Hintergrund der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Küchenmaschine mit einer
Kupplungsstelle für eine Rührschüssel mit Deckel gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Stand der Technik
Aus dem Europäischen Patent EP
1272084 B1 ist eine Küchenmaschine bekannt, die an einem Sockelteil
ihres Gehäuses eine Kupplungsstelle für eine Rührschüssel mit
Deckel aufweist. Aus der Kupplungsstelle ragt das Ende einer Welle zum Ankuppeln
eines Werkzeuges frei zugänglich aus dem Gehäuse heraus. Die Welle wird
durch einen Motor im Gehäuse der Küchenmaschine angetrieben. Zum Betrieb
der Maschine wird die Rührschüssel auf die Kupplungsstelle aufgesetzt,
das Werkzeug an der Welle, die jetzt innerhalb der Rührschüssel liegt,
angebracht und der Deckel geschlossen. Durch einen Betriebsschalter am Gehäuse
kann der Motor angeschaltet werden, um die Welle in Betrieb zu setzen. Wenn ein
Benutzer es jedoch unterlässt, die Rührschüssel oder den Deckel anzubringen,
liegt das Ende der Antriebswelle oder ein daran angebrachtes Werkzeug frei. Wenn
die Welle nun in Rotation versetzt wird, besteht die Gefahr, dass sich ein Benutzer
am freiliegenden Ende der Welle oder am daran angebrachten Werkzeug verletzt.
Um eine Verletzung zu verhindern, ist die bekannte Maschine mit einem
Schutzmechanismus ausgestattet, der unterbinden soll, dass die Küchenmaschine
in Betrieb gesetzt werden kann, wenn die Welle frei liegt. Dazu ist zusätzlich
zu dem Betriebsschalter im Stromkreis des Antriebsmotors ein Kontaktschalter vorgesehen,
der erst durch Anbringen des Deckels der Rührschüssel geschlossen werden
kann.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE
102 26 941 A1 offenbart eine Küchenmaschine mit einem Rührgefäß,
einem Rührgefäßdeckel und einer Verriegelungseinrichtung. Die Verriegelungseinrichtung
umfasst ein gesondert an dem Rührgefäß und/oder dem Deckel ausgebildetes
Freigabeelement, das durch Drehen des Rührgefäßes oder Deckels verlagert
wird und dadurch den Weg für ein Verriegelungselement freigibt. Durch die Verriegelung
ist ein Eingriff in das Rührgefäß während des Betriebs nicht
mehr möglich.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE
35 40 370 A1 ist eine Sicherungsvorrichtung für ein Küchengerät
bekannt, die verhindern soll, dass das Küchengerät bei nicht ordnungsgemäß
aufgebrachtem Deckel betrieben werden kann. Dazu ist der Deckel mit einem Permanentmagnet
ausgestattet, der mit einem im Gehäuse der Küchenmaschine angeordneten
Reed-Schalter zusammenwirkt, um eine Spule zu betätigen, die wiederum über
einen Bolzen einen Mikroschalter betätigt, der den Stromkreis, der den Motor
mit Strom versorgt, schließen kann.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE
20 2006 014 236 U1 ist ein Küchengerät mit einem aufsetzbaren
Mixbehälter und einem Deckel bekannt, bei dem Reed-Schalter den Mixbecher und
den ordnungsgemäß aufgesetzten Deckel überwachen. Nur wenn das Küchengerät
vollständig zusammengebaut wurde, wird ein Einschalter aktiviert, so dass erst
zu diesem Zeitpunkt ein Elektromotor des Küchengeräts in Betrieb genommen
werden kann.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE
39 33 036 C3 offenbart eine motorgetriebene Mehrzweckküchenmaschine
mit zwei eng benachbarten Antriebsachsen, wobei entweder ein Arbeitsbehälter
auf die eine Antriebsachse oder ein anderer Arbeitsbehälter auf die andere
Antriebsachse aufgesetzt werden kann. Wegen der Nähe der Achsen ist ein gleichzeitiges
Aufsetzen beider Behälter nicht möglich. Außerdem ist die Küchenmaschine
mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet, in die ein Betätigungsnocken
des Deckels des gerade aufgesetzten Arbeitsbehälters eingreifen kann, um einen
elektrischen Schalter zu betätigen, der mit dem Motor der Küchenmaschine
verbunden ist. Der Motor kann nur eingeschaltet werden, wenn der Betätigungsnocken
in die Sicherheitseinrichtung eingreift, um den Schalter zu betätigen.
Schließlich offenbart die europäische Offenlegungsschrift
EP 0 346 598 A1 eine elektrisch
betriebene Saftzentrifuge mit einem Deckel, der von einem Sperrriegel in Form eines
doppelarmigen Hebels verriegelbar ist, und zwar derart, dass das Einschalten des
Motors allein in der Schließstellung des Deckels möglich ist. Außerdem
weist der Sperrriegel ein Langloch auf, das mit einem den Deckel verschließenden
Riegelelement zusammenwirkt.
Der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe
Es ist jedoch auch denkbar, dass ein Benutzer die Küchenmaschine
in der Weise falsch bedient, dass er zwar den Deckel der Rührschüssel
an der Küchenmaschine anbringt, nicht jedoch die Rührschüssel. In
diesem Fall würde der Kontaktschalter des Schutzmechanismus, der die Anwesenheit
des Deckels detektiert, den Stromkreis des Motors schließen und der Motor könnte
anlaufen, obwohl die Welle oder ein daran angebrachtes Werkzeug frei liegen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die bekannte Küchenmaschine
derart weiterzubilden, dass auch einer Verletzungsgefahr bei angebrachtem
Deckel aber fehlender Rührschüssel begegnet wird.
Erfindungsgemäße Lösung
Zu Lösung der Aufgabe lehrt die vorliegende Erfindung eine Küchenmaschine
mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Das Betätigungselement kann die Schalteinrichtung
direkt oder indirekt betätigen.
Dadurch, dass die erfindungsgemäße Küchenmaschine zusätzlich
zu dem Element zum Detektieren des Deckels ein Element zum Detektieren der Rührschüssel
aufweist, das die Stromzufuhr unterbrechen kann, wenn auf der Kupplungsstelle nicht
die Rührschüssel aufsitzt, wird der Benutzer daran gehindert, die Küchenmaschine
ohne Rührschüssel zu betreiben. Er kann die Maschine folglich nur in Gang
setzen, wenn sowohl Rührschüssel als auch Deckel angebracht sind und damit
die Welle oder das Werkzeug von außen unzugänglich ist.
Bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung
Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination
miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Das bevorzugte Freigabeelement ist um eine Achse zwischen der Blockierstellung
und der Freigabestellung drehbar. Es weist außerdem vorzugsweise einen Hebel
auf, der durch einen Vorsprung an der Rührschüssel oder an dem Deckel
betätigbar ist, um es in seine Freigabestellung zu bringen.
Außerdem umfasst das Freigabeelement vorzugsweise ein Rückstellelement,
um es von der Freigabestellung in die Blockierstellung zurückzustellen, wenn
die Rührschüssel nicht aufgesetzt ist. Ein bevorzugtes Rückstellelement
ist eine Schraubenfeder.
Das Tastelement und das Betätigungselement sind vorzugsweise
durch einen elastischen Abschnitt miteinander verbunden, besonders vorzugsweise
einstückig. Das bevorzugte Freigabeelement greift in seiner Blockierstellung
derart an den elastischen Abschnitt an, dass es ein Umsetzen einer Betätigung
des Tastelements in eine die Schalteinrichtung direkt oder indirekt betätigende
Bewegung unterbinden kann.
In einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen
Küchenmaschine ist an ihrem Gehäuse eine zweite Kupplungsstelle zum Aufsetzen
eines weiteren Bearbeitungsgeräts vorgesehen, wobei diese zweite Kupplungsstelle
von der ersten beabstandet angeordnet ist und ebenfalls eine vom Motor der Küchenmaschine
angetriebene Welle aufweist. Um auch Verletzungsgefahren an der zweiten Kupplungsstelle
entgegenzuwirken, ist die Küchenmaschine außerdem vorzugsweise mit einer
zweiten Erfassungseinrichtung an der zweiten Kupplungsstelle ausgestattet, die durch
Aufsetzen eines Bearbeitungsgeräts oder eines Abdeckteils auf die zweite Kupplungsstelle
betätigbar ist. Der Kontaktschalter wirkt mit den Erfassungseinrichtungen derart
zusammen, dass er nur dann in einer Stellung stehen kann, in der der Motor mit Strom
versorgt werden kann, wenn auch auf der zweiten Kupplungsstelle das Bearbeitungsgerät
oder das Abdeckteil aufsitzt.
Vorzugsweise wird das Zusammenwirken von Erfassungseinrichtungen und
Kontaktschalter durch ein Schaltelement zum Betätigen eines Kontaktschalters
der Schalteinrichtung vermittelt. Das bevorzugte Schaltelement ist durch die Erfassungseinrichtungen
derart bewegbar, dass es den Kontaktschalter nur betätigen kann, wenn auf jeder
Kupplungsstelle ein vorgesehenes Bearbeitungsgerät, z. B. die Rührschüssel
mit Deckel, oder ein Abdeckteil aufsitzt. Das Betätigungselement führt
insofern eine logische Und-Operation aus. Vorzugsweise können die Erfassungseinrichtungen
direkt auf das Schaltelement einwirken, es sind aber auch Ausführungen der
Erfindung denkbar, bei denen das Schaltelement indirekt durch die Erfassungselemente
bewegbar ist.
Das Schaltelement ist durch die beiden Erfassungseinrichtungen vorzugsweise
in jeweils unterschiedliche Richtungen bewegbar, sodass es nur durch die Summe der
Bewegungen in eine Position gebracht werden kann, in der es den Kontaktschalter
betätigt. Ein bevorzugtes Schaltelement ist, direkt oder indirekt, durch Betätigen
einer Erfassungseinrichtung verschiebbar und/oder drehbar. Besonders vorzugsweise
ist es durch Betätigen der Erfassungseinrichtung einer ersten der beiden Kupplungsstellen
verschiebbar und durch Betätigen der Erfassungseinrichtung einer zweiten der
beiden Kupplungsstellen um eine Achse drehbar.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das Schaltelement
mit einem Langloch ausgestattet, in das ein Zapfen eingreift, sodass das Schaltelement
vorteilhaft in Richtung des Langlochs verschiebbar und um die Achse des Zapfens
drehbar ist. Der Zapfen ist vorzugsweise in dem Gehäuse der Küchenmaschine
fest angeordnet. An Stelle des Langlochs kann auch eine Nut vorgesehen sein.
Ein bevorzugtes Schaltelement weist eine Rückstelleinrichtung
auf, um es in eine Ausgangsstellung zurückzustellen, aus der es durch eine
der Erfassungseinrichtungen herausbewegt werden kann, wenn diese betätigt wird.
Vorzugsweise kann die Rückstelleinrichtung über das Schaltelement auch
die Erfassungseinrichtung zurückstellen, wenn diese nicht durch ein Bearbeitungsgerät
betätigt wird. Ein bevorzugtes Schaltelement ist zusätzlich oder alternativ
dazu durch den Kontaktschalter in eine Ausgangsstellung rückstellbar, aus der
es durch eine der Erfassungseinrichtungen herausbewegt wird, wenn diese betätigt
wird. Der Kontaktschalter weist dazu vorzugsweise ein Betätigungselement auf,
das in eine offene Stellung des Kontaktschalters vorgespannt ist und über das
er mit dem Schaltelement zusammenwirkt. Besonders vorzugsweise kann der Kontaktschalter
über das Schaltelement auch die Erfassungseinrichtung zurückstellen, wenn
diese nicht betätigt wird.
Das Schaltelement wird vorzugsweise durch die Rückstelleinrichtung
in Längsrichtung des Langlochs oder der Nut und/oder durch den Kontaktschalter
in Drehrichtung um den Zapfen zurückgestellt. Eine bevorzugte Rückstelleinrichtung
ist eine Schraubenfeder, die besonders vorzugsweise in dem Langloch oder der Nut
des Schaltelements angeordnet ist.
Es kann vorkommen, dass ein Benutzer der gattungsgemäßen
Küchenmaschine die Rührschüssel, den Deckel oder ein anderes Bearbeitungsgerät
oder ein Abdeckteil während des Betriebs entfernt. Zwar wird auch bei der vorbekannten
Küchenmaschine in diesem Fall die Stromzufuhr des Motors unterbrochen, jedoch
läuft der Motor noch aus, bevor er vollständig zum Stehen kommt. Weil
in der Zeit bis zum vollständigen Stillstand des Motors möglicherweise
eine Verletzungsgefahr besteht, ist es wünschenswert, dass der Motor möglichst
schnell abgebremst werden kann. In einer Ausführung der Erfindung ist zu diesem
Zweck ein weiterer Schalter vorgesehen, der so angeordnet ist, dass er in gleicher
Weise wie der Kontaktschalter mit den Erfassungseinrichtungen zusammenwirkt, sodass
die beiden Schalter gleichzeitig betätigbar sind. Der weitere Schalter ist
vorzugsweise so an den Motor angeschlossen, dass er bei Betätigung die Polarität
der Statorwicklung des Motors vertauscht, um den Motor schnell abzubremsen. In einer
Ausführung der Erfindung kann die Wirkung der beiden Schalter zusammen den
Motor in 1,5 Sekunden oder weniger zum Stillstand bringen. In einer anderen Ausführung
der Erfindung sind beide Funktionen, das Unterbrechen des Motorstromkreises und
das Umpolen der Statorwicklung, in einem einzigen Schalter integriert.
Eine bevorzugte Küchenmaschine weist außerdem einen Betätigungsschalter
auf einer Gehäuseaußenseite auf, um den Motor zu betätigen. Der Motor
kann mit dem Betätigungsschalter ein- und ausgeschaltet werden und/oder es
kann die Motorleistung oder die Motordrehzahl geregelt werden. Vorzugsweise ist
der Betätigungsschalter auf einer gemeinsamen Leiterplatte mit dem Kontaktschalter
angeordnet, besonders vorzugsweise auch mit dem weiteren Schalter. Die gemeinsame
Anordnung aller elektrischen Schaltelemente auf einer gemeinsamen Leiterplatte kann
die Konstruktion der Küchenmaschine vereinfachen und die Herstellungskosten
senken.
In einer Ausführung der Erfindung ist auch das Schaltelement
auf dieser Leiterplatte angeordnet. Da sich gewöhnlich wenigstens eine der
Kupplungsstellen nicht direkt am Ort des Schaltelements befindet, umfasst mindestens
eine Erfassungseinrichtung zweckmäßigerweise einen Hebel. Der Hebel weist
vorzugsweise ein Tastelement auf, um die Anwesenheit eines Bearbeitungsgeräts
zu erfassen, und ein Betätigungselement, um den Schalter direkt oder indirekt
zu betätigen. Dazu ist das Tastelement zweckmäßigerweise an einem
Ende des Hebels an der Kupplungsstelle angeordnet, während das Betätigungselement
am Schaltelement angeordnet ist, um es aufgrund einer Betätigung des Tastelements
zu bewegen. Der Hebel ist vorzugsweise an seinem tastelementseitigen Ende am Gehäuse
festgelegt und um diesen Punkt schwenkbar.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
Es zeigen:
1: Eine perspektivische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Küchenmaschine ohne Gehäuse mit einer Rührschüssel
und aufgesetztem Deckel als erstem Bearbeitungsgerät und einem Mixbecher mit
aufgesetztem Deckel als zweitem Bearbeitungsgerät; und
2: Eine perspektivische Ansicht der Leiterplatte
der Küchenmaschine mit den elektrischen Schaltbauteilen und dem Schaltelement
sowie den Erfassungseinrichtungen.
Ausführliche Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
Die in 1 dargestellte Küchenmaschine
1 weist an ihrem (nicht dargestellten) Gehäuse eine erste Kupplungsstelle
für eine Rührschüssel 2 mit Deckel 3 und eine zweite
Kupplungsstelle für einen Mixbecher 4 mit Deckel 5 auf. Rührschüssel
2 und Mixbecher 4 können jeweils durch einen Bajonettmechanismus
an ihren Kupplungsstellen lösbar befestigt werden. Werkzeuge in der Rührschüssel
2 und in dem Mixbecher 4 werden mittels an den Kupplungsstellen
aus dem Gehäuse der Küchenmaschine 1 herausragenden Wellen angetrieben,
die ihrerseits von einem Motor der Küchenmaschine 1 angetrieben werden,
der im Gehäuse unter der Kupplungsstelle für den Mixbecher 4
angeordnet ist. Die Werkzeuge können z. B. Knethaken, Rührbesen oder Messer
sein.
Anstelle des Mixbechers 4 kann auch ein
Abdeckteil an dessen Kupplungsstelle angebracht werden, das die Welle dieser Kupplungsstelle
abdeckt, um Verletzungen zu vermeiden, wenn die Küchenmaschine 1 ohne
Mixbecher 4 betrieben wird.
Die Küchenmaschine 1 ist mit einem Sicherheitsmechanismus
ausgestattet, der verhindert, dass die Maschine 1 betrieben werden kann,
wenn nicht beide Kupplungsstellen mit Rührschüssel 2 und Deckel
3 bzw. Mixbecher 4 und Deckel 5 oder letztere Kupplungsstelle
alternativ mit dem Abdeckteil bedeckt ist. Hierzu ist jede Kupplungsstelle mit einer
Erfassungseinrichtung 6, 7 ausgestattet, die durch Aufsetzen der
Rührschüssel 2 mit Deckel 3 bzw. durch Aufsetzen des
Mixbechers 4 mit Deckel 5 betätigt wird.
Dazu ist die dem Mixbecher 4 mit Deckel 5 zugeordnete
Erfassungseinrichtung 7 mit einem Tastelement 8 ausgestattet,
das einem Vorsprung 9 des Mixbechers 4 gegenüberliegt, der
durch einen eigenen Mechanismus aus dem Mixbecher 4 herausragt, wenn dieser
mit seinem Deckel 5 versehen ist. Wenn der Mixbecher 4 mit aufgesetztem
Deckel 5 auf die Kupplungsstelle aufgesetzt wird, wird das Tastelement
8 der Erfassungseinrichtung 7 nach unten gedrückt. Die Erfassungseinrichtung
7 ist hebelförmig ausgebildet und an ihrem Ende 10 in der
Nähe des Tastelements 8 so am Gehäuse der Küchenmaschine
festgelegt, dass sie in Folge des Herunterdrückens des Tastelements
8 nach unten geschwenkt wird. Dabei drückt ein Betätigungselement
11 am anderen Ende der hebelförmigen Erfassungseinrichtung
7 ein auf einer Leiterplatte 12 angebrachtes längliches Schaltelement
13 nach unten.
Weiter ist, wie in 2 dargestellt, die
der Rührschüssel 2 mit Deckel 3 zugeordnete Erfassungseinrichtung
6 ebenfalls mit einem Tastelement 14 ausgestattet, das von einem
Vorsprung 15 am Deckel 3 der Rührschüssel
2 horizontal in eine vom Deckel 3 weg weisende Richtung verlagert
wird, wenn der Deckel 3 ordnungsgemäß auf die Rührschüssel
2 aufgesetzt wird. Die Erfassungseinrichtung 6 weist eine Hebel
auf, der an seinem Ende 16 in der Nähe des Tastelements
14 so am Gehäuse der Küchenmaschine 1 festgelegt ist,
dass er durch das Betätigen des Tastelements 14 horizontal verschwenkt
wird. Dabei drückt ein Betätigungselement 17 am anderen Ende
der Erfassungseinrichtung 6 seitlich auf das auf der Leiterplatte
12 angebrachte Schaltelement 13.
Die Erfassungseinrichtung 6 weist außerdem ein Freigabeelement
18 auf, das um eine Achse zwischen einer Blockierstellung und einer Freigabestellung
drehbar ist und durch einen Vorsprung 19 an der Rührschüssel
2 von der Blockierstellung in die Freigabestellung gebracht wird, wenn
die Rührschüssel 2 ordnungsgemäß an ihrer Kupplungsstelle
angebracht wird. Dazu ist an dem Freigabelelement ein Hebel 20 einstückig
angebracht. Das Freigabeelement 18 greift an einem elastischen Abschnitt
21 des Hebels an und verhindert in der Blockierstellung, dass das Betätigungselement
17 das Schaltelement 13 betätigt. Mittels einer Feder wird
es in unbetätigtem Zustand in die Blockierstellung zurückgestellt.
Das Schaltelement 13 weist in seinem oberen Bereich ein Langloch
22 auf, in das ein Zapfen 23 eingreift, sodass das Schaltelement
13 in Richtung des Langlochs 22 verschiebbar und um die Achse
des Zapfens 23 drehbar ist. Genauer kann das Schaltelement 13
durch das Betätigungselement 11 der dem Mixbecher 4 mit Deckel
5 zugeordneten Erfassungseinrichtung 7 nach unten gedrückt
werden. Außerdem kann es durch das Betätigungselement 16 der
dem Deckel 3 der Rührschüssel 2 zugeordneten Erfassungseinrichtung
6 um den Zapfen 23 rotiert werden. Eine Schraubenfeder
24 im Langloch 21 stellt das Schaltelement 13 in Längsrichtung
in seine Ausgangsstellung zurück, wenn es nicht durch das dem Mixbecher
4 mit Deckel 5 zugeordnete Betätigungselement 11
betätigt wird.
Auf der Leiterplatte 12 ist außerdem ein Kontaktschalter
25 angeordnet, der so im Stromkreis des Motors liegt, dass er diesen unterbricht,
wenn er nicht betätigt ist. Ein weiterer Schalter 26 ist vorzugsweise
so an die Statorwicklung des Motors angeschlossen, dass deren Polarität durch
Betätigen bzw. Lösen des Schalters 26 vertauscht wird, um den
Motor schnell abzubremsen. Die Schalter 25, 26 sind relativ zum
Schaltelement 13 so angeordnet, dass sie genau dann betätigt sind,
wenn das Schaltelement 13 durch die Erfassungseinrichtungen 6,
7 gleichzeitig nach unten verschoben und um die Achse des Zapfens
23 gedreht ist.
Schließlich ist auf der Leiterplatte 12 noch ein Betriebsschalter
27 angeordnet, mit dem die Küchenmaschine 1 von außen
betätigt werden kann. Mit dem Betriebsschalter 27 kann die Küchenmaschine
1 ein- und ausgeschaltet werden und es kann die Motorleistung oder Motordrehzahl
geregelt werden.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den
Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen
von Bedeutung sein.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht es vorteilhaft, Verletzungen
bei unsachgemäßer Bedienung der Küchenmaschine zu begegnen. Sie ermöglicht
es weiterhin vorteilhaft, alle elektrischen Schaltkomponenten der Küchenmaschine
auf einer einzigen Leiterplatte zu integrieren. Sie ermöglicht es schließlich,
auf einfache Weise ein schnelles Abbremsen des Motors sicherzustellen, wenn während
des Betriebs Bearbeitungsgeräte von der Küchenmaschine abgenommen werden.