beiden Bearbeitungspositionen an seinen Stirnseiten durch
eine Werkstückspindel und einem Reitstock fest eingespannt.
DE 197 56 610 A1
zeigt ein Verfahren zur gleichzeitigen Grob- und Feinstbearbeitung der Umfangsflächen
eines Werkstücks in einer einzigen stirnseitigen Aufspannung.
US 6,220,939 B1 zeigt
eine Werkstückübergabevorrichtung mit mehreren Aufnahmepositionen, welche
Werkstücke einer Aufspannvorrichtung zum nachfolgenden Umfangsschleifen zuführt
Ein Planschleifen der Stirnseite erfolgt hier nicht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Verfahren und
die Schleifmaschine der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass eine Verringerung
der Taktzeit erfolgt, und so eine verbesserte wirtschaftliche Massenfertigung in
Verbindung mit einem sehr guten Schleifergebnis erreicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit einem Verfahren, das die
Gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 1 aufweist, sowie mit den Schleifmaschinen
nach den Ansprüchen 9 und 20.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die vollständige
Schleifbearbeitung des stabförmigen Werkstücks in zwei Teilvorgängen
in einer Weise durchgeführt, dass die Komplettbearbeitung auf einer einzigen
Schleifmaschine in einem kontinuierlichen Fertigungsvorgang erfolgen kann. Dabei
erfolgen nacheinander zwei verschiedene Einspannstellungen oder Einspannungen, die
getaktet ineinander übergehen. Zunächst wird jedes Werkstück in einer
von mehreren Spannvorrichtungen einer bewegbaren Halteeinrichtung einzeln an seinen
Längsseiten eingespannt, also nicht etwa nur in die profilierte Ausnehmung
einer Trägerscheibe eingesetzt, dies ist die erste Spannstellung. Die Spannvorrichtungen
sind bevorzugt als Beladegreifer ausgebildet, die zwei aufeinander zu und voneinander
weg bewegbare Backen aufweisen, zwischen denen das Werkstück durch Klemmung
der Seitenflächen fixiert werden kann. Die mit dem Werkstück in Berührung
kommenden Seiten sind bevorzugt an die äußere Form eines Werkstückrohlings
angepasst, um ihn für den Transport durch die Schleifmaschine und für
die Schleifbearbeitung sicher zu halten. Die Beladegreifer sind so dimensioniert,
dass beide Stirnflächen des Werkstücks seitlich aus ihm hervorragen, so
dass ihre Schleifbearbeitung ungehindert möglich ist. Sie müssen auch
so geformt sein, dass sie in der Lage sind auch fertiggeschliffene Werkstücke
übernehmen und für den Transport zu einer Entladestelle zu halten.
In dieser Einspannung wird das Werkstück in einen ersten Bearbeitungsbereich
überführt, in welchem zumindest das Fertigschleifen der beiden Stirnseiten
erfolgt. In der Regel werden die Stirnseiten in dieser Einspannung vor- und fertiggeschliffen.
Ein getrenntes Vorschleifen ist aber an dieser Stelle nicht immer erforderlich.
Bei entsprechender Gestaltung der Spannvorrichtung führt das Doppelplanschleifen
zu einem ausgezeichneten Ergebnis an den Stirnseiten. Das nach wie vor eingespannte,
also in der ersten Spannstellung befindliche Werkstück wird sodann mittels
einer Bewegung dieser Spannvorrichtung zwischen zwei gleichachsig im Abstand voneinander
befindliche Spannbacken überführt und von diesen an seinen Stirnseiten
eingespannt, die bereits fertig geschliffen sind und dadurch die besten Voraussetzungen
für eine präzise Weiterbearbeitung bieten. Hierbei ist streng darauf zu
achten, dass beim Umspannen keine Längsverschiebung des Werkstücks stattfindet,
die seine Lage in Bezug auf die Position der zweiten Schleifscheibe von der geforderten
Soll-Lage verändert. Durch die Ausführung der Bewegungen der Spannbacken
mit denen das Werkstück an seinen Stirnseiten eingespannt wird und der Wahl
der Spannkräfte der Beladegreifer, die die Spannung für die erste Schleifbearbeitung
sicherstellen, ist bewirkt, dass das Werkstück beim Spannen mit den Spannbacken
der Werkstückspindelstöcke an seinen Stirnseiten nicht in seiner Längsrichtung
verschoben wird.
Die Spannbacken bewirken die zweite Spannstellung des stabförmigen
Werkstücks; die erste Spannstellung wird jetzt aufgehoben.
Indem nunmehr die beiden Spannbacken synchron und phasengleich gesteuert gedreht
werden, kann an dem Werkstück ein CNC-gesteuertes Umfangsschleifen nach dem
Prinzip der C-X-Interpolation vorgenommen werden. Dabei entspricht jeder Drehstellung
des von den beiden Spannbacken in Drehung versetzten Werkstückes (Drehachse
C) ein bestimmter Abstand der Schleifscheibe in Richtung der X-Achse. Die Einzelheiten
hierzu sind dem Fachmann auf dem Gebiet der Schleiftechnik von dem CNC-gesteuerten
Unrundschleifen geläufig und brauchen daher nicht näher beschrieben zu
werden.
Wenn das stabförmige Werkstück nach dem Prinzip des Unrundschleifens
bearbeitet wird, liegt – im Gegensatz zum Flachschleifen – eine Linienberührung
zwischen der Schleifscheibe und dem Werkstück vor. Die Kühlmittelzufuhr
ist dadurch verbessert, und es wird ein höheres Zeitspanvolumen erreicht, so
dass die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt wird.
Mit dem CNC-gesteuerten Umfangsschleifen können stabförmige
Werkstücke mit unterschiedlichen Querschnitten vor- und fertig geschliffen
werden, also einfache quadratische oder rechteckige Querschnitte mit abgerundeten
Längskanten oder ebenen Fasen an den Längskanten bis hin zu prismatischen
Querschnitten oder auch Querschnitte mit unterschiedlich gekrümmten Begrenzungslinien
bis hin zu Mischformen aus allem. Mit der einfachen Möglichkeit, in einem Zuge
ebene Längsseiten mit gebrochenen oder abgerundeten Kanten zu schleifen, ebenso
aber auch Querschnitte mit durchweg gekrümmten Konturen, werden die Probleme
der Gratbildung als Folge eines Planschleifens vermieden. Eine Auswahl der Möglichkeiten
ist in der 1 des Ausführungsbeispiels zusammengestellt.
Wenn das Umfangsschleifen durch eine die gesamte Länge des stabförmigen
Werkstücks überdeckende profilierte Schleifscheibe erfolgt, kann auch
die Längskontur des Werkstücks unterschiedlich gestaltet werden. Beispiele
hierfür sind in der 2 des Ausführungsbeispiels
zusammengestellt. Zu dieser unterschiedlichen Längskontur gehören auch
stirnseitige Fasen und Abrundungen.
Mit dem Auseinanderfahren der Spannbacken nach dem Fertigschleifen
ist die zweite Spannstellung gelöst, und das fertige stabförmige Werkstück
ist wiederum von den Spannbacken der ersten Einspannung in der Halteeinrichtung
gespannt und gehalten. Die Halteeinrichtung wird weitergetaktet, d. h. um einen
durch die Anzahl der Spannvorrichtungen (mindestens 3, bevorzugt 4, 5 oder 6) vorbestimmten
Winkelbetrag &agr; gedreht und bringt das fertige Werkstück in eine Entladeposition
wo es an eine Entladeeinrichtung übergeben wird.
In dem Anspruch 1 ist auch schon die konkrete Methode angegeben, wie
der erste Teilvorgang des Planschleifens in den zweiten Teilvorgang des Umfangsschleifens
übergehen kann. Es wird hierzu die Lösung gewählt, die erste Schleifscheibe
einerseits und mindestens eine zweite Schleifscheibe andererseits mit den zugehörigen
Schleifspindeln auf einem gemeinsamen Schleifspindelstock zu lagern, der in X-Richtung
verschoben werden kann. Durch Bewegen der Halteeinrichtung werden die einzelnen
Werkstücke nacheinander zuerst dem Wirkungsbereich der ersten Schleifscheibe
und anschließend der zweiten Schleifscheibe zugeführt. Für die beim
Schleifen erforderliche Zustellbewegung in Richtung der X-Achse wird der gemeinsame
Schleifspindelstock in der Richtung der X-Achse gesteuert verfahren.
Mit dem Auseinanderfahren der Spannbacken nach dem Fertigschleifen
ist die zweite Spannstellung gelöst, und das fertige stabförmige Werkstück
erneut der Halteeinrichtung übergeben. Es wird von dieser beim nächsten
Arbeitstakt durch entsprechende Drehung in eine Entladeposition verbracht, wo es
von einer Entladeeinrichtung übernommen werden kann.
Dadurch dass an einem Werkstück nacheinander zwei Schleifbearbeitungen
durchgeführt werden, wobei die beiden Schleifscheiben lediglich um geringe
Strecken in X-Richtung zugestellt und vom Werkstück entfernt werden müssen,
ergibt sich eine erhebliche Zeitersparnis gegenüber der Bearbeitung nach dem
in der DE 10 2006 007 055 A1
beschriebenen Verfahren. Diese Zeitersparnis kann über 30% bis 50% der gesamten
Taktzeit für die Schleifbearbeitung eines Werkstücks betragen. Die Zeitersparnis
ergibt sich schon daraus, dass die relativ langen Zeiten für das Ein- und Ausschwenken
der Schleifspindeln in den Bearbeitungsbereich völlig entfallen, da sich erfindungsgemäß
beide Schleifspindeln in einer Tandemanordnung ständig in unmittelbare Nähe
zu dem zugehörigen Bearbeitungsbereich befinden. Innerhalb eines eng umgrenzten
Gebiets führen die gemeinsam auf einem Spindelstock angeordneten Schleifspindeln
und Schleifscheiben nur eine Bewegung in X-Richtung aus. Anstelle des aufwändigen
Schwenkens der Schleifspindeln nach dem Stand der Technik ist lediglich das Werkstück
von einer ersten Bearbeitungsposition mit einer ersten Schleifscheibe zu einer zweiten
Bearbeitungsposition mit einer zweiten Schleifscheibe zu transportieren, was sehr
schnell geschehen kann. Zudem können auf der Halteeinrichtung gleichzeitig
mehrere Werkstücke gespannt und getaktet dem Schleifbereich zugeführt
werden. Von diesen Werkstücken werden in jedem Bewegungstakt der Halteeinrichtung
jeweils zwei bearbeitet, wobei das eine in der ersten Bearbeitungsposition eine
Fertigbearbeitung beider Stirnflächen erfährt und ein weiteres Teil in
einer zweiten Bearbeitungsposition fertig geschliffen wird. Hierdurch
wird der Durchsatz merklich beschleunigt. Eine Weitere Beschleunigung kann sich
dadurch ergeben, dass beide Werkstücke in den Bearbeitungspositionen zumindest
zeitweise zeitgleich geschliffen werden, was für bestimmte Außenkonturen
der Werkstücke ohne weiteres möglich ist. Zumindest ist eine zeitgleiche
Bearbeitung zweier Werkstücke für kürzere Zeitabschnitte im Bearbeitungszyklus
erzielbar, etwa derart, dass das Fertigschleifen der Stirnflächen in der ersten
Bearbeitungsposition sich zeitlich mit dem Beginn des Unrundschleifens in der zweiten
Bearbeitungsposition überlappt. Diese wesentlichen Vorteile gegenüber
dem Stand der Technik ergeben sich in besonderer Weise durch die Tandemanordnung
der beiden Schleifspindeln auf einem Schleifspindelstock, die sich auch bei Verwendung
anderer Transport- und Spannvorrichtungen, als der hier beschriebenen, erzielen
lassen.
Im Anspruch 2 sind vorteilhafte Einzelheiten zu dem ersten Schleifvorgang,
dem Doppelplanschleifen der Stirnseiten, angegeben. Hierzu wird das in der Halteeinrichtung
eingespannte Werkstück bis an die erste Schleifscheibe, die als „Doppelschleifscheibe”
aus zwei einzelnen Schleifscheiben zusammengesetzt sein kann, herangefahren, was
durch Drehen der Halteeinrichtung um einen vorgegebenen Winkelbetrag &agr; geschieht.
Der Vorgang des Planschleifens selbst erfolgt durch Verfahren der in üblicher
Weise an einer ersten Schleifspindel gelagerten ersten Schleifscheibe. Zur Bearbeitung
ist die rotierende ersten Schleifscheibe, die Doppelschleifscheibe, in der Richtung
der X-Achse verfahrbar. Die beiden Schleifscheiben der Doppelschleifscheibe umgreifen
bei dem Schleifvorgang das stabförmige Werkstück, das dabei mit seiner
Längsrichtung parallel zu der Rotationsachse der ersten Schleifscheibe verläuft.
Das Verfahren kann an dieser Stelle aber auch so geführt werden, dass das Werkstück
ortsfest in seiner Position verbleibt und die Schleifscheibe in Längs- und
Querrichtung zum Werkstück verfahrbar ist. Das Verfahren der Schleifscheibe
in Längsrichtung dient bevorzugt zum Justieren der Schleifscheiben in Bezug
auf das Werkstück oder in Bezug auf die Position der zweiten Schleifscheibe
zur Bearbeitung der Außenkontur.
Nach Anspruch 6 werden zum Beispiel Sensoren in die Beladegreifer
der Haltevorrichtung integriert, mit denen das Schleifaufmaß der einzelnen
gespannten Werkstücke ermittelt werden kann. Die so gewonnenen Werte werden
an die Steuereinrichtung der Schleifmaschine übermittelt und werden von dieser
für die Festlegung des Ablaufs des Umfangsschleifens berücksichtigt. Auch
hierdurch kann sich eine Beschleunigung der Bearbeitung ergeben.
Da beim Unrundschleifen der Außenkontur der Werkstücke beachtliche
Drücke quer zur Längsachse des Werkstücks auftreten können,
die zu einer Verbiegung des Werkstücks führen, wird das erfindungsgemäße
Verfahren nach Anspruch 7 dahingehend ergänzt, dass eine Lünette zur Abstützung
des Werkstücks gegen Verbiegung durch Querkräfte vorgesehen wird. Diese
Lünetten, von denen jeweils eine einem Beladegreifer, d. h. Spanstelle für
das Werkstück zugeordnet ist, sind auf der Haltevorrichtung zusammen mit den
Beladegreifern montiert. Die Lünetten sind auf der Haltevorrichtung in Bezug
auf die Position des Werkstücks zustellbar oder von dieser Position entfernbar
und gelangen nur in der zweiten Bearbeitungsposition für das Schleifen der
Außenkontur mit der zweiten Schleifscheibe in Einsatz. Ihr Einsatz erfolgt
gemäß Anspruch 7 wie folgt: Nachdem das Werkstück in der zweiten
Bearbeitungsposition von den Spannbacken übernommen und gespannt ist, werden
die Backen des Beladegreifers geöffnet, so dass das Werkstück frei rotieren
kann und die Zweite Schleifscheibe für die Bearbeitung freien Raum hat. In
diesem Zustand werden zuerst die Seitenkanten des Werkstücks auf Fertigmaß
rund geschliffen, was bedeutet, das hiermit die größten Durchmesser des
fertigen Werkstücks festgelegt sind. Hierauf wird die Lünette soweit auf
das Werkstück zugestellt, dass sie in zumindest punktuelle Anlage an das Werkstück
kommt und dieses somit gegen Querkräfte abstützt. Die Bewegung der Lünette
erfolgt bevorzugt über hydraulische oder pneumatische Verstellmittel, die dem
Fachmann geläufig sind. Die Lünette weist auf ihrer Eingriffseite mit
dem Werkstück eine bevorzugt im Querschnitt halbkreisförmige Ausnehmung
auf, die an die erwähnten größten Durchmesser des fertigbearbeiteten
Werkstücks angepasst ist. Hierdurch wird erreicht, dass bei Rotation des Werkstücks
in der Lünette mindestens ein Bereich am Umfang des Werkstücks mit der
Lünette in Kontakt ist, so dass diese in allen Phasen der Rotation ihre Stützwirkung
entfalten kann. Mit angestellter Lünette erfolgt sodann die Fertigbearbeitung
der Außenflächen des Werkstücks, dessen Schleifbearbeitung damit
beendet ist. Hierauf wird die Lünette vom Werkstück entfernt, die Beladegreifer
der Halteeinrichtung ergreifen und spannen das Werkstück erneut, worauf die
Spannbacken der Werkzeugspindelstöcke auseinander gefahren werden und diese
für den Transport durch die Halteeinrichtung freigeben. Die Halteeinrichtung
wird dann erneut im Rahmen eines neuen Arbeitstakts um den Winkel &agr; gedreht,
wodurch das fertige Werkstück aus dem zweiten Bearbeitungsbereich entfernt
und schließlich einer Entladeeinrichtung zugeführt wird. Letztere wird
je nach Anzahl der Spannstellen auf der Halteeinrichtung und der Anordnung der Entladestation
in Bezug auf die Halteeinrichtung eventuell erst nach weiteren Arbeitstakten erreicht.
Im Anspruch 8 ist eine Variante dieses Verfahrens angegeben, gemäß
welcher die Seitenkanten nur bis annähernd an das Fertigmaß geschliffen
werden. Unter „annähernd” ist hier zu verstehen, dass nur noch
wenige hundertstel Millimeter, etwa 1 bis 3 hundertstel mm, bis zum Fertigmaß
abgeschliffen werden müssen. Die Lünette wird sodann, wie bei dem Verfahren
nach Anspruch 7 beschrieben, an das Werkstück angestellt und dieses wird ebenfalls
bis annähernd an das Fertigmaß geschliffen. Daraufhin wird die Lünette
entfernt und die gesamte Außenkontur wird auf Fertigmaß geschliffen. Da
hierfür nur ein sehr geringer Abtrag notwendig ist, der nur geringen Schleifdruck
erfordert, wird die Genauigkeit des Schleifens nicht beeinträchtigt.
Im Folgenden besteht auch die Möglichkeit, dass die Lünette
derart angesteuert ist, dass sie zum Fertigschleifen des Restaufmaßes nicht
zurückgezogen werden muss und das Werkstück dann bis zum Erreichen des
Fertigmaßes abgestützt bleibt.
Durch den Lünetteneinsatz lassen sich nicht nur erhöhte
Genauigkeiten bei langen, dünnen Werkstücken erreichen, sondern es kann
auch mit einem höheren Zerspanvolumen pro Zeiteinheit beim Schleifen gearbeitet
werden, was wiederum die Schleifzeit am Werkstück verringert.
Die Verfahren gemäß den Ansprüchen 7 und 8 sind besonders
für solche Formen des Werkstückquerschnitts geeignet, wie sie in
1 (mit Ausnahme von 1g) gezeigt sind.
Für derartige Werkstücke mit im Wesentlichen regelmäßigen, Symmetrien
aufweisenden Konturen und Querschnitten lässt sich die Präzision der Herstellung
deutlich erhöhen.
Eine Schleifmaschine, die insbesondere zur Durchführung des Verfahrens
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 geeignet ist, ist im Anspruch
9 angegeben.
Das Besondere an dieser Schleifmaschine liegt darin, dass zwei Schleifspindeln
mit parallelen Rotationsachsen auf einem gemeinsamen Schleifspindelstock in einer
„Tandemanordnung” montiert sind und mittels diesen gemeinsam bewegbar
sind. Der Begriff „Tandemanordnung” nimmt auf die Art der Anordnung
der Schleifspindel bzw. Schleifscheiben Bezug und soll zum Ausdruck bringen, dass
die Schleifscheiben beider Schleifspindeln zumindest zeitweise gleichzeitig eine
Bearbeitung an zwei Werkstücken durchführen können, wofür jedoch
nur ein Vorschubmechanismus erforderlich ist. Dieses Merkmal unterscheidet diese
Anordnung prinzipiell von bekannten Anordnungen von zwei Schleifspindeln auf einem
Schleifspindelstock, bei der die einzelnen Schleifspindeln durch Verschwenken des
Schleifspindelstocks um eine Drehachse zum Eingriff an einem einzigen Werkstück
gebracht werden. Das zeitraubende Verschwenken der Schleifspindeln entfällt
bei der Tandemanordnung völlig. Der Zeitaufwand für das Heranführen
der Werkstücke von einer Bearbeitungsstelle zu der anderen bei der erfindungsgemäßen
Schleifmaschine ist demgegenüber gering, zumal auch bei den bekannten Schleifmaschinen
etwa nach der DE 10 2006 007 055 A1
das Werkstück in die Bearbeitungsposition gebracht und wieder herausgeführt
werden muss.
Die Schleifmaschine nach Anspruch 9 bietet zudem den Vorteil, dass
jeweils mehrere stabförmige Werkstücke gleichzeitig durch die Maschine
transportiert und bearbeitet werden, die dabei in der ersten Spannstellung an den
Stirnseiten plangeschliffen und in der zweiten Spannstellung an den Längsseiten
durch Umfangsschleifen bearbeitet werden. Nach dem Durchlaufen der Schleifmaschine
sind die stabförmigen Werkstücke fertig geschliffen. Die Handling-Zeiten
sind auf ein Minimum reduziert.
Nach Anspruch 10 ist es besonders vorteilhaft, wenn die Halteeinrichtung
für die Werkstücke, die sowohl zum Spannen der Werkstücke als auch
zu deren Transport zu den Bearbeitungspositionen und durch die Schleifmaschine von
einer Belade- zu einer Entladeeinrichtung dient, als Taktscheibe ausgebildet ist.
Die bevorzugt als kreisförmige Platte ausgebildete Taktscheibe ist um eine
horizontale Achse drehbar und trägt in der Peripherie oder am äußeren
Rand angeordnete Spannpositionen oder Spannstellen, die bevorzugt als Beladegreifer
mit zwei aufeinander zu- und weg bewegbaren Greiferbacken ausgebildet sind. Die
Spannpositionen, von denen mindestens drei, bevorzugt 4, 5 oder 6 vorhanden sind,
befinden sich in gleichen Abständen am Umfang der Taktscheibe. Sie sind je
nach Anzahl in einem Drehwinkel &agr; zwischen ihnen angeordnet, der sich als
360° geteilt durch die Anzahl der Spannpositionen ergibt. Im Betrieb besteht
ein Takt der Taktscheibe in einer Drehung um den Winkel &agr;. Hierbei wird bevorzugt
zumindest ein Werkstück-Rohling von der Beladeposition in die erste Bearbeitungsposition
überführt, ein an den Stirnflächen fertig geschliffenes Werkstück
in die zweite Bearbeitungsposition gebracht und ein vollständig fertig geschliffenes
Werkstück aus dem Bearbeitungsbereich der Schleifmaschine entnommen.
Weitere Ausgestaltungen der Schleifmaschine nach Anspruch 9 sind in
den Unteransprüchen 11 bis 19 angegeben, wobei die Ansprüche 17 bis 19
auf die Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 7 und 8 Bezug
nehmen, für die eine Lünette erforderlich ist.
Der Anspruch 20 gibt eine weitere Schleifmaschine an, die speziell
zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6 ausgebildet ist. Die Ansprüche 21 bis 31 betreffen weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen hierzu.
Der Anspruch 22 ist darauf gerichtet, dass die zweite
Schleifscheibe der erfindungsgemäßen Schleifmaschinen an die Längskontur
des fertigen stabförmigen Werkstücks angepasst ist und auch dessen stirnseitige
Fasen mit umfassen kann. Die Bearbeitung der Werkstück-Seitenflächen durch
das numerisch gesteuerte Umfangsschleifen nach dem Prinzip der C-X-Interpolation
ermöglicht es, dass Abrundungsradien oder Fasen an den Kanten ohne Taktzeitverlängerung
zusammen mit den Seitenflächen geschliffen werden. Das gilt auch für die
stirnseitigen Fasen, wenn die Kontur der Schleifscheibe entsprechend profiliert
ist. Die stirnseitigen Fasen werden in derselben Einspannung in einem Konturzug
zeitgleich mit den Seitenflächen und mit den längs verlaufenden Fasen
oder Abrundungsradien geschliffen. Ein Umspannen entfällt. Der Prozess ist
insgesamt in Bezug auf die geforderten Geometriedaten (Maß-; Form- und Lagetoleranzen)
wesentlich einfacher und sicherer beherrschbar. Es wird nicht nur Bearbeitungszeit
eingespannt, sondern insbesondere wird auch die mit dem Umspannen verbundene Gefahr
von Ungenauigkeiten vermieden. Es kommt noch hinzu, dass die Kontur der Schleifscheiben
beim Abrichten mit einer Genauigkeit eingestellt werden kann, die im &mgr;m-Bereich
liegt. Somit ergeben sich stirnseitige Fasen, die über ihre gesamte Länge
und untereinander stets genau dieselbe Breite haben. Auch in dieser Hinsicht wird
somit durch die Erfindung zugleich mit der Schnelligkeit der Bearbeitung auch die
Genauigkeit des Ergebnisses verbessert. Weiterhin ist es auch möglich, entsprechend
profilierte, beispielsweise galvanisch belegte Schleifscheiben einzusetzen, die
nicht abgerichtet werden müssen.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine arbeitet mit bewährten
Grundelementen der modernen Schleiftechnik, die aber durch ein intelligentes Förder-
und Spannsystem auf neue Weise miteinander verknüpft sind. Der Aufbau der Schleifmaschine
bleibt einfach. Das Beladen der Schleifmaschine kann mit einer Ladezelle durch eine
Ladeluke erfolgen, so dass beispielsweise die sogenannte „Schlüsselloch-Lösung”
möglich ist, bei der die Werkstücke zugeführt werden. Hierbei sind
auch andere Ausführungen von Fördersystemen zur Zu- und Abführung
der Werkstücke zu und von der Halteeinrichtung möglich.
Mit den erfindungsgemäßen Schleifmaschinen können auch
kleinere Losgrößen wirtschaftlich gefertigt werden, weil sie dazu eingerichtet
sind, an einem bestimmten Werkstück-Typ eine Komplettbearbeitung vorzunehmen.
Es besteht also eine hohe Stückzahl-Flexibilität. Insbesondere durch das
numerisch gesteuerte Umfangsschleifen nach dem Prinzip der C-X-Interpolation ist
auch eine hohe Typenflexibilität gegeben; die Rüstzeiten beim Umstellen
auf eine andere Querschnittsform der stabförmigen Werkstücke können
sehr kurz sein. Beispielsweise ist es möglich, bei einem stabförmigen
Werkstück mit quadratischem Querschnitt die Umstellung von durch Fasen gebrochenen
Längskanten auf abgerundete Längskanten innerhalb von 3 Minuten vorzunehmen,
weil die Umstellung lediglich durch das Teileprogramm für das zu erzeugende
Werkstück erfolgt. Dabei passt sich auch die Fase zusammen mit dem Querschnitt
an.
Die Erfindung wird anschließend anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. Die Figuren
zeigen das Folgende:
1 gibt verschiedene unrunde Querschnitte
von stabförmigen Werkstücken wieder, die gemäß der Erfindung
geschliffen werden sollen.
2 zeigt unterschiedliche Längskonturen,
die das zu schleifende stabförmige Werkstück haben kann.
3 ist eine Ansicht von oben auf eine
Ausführungsform einer Schleifmaschine zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
4 zeigt eine schematisierte Seitenansicht
einer erfindungsgemäßen Schleifmaschine in Höhe der Halteeinrichtung
in der Z-Richtung gesehen.
5A zeigt die relative Lage der ersten
und der zweiten Schleifscheiben sowie die jeweilige Bearbeitungsposition von zwei
Werkstücken.
5B zeigt die relative Lage der ersten
und der zweiten Schleifscheiben sowie die jeweilige Bearbeitungsposition von zwei
Werkstücken, wobei beide Schleifscheiben zumindest teilweise zeitgleich im
Eingriff mit dem Werkstück sind.
6 zeigt einen Teil-Querschnitt durch
eine Doppel-Schleifscheibe mit Schrupp- und Schlichtschleifbelag sowie ein zu bearbeitenden
Werkstück.
7 zeigt eine Detailansicht einer zweiten
Schleifscheibe im Eingriff mit einem zwischen rotierenden Backen gespannten Werkstück.
8 zeigt eine Detailansicht eines Werkstücks
in Bearbeitungsposition für die Außenkontur, das mittels einer Lünette
abgestützt ist.
9 zeigt eine Draufsicht auf die Anordnung
nach 8 im Schnitt.
1 vermittelt beispielhaft einen Eindruck
von der Form, welche die Querschnitte des zu schleifenden stabförmigen Werkstücks
1 haben können. In der einfachsten Form ist das stabförmige Werkstück
1 ein quaderförmiges Stäbchen mit quadratischen Stirnseiten
2 und rechteckförmigen Längsseiten 3, die sich in Seitenkanten
3a treffen, s. 1a bis 1d. Ein bevorzugtes
Anwendungsgebiet derartiger stabförmiger Werkstücke 1 sind Stellglieder
in mechanischen Schalt- oder Stelleinrichtungen. Diese Stellglieder können
eine Länge L zwischen 10 und 80 mm und einen Querschnitt zwischen 2 und 15
mm haben; jedoch handelt es sich hierbei nur um ein Beispiel. Als Material derartiger
stabförmiger Werkstücke 1 kommen unterschiedliche Metalle, aber
auch Keramik-Werkstoffe in Frage. Je nach der gewünschten Funktion kann der
Querschnitt auch von der Form des geometrisch strengen Quadrats (b) abweichen. So
können die Längskanten abgerundet (c) oder mit ebenen Fasen (d) versehen
sein. Die Quadratform kann auch zu einem Quadrat mit konvexen Flächen (e) oder
mit konkaven Flächen (f) variiert werden. Ferner sind Konturen mit allein durch
gekrümmte Linien begrenzten Querschnitten (g), also auch ovale Konturen (h)
oder Polygone jeder Ordnung (k) möglich, bei denen die für den quadratischen
Querschnitt angegebenen Abwandlungen gleichfalls Gültigkeit haben.
Auch die Längskontur des zu schleifenden stabförmigen Werkstücks
1 ist keinesfalls auf die geometrisch strenge Form des Rechtecks festgelegt,
wie sie noch einmal in 2a dargestellt ist.
2 zeigt die Längsseiten
3 des stabförmigen Werkstücks 1 in unterschiedlichen
Varianten. So können auch im Übergang zu den Stirnseiten 2 ebene
Fasen 2a (2b) oder Abrundungen 2b (2c)
vorhanden sein. Die strenge Rechteckform kann zu einer balligen Form (d) variiert
werden. Ferner sind konische Längskonturen (e) möglich, aber auch eine
rechteckige Grundform mit abgesenktem Mittelteil (f).
3 stellt die erfindungsgemäße
Ausführungsform einer Schleifmaschine dar, mit der ausgehend von einem Rohling
die Komplettbearbeitung des stabförmigen Werkstücks 1 möglich
ist. Auf einem Maschinenbett 4 ist ein Schleiftisch mit einer Gleitbahn
5 ausgebildet. Die Halteeinrichtung 6 ist in der Richtung dieser
Gleitbahn 5 verfahrbar. Diese Verfahrbarkeit dient insbesondere zur Justierung
der Position der Halteeinrichtung 6 zur Anpassung an verschiedene Werkstücke
1 und deren Abmessungen. Abweichend von der 3
ist es auch möglich, dass die Verschiebebewegung der Schleifscheiben in Bezug
auf das Werkstück 1 in Richtung der Z-Achse als Kreuzschlittenlösung
unterhalb der X-Achse auf dem Maschinenbett 4 angeordnet sein kann.
Die Halteeinrichtung besteht bevorzugt aus einer kreisförmigen
Scheibe, die um ihren Mittelpunkt drehbar in einer Ebene senkrecht zur Z-Richtung
(d. h. der Richtung der Gleitbahn 5) angeordnet ist. Die Scheibe ist mit
einem Sockel mit der Gleitbahn verbunden befindet sich im Wesentlichen über
dieser. Die Scheibe trägt in der Nähe ihres Umfangsbereichs mehrere in
gleichen Winkelabständen angeordnete Spannstellen zur Aufnahme der zu bearbeitenden
Werkstücke. Die Spannstellen sind hierzu als Beladegreifer 24 ausgebildet,
die den Außenumfang des Werkstücks zwischen zwei Spannbacken
24a fest einspannen oder durch auseinander Bewegen der Spannbacken
24a freigeben können. Die Form der dem Werkstück 1 zugewandten
Spannbacken 24a der Beladegreifer 24 ist bevorzugt der äußeren
Form der unbearbeiteten Werkstücke 1 angepasst, um diese für
das Schleifen sicher zu fixieren. Selbstverständlich müssen die Beladegreifer
in der Lage sein, auch ein fertig bearbeitetes Werkstück 1 sicher
zu halten und sie dürfen nicht mit den Schleifscheiben 14,
15 während der Bearbeitung in Konflikt kommen.
Die Mindestanzahl von Spannstellen ist drei, wobei im Betrieb zumindest
eine jeweils zu Be- oder Entladen der Werkstücke 1 dient und sich
die anderen beiden an je einer Bearbeitungsposition 41, 42 der
ersten und zweiten Schleifscheiben 14, 15 befinden. Bevorzugt
werden jedoch mehr als drei Spannstellen vorgesehen, wie die in 4
gezeigt ist, wo sechs von ihnen vorhanden sind. Hierdurch lassen sich die Be- und
Entladebereiche auch voneinander trennen. Bevorzugt wird jedoch dass das Be- und
Entladen der Werkstücke an der selben Position erfolgt, da hierdurch am wenigsten
Platz benötigt wird. Hierfür sind natürlich beliebige Be- und Entladeeinrichtungen
konzipierbar, die dem Fachmann geläufig sind. Unabhängig von der Anzahl
der Spannstellen sind jedoch stets höchstens zwei Werkstücke unter Bearbeitung,
da erfindungsgemäß nur zwei Schleifspindeln vorhanden sind, jedoch können
diese jeweils mit einer oder zwei Schleifscheiben bestückt sein.
Zu beiden Seiten der Halteeinrichtung 6 befinden sich die
Werkstückspindelstöcke 7a und 7b, die ebenfalls auf
der Gleitbahn verfahrbar sind. Die Werkstückspindelstöcke 7a,
7b können einzeln oder gemeinsam verfahrbar sein. In den Werkstückspindelstöcken
7a, 7b sind Spannbacken 8a, 8b gelagert, die
zur Rotation angetrieben werden können. Dabei ist eine Steuerung vorgesehen,
durch die die beiden gleichachsig im Abstand von einander befindlichen Spannbacken
8a, 8b streng synchron und phasengleich verdreht werden.
An ihren äußeren Enden tragen die Spannbacken
8a, 8b je einen Reibbelag 9a, 9b, mit dem die
Spannbacken 8a, 8b gegen die Stirnseiten 2 des stabförmigen
Werkstücks 1 gepresst werden können, um dieses einzuspannen,
vergleiche hierzu auch 7. Die Reibbeläge
9a, 9b der Spannbacken 8a, 8b bestehen aus einem
sehr verschleißfesten Material, beispielsweise Hartmetall,
dadurch wird ihr Verschleiß vermindert.
Streng senkrecht zu dem Schleiftisch mit der Gleitbahn 5
und zu der seitlichen Verschieberichtung der Werkstückspindelstöcke
7a, 7b und/oder ihrer Spannbacken 8a, 8b ist
ein Schleifspindelstock 10 in X-Richtung, d. h. senkrecht in Bezug auf
die Gleitbahn 5 verschiebbar. Der Schleifspindelstock 10 trägt
zwei Schleifspindeln 12 und 13, die in der Höhe und in Bezug
auf den horizontalen Abstand von der Gleitbahn 5 zueinander versetzt angeordnet
sind, wie dies in 4 dargestellt ist. Die erste Schleifspindel
12 trägt zwei erste Schleifscheiben 14a, 14b, während
die zweite Schleifspindel 13 mit der zweiten Schleifscheibe 15
versehen ist. Die Schleifspindeln 12 und 13 treiben die zugehörigen
Schleifscheiben 14a, b und 15 zur Drehung um ihre Rotationsachsen
14c und 15a an.
In der üblichen Bezeichnung der Schleiftechnik definiert die
Gleitbahn 5 mit der seitlichen Verschieberichtung der Spannstation
6 und der Werkstückspindelstöcke 7a, 7b die
Z-Achse. Die gemeinsame Dreh- und Antriebsachse 16 der Spannbacken
8a, 8b bildet die Drehachse C, während die senkrecht zu der
Z-Achse und der C-Achse verlaufende Verschieberichtung des Schleifspindelstocks
10 die X-Achse ist.
Einzelheiten der in Zwillingsanordnung von zwei Schleifscheiben
14a, 14b vorgesehenen ersten Schleifscheibe 14, der Doppelschleifscheibe
14, gehen aus 6 hervor. Die beiden Schleifscheiben
14a, 14b sind auf der gemeinsamen Rotationsachse 14c
der ersten Schleifspindel 12 in einem axialen Abstand D angeordnet, der
durch die Distanzscheibe 17 definiert ist. Jede Schleifscheibe
14a, 14b besteht aus einem Grundkörper 18a,
18b. Die beiden einander zugewandten Breitseiten 19a,
19b der Grundkörper 18a, 18b weisen in ihrem äußeren
Umfangsbereich je eine Vertiefung 20a, 20b auf, in der sich eine
äußere ringförmige Zone 21a, 21b mit einem Schruppbelag
und eine innere ringförmige Zone 22a, 22b mit einem Schlichtbelag
befindet. Die beiden Beläge 21a, 21b und 22a,
22b bilden ringförmige Körper innerhalb der Vertiefungen
20a, 20b. Dabei haben die äußeren ringförmigen
Zonen 21a, 21b mit dem Schruppbelag eine sich konisch nach außen
erweiternde Form.
5A verdeutlicht die Anordnung der beiden
Schleifscheiben 14, 15 und damit der Achsen der zugehörigen
Schleifspindeln 12, 13 in Bezug zueinander und zur Halteeinrichtung
6 mit den Werkstücken 1. Es handelt sich um eine seitliche
Ansicht in Z-Richtung. Zudem gezeigten Zeitpunkt hat die erste Schleifscheibe
14 bereits die Bearbeitung der Stirnflächen des Werkstücks beendet
und ist durch Verfahren in X-Richtung in einer Position angelangt, in welcher die
beiden Schleifbeläge der Doppelschleifscheibe nicht mehr im Eingriff mit dem
Werkstück 1 stehen. Das Werkstück 1, dessen Außenkontur
noch nicht bearbeitet ist, wird hierbei noch von dem Beladegreifer 24 der
Spannstelle gehalten.
Die zweite Schleifscheibe 15 beginnt gerade in Berührung
mit einem anderen Werkstück 1 zu treten, dessen Stirnflächen
2 in einem vorigen Takt von der ersten Schleifscheibe 14 fertig
bearbeitet wurden. Das Werkstück 1 wird von nicht gezeigten Spannbacken
8a, 8b in Längsrichtung gespannt und wird durch die zugehörigen
Antriebe der beiden nicht gezeigten Spindelstöcke 12, 13
synchron um die C-Richtung in Rotation versetzt. Die Spannbacken 24a des
Beladegreifers 24 sind vom Werkstück 1 gelöst, nachdem
das Werkstück 1 von den Spannbacken 8a, 8b ergriffen
und gespannt ist.
In 5B ist eine Variante hierzu dargestellt,
bei der die erste Schleifscheibe 14 noch im Bearbeitungseingriff mit den
Stirnflächen 2 des einen Werkstücks 1 ist, während
die zweite Schleifscheibe 15 gerade mit dem Schleifen der Außenkontur
beginnt. Bei einer derartigen Anordnung, die im Wesentlichen auf einem geringeren
horizontalen Abstand der beiden Achsen der Schleifspindeln 12,
13 beruht, findet somit eine zumindest teilweise zeitlich überlappende
Bearbeitung von zwei verschiedenen Werkstücken 1 statt. Dies führt
zu einer weiteren Reduzierung der Taktzeit und damit zu erhöhter Produktivität.
In der Halteeinrichtung sind in jeder Spannstelle zwei Spannbacken
24a eines Beladegreifers 24 diametral zueinander angeordnet und
gegenläufig zueinander beweglich gesteuert. Mit ihren Spannbacken
24a sind die Beladegreifer 24 an den Querschnitt des stabförmigen
Werkstücks 1 angepasst. In der Beladeposition 1 der
4 sind die Spannbacken 24a des Beladegreifers
24 auseinander gefahren. In Position 2 haben die Spannbacken des
Beladegreifers 24 das stabförmige Werkstück 1 ergriffen
und stellen sich ausgleichend beidseitig gegen dieses an. Diese Art des Greifens
und Spannens hat den Vorteil, dass beim Ergreifen und Einspannen des stabförmigen
Werkstücks 1 dessen Längsmitte auch bei unterschiedlichem Schleifmaß
der Werkstücke 1 immer in derselben waagerechten Ebene bleibt. Im
Gegensatz zu einer starren Werkstückauflage hat somit das Schleifaufmaß
keinen Einfluss auf die Lage der Werkstückmitte. Beim späteren Umfangsschleifen
wird das Aufmaß gleichmäßig abgetragen. Wie die Position
2 der 4 zeigt, kann die Halteeinrichtung
6 das eingespannte stabförmige Werkstück 1 bis dicht
an die ersten Schleifscheiben 14a, 14b der Doppelschleifscheibe
heranfahren.
Im Folgenden wird der Ablauf eines Schleifvorganges auf einer Schleifmaschine
gemäß 4 im Einzelnen beschrieben.
Der Rohling des stabförmigen Werkstücks
1 wird von einem üblichen Transportsystem an die Halteeinrichtung
6 an eine Spanneinrichtung in der Beladeposition übergeben. Dort wird
das Werkstück 1, wie schon beschrieben, mittels der Spannbacken
24a des Beladegreifers 24 zentrisch eingespannt, vergleiche die
erste Bearbeitungsposition 41 der 4. Die Halteeinrichtung
6 dreht danach um den Winkel &agr; und führt das Werkstück
1 bis in den Wirkungsbereich der ersten Schleifscheibe 14 vor.
In dieser ersten, aus 4 ersichtlichen Spannstellung
in der ersten Bearbeitungsposition 41 läuft das zeitgleiche Doppelplanschleifen
der beiden Stirnseiten 2 an dem stabförmigen Werkstück
1 ab. Hierzu fährt der Schleifspindelstock 10 in Richtung
der X-Achse gegen das stabförmige Werkstück 1 vor, vergleiche
die 4. Die äußeren ringförmigen Zonen
21a, 21b mit dem Schruppbelag (s. 6)
schleifen je eine Stirnseite 2 des stabförmigen Werkstücks
1 vor. Sodann überstreichen die inneren ringförmigen Zonen
22a, 22b mit dem Schlichtbelag je eine Stirnseite 2,
so dass die Stirnseiten 2 fertig geschliffen sind.
Anschließend fährt der Schleifspindelstock 10 weiter
in X-Richtung, wodurch die zweite Schleifscheibe 15 in Eingriff mit der
Oberfläche eines weiteren Werkstücks 1 gelangt, das sich von
den beiden Werkstückspindelstöcken 7a, 7b gehalten in
der zweiten Bearbeitungsposition 42 befindet. Nach Beendigung der Oberflächenbearbeitung
dieses Werkstücks 1 kehrt der Schleifspindelstock 10 sodann
in Richtung der X-Achse in seine Ausgangsstellung zurück, so dass alle Schleifscheiben
14, 15 außer Eingriff mit Werkstücken 1 sind.
Hierauf wird die Taktscheibe 6a der Halteeinrichtung 6 um das
durch die Anzahl der Spannstellen (Spannpositionen) 40 vorbestimmte Winkelmaß
&agr; weitergedreht, und ein neuer Arbeitstakt beginnt. Dieser Beginn besteht
darin, dass ein noch unbearbeitetes Werkstück 1 in den Bearbeitungsbereich
der ersten Schleifspindel 12 gebracht wird und ein an dieser Stelle bereits
an den Stirnflächen 2 fertig geschliffenes Werkstück
1 in den Bearbeitungsbereich der zweiten Schleifscheibe 15 gefördert
wird. Das stabförmige Werkstück 1 befindet sich dann im Bereich
der gemeinsamen Dreh- und Antriebsachse 15a der beiden Spannbacken
8a, 8b. Dort wird dieses Teil durch aufeinander zu Bewegung der
Spannbacken ergriffen und gespannt, worauf die Beladegreifer 24 das Werkstück
freigeben. Sodann beginnt ein neuer Schleifzyklus indem die Schleifscheiben durch
erneutes Verschieben des Schleiftisches in X-Richtung auf die Haltevorrichtung und
damit auf die Werkstücke zugestellt werden. Das Planschleifen kann auch schon
während des Umspannens erfolgen. Hierdurch wird eine weitere Taktzeitreduzierung
erreicht, da während des Umspannens schon planseitig in der ersten Bearbeitungspositiongeschliffen
wird.
In dem Bearbeitungsbereich der zweiten Schleifspindel 13
fahren die beiden Werkstückspindelstöcke 7a, 7b beidseitig
an das stabförmige Werkstück 1 heran, bis die Spannbacken
8a, 8b mit ihren Reibbelägen 9a, 9b das
stabförmige Werkstück 1 an seinen Stirnseiten 2 eingespannt
haben. Je nach Ausführung der Werkstückspindelstöcke 7a,
7b kann das Einspannen des stabförmigen Werkstücks
1 an seinen Stirnflächen 2 aber auch allein durch die Spannbacken
8a, 8b erfolgen, wenn diese nicht nur rotierend antreibbar, sondern
auch axial verfahrbar sind. Danach werden die Beladegreifer 24 der Halteeinrichtung
6 auseinandergefahren.
Der Vorteil dieser Art des Umspannens besteht darin, dass das Werkstück
zwischen den beiden Schleifbearbeitungen nicht mehr separat mit einem Beladehandling
gegriffen werden muss. Dadurch kann für das Einspannen zwischen den Spannbacken
8a, 8b eine optimale Genauigkeit erreicht werden; denn es können
keine weiteren Positionierfehler durch ein Beladehandling mehr vorkommen. Durch
die Ausführung der Bewegungen der Spannbacken 8a, 8b und
der Spannkräfte der Beladegreifer 24 ist sichergestellt, dass das
Werkstück 1 während des Umspannens in seiner Längsrichtung
nicht verschoben wird.
Das stabförmige Werkstück 1 wird durch die beiden
Spannbacken 8a, 8b nicht nur in seiner zweiten Spannstellung eingespannt,
sondern von den beiden Spannbacken 8a, 8b auch gesteuert zur Drehung
angetrieben, wobei die gemeinsame Dreh- und Antriebsachse 15a der beiden
Spannbacken 8a, 8b die C-Achse des Schleifvorganges bildet. Natürlich
können die Spannbacken 8a, 8b das stabförmige Werkstück
1 erst dann drehen, wenn es sich außerhalb der Beladegreifer
24 befindet, die erste Spannstellung somit aufgehoben ist. Im übrigen
zeigt 5a, wie die zweite Schleifscheibe 15
in Richtung der X-Achse an den Umfang des stabförmigen Werkstücks
1 herangefahren und zugestellt wird.
7 zeigt den Zustand des Umfangsschleifens
in der zweiten Spannstellung von oben, wobei die Spannbacken 8a,
8b das stabförmige Werkstück 1 einspannen und zugleich
verdrehen. Die gemeinsame Dreh- und Antriebsachse 16 bildet die C-Achse
des Schleifvorganges. Die zweite Schleifscheibe 15 überdeckt mit ihrer
axialen Breite B die Länge L des stabförmigen Werkstücks
1.
Es erfolgt ein Umfangsschleifen nach dem Prinzip der C-X-Interpolation,
wobei jeder Drehstellung des stabförmigen Werkstücks 1 ein bestimmter
Abstand zwischen der C-Achse und der Rotationsachse 15a der zweiten Schleifscheibe
in Richtung der X-Achse entspricht. Dieser Vorgang ist dem Fachmann im Prinzip von
dem bekannten CNC-Unrundschleifen geläufig und braucht hier nicht näher erläutert
zu werden. Ersichtlich können nach diesem Prinzip die in 1
dargestellten und ähnliche Querschnitte ausgeführt werden. Die gegenseitige
Bewegung von Werkstück 1 und zweiter Schleifscheibe 15 wird
dabei durch Verschieben des Schleifspindelstocks 10 in Richtung der X-Achse
erzeugt. Das Vor- und Fertigschleifen kann mit einer einzigen zweiten Schleifscheibe
15 erfolgen.
Die in 2 dargestellten unterschiedlichen
Längskonturen lassen sich verwirklichen, indem die Umfangskontur
15a der zweiten Schleifscheibe 15 entsprechend profiliert ist,
vgl. 2d. Insbesondere lassen sich auch stirnseitige Fasen
2a oder Abrundungen 2b an dem stabförmigen Werkstück
1 in einem Konturzug und in derselben Einspannung zeitgleich mit dem Schleifen
der Längsseiten 3 anschleifen. Die Umfangskontur 15a der
zweiten Schleifscheibe 15 muss hierzu entsprechend geformt sein, vgl.
2b.
Ersichtlich erfüllt die Halteeinrichtung 6 im Zuge der
erfindungsgemäßen Verfahrensführung wechselnde Aufgaben. Sie dient
zunächst als Transporteinrichtung, die stabförmige Werkstücke
1 bis in den Wirkungsbereich der ersten Schleifscheiben 14a,
14b in der Doppelschleifscheibe fördert. Dort dient sie zugleich als
Spanneinrichtung, welche die erste Spannstellung des stabförmigen Werkstücks
1 beim Schleifen der Stirnseiten gewährleistet. Danach dient die Spannstation
6 wieder als Fördermittel, welches das stabförmige Werkstück
1 in den Bereich der beiden Spannbacken 8a, 8b entsprechend
Position 4 in 4 überführt. Das Einspannen
in die zweite Spannstellung zum Durchführen des Umfangsschleifens wird danach
von den Spannbacken 8a, 8b übernommen. Die Halteeinrichtung
6 transportiert das fertig geschliffene Werkstück weiter zu einer
Entladeposition, von wo es von einer nicht dargestellten Entladevorrichtung entnommen
werden kann. Die so frei gewordene Spannstelle kann dann mit einem neuen Werkstück-Rohling
bestückt werden, was bevorzugt mittels einer in einer in der Nähe einer
eigenen Beladeposition angeordneten Beladevorrichtung erfolgt.
In 8 und 9
ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dargestellt, bei welcher die einzelnen
Spannstellen der Halteeinrichtung 6 mit Lünetten 50 als Einrichtungen
zum Stützen des Werkstücks 1 während der Bearbeitung der
Außenkontur mittels der zweiten Schleifscheibe vorgesehen sind. Hierzu ist
auf der Scheibe der Halteeinrichtung 6 jeweils ein in radialer Richtung
verschiebbares Bauteil vorgesehen, welches die Lünette 50 bildet und
bei auseinander gefahrenen Greifflächen der Beladegreifer 24 in Anlage
an das von den Spannbacken 8a, 8b gehalten und rotierend angetriebene
Werkstück 1 bringbar ist. Dieses Bauteil weist auf der dem Werkstück
1 zugewandten Vorderseite eine an die Abmessungen des Werkstücks
1 angepasste im Wesentlichen halbkreisförmige Ausnehmung
51 auf, wie in der Seitenansicht nach 8 gezeigt
ist. Durch die Dimensionierung der Ausnehmung 51 und die Form der Innenkontur
lässt sich erreichen, dass das Werkstück 1 bei der Rotation um
seine Längsachse in C-Richtung zumindest im Mittenbereich stets an zumindest
einem Punkt seiner Außenkontur sicher unterstützt ist. Hierdurch wird
ein Durchbiegen des Werkstücks 1 unter dem Einfluss des Schleifdrucks
verhindert, so dass eine besonders hohe Schleifgenauigkeit und höheres Zerspanvolumen
erreicht werden kann.
In 9 ist eine Draufsicht auf die Anordnung
nach 8 dargestellt, die einen Querschnitt durch das
als Lünette 50 dienende Bauteil zeigt. Erkennbar ist in dieser Darstellung,
das die Innenkontur des Bauteils ballig ausgebildet sein kann, so dass im Wesentlichen
nur ein Punkt- oder Linienkontakt der Lünette 50 mit dem Werkstück
1 in seinem Mittelbereich stattfinden kann. Hierdurch ergibt sich eine
minimale Beeinträchtigung der Rotation des Werkstücks 1 und eine
Minderung des Risikos der Riefenbildung oder sonstiger Beschädigungen auf dem
Werkstück 1. Die Bezugszeichen in den 8
und 9 haben dieselbe Bedeutung wie in den übrigen
Figuren.
Die erfindungsgemäßen Lünetten 50 werden von
in den 8 und 9 nicht gezeigten
Betätigungseinrichtungen hydraulisch, pneumatisch oder über elektrische
Stelleinrichtungen gesteuert in Anlage an das Werkstück 1 gebracht
oder von diesem entfernt, wie im Zusammenhang mit den Ansprüchen 7 und 8 ausführlich
erläutert ist. Die erforderlichen Bewegungen der Lünetten 50
ergeben sich aus den Erfordernissen des jeweils angewandten Verfahrens.
Das hier beschriebene Umfangsschleifen bietet einen besonderen Vorteil,
wenn das stabförmige Werkstück 1 einen in Querrichtung geschichteten
Aufbau hat, wie das für manche Anwendungsfälle wertvoll ist. Es können
also abwechselnd fest verbundene Schichten aus unterschiedlichen Werkstoffen im
Werkstück vorgesehen sein. Im Gegensatz zum Planlängsschleifen werden
beim Umfangsschleifen die Werkstoffe der einzelnen Schichten im Bereich der Seitenflächen
nicht miteinander verschmiert.
Bezugszeichenliste
- 1
- stabförmiges Werkstück
- 2
- Stirnseite
- 2a
- Stirnfase
- 2b
- stirnseitige Abrundung
- 3
- Längsseite
- 3a
- Seitenkante
- 4
- Maschinenbett
- 5
- Gleitbahn
- 6
- Halteeinrichtung
- 6a
- Sockelteil
- 6b
- Taktscheibe
- 7a, b
- Werkstückspindelstock
- 8a, b
- Spannbacken
- 9a, b
- Reibbelag
- 10
- Schleifspindelstock
- 11
- lotrechte Achse
- 12
- erste Schleifspindel
- 13
- zweite Schleifspindel
- 14, 14a, b
- erste Schleifscheiben
- 14c
- Rotationsachse der ersten Schleifscheiben
- 15
- zweite Schleifscheibe
- 15a
- Rotationsachse der zweiten Schleifscheibe
- 15b
- Umfangskontur der zweiten Schleifscheibe
- 16
- Antriebe und Führungen
- 17
- Distanzscheibe
- 18a, b
- Grundkörper
- 19a, b
- Breitseite
- 20a, b
- Vertiefung
- 21a, b
- äußere ringförmige Zone
- 22a, b
- innere ringförmige Zone
- 23
- Sockelteil der Spannstation 6
- 24
- Beladegreifer
- 24a
- Spannbacken
- 30
- gemeinsame Dreh- und Antriebsachse
- 31
- Schleifaufmaß
- 40
- Spannpositionen
- 41
- erste Bearbeitungsposition
- 42
- zweite Bearbeitungsposition
- 43
- Be- und Entladeposition
- 50
- Lünette
- 51
- Ausnehmung
- A
- Drehrichtung der Taktscheibe
- B
- axiale Breite der zweiten Schleifscheibe
- C
- Rotationsachse des stabförmigen Werkstücks beim Umfangsschleifen
- D
- Abstand der ersten Schleifscheiben voneinander
- L
- Länge des stabförmigen Werkstücks
- X
- Achsrichtung der Zustellbewegung senkrecht zur Längsachse des stabförmigen
Werkstücks
- &agr;
- Winkel zwischen benachbarten Spannpositionen