Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, insbesondere bei mit hoher Drehzahl rotierenden Werkzeugen,
deren Schaft in einen Hülsenabschnitt eines Werkzeughalters einzuschrumpfen.
Der Hülsenabschnitt wird hierzu beispielsweise mittels einer ihn umschließenden
Induktionsspule erwärmt, so dass der Werkzeugschaft in die damit sich vergrößernde
Aufnahmeöffnung des Hülsenabschnitts eingesteckt werden kann. Der Außendurchmesser
des Werkzeugschafts ist etwas größer als der Nenndurchmesser der Aufnahmeöffnung,
so dass das Werkzeug nach dem Abkühlen des Hülsenabschnitts im Presssitz
drehfest in dem Werkzeughalter gehalten ist.
Zum Entnehmen des Werkzeugs muss der Hülsenabschnitt erneut erwärmt
werden. Da hierbei die Gefahr besteht, dass sich auch der Werkzeugschaft mit erwärmt,
kann es zu Problemen kommen, wenn die Wärmedehnung des Hülsenabschnitts
bezogen auf den sich gleichfalls ausdehnenden Werkzeugschaft unzureichend ist.
Aus DE 199 15 412 A1
ist eine induktive Heizvorrichtung zum Erwärmen des Hülsenabschnitts eines
Werkzeughalters bekannt. Die Vorrichtung hat eine auf den Hülsenabschnitt des
Werkzeughalters aufsetzbare und ihn hierbei mit radialem Abstand ringförmig
umschließende Induktionsspule, die aus einem Generator mit elektrischem Wechselstrom
gespeist wird. Das Magnetfeld der Induktionsspule induziert in dem elektrisch leitenden,
zumeist auch magnetisierbaren Material des Werkzeughalters Induktionsströme,
die den Hülsenabschnitt unmittelbar erwärmen. Die Induktionsspule erstreckt
sich axial zumindest über die Eingriffslänge, mit der der Werkzeugschaft
in die Aufnahmeöffnung eintaucht und schließt mit ihrer Wicklung etwa
im Bereich des werkzeugseitigen Stirnendes des Hülsenabschnitts axial ab. in
radialer Richtung verläuft der Innenumfang der Induktionsspule im Abstand zum
Hülsenabschnitt, um ein und dieselbe Induktionsspule bei Werkzeughaltern mit
unterschiedlichem Außendurchmesser des Hülsenabschnitts nutzen zu können.
An ihren Stirnseiten und ihrem Außenumfang ist die Wicklung der
Induktionsspule mit einem Mantel aus magnetisierbarem, d. h. ferromagnetischem oder
ferrimagnetischem Material ummantelt, dessen, bezogen auf Luft hohe magnetische
Leitfähigkeit den magnetischen Fluss im Wesentlichen auf den Mantel konzentriert.
Der dem werkzeugseitigen Ende des Hülsenabschnitts benachbarte Bereich des
Mantels ist als im Wesentlichen scheibenförmiges Ringelement ausgebildet, welches
mit seinem Innenumfang auf dem werkzeugseitigen Stirnende des Hülsenabschnitts
aufliegt und sich radial über die Stirnfläche der Wicklung der Induktionsspule
hinweg bis zu deren Außenumfang erstreckt. Das Ringelement bildet einen Polschuh,
der den magnetischen Fluss der Induktionsspule auf den Hülsenabschnitt konzentrieren
soll.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum induktiven Erwärmen
eines das Werkzeug im Schrumpfsitz haltenden Werkzeughalters zu schaffen, die mit
einfachen Mitteln ein sicheres Ausspannen des Werkzeugs aus dem Werkzeughalter ermöglicht.
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum induktiven Erwärmen
eines eine zentrische Aufnahmeöffnung für einen Schaft eines Rotationswerkzeugs
enthaltenden Hülsenabschnitts eines Werkzeughalters, der den in der Aufnahmeöffnung
sitzenden Schaft des Werkzeugs im Presssitz hält und bei Erwärmung freigibt.
Eine solche Vorrichtung umfasst
- – eine den Hülsenabschnitt des Werkzeughalters für die Erwärmung
mit radialem Abstand ringförmig umschließende Induktionsspule,
- – eine die Induktionsspule mit elektrischem Strom periodisch wechselnder
Amplitude speisenden Generator und
- – ein den Schaft des Werkzeugs nahe dem werkzeugseitigen Ende des Hülsenabschnitts
des Werkzeughalters umschließendes Ringelement aus einem den magnetischen Fluss
konzentrierenden, magnetisierbaren Material, wobei das Ringelement im Bereich seines
kleinsten Durchmessers dem werkzeugseitigen Ende des Hülsenabschnitts eng benachbart
ist oder auf dem Hülsenabschnitt aufliegt.
Die vorstehend angegebene Aufgabe wird unter einem ersten Aspekt der
Erfindung dadurch gelöst, dass die dem Inneren der Induktionsspule axial zugewandte
Fläche des Ringelements schräg vom axialen Ende des Hülsenabschnitts
weg nach radial außen dergestalt verläuft, dass der Materialverlauf des
Ringelements dem Flusslinienverlauf der Induktionsspule (13) im Luftmedium
angenähert ist, wobei das Ringelement über eine Ringscheibe aus nicht
magnetisierbarem Material, insbesondere Kunststoff oder Keramik, betriebsmäßig
auswechselbar an einer die Induktionsspule umfassenden Baueinheit gehalten ist.
Der von der Induktionsspule erzeugte magnetische Fluss muss den Hülsenabschnitt
über die gesamte, zum Spannen des Werkzeugschafts ausgenutzte axiale Länge
möglichst gleichmäßig erwärmen. Als kritisch hat sich das werkzeugseitige
Ende des Hülsenabschnitts herausgestellt, da das benachbarte axiale Ende der
Induktionsspule bei herkömmlichen Induktionsspulen nicht oder nur unwesentlich
über das axiale Ende des Hülsenabschnitts vorstehen darf, um das Miterwärmen
des Werkzeugschafts durch in dem Werkzeugschaft induzierte Wirbelströme zu
vermeiden. In bekannter Weise (DE 199 15
412 A1) wurde bereits versucht, durch einen Polschuh in Form einer flachen,
zum Werkzeugschaft hin sich verjüngenden Scheibe aus magnetisierbarem Material
den Magnetfluss im Bereich des werkzeugseitigen Endes des Hülsenabschnitts
zu konzentrieren. Bei dieser bekannten Polschuhscheibe verläuft die dem Spuleninneren
zugewandte Scheibenfläche achsnormal zur Drehachse des Werkzeughalters. Es
hat sich gezeigt, dass die Abschirmwirkung einerseits und die Magnetflusskonzentrierungswirkung
andererseits verbessert werden kann, wenn die dem Spuleninneren zugewandte Fläche
des aus magnetisierbarem Material bestehenden Ringelements schräg bzw. konusförmig
vom axialen Ende des Hülsenabschnitts weg nach radial außen verläuft.
Ein solcher Materialverlauf nähert sich dem Flusslinienverlauf an, den die
Induktionsspule im Luftmedium hätte und erleichtert die Konzentration des Magnetflusses
in dem magnetisierbaren Material des Ringelements. Mit der verbesserten Konzentrationswirkung
einher geht eine Verbesserung der Abschirmwirkung. Abschirmende Ringelemente der
vorstehend erläuterten Art sind, insbesondere dann von Vorteil, wenn das Ringelement
in seinen radialen äußeren Bereichen an einen in Luft verlaufenden Teil
des magnetischen Kreises der Induktionsspule anschließt, also den Flusslinienverlauf
eines solchen Magnetfeldkreises aufnimmt, und zwar selbst dann, wenn der magnetische
Fluss der Induktionsspule im weiteren Verlauf in einer die Induktionsspule an ihrem
Außenumfang und an zumindest eine ihrer beiden axialen Stirnseiten überdeckenden
ein- oder mehrteiligen Jochschale aus magnetisierbarem Material verläuft.
Unter einem zweiten Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Ringelement am werkzeugseitigen Ende des Hülsenabschnitts als über das
werkzeugseitige Ende des Hülsenabschnitts axial aufragender Abschirmkragen
ausgebildet ist, dessen axiale Höhe bezogen auf den Durchmesser des Schafts
des Werkzeugs derart hoch bemessen ist, dass auch ein schräg zur Drehachse
verlaufender Magnetfluss im Ringelement konzentriert wird, wobei das Ringelement
über eine Ringscheibe aus nicht magnetisierbarem Material, insbesondere Kunststoff
oder Keramik, betriebsmäßig auswechselbar an einer die Induktionsspule
umfassenden Baueinheit gehalten ist. Ein solches als Abschirmkragen ausgebildetes
Ringelement schirmt nicht nur den Werkzeugschaft im Bereich des werkzeugseitigen
Endes des Hülsenabschnitts magnetisch ab, sondern vermag auf Grund seiner bezogen
auf den Werkzeugschaftdurchmesser beträchtlichen Höhe auch schräg
zur Drehachse verlaufenden Magnetfluss zu konzentrieren. Es versteht sich, dass
beide Aspekte der Erfindung an ein und demselben Ringelement verwirklicht sein können.
Soweit im Vorstehenden von magnetisierbarem Material die Rede ist,
soll darunter Material mit hoher magnetischer Leitfähigkeit, wie zum Beispiel
ferromagnetisches Material, wie zum Beispiel Weicheisenlaminat oder ferrimagnetisches
Material, zum Beispiel Ferrit oder dergleichen, verstanden werden. Bei dem die Induktionsspule
speisenden Generator kann es sich um einen Wechselstromgenerator, aber auch um einen
Generator handeln, welcher gepulsten Gleichstrom abgibt. Bevorzugt sind Generatoren
für höherfrequente oder hochfrequente Ströme.
In einer bevorzugten Ausgestaltung hat das Ringelement nicht nur auf
seiner dem Inneren der Induktionsspule zugewandten Seite eine vom Werkzeughalter
axial weg konisch sich erweiternde äußere Mantelfläche, sondern weist
auch auf seiner dem Werkzeughalter axial abgewandten Seite eine derartige konisch
sich erweiternde innere Mantelfläche auf. Die innere konische Mantelfläche
erleichtert nicht nur das Einsetzen oder Entnehmen des Werkzeugs, sondern sorgt
für eine Konzentration des Magnetflusses im Abstand vom Werkzeugschaft. Die
innere und die äußere Mantelfläche haben zweckmäßigerweise
etwa gleichen Konuswinkel.
Das Ringelement kann im Bereich seines Außenumfangs eine im Wesentlichen
zylindrische Umfangsfläche haben, die insbesondere von einem Ringfortsatz gebildet
sein kann, der von dem Ringelement im Bereich von dessen Außenumfang axial
vom Werkzeughalter weg absteht. Eine solche Umfangsfläche verbessert das Flusskonzentrationsverhalten
des Ringelements, insbesondere wenn sein größter Durchmesser kleiner ist
als der kleinste Wicklungsdurchmesser der Induktionsspule und das Ringelement hierbei
Magnetfluss konzentriert, der das Ringelement in einem Luftanteil des magnetischen
Kreises erreicht.
Die dem Inneren der Induktionsspule axial zugewandte, schräg
verlaufende Fläche des Ringelements verläuft zweckmäßigerweise
unter einem Winkel zwischen 10° und 80°, vorzugsweise zwischen 20°
und 70° zur Achse des Schafts des Werkzeugs geneigt. Die axiale Höhe des
Ringelements beträgt bevorzugt wenigstens das Zweifache des Schaftdurchmessers
des Werkzeugs.
Das Ringelement kann sich bis nahe an den Wicklungsaußendurchmesser
der Induktionsspule heranerstrecken, hat aber zweckmäßigerweise einen
maximalen Durchmesser, der kleiner ist als der kleinste Wicklungsdurchmesser der
Induktionsspule. Die Induktionsspule kann im Übrigen im Bereich ihres Außenumfangs
oder/und an einer oder beiden ihrer Stirnseiten mit einem Mantel aus einem den magnetischen
Fluss konzentrierenden, magnetisierbaren Material versehen sein, der außerhalb
des Ringelements für eine Konzentration des Magnetflusses sorgt und auch den
Magnetfluss zu dem Ringelement hin lenken kann.
Der Innendurchmesser der Induktionsspule ist um einiges größer
als der Außendurchmesser des Hülsenabschnitts des Werkzeughalters gewählt,
um ein und dieselbe Induktionsspule bei Werkzeughalter mit unterschiedlichen Hülsenabschnittdurchmessern
nutzen zu können. Um das Ringelement in einem solchen Fall unterschiedlichen
Schaftdurchmessern des Werkzeugs besser anpassen zu können, ist das Ringelement
bevorzugt über eine Scheibe aus nicht magnetisierbarem Material, insbesondere
aus Kunststoff oder Keramik, an einer die Induktionsspule umfassenden Baueinheit
gehalten und zwar zweckmäßigerweise betriebsmäßig auswechselbar.
Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
einer Zeichnung näher erläutert werden. Hierbei zeigt:
1 einen Axiallängsschnitt durch
eine Induktionsspule zur induktiven Erwärmung eines Werkzeughalters und
2–5
Axiallängsschnitte durch Varianten der Induktionsspule.
1 zeigt einen hier einteiligen, gegebenenfalls
aber auch mehrteiligen Werkzeughalter 1 aus einem zumindest elektrisch
leitenden, hier aber auch magnetisierbarem Material, wie zum Beispiel Stahl, der
an seinem axial einen Ende ein Norm-Anschlussstück, wie zum Beispiel einen
Steilkegel 3, und an seinem axial anderen Ende einen Hülsenabschnitt
5 aufweist. Der Hülsenabschnitt 5 enthält zentrisch
zur Drehachse 7 des Werkzeughalters eine Aufnahmeöffnung
9 für ein mit seinem Schaft 11 in die Aufnahmeöffnung
9 in nachfolgend noch näher erläuterter Weise einsetzbares, ansonsten
nicht näher dargestelltes Rotationswerkzeug, beispielsweise einem Bohrer, einen
Fräser oder ein Reibwerkzeug. Der Außendurchmesser des Schafts
11 ist etwas größer als der freie Nenndurchmesser der Aufnahmeöffnung
9, so dass der Schaft 11 eingesetzt in den Hülsenabschnitt
5 für die Übertragung des Arbeitsdrehmoments im Presssitz gehalten
ist.
Um den Werkzeugschaft 11 in dem Werkzeughalter
1 einsetzen oder aus diesem entnehmen zu können, wird der Hülsenansatz
5 durch Erwärmen aufgeweitet. Die Erwärmung erfolgt mittels einer
auf den Hülsenansatz 5 aufgesetzten und diesen mit radialem Abstand
ihres Innendurchmessers vom Außenumfang des Hülsenabschnitts
5 konzentrisch umschließenden Induktionsspule 13, die mittels
eines bei 15 angedeuteten Halter eines Induktionsschrumpfgeräts achsparallel
zur Drehachse 7 verschiebbar gehalten und aus einem Stromgenerator
17 mit Wechselstrom oder gepulstem Gleichstrom einer Frequenz von beispielsweise
10 bis 50 kHz gespeist wird. Der von einer angenähert zylindrischen Wicklung
19 erzeugte Magnetfluss induziert in dem Hülsenabschnitt
5 Wirbelströme, die den Hülsenabschnitt 5 in relativ
kurzer Zeit erwärmen und damit die Aufnahmeöffnung 9 zum Einschieben
oder Herausziehen des Werkzeugschafts 11 hinreichend aufweiten.
Die Induktionsspule 13 hat innenliegend einen aus temperaturfestem
Kunststoff oder Keramik bestehenden Spulenkörper 21, auf den die viellagige
Wicklung 19 aufgebracht ist. Der Außenumfang und die dem Werkzeug
axial abgewandte Stirnfläche der Wicklung 19 ist mit einer einteiligen,
gegebenenfalls aber auch mehrteiligen Jochschale 23 aus einem magnetisierbaren,
elektrisch nicht leitenden Material überdeckt, welches den magnetischen Fluss
in diesem Umgebungsbereich der Wicklung 19 auf die Jochschale
23 konzentriert. Die Jochschale 23 kann aus ferromagnetischem
Material oder magnetischen Verbundwerkstoffen auf Keramik oder Kunststoffbasis,
wie zum Beispiel Ferrit, hergestellt sein.
Die mit der Jochschale 23 versehene Wicklung 19
erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte für die Aufnahme des Werkzeugschafts
11 bestimmte Länge der Aufnahmeöffnung 9 bzw. des Hülsenabschnitts
5. Mit ihrer der werkzeugseitigen Stirnfläche 25 des Hülsenabschnitts
5 benachbarten Stirnseite erstreckt sich die Wicklung 19 axial
bis etwa auf die Höhe der Stirnseite 25 des Hülsenabschnitts
5.
Um den magnetischen Fluss von der auf dieser Seite etwas über
die Wicklung 19 axial überstehenden Jochschale 23 optimal
zur Stirnseite 25 des Hülsenabschnitts 5 zu lenken und gleichzeitig
den über den Hülsenabschnitt 5 vorstehenden Teil des Werkzeugschafts
11 abzuschirmen und vor induktiver Erwärmung zu schützen, ist
auf die Stirnfläche 25 ein angenähert konusschalenförmiger
Abschirmkragen 27 aufgesetzt. Der Abschirmkragen 27 verläuft
allseitig im Abstand von der Jochschale 23, die sich im dargestellten Ausführungsbeispiel
nicht über die werkzeugseitige Stirnfläche der Wicklung 19 hinweg
erstreckt, sondern lediglich etwas über diese Stirnfläche vorsteht. Die
werkzeugseitige Stirnfläche der Wicklung 19 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
mit einer aus nicht magnetischem Material, zum Beispiel temperaturfestem Kunststoff,
bestehende Abstandhalterscheibe 29 abgedeckt. In einer Variante kann diese
mit ihrem Innenumfang wiederum im Abstand zum Abschirmkragen 27 endende
Scheibe 29 gleichfalls aus dem magnetischen Material der Jochschale
23 bestehen, also Bestandteil der Jochschale 23 sein.
Der Abschirmkragen 27 hat im Bereich zwischen
dem Außenumfang des Hülsenabschnitts 5 und dem Innenumfang der
Wicklung 19 auf der axial zur Wicklung 19 weisenden Seite eine
konusförmige bzw. kegelstumpfförmige äußere Mantelfläche
31 mit einem Neigungswinkel &agr; von etwa 60° bezogen auf die Drehachse
7. Die der Wicklung 19 axial abgewandte, gleichfalls konusförmige
innere Mantelfläche 33 hat eine zur äußeren Mantelfläche
31 etwa parallele Erzeugende. Der Abschirmkragen 27 hat dem Hülsenabschnitt
5 axial zugewandt eine achsnormal verlaufende, ebene Auflagefläche
35, mit der er an der Stirnfläche 25 des Hülsenabschnitts
5 flächig aufliegt. Am Außenumfang des Konusbereichs des Abschirmkragens
27 ist dieser mit einem vom Hülsenabschnitt 5 axial weg gerichtet
abstehenden Ringansatz 37 mit einer ringzylindrischen äußeren
Mantelfläche 39 versehen. Der Außendurchmesser des Ringansatzes
37 und damit des Abschirmkragens 27 ist kleiner als der Innendurchmesser
der Wicklung 19. Die axiale Gesamthöhe h des Abschirmkragens
27, mit der er sich über die Stirnfläche 25 axial erhebt,
ist mehr als doppelt so groß, wie der Schaftdurchmesser d des Werkzeugschafts
11 unmittelbar außerhalb des Hülsenabschnitts 5. Im
vorliegenden Fall ist die Höhe h etwas mehr als dreimal so groß wie der
Durchmesser d.
Wenngleich der zwischen der Jochschale 23 und dem Abschirmkragen
27 verbleibende Ringspalt den magnetischen Widerstand im magnetischen Flusskreis
der Induktionsspule 13 erhöht, so erlaubt dieser in Luft verlaufende
Anteil des magnetischen Kreises in Verbindung mit dem konusförmigen Abschirmkragen
27 eine im Bereich des Werkzeugschafts 11 in hohem Maße streufeldfreie
Konzentration des magnetischen Flusses auf den Hülsenabschnitt 5.
Auf diese Weise lässt sich der Hülsenabschnitt 5 induktiv erwärmen
und damit aufweiten, ohne dass es zu einer übermäßigen Erwärmung
des Werkzeugschafts 11 kommt, was das Ausspannen des Werkzeugschafts
11 aus dem Werkzeughalter 1 erleichtert. Im Übrigen verläuft
der im Hülsenabschnitt 5 axial benachbarte Bereich des Abschirmkragens
27 unter Bildung eines Ringspalts 36 im radialen Abstand zum Werkzeugschaft
11.
Der Abschirmkragen 27 ist an einer Ringscheibe
41 aus einem temperaturbeständigen Kunststoff oder aus Keramik befestigt
und mit dem Halter 15 oder einem an dem Halter 15 befestigten
Gehäuse 43 der Induktionsspule 13 auswechselbar zu einer
Baueinheit verbunden. Für die auswechselbare Verbindung kann die Ringscheibe
41 und das Gehäuse 43 beispielsweise nach Art eines Bajonettverschlusses
aneinander verriegelt sein. Der Abschirmkragen 27 sorgt auf diese Weise
nicht nur für die axiale Positionierung der Induktionsspule 13 relativ
zum Hülsenabschnitt 5, sondern kann auch zur Anpassung ein und derselben
Induktionsspule 13 am Werkzeughalter 1 mit unterschiedlichem Durchmesser
der Aufnahmeöffnung 9 oder des Hülsenansatzes 5 ausgetauscht
werden.
Im Folgenden werden Varianten der anhand von 1
beschriebenen Vorrichtung erläutert. Gleichwirkende Komponenten sind mit den
Bezugszahlen aus 1 bezeichnet und zur Unterscheidung
mit einem Buchstaben versehen. Zur Erläuterung des Aufbaus und der Wirkungsweise
wird auf die vorangegangene Beschreibung und insbesondere die Beschreibung zu
1 Bezug genommen. Die nachfolgend erläuterten
Ausführungsformen unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch die Gestaltung
des Abschirmkragens der Induktionsspule. Der Generator 17 ist, wenngleich
nicht dargestellt, vorhanden.
Der Abschirmkragen 27a in 2
unterscheidet sich von dem Abschirmkragen 27 aus 1
im Wesentlichen dadurch, dass der Winkel &agr; geringer gewählt ist, hier
in der Größenordnung von etwa 45°, während die axiale Höhe
h etwa das Fünffache des Durchmessers d des Werkzeugschafts 11a beträgt.
Der größte Außendurchmesser des Abschirmkragens 27a ist
wiederum etwas kleiner gewählt als der minimale Innendurchmesser der Wicklung
19a. Da die Erzeugende des inneren Konusmantels 33a unter einem
etwas größeren Winkel zur Drehachse 7a geneigt ist als die Erzeugende
des äußeren Konusmantels 31a, verjüngt sich der Abschirmkragen
27a nach außen. Die Konusflächen 31a und 33a
erstrecken sich bis an das radial äußere Ende des Abschirmkragens
27a und dementsprechend hat dieser Abschirmkragen keinen Ringansatz ähnlich
dem Ansatz 37 aus 1.
Der in 3 dargestellte Abschirmkragen
27b unterscheidet sich von dem Abschirmkragen 27 aus
1 im Wesentlichen nur dadurch, dass die Erzeugende
der inneren Mantelfläche 33b unter einem kleineren Winkel zur Drehachse
7b geneigt ist, als die Erzeugende der äußeren Mantelfläche
31b und sich darüber hinaus bis zum axial der Anlagefläche
35b abgewandten Stirnrand geradlinig erstreckt. Der Abschirmkragen
27b hat damit zwar eine kreiszylindrische Umfangsfläche
39b, bildet jedoch keinen Ringansatz ähnlich dem Ringansatz
37 in 1. Die Bemessung des Winkels &agr;
sowie der axialen Höhe h bezogen auf den Werkzeugschaftdurchmesser d entspricht
der Variante in 1.
Die Ausführungsform des Abschirmkragens 27c in
4 unterscheidet sich von dem Abschirmkragen
27a der 2 in erster Linie dadurch, dass der
Neigungswinkel &agr; der Erzeugenden des äußeren Konusmantels
31c kleiner ist als in der Variante der 2
und in der Größenordnung von etwa 15° liegt. Die Erzeugende des inneren
Konusmantels 33c verläuft etwa parallel zur Erzeugenden des äußeren
Konusmantels 31c. Die axiale Höhe des Abschirmkragens 27
beträgt wiederum etwa das Fünffache des Durchmessers d des Werkzeugschafts
11c.
Die Variante des Abschirmkragens 27d in 5
unterscheidet sich von den vorangegangen erläuterten Varianten dadurch, dass
die achsnormale Auflagefläche 35d, mit welcher der Abschirmkragen
27d auf der Stirnfläche 25d des Hülsenabschnitts
5d aufliegt, im Wesentlichen bis an den zylindrischen Außenumfang
39d heranreicht, also eine äußere Konusfläche, wie sie in
1 bei 31 dargestellt ist, nicht vorhanden
ist. Die axiale Höhe h des Abschirmkragens 27d beträgt aber auch
hier ein Mehrfaches, im dargestellten Ausführungsbeispiel das Fünffache
des Durchmessers d des Werkzeugschafts 11d. Der Innenumfang des auf diese
Weise gebildeten Rings ist mit einer vom Hülsenabschnitt 5d axial
weg gerichtet nach radial außen sich erweiternden inneren Konusfläche
33d versehen, die das Ergreifen des Werkzeugschafts 11d erleichtert.
Wie durch eine strichpunktierte Linie 45 angedeutet, kann die Innenkonusfläche
33d mit einer Ringkehle versehen sein, die an dem Abschirmkragen
27d einen Ringansatz 37d erzeugt.