Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren einer Leiste
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Vorrichtung ist aus FR
2 731 664 A1 bekannt. Die vorbekannte Vorrichtung zum Fixieren einer Leiste
in einem nutartig vertieften, wenigstens ein Verankerungselement aufweisenden Kanal
verfügt über ein Einsteckteil, das über mit der Leiste in Eingriff
bringbare Eingriffselemente verfügt und mit Rastelementen ausgebildet ist.
Weiterhin ist ein Aufnahmeteil vorhanden, das über Rastmittel verfügt,
die mit den an dem Einsteckteil ausgebildeten Rastelementen zum Halten des Einsteckteiles
in dem Aufnahmeteil in verschiedenen Höhenlagen zusammenwirken.
Aus DE 296 02 223 U1
sowie aus DE 102 49 420 B4 sind
ebenfalls Vorrichtungen zum Fixieren einer Leiste bekannt, bei denen sich ein Einsteckteil
in verschiedenen Höhenlagen an einem Aufnahmeteil durch Zusammenwirken von
Eingriffselementen und Rastelementen positionieren lässt.
Eine weitere Vorrichtung zum Fixieren einer Leiste ist aus
DE 90 00 563 U1 bekannt. Diese vorbekannte
Vorrichtung zum Fixieren einer als Dachleiste für ein Kraftfahrzeug ausgebildeten
Leiste in einem nutartig vertieften, ein sich in einer Längsrichtung erstreckenden
Verankerungssteg ausgebildeten Verankerungselement aufweisenden Kanal in Gestalt
eines Dachkanals eines Kraftfahrzeugs weist ein Einsteckteil auf, das über
mit der Dachleiste in Eingriff bringbare Eingriffselemente verfügt und Rastelemente
aufweist. Die Rastelemente sind stufenartig ausgebildet und an biegsamen Federfingern
angeformt, so dass sie in verschiedenen Höhenlagen mit einem umgebogenen Randstreifen
des Verankerungssteges in Eingriff kommen können. Durch die Elastizität
der Federfinger ist diese vorbekannte Vorrichtung auch in einer rechtwinklig zu
der Längsrichtung des Dachkanals ausgerichteten Querrichtung unterschiedlich
positionierbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Fixieren
einer Leiste der eingangs genannten Art anzugeben, die auch bei verhältnismäßig
großen Toleranzen sowohl in einer Längsrichtung, in einer Querrichtung
als auch einer Einführrichtung in der Relativlage eines in einem nutartig vertieften
Kanal angeordneten Verankerungselementes oder insbesondere auch mehrerer derartiger
Verankerungselemente zu einer stabilen und optisch einwandfreien Anordnung der Leiste
in dem Kanal führt.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst.
Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein
Aufnahmeteil vorhanden ist, das über den schräg ausgerichteten Aufnahmeschlitz
zum einen in einer rechtwinklig zu der Längsrichtung des Kanals ausgerichteten
Querrichtung in verschiedenen Relativlagen positionierbar ist und zum anderen das
Einsteckteil in Bezug auf das Aufnahmeteil über das Zusammenwirken der an dem
Aufnahmeteil ausgebildeten Rastmittel und der an dem Einsteckteil ausgebildeten
Rastelemente in verschiedenen Höhenlagen positionieren läßt, lassen
sich Toleranzen in der Relativlage des oder jedes Verankerungselementes in Bezug
auf den Kanal so ausgleichen, dass eine in dem Kanal angeordnete Leiste optisch
einwandfrei in den Kanal eingepasst ist, auch wenn insbesondere mehrere Verankerungselemente
unterschiedlich positioniert sind.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
mit Bezug auf die Figuren der Zeichnung. Es zeigen:
1 in einer perspektivischen Ansicht ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem
Aufnahmeteil und mit einem in der Anordnung gemäß 1
in das Aufnahmeteil eingefügten Einsteckteil,
2 in einer perspektivischen Ansicht das
Aufnahmeteil des Ausführungsbeispieles gemäß 1,
3 in einer Draufsicht das Aufnahmeteil
des Ausführungsbeispieles gemäß 1 und
2,
4 in einem Querschnitt das Aufnahmeteil
gemäß 1 bis 3,
5 in einem Querschnitt die Anordnung
eines Ausführungsbeispieles der Erfindung gemäß 1
in einem als Dachkanal eines Kraftfahrzeugs ausgebildeten Kanal, wobei das Einsteckteil
mit einer als Dachleiste ausgebildeten Leiste in Eingriff und in einer Vormontageanordnung
in einem Abstand von dem Aufnahmeteil angeordnet ist, und
6 die Anordnung gemäß
5 mit dem Einsteckteil in einer in das Aufnahmeteil
eingefügten Endmontageanordnung.
1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Fixieren
einer in 1 nicht dargestellten Leiste
in einem in 1 nicht dargestellten nutartig vertieften,
wenigstens ein Verankerungselement aufweisenden Kanal. Die Vorrichtung gemäß
1 verfügt über ein Aufnahmeteil
1 aus einem hartelastischen Kunststoffmaterial, das mit einer Bodenwanne
2 mit einer rechteckförmigen Grundfläche ausgebildet ist. An
der in der Darstellung gemäß 1 dem Betrachter
zugewandten Oberseite der Bodenwanne 2 verfügt das Aufnahmeteil
1 über sich in Längsrichtung erstreckende Seitenwände
3, 4. Die Bodenwanne 2 und die Seitenwände
3, 4 sind über außenseitig angeordnete Stabilisierungsstreben
5 gegen Aufbiegen versteift.
Benachbart einer Seitenwand 4, die in der Darstellung gemäß
1 dem Betrachter abgewandt ist, sind an der Bodenwanne
2 federnd angeformte Gegensockel 6, 7 vorhanden, die
in einem Abstand von dieser Seitenwand 4 positioniert sind. Weiterhin dieser
Seitenwand 4 gegenüberliegend sind eine Anzahl von Klemmsockel
8, 9, 10 vorhanden, die ebenfalls an der Bodenwanne
2 in einem gegenüber dem Abstand der Gegensockel 6,
7 größeren Abstand elastisch federnd angeformt sind.
Weiterhin verfügt die erfindungsgemäße Vorrichtung
nach dem Ausführungsbeispiel gemäß 1
über ein Einsteckteil 11, das mit einem quaderförmigen, in Längsrichtung
gestreckten Mittelstück 12 ausgebildet ist. Das zwischen den Seitenwänden
3, 4 in Längsrichtung verschiebbare Mittelstück
12 verfügt über zwei einander gegenüberliegende Außenwände
13, 14, die über eine Anzahl von alternierend zueinander
schräg gestellten Innenrippen 15 gegeneinander versteift sind. An
den voneinander abgewandten Außenseiten der Außenwände
13, 14 sind an den Außenwänden 13,
14 eine Anzahl von sich in Längsrichtung erstreckenden, in einem Rastabstand
parallel zueinander verlaufenden Längsrippen 16 als Eingriffselemente
ausgebildet.
An den stirnseitigen Enden des Mittelstückes 12 verfügt
das Einsteckteil 11 des Ausführungsbeispieles gemäß
1 jeweils über zwei sich in Längsrichtung
erstreckende und in einem Abstand voneinander angeordnete Randflügel
17, 18, 19, 20, die jeweils an einem Ende eines
sich von dem Mittelstück 12 weg erstreckenden, elastisch federnden
Federabschnitt 21 eine in Querrichtung nach außen abstehende Eingriffzunge
22 tragen. Weiterhin sind an den auf einer Längsseite liegenden Randflügeln
17, 20, die in der Darstellung gemäß 1
dem Betrachter zugewandt sind, außenseitig über die jeweiligen Eingriffszungen
22 überstehende, elastisch federnde Spannzungen 23 angeformt.
2 zeigt in einer perspektivischen Ansicht
das Aufnahmeteil 1 des in 1 dargestellten
Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Aus
2 ist ersichtlich, dass an den innen liegenden, aufeinander
zu weisenden Seiten der Seitenwände 3 jeweils eine Anzahl von Rastnasen
24, 25, 26, 27 ausgebildet sind, die jeweils
in Richtung der gegenüberliegenden Seitenwand 3, 4 vorstehen
und sich schräg in Richtung einer Bodenwand 28 der Bodenwanne
2 erstrecken. Dabei sind die an einer Seitenwand 3,
4 angeordneten Rastnasen 24, 25, 26,
27 in einer sich rechtwinklig zur Längsrichtung des Aufnahmeteils
1 erstreckenden Einführrichtung miteinander fluchtend in einem einem
Vielfachen des Rastabstandes der Längsrippen 16 entsprechenden Rastnasenabstand
versetzt voneinander angeordnet. Schließlich lässt sich 2
entnehmen, dass in etwa in der Mitte der Bodenwanne 2 ein sich quer zur
Längsrichtung erstreckender Versteifungssteg 29 ausgebildet ist, der
sich in einem Abstand von der Bodenwand 28 zwischen den Seitenwänden
3, 4 erstreckt.
3 zeigt das Aufnahmeteil 1 des
Ausführungsbeispieles gemäß 1 und
2 in einer Draufsicht auf die Bodenwand 28.
Aus 3 ist ersichtlich, dass in die Bodenwand
28 ein Aufnahmeschlitz 30 eingebracht ist, der sich schräg
zur Längsrichtung des Aufnahmeteiles 1 zwischen den Seitenwänden
3, 4 erstreckt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist jede Randseite
des Aufnahmeschlitzes 30 mit einer aus einer Abfolge von Erhebungen und
Vertiefungen gebildeten Riffelstruktur 31, 32 ausgestattet. An
einem Ende des Aufnahmeschlitzes 30 ist in die Bodenwand 28 eine
gegenüber der Breite des Aufnahmeschlitzes 30 im Durchmesser größere
Einsatzausnehmung 33 eingebracht.
4 zeigt das Aufnahmeteil 1 in
einem Querschnitt entlang der Linie IV-IV in 3. Aus
4 ist ersichtlich, dass die Paare von in Einführrichtung
miteinander fluchtenden Rastnasen 24, 26; 25,
27 einer Seitenwand 3, 4 in Einführrichtung gegenüber
den direkt gegenüberliegenden entsprechenden Paaren 24,
26; 25, 27 hier um den halben Abstand der Längsrippen
16 des Einsteckteiles 11, also um die Hälfte des Rastabstandes,
zueinander versetzt sind, während die diametral einander gegenüberliegenden
Paare von Rastnasen 24, 26; 25, 27 in der gleichen
Höhenlage, das heißt im gleichen Abstand von der Bodenwand 28
beziehungsweise von den der Bodenwand 28 abgewandten Enden der Seitenwände
3, 4, angeordnet sind.
5 zeigt das Ausführungsbeispiel
gemäß 1 bis 4
in einer Vormontageanordnung in einem als Dachkanal 34 eines Kraftfahrzeuges
ausgebildeten Kanals, wobei das Aufnahmeteil 1 mit einem durch den Aufnahmeschlitz
30 durchgreifenden Stehbolzen 35 als Verankerungselement unter
Auflage eines gegenüber einem Bolzenschaft im Querschnitt vergrößerten
Bolzenkopf in Eingriff ist und auf der Bodenwand 28 aufliegt. Dabei wurde
das Aufnahmeteil 1 nach Einführen des Stehbolzens 35 durch
die Einsatzausnehmung 33 so weit in Längsrichtung des Dachkanals
34 verschoben, dass die Klemmsockel 8, 9, 10
mit einer gewissen Vorspannung an einer Innenwand 36 des Dachkanals
34 anliegen. Dadurch ist das Aufnahmeteil 1 in dem Dachkanal
34 unter Toleranzausgleich der Position des Stehbolzens 35 in
Querrichtung fixiert.
Durch die Riffelstrukturen 31, 32, die an ihren
Engstellen dem Aufnahmeschlitz 30 eine Breite verleihen, die geringfügig
kleiner als der Durchmesser des Bolzenschaftes des Stehbolzens 35 ist,
erfolgt weiterhin eine Sicherung des Aufnahmeteiles 1 gegen ein unbeabsichtigtes
Verschieben in Längsrichtung des Dachkanals 34.
In der Darstellung gemäß 5
ist das Einsteckteil 11 mit einer Dachleiste 37 in Eingriff, die
aus einem endseitig um 180 Grad umgebogenen biegesteifen Blechkern 38 und
aus einer den Blechkern 38 außenseitig umgebenden Abdeckung
39 aus einer Weichkomponente gebildet ist. Die Dachleiste 37 weist
einen flachen Deckabschnitt 40 auf, an den sich randseitig jeweils ein
Umbiegeabschnitt 41, 42 anschließt.
An einen Umbiegeabschnitt 41 ist ein relativ kurzer Abschlussabschnitt
43 angeformt, der in etwa parallel zu dem Deckabschnitt 40 ausgerichtet
ist. Zum Fixieren der Vorrichtung in Längsrichtung der Dachleiste
37 greift eine der Spannzungen 23 in eine in den Abschlussabschnitt
43 eingebrachte, zu der inneren Randseite offene Ausnehmung ein, während
die andere Spannzunge 23 eingriffsfrei an der inneren Randseite des Abschlussabschnittes
43 anliegt. Die den Spannzungen 23 benachbarten Eingriffszungen
22 sind zwischen dem Deckabschnitt 40 und dem Abschlussabschnitt
43 angeordnet.
An dem dem Abschlussabschnitt 43 gegenüberliegenden
Umbiegeabschnitt 42 ist ein Zwischenabschnitt 44 der Dachleiste
37 ausgebildet, an den wiederum sich ein Abkantabschnitt 45 anschließt,
der von dem Deckabschnitt 40 weg weisend um etwa 90 Grad umgebogen ist
und einen somit in etwa rechtwinklig zu dem Deckabschnitt 40 ausgerichteten
Anlageabschnitt 46 trägt. Die Gegensockel 6, 7 liegen
mit einer gewissen Vorspannung an dem Anlageabschnitt 46 an, so dass zusammen
mit der vorspannenden Wirkung der Spannzungen 23 die Dachleiste
37 fest mit dem Einsteckteil 11 verbunden ist.
Im Bereich des mit dem Zwischenabschnitt 44 verbundenen Umbiegeabschnittes
42 ist außenseitig eine Dichtlippe 47 angebracht. Im Bereich
des Abschlussabschnittes 43 verfügt die Dachleiste 37 über
einen einer weiteren Innenwand 48 des Dachkanals 34 zugewandte
umgebogene Dichtschürze 49.
In der Darstellung gemäß 5
ist das Einsteckteil 11 mit dem Mittelstück 12 auf die der
Bodenwand 28 abgewandten Rastnasen 24, 25 aufgelegt,
so dass in dieser Vormontageanordnung die Dachleiste 37 über dem Dachkanal
34 erhaben angeordnet ist.
Durch die relative Positionierbarkeit des Einsteckteiles
11 in Bezug auf das Aufnahmeteil 1 in Längsrichtung reicht
eine verhältnismäßig grobe Positionierung des Einsteckteiles
11 in der Dachleiste 37 aus, wobei das Einsteckteil
11 bei einem Anordnen außerhalb des im Wesentlichen durch die Länge
des Mittelstückes 12 bestimmten Toleranzbereiches in Längsrichtung
verhältnismäßig einfach wieder in den Toleranzbereich hinein verschoben
werden kann.
6 zeigt die Anordnung gemäß
5 mit dem Einsteckteil 11 in einer in das
Aufnahmeteil 1 eingefügten Endmontageanordnung, in der die Dachleiste
37 den Dachkanal 34 abschließt. In der Endmontageanordnung
greifen Rastnasen 24, 25, 26, 27 in Abhängigkeit
der Einstecktiefe des Mittelstückes 12 zwischen die Seitenwände
3, 4 wenigstens paarweise zwischen die Längsrippen
16 ein, so dass das Einsteckteil 11 wenigstens von einer Rastnase
24, 25, 26, 27 jeder Seitenwand 3,
4 gehalten ist. Durch den paarweisen Höhenversatz der Rastnasen
24, 25, 26, 27 um den halben Rastabstand der
Längsrippen 16 ist dabei eine sehr genaue Einstellbarkeit der Höhenlage
der Dachleiste 37 geschaffen. In der Endmontageanordnung liegen die Dichtlippe
47 und die Dichtschürze 49 an den Innenwänden
36, 48 des Dachkanals 34 an, wobei durch die federnde
Elastizität der Gegensockel 6, 7 sowie der Spannzungen
23 in Querrichtung des Dachkanals 34 ein selbsttätiges Ausrichten
der Dachleiste 37 in Querrichtung des Dachkanals 34 geschaffen
ist.